Ich möchte persönlich hier mitteilen, dass sich meine Begeisterung natürlich auch in Grenzen hält. Dennoch, das will ich gleich vorwegnehmen, werde ich die Zustimmung zu diesem Gesetz empfehlen.
Meine Damen und Herren, worin besteht nun die Brisanz des heute zu beratenden Gegenstands? Ich meine, die Brisanz besteht in zwei Problemen: Erstens könnte man sagen, die Brisanz besteht in einem wichtigen Schwerpunkt des Staatsvertrags und dieser Schwerpunkt betrifft die Anhebung der Rundfunkgebühren ab 01.01.2001, nämlich, wie der Minister bereits ausgeführt hat, um 3,33 DM. Es ist also eine Gebührenerhebung und sobald das Wort "Gebühr" fällt im Zusammenhang mit Erhöhung, befindet sich der Abgeordnete natürlich in einer Art Klemme, er muss es natürlich auch draußen vertreten und rüberbringen. Und damit, das kann ich nachvollziehen, haben wir alle parteiübergreifend sicherlich das eine oder andere Problem, noch dazu, wo man selbst wenig oder fast gar keinen Einfluss auf dieses Gesetz, auf diese Erhöhung nehmen kann.
In dem Zusammenhang möchte ich noch kurz zwei weitere Änderungen, die sich mit dem Staatsvertrag verbinden, ansprechen, wo ich gern noch eine kleine Ausführung gemacht hätte. Das wäre einmal die Kurzberichterstattung: Bisher war es möglich, unentgeltlich kurze Berichte zu erstatten, das ändert sich jetzt mit dieser Regelung. Jetzt wird laut dieses Vertrags ein so genanntes billiges Entgelt verlangt. Sicherlich, für den öffentlichrechtlichen Rundfunk oder für große private Anstalten ist das billige Entgelt kein Problem. Doch wenn ich aus eigenen beruflichen Erfahrungen berichte, wenn ich mich zurück versetze, z.B. der Sender hier in Erfurt oder vielleicht der Lokalsender in Jena bei der Berichterstattung über ein Fußballspiel der Erfurter Mannschaft oder über den FC Carl-Zeiss Jena, da kann ein billiges Entgelt, was durchaus auch 1.000 DM sein können, eine enorme Summe sein und kann natürlich so einen kleinen Sender durchaus schon mal in die Knie zwingen. Ich denke, hier müsste, wenn sich die Regelung durchsetzt, nach einer gewissen Zeit die Verhältnismäßigkeit überprüft und genau festgesetzt werden, was billig und was auch verträglich ist.
Das Zweite wäre die uneingeschränkte Werbefreiheit im lokalen regionalen Fernsehbereich. Hier können jetzt lokale, ich bleibe bei dem Beispiel, der Erfurter TV-Sender oder
Jenaer TV-Sender uneingeschränkt Werbung betreiben, zumindest haben sie jetzt nach diesem Staatsvertrag die Option dazu. Hier gibt es natürlich auch kritische Bemerkungen. Die Kritik bezieht sich darauf, dass jetzt die Werbung das Programm bestimmen würde. Dem kann ich entgegnen, so wird es nicht sein, denn die Werbung lebt ja von den Inhalten, lebt ja von dem Programm. Wenn das Programm schlecht ist, wird dieser Sender auch keine Werbung verkaufen können. Das hätte ich kurz dazu ausgeführt.
