Protocol of the Session on July 6, 2000

Wie wenig verbunden diese Sache ist, GGO einerseits und LHO andererseits, das ergibt sich doch aus dieser nebulösen Antwort des Herrn Finanzminister auf meinen Zwischenruf hin, ob es denn jetzt schon in der GGO wäre. Ja. Seit wann? Seit 2000. Ich sage, genau seit wann? Und dann höre ich: Ja, mit meinem Haus ist es abgestimmt; wie das mit den anderen Häusern ist, weiß ich nicht. Das heißt doch im Klartext: Es ist offensichtlich seitens der ganzen Landesregierung noch nicht abgestimmt, demzufolge ist es heute überhaupt noch nicht in Kraft. Und wenn das so ist, dann ist das doch eine faustdicke Falschinformation, dass Sie versuchen, uns hier die Taschen vollzuhauen - übrigens auch der Abgeordnete Dr. Zeh -, dass das in der Geschäftsordnung seinen Niederschlag gefunden hätte. Um diese Sache endgültig aufzuklären, kündige ich jetzt schon an: Ich werde eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung stellen zum nächsten Termin - das ist dann leider erst nach den Sommerferien

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Gott sei Dank.)

und da möchte ich doch gern wissen, ob zum heutigen Tag das bereits reale Situation ist, dass dieses Vetorecht festgehalten ist oder nicht. Ich hoffe, dass es dann eine klare Antwort gibt.

Was die LHO betrifft, Herr Trautvetter, Sie hatten so ungeheuer großen Wert darauf gelegt, mit Gesetzeskraft diese Sonderrechte als Minister zu erhalten. Sie haben sie nicht erhalten und ich stelle fest: Sie sind losgesprungen als Tiger und gelandet als Bettvorleger in dieser Frage.

(Beifall bei der SPD)

(Unruhe bei der CDU)

Die Redemeldungen sind damit offensichtlich erschöpft. Ich muss nur immer wieder sagen, Zwischenrufe sind zwar sicher das Salz in der Suppe der Rede, aber sie sind von den Abgeordneten aus den Abgeordnetenbänken dann auch auszurufen. Es liegen keine weiteren Redemeldungen vor, so dass ich die Aussprache in der zweiten Beratung schließen möchte.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/812. Die PDS-Fraktion hat signalisiert...

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Nament- liche Abstimmung!)

Herr Abgeordneter Stauch, die PDS-Fraktion hat Einzelabstimmung zu den Punkten signalisiert

(Beifall bei der CDU)

und Sie haben jetzt keinen Antrag dazu? Also, zu Drucksache 3/812 ist zu den Einzelpunkten Einzelabstimmung beantragt worden. Dann verfahren wir so.

Aus der Drucksache 3/812 rufe ich auf den Punkt 1. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Bei einer Mehrheit von Neinstimmen ist der Punkt 1 aus der Drucksache 3/812 abgelehnt.

Ich rufe auf den Punkt 2 aus der gleichen Drucksache. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke schön. Mit einer Mehrheit von Neinstimmen, einigen Stimmenthaltungen ist auch der Punkt 2 abgelehnt.

Ich rufe den Punkt 3 auf aus der gleichen Drucksache. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Auch hier gibt es eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall und damit ist Punkt 3 auch abgelehnt.

Ich rufe den Punkt 4 auf. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Punkt 4 auch mit einer Mehrheit von Neinstimmen abgelehnt.

Ich rufe den Punkt 5 auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke schön. Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Neinstimmen ist dieser Punkt auch abgelehnt.

Ich rufe den Punkt 6 der gleichen Drucksache auf. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Mit einer Mehrheit von Neinstimmen ist auch dieser Punkt abgelehnt.

Und ich rufe den Punkt 7 auf. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Mit einigen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Neinstimmen ist auch der Punkt 7 abgelehnt. Damit sind alle sieben Punkte des Änderungsantrags in der Drucksache 3/812 abgelehnt.

Ich komme zum Abstimmungsverfahren über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/804. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer doch beachtlichen Zahl von Neinstimmen ist mit einer Mehrheit der Stimmen die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses angenommen.

