der kommunalen Finanzausgleichspolitik zu lösen. Dieser Herausforderung verweigern Sie sich jedoch, und das, obwohl Sie wissen, dass es einen großen Novellierungsbedarf gibt. Ich denke hier an die Probleme der Steuerschwäche kleinerer Gemeinden, die Einnahmeprobleme der Städte über 20.000 Einwohner, die kommunale Investitionspauschale, die Verteilungsprobleme der Schlüsselmasse zwischen Gemeinden und Landkreisen, um hier nur einige zu nennen. Sie verfolgen vielmehr eine Politik der Lösung von einzelnen aktuellen Problemen ohne erkennbaren konzeptionellen Gesamtansatz. Der Thüringer Innenminister hat in der bereits von mir erwähnten öffentlichen Anhörung darauf verwiesen, dass das Finanzausgleichsgesetz weiteren Änderungsbedarf aufzeigt. Unsere Fraktion fragt sich, weshalb ein erkennbarer Änderungsbedarf nicht schneller gesetzlich gelöst wird.
(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Weil sich die Entwicklung erst vollzieht. Sie holen doch nicht den Blinddarm heraus, wenn er nicht entzündet ist.)
Vielmehr muten Sie den Kommunen zu, dass sie sich ständig neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Kommunalen Finanzausgleichs stellen müssen. Besser wäre tatsächlich ein tragfähiges Finanzausgleichskonzept, welches dann zumindest mittelfristig auch Bestand hat, so, wie wir es mit dem alten Gesetz eigentlich vorhatten und wie das eigentlich auch angedacht war. Dann können die Kommunen planen und dann können sie auch in Ruhe arbeiten. Wie respektlos, meine Damen und Herren, Sie die kommunale Ebene behandeln, macht die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf am 8. Dezember deutlich. Ganz formal wurden die kommunalen Spitzenverbände angehört, und dies auch nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Sowohl der Thüringer Gemeinde- und Städtebund als auch der Thüringische Landkreistag haben den Gesetzentwurf abgelehnt, nicht nur abgelehnt, sondern zu Recht gegen den Gesetzentwurf protestiert. Die kommunalen Spitzenverbände haben allerdings auch Lösungen angeboten. Die Regierungskoalition interessierte die Auffassung der Spitzenverbände überhaupt nicht. Anders ist es nicht zu erklären, dass ohne Möglichkeit der Auswertung der öffentlichen Anhörung der Innenausschuss in seiner Beratung fortfuhr.
In einer solchen Situation haben wir PDS-Mitglieder im Innenausschuss keine Möglichkeit mehr gesehen, uns in die Beratung einzubringen.
(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Frau Dr. Wildauer, Sie hatten doch vorher Ihre Änderungsanträge eingebracht, ohne die kommunalen Spitzenverbände zu hören.)
Moment, es können offiziell Zwischenfragen gestellt werden. Frau Dr. Wildauer, warten Sie einmal einen Moment, dass hier wirklich Ruhe ist.
Ich hatte mir erhofft, dass es eine Wertung dieser Anhörung geben muss und keine zwei Sätze gab es dazu. Das gab es nicht. Und uns lag die Anhörung des Gemeinde
und Städtebundes erst zur Innenausschuss-Sitzung vor. Natürlich lesen wir auch Zeitung, natürlich wissen wir auch, was vorher gebracht wird. Daraufhin hatten wir, weil der Haushalts- und Finanzausschuss auch tagte, eigentlich diese Anträge schnell erarbeitet und eingebracht. Aber wir sehen keinen Diskussionsbedarf, wenn eine Fraktion letztlich davon ausgeschlossen wird. Diesmal waren es nicht wir. Die PDS-Fraktion ist nicht bereit, die durch die Herrschenden gekennzeichneten Verfahrens- und Arbeitsweisen des Innenausschusses durch eine Scheinmitwirkung mitzutragen. Wenn Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, nicht bereit sind, mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Opposition in einen inhaltlichen Dialog zu treten, dann sollten Sie dies auch in der Öffentlichkeit kundtun.
In einer solchen Situation sollten Sie auf eine öffentliche Anhörung verzichten und dies wäre nach meiner Auffassung wirklich ehrlicher.