Ein weiteres Problem, was Sie sicherlich berührt, auch problematisch ist, dass es sich bei dem Thüringer Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um ein Zustimmungsgesetz handelt. De facto werden Sie nur zustimmen können und es erfolgte die Erarbeitung des Gesetzes fast de facto ohne Ihre Mitwirkung, ohne Mitwirkung des eigentlichen Gesetzgebers, nämlich ohne Sie. Vielleicht kurz etwas zum Weg. Es ist Ihnen ja bekannt, wir haben im Frühjahr, bereits im Mai, darüber ausführlich ausgeführt, dass dieses Gesetz - der Vorschlag - in der Ministerpräsidentenkonferenz ausgearbeitet wird. Es werden Vorschläge gemacht, danach geht es in die Landesparlamente - wir haben natürlich die Möglichkeit, das in den Ausschüssen noch zu besprechen -, und dann stimmen Sie und Sie können eigentlich in den Inhalt wenig reinreden und können da sehr wenig ändern oder eigentlich gar nichts ändern, Sie können eigentlich nur zustimmen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung zu verwehren. Doch dann müssen Sie sich auch über die Konsequenzen im Klaren sein. Eine Nichtzustimmung hieße, unser duales Rundfunksystem in Deutschland generell in Frage zu stellen und hier insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die CDU, und das möchte ich hier noch mal betonen, sehr verehrte Damen und Herren, hat sich in der Vergangenheit - und dies wird auch in der Zukunft so sein - stets zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekannt. In dem Zusammenhang fällt doch öfter dieses Schlagwort "Grundversorgungsauftrag" der Öffentlich-Rechtlichen. ÖffentlichRechtliche, das ist verfassungsrechtlich verbrieft, haben einen Grundversorgungsauftrag zu erfüllen, haben einen Informationsauftrag zu erfüllen. Gerade auch jetzt ist das in der heute geführten Debatte von großem Interesse, gerade im Sinne der politischen Bildung zum Beispiel. Das Bundesverfassungsgericht formulierte die Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen unmissverständlich: Sie umfasst die essenziellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik, heißt es dort.
Und, meine Damen und Herren, trotz zum Teil massiver Kritik sind die öffentlich-rechtlichen Sender in weiten Bereichen immer noch besser als die privaten. Das gilt immer noch für alle Nachrichten, eine Reihe politischer Magazine - und nicht zu vergessen - die ausgezeichnete regionale Berichterstattung in den dritten Programmen. Ich bin mir gewiss, auch Sie möchten sicherlich nicht auf die
Tagesthemen verzichten, Sie möchten sicherlich nicht, besonders, wenn ich an unsere Erfurter Abgeordneten denke, auf den Kinderkanal verzichten, der übrigens eine Erfolgsstory darstellt. Im Jahr 2000 verfügen wir über ein leistungsfähiges öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, meine Damen und Herren. Von den insgesamt 14 Wirtschaftseinheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veranstalten 11 sowohl Fernseh- als auch Hörfunkprogramme. Es sind die zehn in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, u.a. auch der uns bekannte MDR. Jeweils auf ein Medium spezialisiert sind nur das ZDF und das Deutschlandradio. Kein Fernsehveranstalter im engeren Sinn ist die Arte Deutschland GmbH. Diese übernimmt jedoch die Koordinierungsaufgaben für die deutschen Programme und den Finanzierungsanteil des deutschfranzösischen Kulturkanals Arte. Insgesamt senden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland 16 Fernsehvollprogramme, von denen 15 bundesweit über Satellit verbreitet werden. Hinzu kommen 17 zusätzliche TVRegionalfenster für einzelne Bundesländer. Diese können wochentags terrestrisch im Rahmen der ARD bzw. der dritten Programme empfangen werden. Wir verfügen über insgesamt 61 Hörfunkprogramme. Das ist eine Fülle von Angeboten und eine Fülle von Angeboten stellt natürlich auch gewisse Kosten auf.
Auch Kritik sei an dieser Stelle erlaubt. Es gibt die Kritik, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Grundversorgungsauftrag nicht mehr gerecht wird. Es gibt z.B. den Vorwurf, dass er mitunter "seichte Unterhaltung" produziert, ich erinnere, das ist aber jetzt reine Geschmackssache, an die "Lindenstraße". Diese Sendung ist des Öfteren in der Kritik, gleichzeitig wird kritisiert, dass der Informationsanteil stark zurückgeht. Doch hier muss ich entgegnen bzw. die Kritiker sagen natürlich auch, die Politik müsste Einfluss nehmen auf die Inhalte, müsste Druck ausüben, dass der Informationsanteil erhöht wird. Doch hier, meine Damen und Herren, ist der Einfluss der Politik außerordentlich stark begrenzt. Es besteht, Gott sei Dank, eine Programmfreiheit der Öffentlich-Rechtlichen. Wir wollen eben kein Staatsfernsehen à la DDR mehr und das ist gut so.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 verweisen. Ich darf zitieren: "Der enge Zusammenhang von Programmfreiheit und Finanzausstattung verbietet es aber auch, dem Gesetzgeber bei der Gebührenfestsetzung freie Hand zu lassen. Er könnte sonst Einflussnahmen auf das Programm, die ihm verfassungsrechtlich untersagt sind, im Wege finanzieller Beschränkung erreichen." Das bedeutet, meine Damen und Herren, dass Einsparmöglichkeiten über Programminhalte nicht möglich sind. Dies verbietet die verfassungsrechtlich verbriefte Programmfreiheit.
