Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Kultusministerium verfolgt selbstverständlich die Entwicklung beim Berufsschulunterricht sehr aufmerksam. Es lädt zu Gesprächen mit den Betroffenen ein. Zentraler Inhalt dieser Gespräche ist der Austausch der Erfahrungen mit dem jetzt praktizierten Modell. Dies ist mit der Frage, inwiefern Änderungsbedarf besteht, verbunden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Juli 1997 wurde das Parlament offensichtlich sehr kurzfristig, so ist es zumindest den Protokollen zu entnehmen, über die Vereinbarung zur Organisation des Berufsschulunterrichts in Thüringen in Kenntnis gesetzt. Schon damals wurden vor allem durch den Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen und den Thüringer Verband der Berufsschulpädagogen öffentlich Bedenken gegen diese Abmachung erhoben. Meine Fraktion hatte in der Debatte viele dieser Befürchtungen geteilt. Die Vereinbarung läuft nun, wie schon gesagt wurde, drei Jahre. Wir halten es für legitim, Erfahrungen in der praktischen Umsetzung dieser Vereinbarung zu diskutieren und Aussagen zu treffen, wie es mit dem Berufsschulunterricht weitergehen soll. Auch ich bedaure, so wie mein Kollege Herr Döring, dass der Sofortbericht heute nicht gegeben werden konnte oder nicht kommt.
Im Übrigen will ich nur einmal in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ich in den von mir schon erwähnten Protokollen von 1997 aus den Reihen der CDU eine Aussage gefunden habe, dass man ein solches Fazit der Vereinbarung nach drei Jahren schon für sinnvoll hält. Es wurde hinzugefügt, dass dieses Fazit das eigentlich Wichtige zu sein scheint.
Ich will nun nach den großen Erwartungen, die mit dem Agreement zwischen Kammern und Regierung verbunden waren, fragen, denn eben mit diesen Erwartungen jonglierend wurden damals Kritiken vom Tisch gefegt.
Meine Damen und Herren, gehen wir einige Wunschvorstellungen durch, die mit der Vereinbarung verbunden wurden, fragen wir nach Problemen, die gelöst oder nicht gelöst wurden. Als eines der Hauptziele der Vereinbarung wurde die Stärkung der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen und die Vermehrung des Lehrstellenangebots der Firmen genannt. Ein Blick in die jüngeren Ausgaben der Berufsbildungsberichte des Ministeriums für Wirtschaft
und Infrastruktur - das ist heute das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur - zeigt, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Die blanken Zahlen der Berufsausbildungsstellen im Bericht zeigen für 1997 ein kurzes Ansteigen der Stellenzahlen. Dieses flaut jedoch bereits 1998 wieder ab. Verdichtet wird diese Feststellung, ermittelt man die Relation Berufsausbildungsstellen je Bewerber, und hier ist die Tendenz in Thüringen unvermindert sinkend. Von noch 0,77 Stellen je Bewerber im Jahr 1993 sinkt die Zahl auf 0,67 Stellen je Bewerber im Jahr 1998 ab. Die Ausnahme - ich will das nicht verschweigen - ist 1997, genau das Jahr, in dem die Vereinbarung abgeschlossen wurde - mit einem kleinen Aufflackern der Flamme. Ich stelle die Zahlen gern zur Verfügung, wenn sie interessieren.
Im Übrigen illustrieren diese Zahlen die Situation nur unvollständig. Unberücksichtigt blieb bei dieser Statistik beispielsweise die Abwanderung von jungen Thüringerinnen und Thüringern, die in anderen Ländern ihr Glück, sprich eine Berufsausbildung, suchten. Im Klartext: Das Ansinnen der Regierung in dieser Frage wurde verfehlt, in der Schule könnte man sagen - setzen, ungenügend.
Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Mit der veränderten Gestaltung des Unterrichts wurde versucht, den Stundenausfall an den Berufsschulen zu minimieren und damit den Mangel an Berufsschullehrerinnen und -lehrern auszugleichen. Diese Frage ergibt sich ebenfalls aus der damaligen Debatte. Auch hier belehrt die Statistik. In der Antwort auf die Kleine Anfrage vom Juli 1997, also dem Zeitraum der damaligen Plenardebatte genau zu diesem Thema, wird der Unterrichtsausfall in einer Unterrichtswoche des Schuljahres 1995/96 mit 6.081 Stunden angegeben. Im Erhebungszeitraum Oktober 1999 beläuft sich der Ausfall auf 10.513 Stunden. Auch das ist in der Kleinen Anfrage - Drucksache 3/505 - nachzulesen. Das andere war die Drucksache 2/2119. Anders, prozentual ausgedrückt, der Ausfall betrug 1995 8,5 Prozent und stieg auf 14,6 Prozent im Jahr 1999 an. Das ist fast das Doppelte an Unterrichtsausfall. Zu diesem Punkt erspare ich mir ein Fazit, denn die Fakten, so meine ich, sprechen für sich.
Meine Damen und Herren, eine dritte Frage sei hier angeschnitten. Sie ist nicht neu und wurde von meiner Fraktion bereits in der Landtagsdebatte im Juni 1997 aufgeworfen. Führt die Veränderung der Stundentafel hin zu mehr praxisorientierter Ausbildung nicht zu einer Abwertung der Qualität der Ausbildung und des Abschlusses und damit auch zu einer Abwertung der Institution Berufsschule? Ich erinnere Sie an den eigentlichen Sinn der dualen Ausbildung. Hier hat die praktische Ausbildung im Unternehmen den gleichen Stellenwert wie die theoretische
Ausbildung in der Berufsschule. Mit dieser Organisationsvereinbarung jedoch werden die Bedingungen zum Nachteil der Theorie verschoben. Das hat doch wohl Konsequenzen. In diesem Zusammenhang sollte man sich der Worte des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer Ostthüringen, Herrn Creter, auf der 11. Geraer Bildungsmesse im Februar dieses Jahres erinnern. Herr Creter bemängelte damals, die Lehrlinge brächten aus der Schule eine schlechte theoretische Ausbildung mit, und er warnte vor einem Abbau der Allgemeinbildung.
Meine Damen und Herren, die entscheidende Frage lautet aber jetzt: Wie soll es nun weitergehen? Dafür gilt es, es ist heute schon gefordert worden, zügig eine offene und ehrliche Analyse der Wirkung der Vereinbarung vorzunehmen. Vorzüge und Nachteile gehören ebenso auf den Prüfstand wie die Betrachtung regionaler Unterschiede und Besonderheiten. Auch sollte man in die Auswertung alle Betroffenen und deren Interessenvertreter, also auch die Gewerkschaften und die Verbände der Berufsschullehrer, einbeziehen. Diese Herangehensweise ist schon deshalb notwendig, um für das kommende Ausbildungsjahr Probleme lösen zu können. Des Weiteren benötigen wir eine konsequente inhaltsorientierte Diskussion zum Berufsschulunterricht. Es ist offensichtlich, dass neue Anforderungen an Auszubildende stark mit der Qualität der theoretischen Ausbildung verbunden sind. Deshalb muss der von verschiedenen Seiten befürchteten Abwertung der Rolle der Berufsschulen innerhalb des dualen Systems entgegengetreten werden. Eine Reihe von Hinweisen dazu enthält z.B. auch das Papier des Deutschen Industrie- und Handelstages. In ihm wird u.a. die engere Kooperation von Betrieb und Berufsschule angestrebt. Auch sind die Vorschläge der Berufsschulen hilfreich und unbedingt ernst zu nehmen. Wichtig erscheint mir weiterhin, zukünftige Entwicklungen stärker im Blick zu haben und die Weichen zu stellen, um den Mangel an Fachkräften branchenbezogen zumindest zu minimieren. Zur letzten Bemerkung gestatten Sie mir noch eine Ergänzung. In seinem jüngst erschienenen Bericht "Agenda 2000 Plus" hat das Bundesinstitut für Berufsbildung eindringlich davor gewarnt, zu glauben, dass sich Ausbildungsplatzmangel und Arbeitslosigkeit durch die demographische Entwicklung von selbst erledigen könnten. Es fordert daher, dass Sachverständige der Arbeitgeber und Gewerkschaften laufend die Ausbildungsordnungen überprüfen und modernisieren und die schulische Seite früh in die Vorbereitungen einbezogen wird. So ließen sich exaktere Prognosen zum Bedarf an Fachkräften ermitteln und frühzeitig Anforderungen an die Qualität der Ausbildung definieren.
