Dass die private Wirtschaft keine Chancengleichheit für die kommunalen Unternehmen will, ist verständlich, sieht sie doch in diesen Unternehmen eine nicht akzeptable Konkurrenz. Die Verfechter von Wettbewerb und Konkurrenz wollen diese Marktmechanismen möglichst verhindern. Konkurrenz durch kommunale Unternehmen soll ausgeschlossen werden und bisher wurde immer wieder der PDS der Vorwurf gemacht, sich gegen Wettbewerb und Konkurrenz auszusprechen. Die Realität widerlegt diesen Vorwurf. Wenn die private Wirtschaft Konkurrenz durch kommunale Unternehmen verhindern will, ist dies aus ihrer Interessenlage noch nachvollziehbar. Wenn aber die CDU-Mehrheit im Landtag und die Landesregierung diese Forderung noch unterstützen, dann verlässt sie eindeutig ein Primat der Politik, nämlich den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen. Mit dieser Grundauffassung bestätigt die CDU nur ihr Politikkonzept mit der einseitigen Bevorzugung der privaten Wirtschaft und das ausschließliche Setzen auf die Marktmechanismen.
(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Frau Dr. Wildauer, das sind einfach nur Behaup- tungen. Belegen Sie die doch mal mit Bei- spielen.)
Herr Kollege Böck, Sie haben genauso gut Gelegenheit wie ich, sich dazu zu äußern. Und die Verwerfungen dieser Politik sind bekannt. Gewinne werden immer weiter privatisiert und die daraus resultierenden Lasten werden so
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf reagiert zu spät und zu halbherzig auf die neuen Marktbedingungen. Er hebt die Benachteiligungen der kommunalen Unternehmen im Wettbewerb nicht auf und in der Tendenz werden die kommunalen Unternehmen weiter am Markt verlieren. Sie wollen keine leistungsstarken Stadtwerke, dies ist der Fakt. Nicht nur die PDS, sondern auch der Thüringer Gemeinde- und Städtebund sowie der Verband Kommunale Unternehmen warnen vor den Folgen. Kommunale Unternehmen und die Stadtwerke nehmen nicht einfach nur am wirtschaftlichen Leben teil, sie gehören aus der Sicht der PDS zur kommunalen Selbstverwaltung. Und die kommunalen Unternehmen tragen zum Pluralismus der Eigentumsformen wirtschaftlicher Unternehmen bei. Hinsichtlich kommunaler Unternehmen können die Beschlussorgane einer Gemeinde auf diese Art und Weise der Aufgabenrealisierung Einfluss nehmen, Herr Kretschmer. Und schließlich haben kommunale Unternehmen mittel- oder unmittelbar Einfluss auf die Haushaltslage in der jeweiligen Gemeinde, das dürfte doch wohl unumstritten sein. Um Letzteres zu verdeutlichen, frage ich: Was wird aus dem öffentlichen Personennahverkehr in einigen Städten, wenn der steuerliche Querverbund mit den Bereichen Energie, Gas oder Fernwärme wegfällt? Und ich behaupte: Wer die kommunalen Unternehmen beschränkt oder sie generell in Frage stellt, der beschränkt auch die kommunale Selbstverwaltung.
Und wenn dies Ihr Konzept ist, meine Damen und Herren Hauptverantwortungsträger, dann seien Sie doch wenigstens so ehrlich und sagen Sie dies. Wir sagen auch, was wir wollen. Die PDS will gern kommunale Unternehmen, die gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen können.
Die PDS will keine unbegrenzte wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die kommunale Wirtschaftstätigkeit muss aus unserer Sicht auch zukünftig am öffentlichen Zweck orientiert werden, wobei der öffentliche Zweck nach unserem Verständnis die Daseinsvorsorge und angrenzende Bereiche umfasst.
Nein, die Praxis - Herr Kretschmer, ich will jetzt nicht darüber diskutieren - der Stadtwerke zeigt eigentlich, wie es gemacht werden kann, und sie machen das auf sehr unterschiedliche Art und Weise und sie machen es aber so, dass sie eigentlich die Privaten sehr stark mit einbeziehen
(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Doch, Stadtwerke sind... Eben haben Sie gesagt, die Privaten. Sie täuschen die Leute.)
