Protocol of the Session on October 13, 2000

2. Gedenkt die Landesregierung künftig Aussagen vor dem Thüringer Landtag so zu treffen, dass sie der Realität entsprechen?

Herr Abgeordneter Trautvetter, Entschuldigung, Herr Minister natürlich.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Abgeordneter Dr. Schuchardt, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Bereits im Dezember 1999 hat die Landesregierung im Grundsatz entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Finanzministers in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen geregelt wird, siehe Kabinettsprotokoll 12. Kabinettssitzung am 21. Dezember 1999. Dies ist auch Bestandteil der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/829 in der 25. Plenarsitzung am 14.09.2000. Daher war die Aussage in der 23. Plenarsitzung am 06.07.2000 nicht falsch.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Ist das alles?)

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Dr. Schuchardt.

Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass mir diese Antwort unglaublich erscheint und am Thema vorbeigeht, frage ich Sie: Würden Sie jemanden, der fest behauptet, ein Haus gebaut zu haben, und bei Prüfung des Sachverhaltes sich herausstellt, dass er nur vorhatte, ein Haus zu bauen und vielleicht sogar ein paar Skizzen dazu gemacht hat, wenn ich den der Unwahrheit, gar der Lüge bezichtigte, würden Sie diese Auffassung teilen können?

Erstens teile ich diese Auffassung nicht, zweitens habe ich auf Ihren Zwischenruf "Seit wann?" geantwortet - seit 2000. Das Jahr 2000 endet am 31.Dezember 2000. Schauen Sie ins Protokoll, Sie haben das Zitat, das Sie gebracht haben aus dem Protokoll. Dort geht das Protokoll weiter mit einem Zwischenruf von Ihnen, den ich korrekterweise beantwortet habe, mit "seit 2000".

Meine zweite Nachfrage.

Ja, zweite Nachfrage.

Herr Minister, angesichts der unglaublichen Schlangenfahrten, die Sie hier um die Wahrheit herumdrehen, frage ich Sie: Hat es überhaupt noch Sinn, diese Landesregierung nach Sachverhalten zu fragen und dürfte der Wahrheitsgehalt der Aussagen,

(Beifall bei der PDS, SPD)

darf der Wahrheitsgehalt der Aussagen an dem zu messen sein, was sich in diesem Punkt hier abgespielt hat?

Die Landesregierung wird jede Mündliche Anfrage wahrheitsgemäß beantworten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Das merke ich!)

(Beifall bei der CDU)

Weitere Nachfragen? Herr Gerstenberger hat schon die nächste. Damit schließe ich diese Frage ab und wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/983. Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Ja, wir können es ja noch mal versuchen.

Programm "50 PLUS" (arbeitsmarktpolitischer Teil) 1

Die Landesregierung hat geäußert, sie wolle mit dem Programm "50 PLUS" als einer eigenständigen Landesinitiative zusätzliche Impulse zur Beschäftigung Älterer auslösen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge mit wie vielen Stellen sind für das Programm "50 PLUS" (arbeitsmarktpolitischer Teil) bis zum 10. Oktober 2000 in den Basisförderarten (Struktur- anpassungsmaßnahme Ost für Wirtschaftsunternehmen, Einstellungszuschuss bei Neugründungen, Beschäftigungs- hilfe für Langzeitarbeitslose, Arbeitsbeschaffungsmaßnah- me und Strukturanpassungsmaßnahme) gestellt worden (bitte gesamt und nach Basisförderarten getrennt auswei

2. Wie viele Anträge und wie viele Stellen sind für das Programm "50 PLUS" (arbeitsmarktpolitischer Teil) bis zum 10. Oktober 2000 in den oben genannten Basisförderarten genehmigt (bitte gesamt und nach Basisförder- arten getrennt ausweisen)?

3. In welcher Höhe sind die im Landeshaushalt 2000 für das Programm "50 PLUS" gebundenen Mittel bis zum 10. Oktober 2000 für das Haushaltsjahr 2000 genehmigt?