Meine Damen und Herren, ein letzter Aspekt, ich möchte den Blockunterricht ansprechen, was meine Vorredner ja auch schon getan haben. Es sind unbedingt die Erfahrungen mit diesem Unterricht auszuwerten und entsprechende Veränderungen, die im Interesse der Qualität der theoretischen und praktischen Ausbildung liegen, vorzunehmen. Bei Anwendung des Blockunterrichts scheint eine gleichmäßige Verteilung über drei Jahre sinnvoll.
Damit wäre u.a. auch die Belastung der Schülerinnen und Schüler eine andere, Herr Döring hat auf den 9-Stunden-Tag hingewiesen und auch auf die Folgen für die Qualität aufmerksam gemacht. Natürlich wäre auch über das Gesamtstundenvolumen zu reden. Auch da gibt es Vorschläge der Berufsschullehrer.
Meine Damen und Herren, an Hinweisen und Ratschlägen für eine den Realitäten und Zukunftsanforderungen entsprechende Ausgestaltung der beruflichen Ausbildung mangelt es nicht. Lassen Sie uns deshalb über eine Organisation in Verbindung mit inhaltlichen Anforderungen an den Berufsschulunterricht reden, mit der sich auf dem Weg in die Wissensgesellschaft eine fundierte berufliche Erstausbildung als solides Fundament für weiterführendes Lernen erweisen kann. Eine weitere Diskussion zum Thema halten wir dringend für erforderlich. Wir wünschen uns auch nach wie vor den Bericht der Landesregierung, auch wenn Herr Krapp Gründe angeführt hat, warum das im Augenblick nicht möglich ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion zur Organisation des Berufsschulunterrichts in Thüringen, jetzt heißt es Berichtsersuchen an die Landesregierung, kann aus den Gründen, die der Minister bereits vorgetragen hat, zum heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt werden und macht auch überhaupt keinen Sinn. Diese Vereinbarung ist aus dem Jahre 1997. Wenn man bedenkt, dass das Lehrzeitminimum drei Jahre, bei sehr, sehr vielen Berufen aber 3 ½ Jahre beträgt, ist damit auch klar, dass die Ersten sich maximal jetzt in der Prüfungsperiode befinden, d.h., die Lehre noch gar nicht beendet haben, die nach dieser Richtlinie mit der Lehre begonnen haben. Es macht aber doch nur einen Sinn etwas auszuwerten, wenn auch verwertbare Ergebnisse vorliegen.
Was können denn verwertbare Ergebnisse nur sein? Das können letztendlich nur Prüfungsergebnisse sein, die bei den Abschlussprüfungen herausgekommen sind.