Erlauben Sie mir einige Worte zur Gebühr: 1952 hatten wir eine Gebühr von, das sollte man sich merken, 7,80 DM. Jetzt ab 01.01.2001 werden wir eine Gebühr von 31,58 DM
haben. Das ist eine Steigerung von immerhin 400 Prozent. Aber, das ist erklärbar, der technische Fortschritt, die Programmausweitung, all das hat natürlich eine Kostenexplosion entfacht. Es gibt noch andere Stimmen, die meinen, na gut, wir würden das bezahlen, dann verzichten wir wenigstens auf die Werbung. Doch hier muss ich Ihnen entgegnen, wenn Sie jetzt bei den ÖffentlichRechtlichen auf die Werbung verzichten würden, würde das die Gebühr um 3,09 DM anheben. Auch das kann man übrigens im Bericht der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, nachlesen.
Verehrte Damen und Herren, warum soll nun die Rundfunkgebühr um 3,33 DM auf monatlich 31,58 DM angehoben werden, das sind ca. 12 Prozent Preissteigerung. Diese 12 Prozent Preissteigerung muss man auf vier Jahre verteilen, 2001 bis 2004. Das wäre dann eine jährliche Preissteigerung von 2,95 Prozent, aber die medienspezifische Preissteigerungsrate beträgt immerhin 5,1 Prozent. Wir liegen also mit den 2,95 Prozent noch unter den 5,1 Prozent, die eigentlich vorgegeben worden und realistisch sind. Neben den marktbedingten und medienspezifischen Preissteigerungen sind es zudem eine Reihe von Sonderentwicklungen, die eine Gebührenerhöhung begründen, wie z.B. die Finanzierung des Digitalfernsehens. Ein weiterer wichtiger Grund für einen gewachsenen Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen ist zweifellos auch die Programmvermehrung in den letzten Jahren. Bis 1997 hat das Fernsehangebot um fast 66 Prozent zugenommen und ist das Radioangebot um mehr als 30 Prozent gewachsen. Häufig sind diese Leistungsausweitungen aber auch auf politische Entscheidungen zurückzuführen, z.B. Arte, Phönix oder wie hier in Erfurt der erfolgreiche Kinderkanal.
Gibt es Einsparmöglichkeiten? Auch darüber haben wir bereits im Mai hier im Plenum debattiert. Zunächst kann man konstatieren, dass die Öffentlich-Rechtlichen durchaus bemüht waren, eigene Einsparmöglichkeiten herauszufinden. Ein sehr praktisches Beispiel: Das ZDF hat seine Auslandsstudios in Südafrika und in Lateinamerika, ich glaube in Mexiko war es wohl, geschlossen, um auch hier einzusparen. Es gäbe noch weitere Einsparmöglichkeiten zu nennen, die die Öffentlich-Rechtlichen hier selbst angestrengt haben. Ursprünglich hatten - und das sollte man auch wissen - die Öffentlich-Rechtlichen bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs für den Planungszeitraum 2001 bis 2004, der hier für dieses Gesetz relevant ist, einen ungedeckten Finanzbedarf von ca. 8,5 Mio. DM angemeldet. Das hätte immerhin eine Gebührenerhöhung von 5,75 DM bedeutet. Die KEF, darüber haben wir auch bereits im Mai diskutiert, hat gekürzt und am Ende stehen jetzt die 3,33 DM. Wie der Minister sagte, wird diese Gebühr als sozial verträglich eingeschätzt.
Es ist ein weiterer Aspekt hier zu nennen: Es gab ja auch einen Antrag der PDS im Mai, dass der Ministerpräsident gebeten wird - gebeten sage ich jetzt, Sie haben es etwas anders formuliert -, in der Ministerpräsidentenkonferenz auf Einsparmöglichkeiten hinzuweisen. Auch hier
kann man zwei Erfolgsmeldungen von sich geben. Einmal hat der Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel erreicht, dass die Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft keine millionenschweren Kredite mehr aufnehmen können. Gerade diese millionenschwere Kredite haben gewissermaßen eine Gebühr präjudiziert. Wenn ich einen Kredit aufnehme, das ist klar, muss er irgendwann mal wieder abbezahlt werden und diese Abzahlung wäre dann in den nächsten Gebührenzeitraum reingefallen. Das wäre für die Zukunft nicht mehr möglich. Der zweite Punkt, wo eine Einsparmöglichkeit erreicht wurde, ist die Finanzierung der Landesmedienanstalt mit 2 Prozent der Gebühren. Das soll ab 2004 ebenfalls entfallen. Hier wird also kein Automatismus mehr existieren ab 2004, wahrscheinlich geht man davon aus, dass ab 2004 die Landesmedienanstalten ein Budget bekommen, also die Budgetierung eingeführt wird. Das halte ich übrigens für sehr vernünftig. Ein Beispiel: Ich bin selbst Mitglied der TLM und wir haben in diesem Jahr über 1 Mio. DM wieder an den MDR abgeführt, weil wir das selbst nicht als TLM verbraucht haben, als Landesmedienanstalt Thüringens.
Verehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich unseren Blick in die Zukunft richten. Meines Erachtens ist das herkömmliche Verfahren der Gebührenfestsetzung längst überholt, d.h., die Kopplung der Gebühren an das Rundfunkgerät. Wir brauchen neue Modelle, die den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Zukunft garantieren. Wir brauchen ein Verfahren, das der technischen Entwicklung gerecht wird und gleichzeitig die Akzeptanz der Rundfunknutzer erreicht. Minister Krapp ist bereits darauf eingegangen, es existiert eine Arbeitsgruppe, die sich mit Modellen, Visionen beschäftigt. Lassen Sie mich vier Varianten nennen, die bereits auch durch die Presse kursierten und die ich für vernünftig halte. Es gibt wohl meines Erachtens sogar zehn Varianten, die Steuermodelle, die klammere ich gleich aus gewissen Gründen aus.
Die erste Variante, die ich für praktikabel halte, ist vielleicht eine Bürgerabgabe bzw. eine Pro-Kopf-Gebühr, die sich um ca. 20 DM drehen könnte. Die zweite Variante wäre eventuell eine Haushaltsabgabe, unabhängig von der Anzahl der Geräte und - das ist sehr wichtig - der PC´s, die bis jetzt ja noch gebührenfrei sind und das natürlich alles sozial gestaffelt. Eine dritte Variante wäre vielleicht - ähnlich wie bei der BBC - eine Art Indexierung der Gebührenhöhe entsprechend der Lebenshaltungskosten, wie es auch von Heide Simonis schon favorisiert wurde. Die vierte Variante wäre vielleicht ein Geräteaufschlag beim Kauf eines Rundfunkgeräts, doch geben wir uns keinen Illusionen hin, ein Geräteaufschlag beim Kauf eines Geräts würde den Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen in keiner Weise decken. Es müsste eine Fülle von Geräten gekauft werden, das ist also nicht realistisch, aber vielleicht wären Mischformen hier durchaus vorstellbar und praktikabel.
Schließlich möchte ich auch an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten appellieren, selbst die Initiative zu ergreifen und nach neuen Wegen und Modellen zu suchen. Vielleicht, wie ich eingangs sagte, ist der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wirklich der letzte, wir werden sehen. Ich empfehle daher, das Thüringer Gesetz nicht an den zuständigen Ausschuss für Bildung und Medien zu überweisen. Wir hatten ja in der letzten Woche eine ausführliche Diskussion in diesem Ausschuss, wo die Parteien, die Fraktionen sich zu Wort melden konnten. Die Diskussion war nicht sehr intensiv, aber die Möglichkeit bestand, die Möglichkeit besteht auch hier im Plenum, sich noch mal zu äußern. Ich würde beantragen wollen, dass wir heute gleich in die zweite Lesung gehen und im Anschluss das Gesetz heute gleich verabschieden. Herzlichen Dank!