4. Wird auch für Antragsteller, deren Anträge auf Förderung nach dem Programm "50 PLUS" vor dem 1. September 2000 genehmigt wurden, die im Staatsanzeiger Nr. 37/2000 bekannt gemachte Erhöhung der Fördersätze um 200 Deutsche Mark pro Arbeitnehmer gezahlt?

Es antwortet für die Landesregierung Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:

Die Angabe der gewünschten Daten erfolgt mit Stand 30.09.2000, da jüngere Daten noch nicht verfügbar sind.

Zu Frage 1: Bisher wurden im Rahmen des Programms "50 PLUS" 1.150 Anträge mit 1.268 Arbeitnehmern gestellt. Eine Untergliederung der Anträge nach Maßgabe wird statistisch nicht gesondert erfasst.

Zu Frage 2: Bis Ende September erfolgten 839 Bewilligungen mit 1.117 Arbeitnehmern, darunter Bewilligungen im Rahmen SAM-OfW-Anschlussförderung 224, Eingliederungszuschüsse 220, Aufstockung der SAM-OfW 71, Beschäftigungshilfen 13, Eingliederungszuschüsse bei Neugründungen 4, SAM-Anschlussförderung 1, ABM-Anschlussförderung 1, SAM für Arbeitnehmer mit Vollendung des 55. Lebensjahres 305.

Zu Frage 3: Bis zu dem genannten Termin sind aus dem Haushaltstitel "Arbeitsförderung Ost" insgesamt 22,8 Mio. DM einschließlich Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre für das Programm "50 PLUS" gebunden. Davon beträgt die Mittelbindung für das Jahr 2000 7,2 Mio. DM.

Zu Frage 4: Die Erhöhung der Fördersätze gilt ab 01.09.2000. Die Aufstockung erfolgte für die zu diesem Zeitpunkt noch vorliegenden offenen Anträge mit einem Maßnahmenbeginn zum 01.09.2000. Ansonsten wird im Rahmen der gegenwärtig bestehenden Regelung verfahren.

Es gibt Nachfragen, zunächst der Fragesteller.

Herr Minister, eine Nachfrage: Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei den VEs lediglich um VEs bis zum Jahr 2002 handelt?

Ja, weil ja die Verlängerung erst heute von diesem hohen Hause beschlossen worden ist.

Das haben wir heute erst gemerkt. Das ist richtig, dass wir das brauchen.

Herr Abgeordneter Buse.

Herr Minister, vorausgesetzt, ich habe die Zahlen jetzt beim Mitschreiben richtig aufgenommen, waren es 1.150 Anträge mit 1.268 Arbeitnehmern zu Frage 1, ja?

Ich kann die Zahlen gern noch einmal wiederholen. Es waren 1.150 Anträge mit 1.268 Arbeitnehmern.

Das heißt, wenn ich das jetzt weiter richtig impliziere, dass bei den 836 Bewilligungen mehr Arbeitnehmer bewilligt wurden, als in den Anträgen gestellt waren, ist das richtig?

Nein, das ist nicht richtig, es wurden 1.117 Arbeitnehmer bewilligt und beantragt waren ja 1.268. Und wenn ich richtig rechnen kann...

Ich denke, entschuldigen Sie, wenn ich unterbreche - ich denke, in 1.150 Anträgen waren 1.268 Arbeitnehmer beantragt, ist das korrekt?

Ja.

Jetzt haben wir aber erst 836 bewilligte Anträge und da schon 1.117 Arbeitnehmer, das heißt für mich...

(Zwischenruf Abg. B. Wolf, CDU: Das sind doch nicht mehrere Anträge!)

Das habe ich doch gefragt, das wurde doch...

In den verschiedenen Anträgen sind unterschiedlich viele Arbeitnehmer betroffen.

Aber ich gehe doch davon aus, dass in den restlichen Anträgen wenigstens überall ein Arbeitnehmer wäre, deswegen wäre doch die Frage gewesen, es müssten mehr bewilligt als beantragt sein. Sagen Sie doch: ja.

Ich sage das, was ich eben vorgetragen habe, die Zahlen.

Vielleicht können wir ja dann im Protokoll noch einmal die genauen Zahlen nachlesen und vielleicht gibt das dann Aufschluss. Herr Abgeordneter Gerstenberger.