Werter Herr Döring und werte Frau Dr. Stangner, mir sind aus eigener Erfahrung die Kritikpunkte von Seiten der Berufsschullehrer durchaus verständlich. Ich weiß aber auch, dass sich Berufsschule als Dienstleister versteht, und ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zunächst einen Satz aus der Vereinbarung aus dem Jahr 1997 zitieren: "Anliegen ist es, durch eine bessere Nut
zung des vorhandenen Zeitfonds eine Erhöhung der betrieblichen Ausbildungszeit zu erreichen." Das bedeutet also mehr im Betrieb, weniger in der Schule. Es wird im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen dem Anliegen der Unternehmen nach größerer Flexibilisierung Rechnung getragen. Das waren zwei der Punkte. Was ist mit dieser Flexibilisierung gemeint gewesen? Damit ist gemeint, dass es z.B. für manche Branchen nicht einsehbar war, dass gerade wenn dort Hochsaison war, die Lehrlinge in der Berufsschule waren, es sind häufig die Feiertage genannt worden, wo beispielsweise Floristen ein unwahrscheinliches Arbeitspensum hatten, die Lehrlinge aber zu dieser Zeit gerade in der Berufsschule waren. Mit Flexibilisierung war also gemeint, zum einen Teil die Zeiten so zu legen, dass kein konstanter Unterrichtsablauf mehr zwei Tage jede Woche und damit auch für die Unternehmen zu ungünstigsten Zeiten stattfindet, sondern so, wie es in den Unternehmen auch erforderlich ist. Andererseits war mit Flexibilisierung aber auch gemeint, dass, wenn die Lehrlinge relativ fertig mit der Ausbildung sind, also gegen Ende der Lehrzeit, der Lehrling sich verstärkt im Unternehmen und weniger in der Schule befinden soll,
das heißt also verstärkter Unterricht in dem ersten Jahr. Diese Vereinbarung ist diesem Ziel nachgekommen. Ein Schwachpunkt dieser Vereinbarung war sicherlich, dass am Anfang 16/8/8/4 Wochen mit jeder Menge Ausnahmeregelungen festgelegt wurden, d.h., diese zusätzlichen Wochen vor der Zwischenprüfung, vor der Gesellenprüfung bzw. am Ende der Grundstufe, die haben natürlich dazu geführt - da haben Sie Recht, Herr Döring -, dass ein Wechsel zwischen den Schulen relativ kompliziert war, wenn die eine Schule sich an die Einführung einer zusätzlichen Blockwoche gehalten hat, die andere Schule dies aber nicht zu diesem Zeitpunkt getan hat, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Daraus hat man aber auch bereits die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen. Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass am 7. Mai 1999 eine Arbeitsgrundlage zu dieser Vereinbarung neu erarbeitet wurde. Da sind diese Wahlmöglichkeiten gar nicht mehr gegeben. Seit dieser Arbeitsgrundlage ist festgelegt, dass eine Verblockung 15/11/10/4 Wochen hat und die wird in allen Schulen Thüringens einheitlich durchgeführt, so dass diese Wechselprobleme, die Sie beschrieben haben, heute faktisch nicht mehr bestehen. Mit einem zweiten Märchen, Herr Döring, muss ich auch noch aufräumen, man darf den Block- und den Teilzeitunterricht nicht immer so durcheinanderhauen oder man muss zumindest etwas davon verstehen, wenn man dazu etwas sagt. Das will ich an der Stelle auch sagen.
Diese Rechnung, die Sie da vorhin aufgemacht haben, Sie haben sich vorhin auch über mangelnde Mathekenntnisse beklagt, will ich Ihnen jetzt einmal vorrechnen.
Die alte Variante war früher 13/13/13/6, also 3 x 13 + 6 ergibt 45. Nach der alten Richtlinie wurden unterrichtet 35 Wochenstunden. 35 x 45 ergibt 1.575 Stunden. Die neue Richtlinie legt fest, 15/11/10/4, ergibt also 40 Blockwochen. Unterrichtet werden aber nach der neuen Richtlinie 40 Wochenstunden, das sind übrigens nicht 9 pro Tag, denn 40 : 5 ergibt nun einmal 8, nicht 9 und diese 40 x 40 ergibt 1.600 Wochenstunden. Nach dieser neuen Variante wären also somit mehr Stunden unterrichtet als nach der alten.
Herr Döring, Sie können sich dann gerne melden und mir was entgegnen, ich werde mich dann auch noch einmal melden, um Ihnen das noch einmal zu bestätigen. Ich kann Ihnen das aber auch gerne einmal schriftlich geben, so dass Sie es dann also letztendlich dann auch noch verstehen.