- nein, das ist doch nicht wahr und ich will jetzt keine Polemik diesbezüglich, wir können ihre Fragen vielleicht dann beantworten. Das Festhalten am Subsidiaritätsprinzip und am Territorialprinzip ist dabei nicht erforderlich. Die Ausweitung des Territorialprinzips muss aus unserer Sicht aber einhergehen mit der Zustimmung der betroffenen Gemeinden und der Landkreise. Ich habe bereits einmal in diesem Hause gesagt, dass das Subsidiaritätsprinzip aus der Gemeindeordnung von 1935 stammt. Meine Damen und Herren von der CDU, wollen Sie wirklich mit diesem Relikt aus vergangenen Zeiten die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts meistern?
Sehr geehrte Damen und Herren, der Thüringer Innenminister, Herr Köckert, hat am 23. Februar diesen Jahres an dieser Stelle betont, dass im Regierungsprogramm dieser Landesregierung unter der Rubrik "Sofort und alsbald zu erledigende Dinge" die Änderung der Thüringer Kommunalordnung steht. Der Zeitablauf dieses Gesetzesverfahrens erfolgte zumindest nicht in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung. Zunächst brauchten Sie nahezu ein halbes Jahr, um überhaupt eine neue gesetzliche Regelung vorzuschlagen, obwohl der Ministerpräsident dies zum Schwerpunkt erklärte, und dann ist sich die CDUFraktion nicht einig, was zu weiteren Verzögerungen führte. Die Konsequenz haben insbesondere die Stadtwerke zu tragen. Der Zeitverzug, meine Damen und Herren, wäre noch hinnehmbar, wenn das Ergebnis dafür spräche. Stattdessen legen Sie trotz langer Beratungen einen Gesetzentwurf vor, der ein Schlag ins Gesicht der Gemeinden und der kommunalen Unternehmen ist.
Die Anhörung am 7. April 2000 hat die Mängel Ihres Gesetzentwurfs verdeutlicht. Dass seit dieser Anhörung weitere drei Monate vergangen sind, hat die Hoffnung genährt, dass es weit reichende Änderungen im Ergebnis der Anhörung geben müsste.
Das nunmehr vorliegende Ergebnis dieser dreimonatigen internen Beratung der CDU offenbart, meine Damen und Herren, Sie wollen kein wirkliches kommunales Wirtschaftsrecht. Die Kommunen sollen sich aus der wirtschaftlichen Betätigung schrittweise zurückziehen. Die Kommunen sollen nur noch die Aufgaben erfüllen, die für die private Wirtschaft nicht von Interesse sind. Alles, was Gewinn verspricht, wollen Sie der Privatwirtschaft überlassen. Zu diesem Konzept sagen wir eindeutig Nein.
Dass Sie unsere Position als Festhalten an der Planwirtschaft mit einem ausgebauten System der Staatswirtschaft bezeichnen, zeigt nur die Hilflosigkeit, sich mit unseren Argumenten auseinander zu setzen. Unseren Argumenten können Sie noch mit Bewertungen aus der Zeit des
kalten Krieges begegnen. Doch was machen Sie mit den Hinweisen und Vorstellungen des Gemeinde- und Städtebundes oder mit den Hinweisen und Vorschlägen des Verbandes der kommunalen Unternehmen? Müssen die sich auch wie die PDS von Ihnen behandeln lassen? Der Wechsel des Geschäftsführers des Thüringer Gemeindeund Städtebundes, Herrn Jürgen Gnauck, in die Landesregierung hat sich bisher für die Kommunen nicht ausgezahlt. Entweder hat Herr Gnauck heute andere Positionen als vor einem Jahr oder er kann sich in der Landesregierung einfach nicht durchsetzen.
Beides spricht nicht für ihn, auch wenn er nicht direkt für die Innenpolitik verantwortlich zeichnet.
Meine Damen und Herren, nachdem wir nicht zum ersten Mal zur Kenntnis nehmen mussten, wie die CDU-Mehrheit in diesem Hause mit Sachargumenten von Experten, die sich in einer Anhörung äußern, umgeht, stellt sich für uns die Frage, ob es an dieser Stelle sinnvoll ist, sich nochmals umfassend zu einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs zu äußern. Wer nicht auf die Hinweise und Vorschläge von Sachverständigen hört, der ignoriert im gleichen Maße auch die Argumente der Opposition. In einer solchen Situation entsteht durchaus manchmal ein Gefühl der Ohnmacht.
