Protocol of the Session on June 8, 2000

Zu Frage 1: Aus dem Kapitel 07 08 Titel 686 74 werden entsprechend den Erläuterungen zum Haushaltsplan Strukturanpassungsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch sowie ergänzende Programme gefördert. Zu den ergänzenden Programmen gehört das Thüringer Langzeitprogramm "50 Plus" für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Anschlussförderung von SAM. Entsprechend dem Haushaltsvermerk kann ein Deckungsbeitrag für die Förderung des Ehrenamts zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit Mittel zur verstärkten Förderung von AB-Maßnahmen bereitgestellt und schließlich können ebenfalls Mittel bereitgestellt werden für die GfAW zur Programmumsetzung.

Zu Frage 2: Bei der Aufteilung der finanziellen Mittel auf die gesamten Programme handelt es sich um eine indikative Finanzplanung, die einen sich ändernden Bedarf entsprechend Veränderungen im Haushaltsvollzug erlaubt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden gemäß der Regie

rungserklärung vom 16. Dezember 1999 für das Programm "50 Plus" 20 Mio. DM kalkuliert, für die Anschlussförderung von SAM sind 12 Mio. DM vorgesehen, für die Förderung des Ehrenamts können 4 Mio. DM zur Verfügung gestellt werden, für die Landesförderung von ABM 12 Mio. DM. Die Umsetzungskosten für das Programm "Arbeitsförderung Ost" liegen bei ca. 5 Mio. DM. Die verbleibenden Mittel finden Verwendung für die landesseitige Mitfinanzierung von SAM.

Zu Frage 3: Zum Stichtag 31. Mai 2000 werden 133 Strukturanpassungsmaßnahmen mit 222 Arbeitnehmern gefördert, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Zu Frage 4: Der finanzielle Anteil der genannten 133 SAMaßnahmen liegt bei 2,3 Prozent, bezogen auf das Gesamtvolumen, der zum Stichtag in Förderung befindlichen SAMaßnahmen; bezogen auf das Volumen der im Jahr 2000 neu bewilligten Maßnahmen liegt er bei 8,5 Prozent.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Ja, bitte.

Herr Minister, zur Frage 1 führten Sie aus, dass auch Mittel für die GfAW zur Programmumsetzung aus diesem Titel weitergegeben werden können. Bitte sagen Sie, wie hoch ist der Anteil der Mittel, die an die GfAW ausgereicht werden, am Gesamttitel?

Das habe ich ja gerade gesagt, 5 Mio. DM macht dieser aus. Der Gesamttitel macht, wie Sie wissen, 233 Mio. DM aus, von denen allerdings einige Mittel abgehen, die umgebucht werden für andere Zwecke, z.B. für ABM.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, damit können wir die Frage abschließen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/693, eine Frage der Frau Abgeordneten Thierbach. Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie werden die Frage vortragen.

Am 30. Dezember 1999 wurden durch Mehrheitsbeschluss des Stadtrats Erfurt 2 Prozent der Geschäftsanteile des Klinikums Erfurt GmbH an die HELIOS Kliniken GmbH unter Vorbehalt verkauft. Bis heute wurde der Verkauf nicht genehmigt und damit nicht rechtswirksam.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe bestehen, die gegen den Verkauf von 2 Prozent des Gesellschaftsanteils allgemein und an die HELIOS Kliniken GmbH im konkreten sprechen?

2. Welche konkreten Vorschläge unterbreitete die HELIOS Kliniken GmbH dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, die nach Meinung der HELIOS Kliniken GmbH den Kauf von 2 Prozent der Gesellschaftsanteile genehmigungsfähig machen?

3. Welche inhaltlichen Probleme benennt das Landesverwaltungsamt, die eine Genehmigung des Verkaufs von 2 Prozent Geschäftsanteilen des Klinikums Erfurt GmbH an die HELIOS Kliniken GmbH nicht in Aussicht stellen?

4. Welche Probleme und Fragen zum Verkauf von 2 Prozent Geschäftsanteilen des Klinikums Erfurt GmbH an die HELIOS Kliniken GmbH sind Gegenstand der Abstimmung des Landesverwaltungsamts mit dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit?

Herr Minister Dr. Pietzsch, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Nitzpon in Vertretung von Frau Abgeordneten Thierbach, ich beantworte die Fragen namens der Landesregierung und setze ein Vorwort. Ich verstehe die Anfrage so, dass Sie die Privatisierung des Klinikums Erfurt unterstützen wollen. Ich werde mich bei passender Gelegenheit dankbar erinnern.

Meine Damen und Herren, zu Frage 1: Der Verkauf der Geschäftsanteile der Stadt Erfurt bedarf der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung. Das ist gesagt worden und dabei muss es auch bleiben. Dieses hängt im Wesentlichen davon ab, dass der geplante Verkauf dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. Das bedeutet, dass die Anteile zum marktüblichen Preis veräußert werden müssen. Wie dieser marktübliche Preis ermittelt werden kann, dazu gibt es noch Gespräche, die bisher nicht abgeschlossen sind. Rein rechtlich ist also im Wesentlichen die Frage eine kommunalaufsichtsrechtliche und keine Frage des Sozialministeriums oder des Gesundheitsministeriums.

Zu Frage 2: Die HELIOS Kliniken GmbH hat meinem Haus den Vorschlag unterbreitet, einen größeren Anteil an der Gesellschaft zu erwerben, um den aufsichtsrechtlichen Bedenken zu entsprechen, und da ließe sich dann natürlich auch besser der marktübliche Wert ermitteln. Allerdings weise ich darauf hin, dass es nicht dem Sozialministerium obliegt, die aufsichtsrechtlichen Bedenken zu zerstreuen, sondern dass es, wie gesagt, kommu

nalaufsichtsrechtlich ist. Zusätzlich sind dem Sozialministerium Vorschläge unterbreitet worden, was die privat finanzierte Beteiligung am Investitionsvolumen angeht, aber dies ist ein immenses Problem. Es sind Absprachen, die sekundär zu treffen sind, primär steht die kommunalaufsichtsrechtliche Seite im Vordergrund.