Den Antrag werden wir am Ende der Aussprache aufrufen. Es hat jetzt das Wort Frau Dr. Kaschuba, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Seela hat heute Geburtstag und er hat mir jetzt ein wenig Leid getan, weil er in seiner Argumentation gegen sich selbst argumentiert hat, und zwar in Bezug auf die Diskussion, die wir im Mai und April des vergangenen Jahres geführt haben zu dem bevorstehenden Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Und insofern muss ich sagen, bedaure ich das ein wenig, wenn man dann in eine Position kommt, wo man sich auf den KEF-Bericht beziehen muss, um zu sagen, die Einsparmöglichkeiten sind z.B. gefunden worden in Bezug auf die Landesmedienanstalt. Dass die Finanzausstattung dort nicht mit der Gebührenerhöhung gleichgeschaltet wird, das hat schon der KEF-Bericht vorgeschlagen, es ist also keine Erfindung, die hier der Ministerpräsident eingebracht hat. Herr Seela hatte hier gesagt, um 3,33 DM wird die Gebühr erhöht und wir bezahlen dann 31,58 DM Rundfunkgebühren. Unser Antrag damals lief darauf hinaus, dass in den Verhandlungen zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf hingearbeitet wird, diese Gebührenerhöhung nicht durchzusetzen. Wir hatten formuliert, dass wir auf die gebotene Sozialverträglichkeit der Rundfunkgebühren hinweisen möchten und dass alle Einsparpotenziale ausgeschöpft werden sollten. Herr Seela hatte dann einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion hier eingebracht, in dem auch die CDU-Fraktion darauf hinweist, dass diese Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht sozial verträglich ist, unverhältnismäßig hoch ist und dass die CDU-Fraktion dem in den Verhandlungen entgegenwirken will. Ich frage nun hier: In welchem Umfang hat die CDU in den Verhandlungen zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf hin verhandelt? Es wurde hier von der CDU-Fraktion vorge
schlagen, über die Ost-West-Tarifgefälle, über die Gehälter der Chefetagen der Rundfunkanstalten zu diskutieren, diese kritisch zu hinterfragen, steht in Ihrem Redebeitrag, in Ihrem Antrag, und dass sich die Programmentscheidungen im Rahmen der rechtlich umgrenzten Rundfunkinhalte halten. Das heißt also explizit, dass weitere Programmausweitungen diskutierbar sind. Ich stelle hier ganz einfach die Frage, es ist eine schlichte Frage: Welche Rolle hat dieser Antrag, dem der Thüringer Landtag zugestimmt hat, in den Verhandlungen zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gespielt, oder war das alles nur Makulatur, was wir hier gemacht haben? Das ist eine Frage, die hätte ich heute in der Diskussion gerne beantwortet. Ich wusste nicht, dass die CDU-Fraktion heute in die zweite Lesung geht und schon über das Zustimmungsgesetz hier abstimmen will. In dem Zusammenhang will ich noch zu den Protokollerklärungen einiges sagen. In den Protokollerklärungen ist z.B. darauf hingewiesen worden, dass man bitte auf eine ausreichende Versorgung mit digitalen terrestrischen Fernsehfrequenzen im ländlichen Raum achten möge - das ist eine sehr weiche Formulierung, ich muss sagen, die ist sehr weich - und dass ARD und ZDF angemessen in ihre Programme Produktionen von Filmund Fernsehproduzenten einstellen möchten, die unabhängig sind. Das ist ein Problem. Wir können hier auch Beispiele aus Thüringen benennen, wo es z.B. in Bezug auf den MDR dort durchaus Differenzen gibt. Herr Seela hat auf die Fragen der Kurzberichterstattung und auf die Frage der Verjährungsfristen hingewiesen, die ja mit der Gesamtdiskussion, die wir im Land haben, zum Presserecht und zu Medienrechten durchaus einmal diskussionswürdig wären. Aber das will ich einmal alles weglassen und wir bleiben bei der Gebührenerhöhung. Wir sind eigentlich alle, auch die PDS-Fraktion, für eine angemessene Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, damit dieser seine Staatsferne erhalten kann und auch seinen Bildungsund Kulturauftrag angemessen realisieren kann.