Für die PDS ist eine solche Situation nicht neu. Wir gehen davon aus, dass die Öffentlichkeit die unterschiedlichen politischen Konzepte richtig bewertet. Diese Bewertung ist eine andere als die durch die CDU. Die PDSLandtagsfraktion hat mit ihrem eigenen Gesetzentwurf im November 1999 die Diskussion über die wirtschaftliche Betätigung in Gang gesetzt. Aus parteipolitischen Erwägungen heraus hat die CDU diese Diskussion damals verhindert. Was anschließend von der Landesregierung vorgelegt wurde, ist aus unserer Sicht nur in einzelnen Punkten trag- und auch zukunftsfähig. Bei all diesem Hin und Her, Vorschläge der Opposition generell ablehnen, selbst nichts Tragfähiges bringen, wer soll denn außerhalb dieses Hauses, meine Damen und Herren, diesem folgen und geschweige es noch verstehen können?
Herr Minister Köckert vermerkte bei der Einbringung des Gesetzes im Februar, es sei ein Verfassungsgrundsatz, dass die privatrechtliche Wirtschaftstätigkeit Vorrang gegenüber der öffentlichen Wirtschaftstätigkeit habe. Die PDS hält diese Verfassungsinterpretation für abenteuerlich.
Doch selbst, wenn man ihr folgt, muss der Minister doch die Frage beantworten, weshalb außer in Thüringen nur noch in Rheinland-Pfalz die verschärfte Subsidiaritätsklausel gilt. Es drängt sich hier einfach der Verdacht auf, dass auch dies etwas mit dem Ministerpräsidenten zu tun hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch in anderer Hinsicht ist die Auffassung der Landesregierung, aber auch die der CDU-Fraktion nicht logisch. Für die Bereiche Energie und Gas hat man bezüglich des Territorialprinzips einen notwendigen Regelungsbedarf erkannt. Dass in kürzester Zeit auch in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr, Abfallwirtschaft und Wasser/Abwasser eine analoge Markt- und Wettbewerbssituation besteht wie heute im Energiebereich, müssen selbst Vertreter der Regierung und der CDU-Fraktion eingestehen. Aber anstatt hier die Vorschläge des Gemeinde- und Städtebundes, des Verbandes der kommunalen Unternehmen oder die Vorschläge der SPD und der PDS aufzunehmen,
Meine Damen und Herren der CDU, der Landesregierung, Sie sollen nicht gleich den Prinzipien der Planmarktwirtschaft verfallen, aber es ist doch eine zulässige Forderung, dass Ihr Handeln zumindest in Ansätzen planbar und kalkulierbar sein muss. Wollen Sie tatsächlich immer nur auf eine Situation reagieren, wenn es schon zu spät ist? Wäre es nicht effektiver, wenn Sie bereits jetzt auf künftige Herausforderungen, die doch kommen werden, reagieren würden?
Immer wieder ärgere ich mich über dieses Bremsverhalten der Thüringer Regierung. Besonders dann, wenn es auch noch als etwas Herausragendes gekennzeichnet wird, da wir ja in den neuen Bundesländern die Ersten sind, die solch ein Gesetz vorlegen. Ich meine, das verstehe ich als ein etwas fragwürdiges Eigenlob.
Wie man eigentlich in einer solchen Situation als Regierung handeln müsste, ist in einem Artikel zur Zukunftsforschung im Interesse 6/2000 trefflich beschrieben. Lassen Sie mich bitte zitieren. "Wir leben in einer Welt drastischer und vielschichtiger Veränderungen, die sich immer schneller abspielen. Mitunter ändern sich Spielregeln von Tag zu Tag. In einem solchen wechselhaften, komplexer werdenden und mit Unsicherheiten behafteten Umfeld wächst das Gefühl vieler Menschen, dass Politik und Wirtschaft mehr und mehr die Kontrolle über die Konsequenzen ihrer Entscheidung verlieren. Gerade jüngst hat die internationale hochrangig besetzte Berlinkonferenz 'Regieren im 21. Jahrhundert' erneut den Bedarf an politischer Steuerungsfähigkeit aufgezeigt. Es kommt dabei entscheidend darauf an, die Zukunft aktiv und frühzeitig mitzugestalten, anstatt sich von den Ereignissen überrollen zu lassen." Sie, meine Damen und Herren, als Verantwortungsträger sind mit dem Gesetz weder aktiv noch frühzeitig.