Zu den Fragen 3 und 4: Ich denke, dass die mit der bisherigen Beantwortung der Fragen 1 und 2 bereits geklärt sind.

Gibt es Nachfragen? Ja.

Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf Ihr gesetztes Vorwort. Geben Sie mir Recht, dass die Interpretation der Fragestellung durch Sie etwas sehr frei war?

Ich nehme mir die Freiheit zu interpretieren.

Gibt es weitere Nachfragen? Es gibt keine weiteren Nachfragen. Damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/696, bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Steuergelder in Sand gesetzt?

Aus Pressemitteilungen war zu entnehmen, dass in GeraZwötzen der Baustopp für ein sich im Rohbau befindliches Wohnheim für mehrfach und chronisch Suchtkranke, dessen Träger der Landesverband Arbeit und Soziales (LAS) Thüringen e.V. ist, verhängt wurde. Das Land soll einen Bewilligungsbescheid über 4,2 Millionen Deutsche Mark ausgereicht haben. Aufgrund dessen soll es zur Abschlagszahlung seitens der Landesregierung für dieses Projekt gekommen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind die konkreten Gründe, die zur Verhängung des Baustopps führten?

2. Wird das Vorhaben, ein Wohnheim für mehrfach und chronisch Suchtkranke zu errichten, mit diesem Ziel fortgesetzt?

3. Kommt es zur Änderung der Trägerschaft für oben genanntes Objekt, wenn ja, wer wird neuer Träger?

Herr Minister Dr. Pietzsch, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage folgendermaßen:

Zu Frage 1: Der Träger des Investitionsprojekts gab als Grund des von ihm vorgenommenen Baustopps eine momentane finanzielle schwierige Situation an.

Zu Frage 2: Die Landesregierung wird sich in Abstimmung mit der Eigentümerin des Grundstücks - und das ist die Stadt Gera - für einen baldigen Weiterbau der Einrichtung einsetzen, denn für die Einrichtung ist Bedarf da und dementsprechend ist dann auch kein Steuergeld in den Sand gesetzt, denn die Einrichtung soll in Betrieb gehen.

Und zum Dritten: Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass es zu einer Änderung der Trägerschaft kommen wird, die Verhandlungen über eine neue Trägerschaft sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Es ist der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringens in diese Verhandlungen mit eingeschlossen.

Es gibt eine Nachfrage, bitte schön.

Aus der TLZ, Lokalausgabe Gera, vom 06.06.2000, konnte ich zu der Frage, die ich gerade gestellt habe, entnehmen, da zitiert der Pressesprecher Thomas Schulz Ihres Ministeriums, dass für die Förderung dieses Objekts, um das es geht, die jahrelange Führung des Ministeriums durch die SPD-Ministerin in Veratnwortung zu nehmen sei. Ich frage den Minister, wie ich mir dieses in dem Zusammenhang erklären soll, ob die Frage der Zuwendungsbescheide an dem Parteibuch der Minister hängt oder hier nach klaren Kriterien entschieden wird?

Ich gehe davon aus, dass nach klaren Kriterien entschieden worden ist, denn wenn nicht nach klaren Kriterien entschieden worden wäre, könnte ich hier heute nicht sagen, dass der Bedarf an dieser Einrichtung besteht.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Ich frage noch einmal nach: Ist Ihnen bekannt, Herr Minister, dass rückwirkend zum 01.06.2000 auf Anweisung Ihres Hauses die finanziellen Zuwendungen von der LAS auf die SIT übergeleitet worden sind?

Da sich die LAS im Augenblick praktisch in Liquidation befindet und in Absprache mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband die SIT im Augenblick die Verantwortung übernimmt, ist dieses so geschehen, damit weiter gebaut werden kann. Das bedeutet noch nicht, dass es der neue Träger ist, ich habe gesagt, in Liquidation befindet und die Verantwortung dafür erst einmal übernommen hat.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Herr Minister, dem Vorspann der Anfrage haben Sie nicht widersprochen, d.h., es gibt bewilligte Mittel in Höhe von 4,2 Mio. DM für das Jahr 2000. Ich habe hier die Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 107 der Abgeordneten Ramelow und Thierbach vom 19.04.2000. Dort wurde ausgeführt, dass für das Jahr 2000 überhaupt keine Mittel bewilligt worden sind, ich hätte gern gewusst, wie es sich damit verhält.

Ich muss hier zur Klarheit des Vortextes sagen, dass eindeutig ein Bewilligungsbescheid ausgereicht ist, es sind keine Mittel ausgereicht. Die Mittel werden erst dann ausgereicht, wenn die Baumaßnahmen abgearbeitet werden. Also die Mittel sind noch nicht ausgereicht.

Gibt es weitere Nachfragen? Noch eine Frage oder ein Antrag?

Namens der PDS-Fraktion beantrage ich, die Frage zur weiteren Klärung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

Das werden wir dann abstimmen. Wer für den Antrag, die Frage in Drucksache 3/696 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist aus

reichend, die Frage ist damit überwiesen und wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/697. Herr Abgeordneter Ramelow, bitte.

Bearbeitung offener Fragen im Zusammenhang mit dem "Gesetz zur Beschleunigung offener Zahlungen"

Der Landtag hat sich am 14. April 2000 mit dem Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/517 "Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Zahlungsmoral und zum Schutz unverschuldet in Not geratener Thüringer Unternehmen" beschäftigt.