Ich komme nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/406 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung dessen, dass wir jetzt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/804 angenommen haben. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist offensichtlich doch nicht der Fall. Bei einer Mehrheit von Stimmen ist der Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/804 angenommen und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. Danke schön. Wer diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Danke schön. Wer sich enthält, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz mit eindeutiger Mehrheit angenommen und ich kann Tagesordnungspunkt 2 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und zur Einführung von Verbraucherbeiräten Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/727 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/800 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/809 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/821 ZWEITE BERATUNG

Der Berichterstatter für den Innenausschuss ist der Abgeordnete Schemmel. Ich eröffne die zweite Beratung und bitte den Berichterstatter gleich an das Pult zu treten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der zu beratende Gesetzentwurf wurde als Drucksache 3/727 - Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und zur Einführung von Verbraucherbeiräten - am 06.06.2000, also heute vor einem Monat, in den Geschäftsgang des Landtags eingebracht. Am 07.06. erfolgte die erste Lesung und die Überweisung an den Innenausschuss. Am 08.06. fand bereits die erste Innenausschuss-Sitzung statt, die die Festlegungen für die erforderliche Anhörung getroffen hat. Die Anhörung erfolgte dann am 21.07. Es waren 19 Anzuhörende geladen, davon waren 16 erschienen und haben ihre Beiträge dort abgeliefert. Drei Anzuhörende wurden dann in der Sitzung separat noch auf Antrag zugelassen. Der Anhörung folgte am 29.06. die entscheidende Innenausschuss-Sitzung. In dieser Innenausschuss-Sitzung lag ein weitestgehender Antrag der SPD-Fraktion vor.

Herr Abgeordneter Schemmel. Ich denke, die Berichterstattung ist durchaus für alle interessant, aber der Geräuschpegel im Saal ist dazu nicht mehr geeignet, das zu verstehen.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Und das gerade noch, wenn ich spreche. Es fand dann also am 29.06. die entscheidende Innenausschuss-Sitzung statt und in dieser Innenausschuss-Sitzung lag der weitestgehende Antrag der SPD vor: Ablehnung des Gesetzes, Zurückverweisung an die Landesregierung und Neuerarbeitung. Das wurde von den SPD-Mitwirkenden im Ausschuss als einzig mögliche Konsequenz aus der Anhörung vorgetragen. Dieser weitestgehende Antrag wurde im Innenausschuss mehrheitlich abgelehnt. Die SPD-Fraktion beteiligte sich dann nicht mehr an der Beratung und Abstimmung im Innenausschuss. Die vorliegenden Sachanträge der CDUFraktion und der PDS-Fraktion wurden in diesem Ausschuss beraten und abgestimmt. Das Ergebnis liegt Ihnen als Drucksache 3/800 vor. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen mehrheitlich, die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/800 anzunehmen. Danke schön, das war die Berichterstattung.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Nach der Berichterstattung möchte ich die Aussprache eröffnen. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet

der Abgeordnete Schemmel, SPD-Fraktion.

So, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt kann man die Sache etwas anders betrachten.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zuerst zurück wieder zur Zeitschiene. Das war natürlich schon - ich hatte es leidenschaftslos als Berichterstatter dargelegt - ein Durchpeitschen - innerhalb von einem Monat von der Vorlage des Gesetzentwurfs überhaupt bis zur heutigen zweiten Abstimmung. Wenn dann der Ausschussvorsitzende Böck zu denen, die gründlicher nachdenken wollten, in der Ostthüringer Zeitung vom 30. Juni bemerkt, das war heute nichts für lahme Gaule

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Gäule!)

Entschuldigung -, war nichts für lahme Gäule und Langsamdenker, so, denke ich, trifft er damit eine ganze Menge Leute in Thüringen, nicht nur mich, auf den diese Aussage primär bezogen war.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich habe es gelernt, mit solchen Äußerungen von Böck umzugehen. Aber wenn ich mich an die Anhörung erinnere, wer alles dort das überhastete Verfahren rügte, das waren nämlich u.a. "nur": der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft, der Bund der Steuerzahler, der Verband der Wirtschaft Thüringens, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs. Diese alle haben das Tempo gerügt und gesagt, dass die Qualität ihrer Zuarbeit doch zurückstehen muss hinter dem Tempo. Sie alle subsumiert wohl Herr Böck unter "lahme Gäule" und "Langsamdenker".