Zum Abschluss möchte ich kurz begründen, weshalb wir auf die Vorlage von Änderungsanträgen verzichtet haben. Unsere Fraktion hatte im November 1999 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Er wurde nicht einmal an die Ausschüsse zur Diskussion verwiesen. Im Innenausschuss vergangene Woche haben wir erneut drei Änderungsanträge gestellt. Auch diese wurden abgelehnt. Der Presse und Interessierten stellen wir gern diese in der nicht öffentlichen Sitzung gestellten Anträge zur Verfügung.
Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, wie Sie mit den Anhörungsergebnissen vom 7. April 2000 umgehen. In dieser Situation ist es wahrlich unzumutbar, ins Plenum erneute Änderungsanträge einzubringen. Es ist - meiner Meinung nach - für die Katz.
Wir haben mit unserem Gesetzentwurf ein Konzept für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen vorgelegt. Es freut uns, dass es bei Experten und den Handelnden in wesentlichen Zügen auf Zustimmung gestoßen ist. Ihre Ablehnung hingegen ist ausschließlich politisch motiviert und spricht dadurch für sich.
Dem Änderungsantrag der SPD geben wir unsere Zustimmung, auch wenn er unserer Meinung nach in verschiedenen Punkten zu kurz greift. Er ist aber weitgehender als der vorliegende Novellierungsentwurf der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, Sie haben sicherlich Verständnis, dass wir als PDS dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Es ist ein Gesetzentwurf, der zu Recht das Prädikat "aktive Sterbehilfe für kommunale Unternehmen" trägt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns liegt heute das Dritte Gesetz der Änderung der Thüringer Kommunalordnung in der Drucksache 3/333 vor. Wir haben ja jetzt schon einiges von unserer Vorrednerin gehört, verehrte Frau Kollegin Dr. Wildauer. Ich sehe sie gar nicht. Wo ist sie? Dort ist sie, ja. Ich muss mich erst mal wieder orientieren, Sie haben heute grün an und nicht rot, deshalb musste ich noch mal schauen. Sie haben hier gerade sehr theatralisch einige Dinge vorgetragen. Ich will einfach vorab darauf eingehen, bevor ich noch zu einigen Punkten Ausführungen mache. Auf der einen Seite unterstelle ich Ihnen nicht, Frau Dr. Wildauer, und Ihrer Fraktion, dass Sie die alten Kombinate wiederherstellen wollen und dass dann alles in der Planwirtschaft
geregelt wird. Das unterstelle ich Ihnen nicht, Sie brauchen nicht aufzuschrecken. Aber genauso wenig sollten Sie uns unterstellen, dass wir nicht die soziale Marktwirtschaft sehr ernst nehmen und dass auch im Zusammenhang sehen: soziale Marktwirtschaft und die kommunalen Unternehmen. Das sollte man den anderen vielleicht auch mal zugute halten, dass wir dieses hier sehr ernst nebeneinander sehen und sehr ernst abwägen. Ich denke auch, es wäre vielleicht auch unredlich; Sie haben vorhin von Bremsverhalten gesprochen, was wir hier an den Tag legen würden. Ich kann mir gut vorstellen, Sie sagen Bremsverhalten, Sie würden oder legen gerne die Kohlen nach, dass der Zug richtig auf Dampf kommt, und wenn der Zug dann irgendwo an den Baum gefahren ist, dann sind Sie die Ersten, die dann rufen: Warum habt ihr denn das gemacht, Regierung? Hier will ich noch mal klipp und klar sagen und deutlich machen - der Innenminister hat das mehrfach dargelegt und wir haben es auch dargelegt: Wir haben uns das Ganze nicht einfach gemacht, weil nämlich die Rechtsprechung weitergegangen ist. Sie entsinnen sich sicher daran, dass in Bayern einiges auf den Weg gebracht wurde und dass gerade in Bayern das Ganze vor dem Gericht gelandet ist. Und es ist nicht so einfach, dass man das so zwischen Tür und Angel behandelt. Sie haben uns vorgeworfen und insbesondere dem Ministerpräsidenten, er hätte es verzögert oder es wäre zu spät gekommen. Dem ist nicht so. Es ist ordnungsgemäß eingegangen. Wir jedenfalls haben es beraten. Ich gebe gerne zu, weil diese Anhörung sehr ausführlich war, dass es vielleicht noch etwas schneller hätte gehen können. Vielleicht hätten wir uns da noch etwas mehr an die Decke strecken können.
