Protocol of the Session on December 14, 2000

hatten wir verschiedene Oberverwaltungsgerichtsurteile in Greifswald, 17.05. und 22.06.99 Dienstberatung des Thüringer Innenministeriums, 29.06.99 Schreiben des Thüringer Innenministeriums an alle Kommunalaufsichtsbehörden unter Hinweis auf die sich im Rahmen von Eilverfahren entwickelnde Rechtsprechung, 01.03.2000 Entscheidung Verwaltungsgericht Weimar, 14.03.2000 Rundschreiben 4/2000 des Thüringer Innenministeriums, Prüfung der Jahresabschlüsse, Jahresrechnung des Jahres 1999 der kommunalen Betriebe, 29.09.2000 Rundschreiben 10/2000 des Thüringer Innenministeriums, Verjährung von Beitragspflichten im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen sowie Einbeziehung von Altanschlussnehmern und Beitragserhebung. Ich will damit nur deutlich machen, dass viele Dinge mit gutem Willen passiert sind, dass aber diejenigen, die dort hätten reagieren müssen, nicht mit dem guten Willen reagiert haben, sondern dass viele auf die Verjährungsfrist geschielt haben. Wir sind jetzt als Parlament gefordert, dass wir uns diesem stellen. Ich würde mich freuen, wenn auch die PDS hierzu mit beitragen könnte, dass wir nicht noch weitere Ungerechtigkeit hier schaffen. Ich fordere die SPD auf, dass wir dieser Verjährungsverlängerung, wie im Gesetzentwurf 3/1138 enthalten, unsere Zustimmung geben. Ich halte es für nicht notwendig, und ich sage das auch gleich und beuge schon vor dem Sturm der Entrüstung, wir werden keine Ausschussüberweisung vorschlagen, weil wir alle wissen, wie eng der Rahmen ist, den wir noch haben. Es werden dort keine neuen Erkenntnisse hinzukommen bei dieser Ausschussüberweisung und wir müssen dann in der weiteren Beratung ab Januar, wo wir uns im Innenausschuss berichten lassen, wie die ganzen Dinge wirken. Wir werden also aus verfahrenstechnischen Gründen, die Verbände sind angehört worden in dem zuständigen Ministerium, keine Ausschussüberweisung hier machen. Wir bitten den Landtag, und insbesondere fordere ich hier die SPD auf, hier dieser verfahrenen Kiste, zu der Sie zu großen Teilen mit beigesteuert haben, jetzt gemeinsam vom Tisch bringen, indem wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. Also keine Ausschussüberweisung, sofortige Zustimmung zum Gesetzentwurf und morgen die zweite Lesung, damit wir überhaupt noch eine Chance haben, im Lande dieses in Ordnung zu bringen. Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe jetzt ein Problem. Normalerweise haben wir angesagt bis 13.00 Uhr Beratung, jetzt liegt eine weitere Redemeldung vor. Da werden mir drei, zwei Minuten signalisiert. Herr Abgeordneter Pohl, bitte schön. Herr Abgeordneter Schugens signalisiert auch eine Redemeldung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Fiedler, es ist wirklich ein diffiziles Problem, was wir hier behandeln. Das Problem ist natürlich auch,