Minister Krapp hatte hier sehr positiv dargestellt, was auch alles wahr ist, was hier geschaffen wurde. Er hat aber nicht gesagt, dass es Diskussionen in der Personalbesetzung z.B. des Kinderkanals gibt; er hat nicht gesagt, dass es zurzeit in der Medienlandschaft der Bundesrepublik eine massive Diskussion zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, ingesamt gesehen. Ich will hier einmal ein paar Dinge benennen. "Die Quotenidioten" schreibt "Die Zeit" vor zwei Wochen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; am 10.08. können wir in der "Süddeutschen Zeitung" lesen, dass die ARD eine neue "Süßstoff-Offensive" plant, wie man einem Optimierungspapier einer kleinen Gruppe der ARD entnehmen kann. Das sind natürlich Diskussionen, die werden einfach geführt. Auf den "Spiegel"-Artikel zum MDR will ich hier lieber erst gar nicht eingehen. Der hat ja auch im MDR selbst zu Diskussionen zum Programm geführt. Ich halte die Frage schon für berechtigt: Wie realisiert öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch seinen Programmauftrag oder passt er sich immer mehr der Quote an, um mit den Privaten scheinbar konkurrieren zu können? Das ist für mich eine be
rechtigte Fragestellung und, ich denke, wir sollten sie nicht wegschieben. Wir werden es nicht beeinflussen können, aber wir sollten es in die Diskussion bringen. Mit diesem überdimensionierten Griff nach der Quote, glaube ich, wird eine selbstzerstörerische Tendenz des öffentlichrechtlichen Rundfunks eingeschlagen, der ihn überflüssig machen kann. Die Quotenbefürworter sagen immer wieder, wir brauchen mehr Zuschauer, wir brauchen die Quote, um angenommen zu werden, aber sie erlauben dem Zuschauer keine wirkliche Alternative. Sie regeln im Sinne der Quote eher das Programmniveau nach unten und kommen in der Regel nicht darauf, dass der Griff zum Abschaltknopf vielleicht daran liegt, dass das Programm schlecht ist und nicht, weil es zu anspruchsvoll ist. Ich denke, diese Diskussion muss man auch führen. Übrigens, auch in den Protokollerklärungen gibt es eine Anmerkung dazu, dass darauf geachtet werden sollte.
Nun noch einiges zu den Argumenten der Befürworter der Gebührenerhöhung. Sie mahnen immer wieder die Konkurrenz zu den Privaten an. Es gibt ein Papier der ARD und des ZDF, in dem formuliert wird, dass es beabsichtigt ist, mit RTL und Sat 1 im "heiter-komischen Genre", das schreiben die Indendanten und Programmdirektoren, konkurrenzfähig sein zu können. Ich glaube, das ist nicht nur überflüssig, ich denke, das ist sogar ordnungspolitisch bedenklich, weil so die Öffentlich-Rechtlichen ihren Markt durch Gebühren subventionieren können, und das dürfte mit dem EU-Recht einen Konflikt geben, wenn man sich auf die gleichen Programminhalte besinnt. Ich möchte nicht, dass Sie uns hier falsch verstehen. Wir halten es für notwendig, dass Einschaltquoten berücksichtigt werden, aber sie dürfen nicht zum alleinigen Programmkriterium werden. Es muss aber möglich sein, es auch zu sagen, dass das Programm seinem Auftrag gerecht werden muss. Und so lange nicht eine ehrliche Grundsatzdebatte über die Erfüllung des Bildungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender und auch über das Verhältnis Quote und Programm eingeleitet und geführt wird, fehlt für die PDS die Rechtfertigung für diese hohe Gebührenerhöhung.
Und zum Zweiten möchte ich auf den Umgang der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit den Gebühren aufmerksam machen. Wir hatten hier beim letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits über die Ausgründungspolitik z.B. beim MDR gesprochen, wo ein relativ undurchschaubares Firmengeflecht entstanden ist. Die Z & L deutsche Revision sieht in ihrem Prüfbericht hier besonderen Steuer- und Kontrollbedarf. Und ich frage auch: Warum sollen wir für eine Gebührenerhöhung in dieser Höhe stimmen, wenn MDR-Töchter wie die MCS 3 Mio. DM Gewinne bei 12 Mio. DM Umsatz machen und ihre Konditionen für den MDR nicht verändern? Warum sollen wir dann für eine Gebührenerhöhung stimmen?
Und dann ist mein drittes Problem, dass in der Summe der Gebührenerhöhungen insgesamt, nicht nur dieser Rundfunkgebühr, der Bürger an jedem Punkt zur Kasse gebeten wird. Deshalb waren wir eigentlich dafür, dieser Ge
bührenerhöhung nicht zuzustimmen. Und Sie wissen auch, dass im Zuge der Digitalisierung, hier ist es schon gesagt worden, Fernsehen und Rundfunk wird nicht mehr so sein, wie es war, auch dass es für den Empfänger, also für den Verbraucher, teurer werden wird, sich die entsprechenden Geräte anzuschaffen. Aus diesem Grund schlage ich vor, dass die PDS-Fraktion diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen sollte, um ein Zeichen zu setzen, dass Entwicklung und Höhe der Gebühren insgesamt den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zuzumuten sind. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion wird im Gegensatz zur PDSLandtagsfraktion diesem Gesetz zustimmen.