Ich möchte auch zurückweisen, dass die Vorgängerregierung und die jetzige Regierung bewusst solche Dinge unterlassen haben und bewusst solche Dinge hier nicht in Angriff genommen haben. Auch der verehrte Kollege Dr. Dewes, der heute unter uns ist, das unterstelle ich ihm auf keinen Fall, dass dieses passiert ist.
Lassen Sie mich noch einige Punkte sagen: Mit der Novelle wird vor allem der Liberalisierung auf dem europäischen Energiemarkt in einem ersten Schritt - und ich betone: in einem ersten Schritt - Rechnung getragen. Da die Entwicklung in diesem Bereich rasch fortschreitet, wird es auch nicht der letzte Änderungsentwurf sein, der diesem Umstand Rechnung zu tragen hat. Ich will an der Stelle das noch mal unterstreichen, das ist so und das wird so sein. Frau Dr. Wildauer, Sie haben es ja erkannt, es wird von Europa in Größenordnungen auf uns zukommen Wasser, Abwasser, Müll, ÖPNV und alles, was damit im Zusammenhang steht. Sie haben Recht, dass wir hier sehr aufmerksam und sehr zielgerichtet daran arbeiten müssen. Und ich ziehe das hier mit vor. Ich erwarte einfach von der Landesregierung, dass Sie sich mit dieser Materie hier befasst - und ich weiß, dass Sie das bereits schon macht - und dass dieses als oberste Priorität in ihr weiteres Handeln mit einfließt, dass wir das hier erstens mit verfolgen, was hier in den Ländern der Bundesrepublik
Deutschland passiert, was in das Land hineinkommt, und dass wir hier vor allen Dingen auch die Abstimmung mit den Innenministerkonferenzen der Länder, mit den Wirtschaftsministerkonferenzen der Länder, die müssen hier unbedingt weiter fortgeführt werden, damit wir hier auch weiterkommen.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Interessen, der im Zusammenhang mit der Öffnung dieses Markts zusammenhängenden Fragen kann der Gesetzentwurf verständlicherweise nicht allen Vorstellungen der einzelnen Interessengruppen vollständig gerecht werden. Wir haben aber wichtige Ansätze, wie sie etwa seitens der Stadtwerke und des Gemeinde- und Städtebundes in verschiedenen Gesprächen vorgetragen wurden, umgesetzt. Schon im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Innenminister die mit der Novelle bezweckten wesentlichen Änderungen herausgestellt. Ich möchte daher nur noch die wesentlichen Änderungen bzw. die sich im Rahmen der Überweisung des Gesetzentwurfs ergebenden Änderungen kurz aufgreifen. Einer der wesentlichen Punkte ist sicherlich die Aufhebung der bisherigen Unterscheidung zwischen nicht wirtschaftlichen und wirtschaftlichen Betrieben. Dadurch und mit der Lockerung des Territorialprinzips wird es den kommunalen Unternehmen erleichtert, auch über ihren bisherigen Wirkungsbereich hinaus tätig zu werden. Im Kontext dazu werden auch mit der Novelle Möglichkeiten zur Gründung von Unternehmen, zur Änderung ihrer Zweckbestimmung von Unternehmen sowie der Beteiligung der Unternehmen erweitert. Nicht unerwähnt bleiben sollte der in diesem Zusammenhang - auch auf der Tagesordnung dieser Plenarsitzungen - stehende Zustimmungsvertrag zum Staatsvertrag mit dem Land Hessen. Mit dieser Vereinbarung wird es möglich, in den dort genannten Bereichen auch länderübergreifend tätig zu werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sicher auch in den Reihen der Opposition hat die CDU-Fraktion sich sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinander gesetzt. Ich möchte auf die vielen Gespräche mit den Betroffenen, mit den Stadtwerken - ob Jena, Erfurt, Stadtroda - verweisen. Ich könnte noch sehr viele aufzählen.