dass man von verschiedenen Betrachtungsweisen herangeht. Es darf einerseits kein geteiltes Recht geben - da bin ich mit Ihnen auch einverstanden -, aber das Problem jetzt ist für uns die zweite Verjährung. Gerade diese zweite Verjährung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht äußerst problematisch. Ich persönlich habe das Wissen von Ihnen noch nicht, dass das Justizministerium das im Grunde genommen schon als verfassungskonform ausgewiesen hat. Das ist mir neu, aber ich sage Ihnen auf der anderen Seite auch, der Bürger muss doch wissen, dass das Einhalten von Gesetzen für ihn ein hohes Gut unserer Demokratie ist. Das entspricht doch einfach dem Grundsatz der Zuverlässigkeit und auch der Planungssicherheit unserer Bürger. Ich sage, Sie haben das historisch betrachtet, Herr Kollege Fiedler, dass es 1997 den ersten Gesetzgebungsspruch in Baden-Württemberg gab, aber dann gab es mit Bautzen, mit Greifswald im Jahre 1998 und folgende die entsprechenden Urteile. Ich bin mit Ihnen einverstanden, im Jahre 1998 hätte man da schon weiter eingreifen und wirksam werden müssen, aber besonders muss ich auch hier wieder sagen, gerade in dem Jahr Mitte 1999/2000 hätten Entscheidungen getroffen werden müssen. Hier sage ich, hier hat es der Innenminister versäumt, die Verbände rechtzeitig auf die Erhebung dieser Beiträge hinzuweisen.

(Beifall Abg. Dr. Botz, Abg. Dr. Pidde, SPD)

Herr Abgeordneter Pohl, gestatten Sie eine Anfrage von Herrn Abgeordneten Fiedler?

Wenn ich am Ende bin.

Zum Ende.

Er, der Innenminister, hat durch das Nichttätigwerden, Schaden für die Zweckverbände herbeigeführt.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Wel- cher Innenminister?)

Das, was wir heute im Eiltempo hier vollziehen, das ist doch das...

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Dr. Dewes?)

Ich habe gesagt, seit 1998, ich habe aber auch jetzt 1999 und 2000 gesagt. Das, was wir heute im Eiltempo vollziehen, das ist doch im Grunde genommen auch ein notwendiges Heilen. Wir müssen hier heilen, das wissen wir

auch, aber ich möchte immer wieder darauf hinweisen, dass gerade das aus juristischer Sicht äußerst problematisch ist. Ich sage auch, wenn ich heute höre, ohne Innenauschuss-Sitzung, ohne Innenausschussberatung, dann ist das doch auch ein schlimmer Vorgang hier in unserem Parlament.

(Beifall bei der SPD)

Ich meine, bei einer solch wichtigen Novellierung müssen wir das Gesetz, diese Novellierung hier noch einmal im Innenausschuss beraten. Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion Ausschussüberweisung an den Innenausschuss, so wie wir das auch in der vergangenen Woche am Freitag festgelegt haben, heute Nachmittag. Dazu haben wir Zeit, dazu können wir uns auch einmal zwei Stunden nehmen. Ich bin auch daran interessiert, das, was Kollege Schemmel gesagt hat, bestimmte Daten zu wissen. Ich muss Ihnen sagen, Herr Innenminister, vor vier Wochen, als wir das in der Aktuellen Stunde behandelt haben, haben wir Sie nach Lösungsmöglichkeiten gefragt, da haben Sie uns noch keine Lösungsmöglichkeit genannt - vor vier Wochen. Drei Wochen später kommen wir und werden mit diesen Dingen konfrontiert. Das ist mein Problem. Was heißt mit "wir arbeiten", nein, Sie haben eben nicht ein ganzes Jahr lang gearbeitet.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Das ist ja lächerlich.)

Aber, bitte schön.

Herr Abgeordneter Fiedler, bitte schön.

Kollege Pohl, stimmen Sie mir zu, dass ein gerüttelt Maß an Verantwortung auch der vorhergehende Innenminister Dr. Dewes getragen hat?

Ich habe gesagt, wir haben seit 1998 die Gesetzgebung. Die Sprüche von Greifswald und von Bautzen sind da. Wir haben die Kommunalaufsichten, die Innenministerien hätten seit 1998 wirksam werden müssen, da gebe ich Ihnen Recht.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Was hat denn die Tiefenprüfung seit 1996 gemacht?)

Frau Präsidentin, darf ich noch eine zweite Frage stellen?

Gestatten Sie das?

Selbstverständlich.