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Das tut Herr Schemmel.)

Nein, nein.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Nein, nein!)

Ich glaube aber, dass es den Genannten so ähnlich wie mir geht, dass sie die Qualität ihrer Arbeit über alles andere stellen,

(Beifall bei der SPD)

auch über den in diesem Falle vorgelegten Schweinsgalopp der CDU.

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Schweinsgalopp!)

Ja, Schweinsgalopp - das schien mir ein äquivalenter Ausdruck zu "lahme Gäule".

Zum Inhalt selbst: Bisher war der rote Faden - ich betone, der rote Faden - für diese Diskussion zum KAG, dass den Bürgern die Zahlung der notwendigen Beiträge erleichtert werden sollte und der Freistaat unterstützend eingreift. Ich glaube, wenn es dann jetzt in diesem Jahr bis zum Jahresende noch eine Beitragsbescheidsflut auf die Bürger gibt - die Ursachen sind bekannt, zum einen haben die Bürgermeister und Landräte vor der Kommunalwahl recht zögerlich vielleicht davon Gebrauch gemacht, es wurden mehr Werbeprospekte verschickt, weniger Beitragsbescheide und zum anderen laufen ja entsprechende Fristen ab, das ist bekannt - es wird also eine Beitragsflut bis zum Ende des Jahres auf die Bürger zukommen, eine Bescheidsflut, und jetzt in diesem Moment wird dieser rote Faden, dem Bürger die Zahlung der notwendigen Beiträge zu erleichtern, mit dieser Novelle verlassen. Der Freistaat verabschiedet sich von dem Zinshilfeprogramm für alle seine Bürger, dem so genannten 5 mal 50 Millionen-Programm, und benennt sporadisch, unausgewogen und unausgegoren in § 7 b der Novelle neue zinslose Stundungsmöglichkeiten. Das allerdings, ohne die finanziellen Konsequenzen selbst in Kauf zu nehmen, sondern man verlagert so en passant die finanziellen Konsequenzen auf die Aufgabenträger, auf die Verbände und Kommunen, sporadisch die Entscheidung so nach Gutsherrenart, aber pfiffigerweise auch gleichsam als Verträge zu Lasten Dritter, nämlich zu Lasten der Kommunen. Diese Kommunen sind es eigentlich, die der Innenminister, der diesen Entwurf ausarbeiten ließ, als Interessenvertreter vertreten sollte, und ich weiß hier nicht, was von dieser Interessenvertretung übrig geblieben ist.

Im Text des Gesetzentwurfs heißt es dann, betreffend dieses Wegfalls der Unterstützung und dieser Verlagerung auf die Kommune, lapidar: Die derzeitigen Stundungsmöglichkeiten werden überarbeitet und zusammengefasst. Na, danke, für so eine Art von Überarbeitung und Zusammenfassung. Nicht zuletzt bringt man die Verbände durch die fakultative Möglichkeit der Einführung dieser Stundungsmöglichkeiten in einen Interessenkonflikt zwischen verbandseigenen Interessen und den Interessen der nun nach 7 b neu zu Bevorteilenden - auch auf dieser Ebene der Verantwortlichkeit ein klassischer Fall der Verlagerung von Landesebene auf kommunale Ebene.

Die sporadische Auswahl der neu Begünstigten entspricht wohl den partiellen Versprechungen, die Minister Köckert bei verschiedenen Veranstaltungen, z.B. bei den Kleingärtnern, gegeben hat. Nur bin ich mir, Herr Minister, sicher, dass nun weiteren Begehrlichkeiten Tür und Tor geöffnet wurde, denn außer Kirchen, Kleingärtnern und Friedhöfen wird es viele andere geben, die nun ebenfalls Erleichterungen einfordern. Wenn ich jetzt diese Lex Kleingärtnerei aus dem Zusammenhang herausnehme und separat betrachte, dann bin ich an dieser Stelle noch der CDU-Fraktion, den Kommunalpolitikern dankbar,

dass sie diese Lex Kleingärtnerei zumindest jetzt durch den Änderungsantrag auf die richtigen Füße gestellt haben, denn nicht einmal das wäre ja geschehen.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Aber das muss man neu erklären.)