Herr Kultusminister, ich teile im Wesentlichen Ihre Ausführungen, die Sie zu diesem Gesetz, zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemacht haben und ich will dies auch begründen. Ich will jetzt nicht eingehen auf die Kritik von Herrn Seela an der "Lindenstraße", ich denke, es würde auch zu weit führen, jetzt die einzelnen Programmabfolgen der öffentlich-rechtlichen Anstalten hier zu kommentieren. Ich will Folgendes zu Beginn meiner Ausführungen ganz deutlich sagen: Wir sind aufgefordert und, ich denke, wir tun gut daran, die öffentlichrechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten nicht nur zu erhalten, sondern sie zu stärken und wettbewerbsfähig zu machen über das hinaus, was sie an Wettbewerbsfähigkeit bereits aufgebaut haben. Ich teile auch das, was der Kultusminister hier im Hinblick auf den MDR gesagt hat. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat sich als Dreiländeranstalt in diesen zehn Jahren seines Bestehens zu einer nicht mehr aus der deutschen Rundfunklandschaft hinwegzudenkenden Einrichtung und auch einem Machtfaktor und Gestaltungsfaktor entwickelt und, ich denke, darauf können wir als Parlament dieses Landes und Teil dieser Dreiländeranstalt auch mit Stolz zurückblicken.
Ich will auch einiges Kritisches sagen in Richtung dessen, was uns aus der CDU-Landtagsfraktion und auch aus der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen in den letzten Wochen so zugeflossen ist an Meinungsbildungen und Äußerungen. Ich kann nur sehr warnen davor, die sehr moderate Gebührenerhöhung, die hier ansteht, zum Anlass zu nehmen, zu versuchen, den Menschen im Land den Eindruck zu vermitteln, als sei dies nicht sozialverträglich. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind
Ich sage in aller Deutlichkeit, die Bundesrepublik wäre ein anderer Staat, gäbe es diese öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten nicht mehr. Und wer die Entwicklung im privaten Bereich sieht und kritisch verfolgt, der weiß, wie wichtig es ist, dass wir alles tun, diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu erhalten.
Was sich im Pay-TV im Moment abspielt, wer sieht, welche Summen die Kirch-Gruppe z.B. für die Fernsehübertragungen der Bundesligaspiele gezahlt hat und dass einer, der als Privatmensch sich zu Hause alle Bundesligaspiele ansehen will, jahresbezogen etwa 1.200 DM bezahlen muss, wenn er zusätzliche Dinge sehen will, muss er noch was drauflegen. Wenn Wirte diese Leistungen für ihre Gastwirtschaften in Anspruch nehmen wollen, sind das Beträge, wenn ich recht informiert bin, um 5.000 DM jahresbezogen. Wer dies in Relation setzt zu dem, was hier monatsbezogen abverlangt wird und was jetzt als Erhöhung ansteht, dann sage ich, hat dies nichts mit Sozialverträglichkeit zu tun. Umgekehrt - würde es nur PayTV in diesem Land geben, dann würden wir ein soziales Gefälle bekommen, nämlich bestimmte anspruchsvolle Sendungen, auch Unterhaltungssendungen, Fußballsendungen könnten von vielen Menschen in diesem Land nicht mehr gesehen werden, weil es für sie nicht mehr bezahlbar wäre.