Herr Kollege Pohl, Ihnen müsste doch nach zehn Jahren Parlament bekannt sein, dass jedes Gesetz, bevor es in den Landtag kommt, von der Landesregierung rechtsförmlich geprüft wird und ist. Dieses Gesetz ist rechtsförmlich geprüft und es ist von dem Justizministerium plus Innenministerium gesagt worden - ich habe vorhin auch meine Bedenken dort dazu genannt -, es ist möglich, eine nochmalige Verjährungsfrist auf den Weg zu bringen. Ist Ihnen das bekannt?

Nein, es ist mir nicht bekannt, dass eine rechtsförmliche Prüfung stattgefunden hat. Das wollte ich eigentlich hier im Innenausschuss wissen, das ist doch ganz normal.

Moment einmal, Sie könnten noch eine Frage stellen oder sich noch einmal zur Rede melden. Haben Sie eine weitere Frage?

Ich habe noch eine Frage, Frau Präsidentin.

Gestatten Sie das auch, Herr Pohl?

Selbstverständlich.

Herr Kollege Pohl, ich will meine Frage noch einmal stellen. Ist Ihnen bekannt - Sie sind genauso lange wie ich im Parlament -, dass jedes Gesetz, was von der Landesregierung kommt, rechtsförmlich geprüft wird und ist?

Ich gehe davon aus, dass es in diesem Eiltempo, wie es hier bestimmt worden ist, große Bedenken habe.

(Beifall bei der SPD)

Ich verweise jetzt einmal auf folgenden schwierigen Umstand. Es liegen Redemeldungen vor. Herr Abgeordneter Schugens hat sich zu Wort gemeldet, der Innenminister hat sich zu Wort gemeldet, der Justizminister hat sich zu Wort gemeldet. Die Fragestunde wird spätestens um 14.00 Uhr aufgerufen. Das heißt, wir können jetzt diese Beratung noch eine Weile führen und dann eine halbe Stunde Pause machen oder wir können die Beratung nach der Aktuellen Stunde gegen 16.00 Uhr zu dem Tagesordnungspunkt 6 fortsetzen.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Moment mal, es ist heute Morgen schon vorbehaltlich von Entscheidungen zur Ausschussüberweisung Fristverkürzung beantragt worden. Nun hat die SPD-Fraktion beantragt, im Innenausschuss diesen Gesetzentwurf zu beraten. Für den Innenausschuss ist bereits ein Termin für heute festgelegt worden. Das heißt, die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss müsste jetzt vor der Mittagspause noch passieren. Wir können also die Debatte nicht abbrechen. Wir können nur fortsetzen. Wir haben das Problem, dass die Ausstellung parallel dazu eröffnet wird, das ist aber letzten Endes im Moment nicht zu lösen. Wir können die Debatte nur fortsetzen im Wissen darum, dass um 14.00 Uhr die Fragestunde aufgerufen wird

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: In der Regel.)

in der Regel um 14.00 Uhr die Fragestunde aufgerufen wird und wir das natürlich auch so halten. Als nächster Redner - jetzt gibt es zwei Meldungen aus der Landesregierung, die Vorrang haben. Sie wollten aber sicher zum Schluss und Sie wollten direkt zu dem zuletzt angesprochenen Sachverhalt sprechen, nehme ich an, und dann Herr Abgeordneter Schugens.

Schönen Dank, Frau Präsidentin, ich denke, ich sollte noch einige Sätze zur Frage der Prüfung der Verfassungsgemäßheit und über das Ergebnis sagen. Es ist nicht nur die übliche Rechtsförmlichkeitsprüfung durchgeführt worden, sondern gerade vor dem Hintergrund der sich aufdrängenden Frage der Rechtmäßigkeit einer Verlängerung der Verjährungsfrist ganz speziell diese Frage geprüft worden. Herr Abgeordneter Schemmel, so wie bei der Novellierung 1998 von Seiten des Justizministeriums, wenn ich das recht in Erinnerung habe, damals keine Bedenken gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist erhoben worden sind, ist das im Ergebnis auch jetzt so. Wir haben natürlich abgewägt - das ist eine sehr schwierige Abwägung, Herr Abgeordneter Pohl, da haben Sie Recht Vertrauen auf der einen Seite, das Recht, der Anspruch auf materielle Gerechtigkeit, Gleichbehandlung auf der

