Gibt es Nachfragen? Danke schön, das ist nicht der Fall. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1082. Frau Abgeordnete Heß, bitte.
Der bauliche Zustand der Jugendstrafvollzugsanstalt Ichtershausen ist bedenklich und nicht für die derzeitig 271 Strafgefangenen ausgelegt. Für die steigende Zahl der Häftlinge reicht die vorhandene Infrastruktur (Küche, Hei- zung und räumliche Gegebenheiten) nicht mehr aus.
3. Wenn nein, welches Konzept hat die Landesregierung, um dem steigenden Bedarf an Vollzugsplätzen für straffällige Jugendliche Rechnung zu tragen?
4. Gibt es hinsichtlich der Landesbediensteten für den Jugendstrafvollzug in Thüringen ein Personalkonzept, und wenn ja, wie sieht es aus?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Heß wie folgt. Bevor ich auf die einzelnen Fragen antworte, möchte ich die in der Einleitung zur Anfrage aufgestellten Behauptungen richtig stellen: Seit 1991 wurde die Jugendstrafanstalt Ichtershausen mit erheblichem Kostenaufwand renoviert. So wurde z.B. ein Hafthaus grundsaniert und eine neue moderne Anstaltsküche eingerichtet. Auch in den übrigen Bereichen sind erhebliche Renovierungsarbeiten durchgeführt worden, auch sind neue Hafträume entstanden, die Anstalt verfügt derzeit über
294 Haftplätze, die am 30.11. dieses Jahres mit 289 Gefangenen belegt waren. Der bauliche Zustand dieser Anstalt ist nicht bedenklich. Die Kapaität der Hafträume, der Küche und der Heizung reichen aus. Ich komme nun zu den einzelnen Fragen und beantworte sie wie folgt:
Zu Frage 2: Eine neue Jugendstrafanstalt soll, sobald die Voraussetzungen geklärt sind, wiederum in Mittelthüringen entstehen. Über den finanziellen Aufwand können noch keine Angaben gemacht werden, damit entfällt die Beantwortung der Frage 3.
Zu Frage 4: Das gegenwärtige Personalkonzept für den Jugendvollzug ist Bestandteil des Gesamtkonzepts für die Personalentwicklung in den Einrichtungen des Thüringer Justizvollzugs. Es zielt darauf ab, eine optimale Bewachung und Erziehung der jungen Gefangenen zu gewährleisten. Die Weiterentwicklung dieses Konzepts wird maßgeblich von der Struktur und dem Behandlungskonzept der neuen Anstalt bestimmt werden. Hierüber können daher erst Aussagen gemacht werden, wenn die Planungen für die neue Jugendstrafanstalt abgeschlossen sind.
Herr Minister, wenn jugendliche Strafgefangene bei ihrer Einlieferung auf einer Matratze untergebracht werden, halten Sie dann den Zustand trotzdem noch für nicht bedenklich, und zwar auf einer Matratze untergebracht werden, aufgrund der Überbelegung? Ich weiß es wirklich genau, weil ich die Vorsitzende vom Anstaltsbeirat bin.
Ja, Frau Abgeordnete, wenn eine solche Lagerung stattfindet, dann ist das nicht gut. Nach meinen Unterlagen ist das nicht der Fall, aber ich werde selbstverständlich der Sache nachgehen. Die Gesamtsituation stellt sich so dar, wie ich Sie Ihnen geschildert habe, und Sie können aus der Tatsache, dass wir Überlegungen anstellen, eine neue Jugendstrafanstalt zu bauen, erkennen, dass wir uns der Verantwortung und Problematik insgesamt bewusst sind.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön, Herr Minister. Es gibt einen Antrag?
Gut, das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung an den Justizausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist ein ausreichendes Quorum. Die Frage ist damit überwiesen.
Beruhigen Sie sich, es ist tatsächlich ein ausreichendes Quorum. Ich habe nicht gesagt, dass sich jemand aufregt, sondern ganz offensichtlich beunruhigt ist, denn sonst wäre ja das Gemurmel nicht gekommen. Wir fahren fort mit der Frage in Drucksache 3/1086, eine Frage von Frau Abgeordneten Pelke. Bitte schön.