Sie beschädigen mit Ihrer Haltung nur die öffentliche Anhörung als eine Form der Beteiligung der Spitzenverbände am Gesetzgebungsverfahren. Ihr Machtmissbrauch wird auch am Beispiel des Berichterstatters deutlich. Ich möchte das noch einmal sagen.
Die CDU-Mehrheit im Innenausschuss benannte einen Landtagsabgeordneten als Berichterstatter, der überhaupt an dem zweiten Teil des Tagesordnungspunkts nicht teilgenommen hat.
Hier erübrigt sich jeder weitere Kommentar. Wenn wir es nicht ansprechen, passiert es auch noch viel öfter. Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat zum Gesetzentwurf...
Wir hatten, Herr Böck hat es eigentlich schon durch den Zwischenruf gesagt, mehrere Anträge in den Innenausschuss eingereicht, einreichen wollen. Das haben Sie nicht. Wir haben diese in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht - sie wurden mehrheitlich abgelehnt. Die Mehrheitsverhältnisse im Plenum lassen es wenig sinnvoll erscheinen, diese Änderungsanträge nochmals zur Abstimmung aufzurufen. Auch wenn wir unsere Änderungsan
träge hier nicht mehr zur Abstimmung stellen, möchte ich doch noch einmal wesentliche Schwerpunkte benennen. Wir ändern in unseren Anträgen nicht die Finanzausgleichsmasse, auch wenn wir die Dotierung des Finanzausgleichs seit 1995 im kommunalen Interesse nicht für ausreichend betrachten. Wir lehnen jedoch ab, dass die Steuerverbundmasse durch die Herauslösung einer Steuerart willkürlich verändert wird. Diesen Systembruch tragen wir nicht mit. Eine unmittelbare finanzielle Auswirkung auf das Land ergibt sich hieraus nicht. Aus systematischen Gründen wollen wir die Auftragskostenpauschale aus dem Finanzausgleich herausnehmen. Die Gründe dafür haben wir bereits mehrfach dargelegt. Wir entsprechen damit sogar den Vorstellungen des Innenministers, das sagte ich schon. Insofern kann unser Vorschlag doch wohl nicht so falsch sein.
Diese Herauslösung der Auftragskostenpauschale wird im Gegenzug durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen finanziert, die in Summe eine tatsächliche Mittelaufstockung für die Kommunen in Höhe von 47 Mio. DM zur Folge hat. Meine Damen und Herren, Sie hätten sich das ja auch ruhig einmal anschauen können. Die Nettokreditverschuldung bleibt dadurch unberührt. Bisher haben Sie immer dagegen polemisiert, dass wir eine hohe Nettokreditneuverschuldung haben wollten. Nun haben wir uns in diesem Rahmen bewegt und da ist es natürlich auch nicht gut. Aber wir haben es nicht Ihretwegen getan, wir haben es deshalb getan, weil wir wirklich um die Situation, um diese Schulden im Land wissen.
Die Finanzierungsvorschläge der PDS zum Landeshaushalt 2001/2002 beinhalten auch die Herausnahme der Auftragskostenpauschale. Schließlich schlagen wir vor, dass künftig auch Städtenetze wie das in Thüringen von den Vorwegschlüsselzuweisungen profitieren können, wenn dadurch Funktionen der zentralen Orte wirtschaftlicher und effektiver wahrgenommen werden können. Auch hier entstehen für das Land keine Mehrbelastungen. Ohne finanziellen Anreiz werden Städte kaum enger zusammenarbeiten. Südthüringen braucht oberzentrale Funktionen, die eine Stadt allein nicht wahrnehmen kann. Meine Damen und Herren, das Finanzausgleichssystem in Thüringen muss generell, muss grundlegend reformiert werden.
Da die Landesregierung hierzu offenbar nichts beitragen will, werden wir im Jahr 2001 hierzu einen komplexen Vorschlag unterbreiten. Dem Gesetz können wir nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielen Dank Frau Dr. Wildauer und Herr Schemmel für Ihre Wortmeldung, weil sie doch genau wieder an dieser Stelle den unterschiedlichen Politikansatz verdeutlichen, der uns von Ihrer Politik trennt.
