Protocol of the Session on November 16, 2000

Dieses vorbemerkt, erlaube ich mir zu Frage 1 wie folgt Stellung zu nehmen: Änderungsbedarf zu § 23 Abs. 4 Nr. 3 Thüringer Kommunalordnung wird seitens der Landesregierung nicht gesehen. Die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung sind in Artikel 72 der Thüringer Verfassung und im Thüringer Ministergesetz geregelt. Danach stehen die Mitglieder der Landesregierung in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land. Ein Minister ist weder Beamter noch Angestellter im Sinne des § 23 Abs. 4 Nr. 3 Thüringer Kommunalordnung. Dies gilt auch für den Innenminister. Die Unvereinbarkeitsbestimmungen der Thüringer Kommunalordnung sind daher nicht einschlägig. Eine Änderung im Sinne der Fragestellung wäre systemwidrig.

Zu Frage 2: Die Bestimmung des § 23 Abs. 4 Nr. 3 der Thüringer Kommunalordnung ist mit der Bestimmung des § 122 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung vereinbar. Nach § 122 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung kann das Innenministerium den Gemeinderat oder Kreistag auflösen und Neuwahlen anordnen, wenn sich der gesetzwidrige Zustand einer Gemeinde oder eines Landkreises nicht beheben lässt. Das Innenministerium ist hinsichtlich dieser Maßnahme die unmittelbar zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Beamte und Angestellte des Innenministeriums, in deren Aufgabenbereich die genannten Maßnahmen fallen, können deshalb nicht als Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder tätig sein. Wie aber bereits gesagt, ist der Minister weder Beamter noch Angestellter.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Die Frage ist damit beantwortet. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1024. Herr Abgeordneter Schemmel, bitte schön.

Ja, die ist nun gerade zeitgleich mit der Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger am gleichen Tag gestellt worden, greift nahezu das Gleiche noch einmal auf.

Sanierung im Bereich des Uran- und Braunkohlebergbaus in Ostthüringen

Die Landesregierung hat angekündigt das Bergamt Gera aufzulösen und das Oberbergamt Gera in das Landesverwaltungsamt einzugliedern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird bei einer solchen Verfahrensweise gesichert, dass die Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben der Bergbehörde bezüglich der Wismut- und Braunkohlesanierung qualitativ und termingerecht gewährleistet werden?

2. Wie wird gesichert, dass die bergbehördliche Betreuung für dem Bergrecht unterliegende Betriebe in Ostthüringen gewährleistet ist?

3. Mit welchen Maßnahmen werden gegenüber den Beschäftigten nicht erforderliche Belastungen und soziale Härten vermieden?

Herr Minister Dr. Sklenar, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werter Herr Abgeordneter Schemmel, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung erwartet, dass durch die vorgesehenen Strukturveränderungen die Aufgabenerfüllung nicht nur gesichert, sondern noch verbessert wird. Im Übrigen darf ich bei der weiteren Beantwortung dieser beiden Fragen auf meine Antwort zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger in Drucksache 3/1017 hinweisen.

Zu Frage 3: Kündigungen aufgrund der Strukturveränderungen sind nicht vorgesehen. Wenn es erforderlich sein sollte, beispielsweise bei eventuell notwendigen Umsetzungen, werden allein schon aus personalrechtlichen Gründen sozialverträgliche Lösungen gewählt werden.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Abgeordneter Schemmel.

Herr Minister, Sie gestatten eine Nachfrage? Die Bedeutung der Wismut in Ostthüringen ist ja enorm. Wir wissen alle, dass dort ungefähr 6 bis 7 Mrd. DM umgesetzt werden.

(Zwischenruf Abg. Kölbel, CDU: Müssen.)

Die Frage ist folgende: Ist diese Verfahrensweise mit der Wismut abgestimmt oder halten Sie es für möglich, dass die Geschäftsleitung der Wismut diese Neuordnung der Bergbehörde in Thüringen erst dann erfahren hat, nachdem die Thüringer Landesregierung dies bekannt gegeben hat?

Herr Schemmel, ich habe mit der Geschäftsleitung darüber gesprochen, natürlich erst, wie alle anderen auch, nachdem wir uns in der Landesregierung über die Strukturveränderungen einig waren. Die Reaktion der Geschäftsleitung der Wismut ist natürlich wie bei allen anderen auch urplötzlich so, dass sie alle die Bergverwaltung sehr lieben und sehr in ihr Herz geschlossen haben - im Gegensatz zu früher. Da wir aber versichern, dass alle Aufgaben nach wie vor so weitergeführt werden wie bisher, da wir keinen Personalabbau vornehmen, da sie weiterhin vorrangig bedient werden, sind sie natürlich, ich will nicht sagen, damit einverstanden, aber sie sagen klipp und klar, das ist Sache der Landesregierung. Sie machen ihre verwaltungsinternen Umbildungen, ihre Verwaltungsstellen auch ohne dass sie die Landesregierung oder irgendwelche anderen Stellen fragen würden.

Dann hätte ich noch einen Antrag parallel zu der Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger, und zwar die Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt namens meiner Fraktion.

Das stimmen wir ab. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus, die Frage ist überwiesen. Wir kommen zur Frage 3/1030. Herr Abgeordneter Ramelow, bitte.