1. Wer war an der Erarbeitung des JET-Programms unter fachlichen Aspekten beteiligt (z.B. welche Träger)?
4. Wie wird das JET-Programm in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber potenziellen Trägern bekannt gemacht?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Pelke wie folgt:
Zu Frage 1 muss zunächst festgestellt werden, dass es sich um kein neues Programm handelt, sondern um Maßnahmen zur Eingliederung Jugendlicher an der zweiten Schwelle, die auf der Grundlage der Richtlinien zur beruflichen Qualifizierung aus dem ESF gefördert werden. Es gibt somit kein JET-Programm, auch wenn anscheinend einige Maßnahmenträger diesen Titel verwenden.
Zu Frage 2: Projekte zur Eingliederung arbeitsloser Jugendlicher an der zweiten Schwelle werden als Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung seit dem 01.10.2000 mit einer Laufzeit von bis zu 21 Monaten bewilligt. 40 Maßnahmen haben bis 01.12.2000 begonnen, um zu er
möglichen, dass arbeitslose Jugendliche drei Monate nach Abschluss ihrer beruflichen Ausbildung und noch vor Erreichen einer sechsmonatigen Arbeitslosigkeit eingegliedert werden. Am 05.12.2000 waren 1.187 Teilnehmer in diese Projekte oder Maßnahmen integriert. Bei entsprechender Nachfrage von Trägern, die geeignete Jugendliche über ein Projekt in Arbeit eingliedern können, werden weitere Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt. Aus diesem Grunde ist die Bezifferung des finanziellen Umfangs nicht möglich, zumal kein gesonderter Haushaltsansatz zur Verfügung steht und die Finanzierung aus dem Gesamthaushalt des ESF erfolgt.
Zu Frage 3: Bis 01.12.2000 sind, ich sagte es schon, 1.187 vorher arbeitslose Jugendliche in insgesamt 40 Projekte aufgenommen worden. Die weitere Entwicklung ist aus den genannten Gründen nicht definitiv bezifferbar.
Zu Frage 4: Anlässlich eines Workshops am 31.08.2000 mit insgesamt 50 Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wurde informiert über die vorgesehenen Projekte und aufgefordert, weitere Konzepte einzureichen.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke schön, Herr Minister. Die Frage ist damit erledigt und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1096. Herr Abgeordneter Fiedler, bitte schön.
Wie in einem Artikel des Nachrichtenmagazins "Focus" vom 16. Oktober 2000 unter der Überschrift "Der Ermittlungs-GAU" zu lesen war, haben überhastete Presseveröffentlichungen der Landesregierung in Sachsen-Anhalt dazu geführt, dass eine bundesweit geplante Aktion gegen die Kinderpornoszene durchkreuzt worden ist. Dadurch seien noch nicht abgeschlossene Ermittlungen in anderen Ländern erschwert oder mögliche Erfolge zunichte gemacht worden.
2. Wenn ja: Haben sich aufgrund dieser Sachlage Behinderungen der Strafverfolgung in diesem Bereich im Freistaat Thüringen ergeben und wie schätzt die Landesregierung deren Ausmaß sowohl in Thüringen als auch bundesweit ein?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zur zweiten Frage antworte ich: Durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg wurden im Rahmen von Ermittlungen im Internet u.a. auch der Thüringer Polizei Daten zu 13 Tatverdächtigen übermittelt, die in Thüringen wohnhaft sind. Die durch die Landespolizei eingeleiteten Ermittlungsverfahren befinden sich derzeit in Bearbeitung und sind noch nicht abgeschlossen. In einem Fall hat ein Beschuldigter in Folge der Presseaktivitäten die Festplatte seines PC's formatiert. Der Rechner befindet sich zurzeit noch im Thüringer Landeskriminalamt zur Auswertung, wo versucht wird, die Daten zu ermitteln trotz des Versuchs der Formatierung.
Zu Frage 3: Im Thüringer Landeskriminalamt erfolgen Presseveröffentlichungen nur über die Pressestelle der Behörde und auch nur in Absprache mit der jeweils ermittlungsführenden Dienststelle, um solche Pannen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke schön. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1099. Frau Abgeordnete Kaschuba, bitte schön.
Die psychiatrische Versorgung in der Stadt Jena dürfte künftig gefährdet sein, wenn Absichten verwirklicht werden, die eine Sanierung der Psychiatrischen Universitätsklinik Jena mehrjährig verzögern oder sogar ganz aussetzen, weil eine Zusammenlegung der Klinik mit dem Fachkrankenhaus Stadtroda verbunden mit der Sanierung dieser Klinik angestrebt wird.