Meine Damen und Herren, Frau Dr. Wildauer sagt, auch die PDS liest Zeitung und das finde ich gut. Nur, wenn Sie immer Zeitung lesen würden, würden Sie wissen, wie es denn tatsächlich um die Landesfinanzen und um die Finanzen der Städte und Gemeinden und der Landkreise in Deutschland im nächsten Jahr nach dem Steuerreformpaket von Rotgrün bestellt ist. Meine Damen und Herren, da würden Sie erstens wissen, das ist auch hier schon mehrmals angeklungen, dass wir als Land Thüringen im nächsten Jahr 72 Mio. DM weniger für die Schlüsselmasse an Steueraufkommen zur Verfügung haben, und ausweislich der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen für die Anhörung des Innenausschusses würden Sie auch wissen, dass nach der Novembersteuerschätzung die Gemeinden im Land für nächstes Jahr mit Steuermindereinnahmen von 71 Mio. DM zu rechnen haben,
und zusätzlich, meine Damen und Herren - Herr Dittes, lassen Sie mich doch ausreden -, aus dem Steuerreformpaket der Bundesregierung werden den thüringischen Kommunen allein im Jahr 2001 weitere Einnahmeverluste von 113 Mio. DM beschert.
(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Dafür kön- nen Sie die Nachfolgepartei der SED nicht verantwortlich machen.)
Herr Dittes, wenn Sie nicht so viel auf Bäumen rumkriechen würden, würden Sie sich mehr mit Haushaltszahlen beschäftigen können
und dann würden Sie auch wissen, dass wir in diesem Land eine immens hohe Verschuldung haben. Um es auch Ihnen noch mal klar vor Augen zu führen: Wir haben im Land Thüringen in diesem Jahr schon jetzt 21 Mrd. DM Schulden. Dass Sie mit Finanzen nicht so gut umgehen können wie andere Parteien, will ich Ihnen noch zugute halten. Wir haben aber die Verantwortung in diesem Land
Deshalb, meine Damen und Herren, schlagen wir mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Finanzausgleichsgesetz vor, dass auch eine punktuelle Neuregelung der kommunalen Finanzen erfolgt. Und was tun wir denn? Insgesamt wird die Finanzausgleichsmasse in Thüringen um 133 Mio. DM vermindert. Wir sind uns einig darüber, dass davon schon 72 Mio. DM durch Fremdverschulden verringert sind, allein durch das Reformpaket der rotgrünen Bundesregierung. Letztendlich, und das ist der Vorschlag der Landesregierung, wollen wir, dass sich die kommunale Familie mit einem Beitrag von insgesamt 61 Mio. DM an der Verminderung des Steueraufkommens in Thüringen für das nächste Jahr beteiligt. Unter Abzug, und es muss an dieser Stelle auch ganz deutlich gesagt werden, für die 17 Mio. DM, die wir größtenteils deswegen vermindern im Bereich der Novelle des Kindertagesstättengesetzes, die im Wesentlichen die freien Träger von Kindertagestätteneinrichtungen in Thüringen trifft, verbleiben letztendlich als reiner Anteil, den die Städte, Gemeinden und Landkreise in Thüringen zu tragen haben, 45 Mio. DM. Wir meinen, dass dieser Beitrag angesichts der Finanzlage, den der Freistaat zu verkraften hat und den es gilt, diesen Schuldenstand von 21 Mrd. DM, der in dem nächsten Jahr noch anwächst, abzubauen, dass dieser Beitrag von 45 Mio. DM für die kommunale Familie gerechtfertigt ist.