Auch dies muss man sicher sehen. Ich bin ganz sicher, gebe es die öffentlich-rechtlichen Anstalten in diesem Land nicht mehr, würde es - bis auf ein Rudiment von vielleicht einem Viertel aller Sendungen - nur noch PayTV geben, abgestuft und gestaffelt, wie dies heute schon bei den bestehenden Pay-TV-Anstalten und privaten Anbietern der Fall ist. Es ist nicht nur, Frau Kaschuba, ein Bildungsangebot, das die Öffentlich-Rechtlichen zu machen haben. Herr Seela hat es zu Recht gesagt, es ist eine Grundversorgung, die die Öffentlich-Rechtlichen zu gewährleisten haben. Ich wünsche mir, dass das ZDF und die ARD-Anstalten, auch was die Quote angeht, sich an diesem Markt und in diesem Wettbewerb behaupten können. Es geht nicht nur um die Gebühren, sondern es geht darum, auch was die Frage nach Werbung und Möglichkeiten der Werbung im öffentlich-rechtlichen Bereich angeht, dass wir sehr sorgsam und sorgfältig mit der Frage umgehen, was ist hier zulässig und vor allen Dingen, was ist hier notwendig. Ich bin der festen Überzeugung, dass auch das, was jetzt zum Finanzausgleich in diesem Änderungsstaatsvertrag enthalten ist, in die richtige Richtung geht. Es ist richtig, dass sich größere Anstalten bilden und dass über diese Veränderung des Nettogebühren
aufkommens von 1,6 Prozent im Jahr 2000 auf 1 Prozent im Jahr 2006, das heißt, es werden jahresbezogen 0,18 Prozent abgeschmolzen, vor allen Dingen in die kleinen Anstalten. Sie haben das im Ausschuss zu Recht gesagt, dass der Saarländische Rundfunk, Radio Bremen, die kleinen Anstalten angehalten werden, sich auch mit den größeren Anstalten zu verbinden, zu kooperieren, um auch Kostensenkungen erzielen zu können. Es ist doch gerade der Mitteldeutsche Rundfunk, meine sehr verehrten Damen und Herren, und, Frau Kaschuba, Sie wissen dies als Mitglied des Rundfunkrats, Sie wissen das und wir haben auch streitig darüber diskutieren, wenn es um Outsourcing geht, ein Thema, das nicht einfach zu diskutieren ist und das auch noch nicht zu Ende diskutiert ist, auch im MDR nicht zu Ende diskutiert ist. Aber vor diesem Hintergrund wird doch die Frage offenbar, dass alle Beteiligten bemüht sind, die Frage zu diskutieren, wie können wir Kosten senken, wie können wir im Bereich der Investitionen Dinge tun, die vom Finanzvolumen her sich günstiger gestalten, um auch dem Anliegen der KEF z.B. Rechnung zu tragen, nicht das volle angemeldete Volumen zu berücksichtigen, sondern etwa nur die Hälfte, denn die 3,33 DM sind etwas mehr als die Hälfte des angemeldeten Volumens, das hier berücksichtigt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die neuen Erhebungsverfahren bei den Rundfunkgebühren angeht, ich will nicht das wiederholen, was Herr Seela hier gesagt hat, es gibt im Moment eine Diskussion, es gibt auch eine Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt, ich denke, das wird nicht ganz einfach sein, hier ein Verfahren zu finden, das gerecht ist und von allen akzeptiert wird, das vor allen Dingen der Finanzsituation und dem berechtigten finanziellen Anspruch der öffentlich-rechtlichen Anstalten gerecht wird. Dies wird uns sicher in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen.
Worum ich ganz herzlich bitte, ist, dass mit möglichst breiter Zustimmung heute diesem Gesetz zugestimmt wird. Meine Fraktion ist auch überrascht, aber stimmt zu, dass heute auch schon in zweiter Lesung die Gesetzesabstimmung und das Gesetzgebungsverfahren hier durchgeführt wird, weil wir der Auffassung sind, dass im Ausschuss über das Thema in der letzten Sitzung hinreichend geredet worden ist, dass die Problematik hier im Landtag hinreichend diskutiert worden ist und im Hinblick auf diese wichtige Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für unser Land, für unsere Demokratie und diesen Staat bitte ich, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen, weil ich der Auffassung bin, wir sind hier gemeinsam auf gutem Wege. Herzlichen Dank.
Ja, Frau Dr. Kaschuba, ich möchte Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben. Sie haben hier eine Frage gestellt. Zunächst zur Richtigstellung: Es sind ja mal zwei Anträge gestellt worden von Ihnen und von uns ein Änderungsantrag. Sie haben gesagt, dass der Ministerpräsident aufgefordert wird, etwas gegen die Rundfunkgebühren zu unternehmen. Wir haben den Änderungsantrag gestellt und unser Änderungsantrag bittet den Ministerpräsidenten, auf Einsparmöglichkeiten hinzuwirken. Das hat er getan, ich habe zwei Aspekte genannt, ich nenne noch mal die Kredite und nenne noch mal die TLM-Geschichte mit 2 Prozent. Darüber hinaus möchte ich hier noch mal erwähnen, ich habe mich beim sächsisch-anhaltinischen Landtag erkundigt, wie das Stimmverhalten der PDS dort sein wird, und da hat man mir signalisiert, dass man durchaus staatstragend sein wird und wie beim Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen wird. Das ist schon für mich etwas interessant. In Thüringen stimmen Sie dagegen und in Sachsen-Anhalt wahrscheinlich dafür.