Kleinen Moment mal, Herr Abgeordneter Ramelow. Könnten Sie sich dazu durchringen, ein bisschen ruhiger hier zu sein im Plenarsaal? Herr Abgeordneter Fiedler, so ein bisschen gilt das auch für Sie. Herr Abgeordneter Ramelow, bitte schön.

Fördermittel für Ferienpark Hohenfelden?

Nachdem im September 2000 in den Thüringer Printmedien über den "Stauseestreit" zwischen dem Investor des Spaßbades Hohenfelden und dem Landkreis Weimarer Land wegen der bisher nicht erfolgten Zahlung des Kaufpreises für ein über 100 Hektar großes Stauseegrundstück einschließlich Baulichkeiten informiert wurde, hatte die PDS gefordert, keine Fördermittel für die Maßnahme des geplanten Ferienparks auszureichen, solange der Kaufpreis nicht gezahlt ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegt der Landesregierung ein Fördermittelantrag des Investors des Spaßbades Hohenfelden oder des Ferienparks Hohenfelden oder der Deyle-Gruppe im Zusammenhang mit der Errichtung, Betreibung oder Sanierung des Ferienparks Hohenfelden vor?

2. Ist auszuschließen, dass die mit Antwort auf die Frage 1 meiner Mündlichen Anfrage in der Drucksache 3/54 "Spaßbad Hohenfelden/Riechheim" (vgl. Plenar- protokoll 3/4) dargestellte Senkung der förderfähigen Kosten mit der jetzt durch den Ferienparkgeschäftsführer angekündigten Fördermittelbeantragung in Zusammenhang steht?

3. Sieht die Landesregierung im Falle eines weiteren Fördermittelantrags im Zusammenhang mit den Objekten der Deyle-Gruppe in Hohenfelden die Möglichkeit, trotz abgeschlossenem notariellen Kaufvertrag für das Stauseegrundstück, aber noch fehlender Bezahlung des Kaufpreises und offenkundiger Versuche des Käufers zur Durchsetzung von Kaufpreisminderungen, die Entscheidung über die Förderung abhängig zu machen von der Klärung der Differenzstandpunkte zwischen Verkäufer Landkreis Weimarer Land - und Käufer zum vereinbarten Kaufpreis?

4. Würde die Errichtung des Ferienparks ebenso wie die Errichtung des Spaßbades als eine Infrastrukturmaßnahme bezuschusst werden?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Ramelow wie folgt:

Frage 1 beantworte ich mit Nein, Frage 2 mit Ja - es ist auszuschließen.

Zu Frage 3: Grundsätzlich sind für jede Förderung die geklärten Eigentumsverhältnisse nachzuweisen. Da bisher kein Förderantrag zu den von Ihnen genannten Vorhaben vorliegt, erübrigt sich eine Stellungnahme dazu.

Zu Frage 4 verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Es sieht wie eine Nachfrage aus, Herr Abgeordneter Ramelow.

Habe ich Ihre Antwort auf die Frage 3 so richtig verstanden, dass solange die Eigentumsfrage nicht hundert

prozentig klar geklärt ist, solange eine Förderung auszuschließen sei?

Jedem Förderantrag muss eine völlige Klärung der Eigentumsverhältnisse vorausgehen, da anderenfalls eine Entscheidung über einen Förderantrag nicht möglich ist.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön. Wir kommen jetzt zur Frage in Drucksache 3/1007. Der Verursacher der Verschiebung dieser Anfrage ist inzwischen da, Herr Minister Gnauck, deswegen können wir die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Pelke jetzt behandeln. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Ja, danke schön, dass es doch noch zur Beantwortung kommt, wenn auch die Zeit über die Anfrage schon etwas hinweggegangen ist.

Herausgabe der "Pilz-Akten" an die Staatsanwaltschaft

Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht Mühlhausen weigert bzw. weigerte sich die Landesregierung, entsprechendes Aktenmaterial, die Firma Pilz in Albrechts betreffend, zur Einsicht zu übergeben. Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Beurteilung von unternehmerischen Finanz- und Wirtschaftsabläufen nicht, spekulativ oder nur unvollständig nachvollzogen werden kann. Ferner ist unterschiedlichen Verlautbarungen von Herrn Pilz zu entnehmen, dass sich dieser im Fall einer Prozesseinstellung eine Schadenersatzforderung in Millionenhöhe gegen das Land vorbehält.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass durch die Verweigerung der Herausgabe von Akten an die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Herrn Pilz womöglich eingestellt werden kann?

2. Ist der Landesregierung bekannt, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen Herrn Pilz diesem womöglich die Chance eröffnet, seinerseits gegen das Land auf Rückgabe der Compact Disc Albrechts GmbH (CDA) zu klagen, des Weiteren Schadenersatzansprüche auf entgangenen Gewinn geltend zu machen und liegen diesbezüglich dem Land bereits Rückforderungsansprüche vor?

Herr Minister Gnauck, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Eine Herausgabe von Unterlagen, die Pilz betreffen, wird nicht verweigert.

Zu Frage 2: Der Rechtsstaat ermöglicht es grundsätzlich allen Bürgern, auch wenn sie verurteilte Straftäter sind, Ansprüche geltend zu machen oder auf Schadenersatz zu klagen, das heißt aber nicht, dass eine Klage auch Aussicht auf Erfolg hat.

Das war’s Herr Minister?

Ja.