Meine Damen und Herren, das Finanzausgleichsgestz ist nach unserer Auffassung ein stetiges Gesetz, es bleibt in seiner Anpassung jedes Jahr der neuen Novelle unterlegen. Würden wir, und das ist ja die Wunschforderung, auch dem Antrag der PDS-Fraktion zumindest im Haushaltsund Finanzausschuss folgen, würden wir also die Finanzausgleichsmasse verstetigen, ohne uns zuvor mit der Auftragskostenpauschale in ihrer Systematik auch nach Abwarten des Verfassungsgerichtsurteils, was ja noch aussteht, jetzt schon beschäftigen, würde die Verstetigung der Auftragskostenpauschalmasse zu einer Neuverschuldung und einer höheren Verschuldung des Haushalts im Land Thüringen führen. Wir wollen dies nicht. Wir wollen erst entsprechend der Systematik zunächst das Verfassungsgerichtsurteil abwarten, was die Auftragskostenpauschale neu regeln wird, und wir wollen abwarten, wie sich die Steuerentwicklung im Land Thüringen abzeichnet. Wer die Novembersteuerschätzung dieses Jahr gelesen hat für die folgenden Jahre, weiß, meine Damen und Herren, dass wir in Thüringen entgegen der Haushaltsplanzahl für den Doppelhaushalt 2001 und 2002 mit weiteren Mindereinnahmen von 92 Mio. DM zu rechnen haben. An diesen geplanten 92 Mio. DM Mindereinnahmen wollen wir die kommunale Familie nicht teilhaben lassen. Das trennt uns von ihrer Politik. Wir sind uns zwar einig darüber, dass wir an den Mehreinnahmen im Land Thüringen die kommunale Familie im Finanzausgleich teilhaben lassen wollen, aber es besteht eine unterschied
liche Auffassung darüber, was passiert, wenn wir mit Mindereinanhmen zu rechnen haben. Wir haben diese zu erwartenden Mindereinnahmen, die sich aus dem Steuerreformpaket der Bundesregierung ergeben, mit 45 Mio. DM eingerechnet. Wir haben aber nicht, und das ist unser Beitrag, den wir meinen leisten zu wollen, die aufgrund der Steuerschätzung vom November zu erwartenden 92 Mio. DM zusätzlichen Mindereinnahmen aus Steuermindereinnahmen nicht berücksichtigt für die kommunale Familie und wollen den Finanzausgleich in diesem weiteren Punkt nicht ändern. Wir haben nichtsdestotrotz auf Antrag der Landesregierung und mit den nunmehr vorliegenden Anträgen der CDU-Fraktion einige Eckpunkte im Gesetz vorgeschlagen zu verändern, die zugunsten der Kommunen und Landkreise in Thüringen wirken. Das ist zunächst der genannte Vorgriff auf die zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Finanzausgleichsmasse von 20 Mio. DM für das Jahr 2001. Diese 20 Mio. DM trägt zumindest in ihrer Zinslast für das nächste Jahr das Land Thüringen allein. Und wir tragen auch allein die höhere Nettoneuverschuldung von 20 Mio. DM in 2001. Auch das ist der Beitrag des Landes für die Kommunen und Landkreise im Freistaat Thüringen. Meine Damen und Herren, und Frau Dr. Wildauer, da widersprechen Sie sich doch deutlich, wir haben zusätzlich aus der Investitionspauschale 30 Mio. DM zur freien Verfügung in die Schlüsselmasse hinüber geschaufelt und dies, im Gegensatz zu Ihren Ausführungen von vorhin, geschah ausdrücklich auf Wunsch und im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden,
weil wir nämlich genau wissen, welche Auswirkungen das Steuerreformpaket der rotgrünen Bundesregierung hat. Wir wollen mit der Umschichtung von 30 Mio. DM aus der Investpauschale in die Schlüsselmasse den Landkreisen und Städten in Thüringen die Möglichkeit einräumen, ihre Verwaltungshaushalte rund und deckungsgleich zu kriegen. Das wissen Sie als kommunales Mitglied in einem Parlament genauso gut wie ich, dass darin das Augenmerk für die nächsten Jahre in den Kommunalfinanzen liegt. Wir wollen mit der Umschichtung von 30 Mio. DM, die möglicherweise ja kostenneutral für das Land sein mögen, aber letztendlich den Kommunen helfen, ihre Verwaltungshaushalte rund zu kriegen. Dieser Beitrag ist in seiner Wertschätzung höher einzuschätzen, als zu sagen, dass letztendlich dies ein Nullsummenspiel sei und ein Taschenspielertrick. Das ist nicht fair und das berücksichtigt auch nicht die Lage, wie sie vor Ort bei den Städten und Gemeinden in Thüringen vorherrscht.
Meine Damen und Herren, wenn Sie den Gesetzentwurf der Landesregierung richtig gelesen haben, dann werden Sie auch sehen, dass wir die Neuordnung und Verstärkung der Auftragskostenpauschale in Eckpunkten schon geregelt haben, weil wir wissen, dass sich das Landesverfassungsgericht mit der Neuordnung der Auftragskos