anderen Seite. Dies ist gegeneinander abgewägt worden. Es bestehen keine Zweifel, dass eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist zulässig ist. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Schugens, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, es ist natürlich ganz besonders mein Wahlkreis und mein Zweckverband durch die Kollegin der PDS erwähnt worden. Ich muss sagen, ich habe auch das schärfste Feuer, was in Thüringen im Moment läuft auf dieser Strecke, zu ertragen, und das tagtäglich. Ich bin der Auffassung, dass dort viele versagt haben und versagen und die Kommunalpolitiker eigentlich ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Das ist meinen Kollegen Räten bekannt und dabei bleibe ich.

Meine Damen und Herren, wir haben überhaupt keine Alternative, als eine Verlängerung hier zu entscheiden. Ich kann es einfach nicht sehen, dass wir die Lösung dorthin bekommen, dass am Ende über Umlagen unserer Haushalte in der angespannten Situation, wie sie ist, belastet werden. Und der Tag ist zu erwarten, wann auch immer. Ich sehe auch keine andere Möglichkeit, denn es gibt ja weiter Ungerechtigkeiten. Was ist mit denen, die bisher nicht beitragspflichtig gemacht wurden. In meinem Zweckverband ist ein Viertel nur beauflagt worden und drei Viertel sind überhaupt nicht beauflagt worden. Wenn die sich zu Wort melden, wird ja die Klagewelle andersherum laufen. Und ich stelle die Frage: Was ist eigentlich mit den Mietern, die im Moment betroffen sind? Sie zahlen zurzeit über die Gebühr einen Zuschlag. Ich will die Zahlen nicht nennen, ich hab sie alle da. Das ist einfach nicht vertretbar. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen noch was dazu. Die Landesregierung hat hier Versäumnisse zugelassen, wann auch immer. Da gab es einen Innenminister. Die Kommunalaufsichten haben Versäumnisse zugelassen, auch das ist bekannt. Hier haben viele Umstände dazu beigetragen, dass wir in dieser misslichen Situation sind. Wir können diese Situation nicht noch zwei Jahre weiterschieben und wir können auch nicht sagen: der eine Weihnachtsmann bringt den Sack und der andere bringt die Rute. Wenn - dann muss er bitte schön beides bringen. Wir müssen die Dinge lösen.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt für mich nur diese eine Alternative. Ich weiß, dass mich morgen meine Bürgermeister sonst wohin stellen. Ich sage Ihnen, die Bürgermeister haben eine Verantwortung seit 1990. Seitdem gilt Kommunalrecht. Wenn ich mich richtig entsinne, ist die Kommunalordnung mit dem Kommunalbrevier sogar durch das letzte Parlament der

DDR herbeigerufen worden und ist rechtsgültig. Mit dem Jahr 1991 gibt es ein Kommunalabgabengesetz. Meine Damen und Herren, das haben Sie in diesem Parlament beschieden, da war ich noch nicht hier. Wir haben es xmal novelliert zum Vorteil der Kommunen und der Zweckverbände. Wir haben Geld in die Hand genommen, wir haben zusätzlich unsere Zweckverbände entschuldet. Mein Zweckverband hat Zigmillionen zusätzliche Mittel bekommen, weil er bis 1994 nicht in der Lage war, ordnungsgemäß seine Förderanträge zu stellen. Er hat eine Förderquote von reichlich 8 Prozent gehabt, obwohl die Förderung damals schon höher möglich war. Suchen wir die Schuld bei uns allen, aber um eines bitte ich Sie, suchen wir heute die Lösung. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Köckert, bitte schön.