Zu der in Punkt zwei gestellten Frage hatte ich schon gesagt, die hat sich mittlerweile erübrigt. Entweder haben Sie, als Sie diesen Antrag geschrieben haben, diese neue Organisationsform noch gar nicht gekannt, Herr Döring, ansonsten kann ich mir die Frage zwei überhaupt nicht erklären, in welchem Umfang werden zusätzliche Blockunterrichtswochen eingeführt. Das ist bereits Geschichte.
Die dritte Frage - Für wie viele Schüler oder für leistungsschwächere Schüler wurde in welchem Umfang zusätzlicher Unterricht vereinbart? -, dazu muss ich sagen, der zusätzliche Unterricht für leistungsschwächere Schüler hat mit dieser Vereinbarung überhaupt nichts zu tun. Der war auch nie ein Problem, denn leistungsschwächere Schüler wurden seit Jahren über das Arbeitsamt, über die so genannten ausbildungsbegleitenden Hilfen weiter unterrichtet, kostenlos für die Lehrlinge, kostenlos für die Unternehmen und da haben sich private Bildungsträger letztlich darauf spezialisiert, die diesen Leistungsschwächeren seit Jahren helfen.
Ja, aber wissen Sie, in der Vereinbarung mag das ja so stehen, aber die Praxis ist halt so, dass das überhaupt kein Problem war. Wenn Sie das gekannt hätten, Herr Döring hätten Sie es doch als Frage nicht hineingeschrieben.
Zur Frage - Welche Zusatzqualifikationen für leistungsstarke Jugendliche wurden angeboten und in welchem Um
fang realisiert? -, da muss ich sagen, hat sich erfreulicherweise in den letzten Jahren enorm viel getan. Der Minister hat alle diese Möglichkeiten schon aufgezählt. Ich will das jetzt hier gar nicht wiederholen. Ich betone aber, dass gerade die Betriebsassistenten im Handwerk ein, aus meiner Sicht zumindest, unwahrscheinlich vorteilhafter Bildungsgang war, weil man in einer verkürzten Ausbildungszeit - man hat nur Abiturienten dafür genommen, innerhalb von drei Jahren, die hätten normalerweise dreieinhalb Jahre lernen müssen - noch eine höhere Qualifikation vermittelt hat und somit eine echte Förderung der Leistungsstarken auch hinbekommen hat.
Zur letzten Frage, die Sie hier gestellt haben - In welchem Umfang wurden Abiturienten vom allgemeinen Unterricht befreit? -, kann ich Ihnen nur soviel sagen. Es ist generell üblich, dass auf Antrag des jeweiligen Auszubildenden eine Befreiung vom Deutsch- und vom Sportunterricht erfolgen kann. Wenn diese Befreiung ausgesprochen wird, wird das dem Unternehmen mitgeteilt und diese Zeit, die ihm dort in der Schule als Freizeit zur Verfügung steht, wird im Unternehmen durch Mehrarbeit ausgeglichen, so dass es letztendlich auch hier zu einer Erhöhung der praktischen Ausbildung führt. Ich betone nochmals abschließend: Diese Vereinbarung ist aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung gewesen,
weil sie den Wirtschaftsstandort Thüringen gestärkt hat und weil die Berufsschule als Dienstleister den Unternehmen dort entgegengekommen ist. Dass es Probleme mit dieser Vereinbarung gibt, das werden wir nach einer Evaluierung eventuell feststellen, vielleicht aber sind diese Probleme auch gar nicht so gravierend, wie sie teilweise erscheinen mögen. Ich persönlich denke, dass wir mit den Berufsschullehrern im Gespräch bleiben müssen in diesen Fragen und Sie werden mir sicherlich abnehmen, dass ich ganz persönlich diesen Weg auch mit begleiten werde und sehr, sehr häufig mit Berufsschullehrern über diese Verordnung diskutieren und Erfahrungen auch mit aufnehmen werde. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen mit nicht vor. Ich kann die Aussprache schließen. Überweisungsantrag war nicht gestellt worden. Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD. Ich frage, wer gibt dem Antrag seine Zustimmung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Wer stimmt dagegen? Danke. Wer enthält sich? Dann ist das mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.
Evaluierung bisheriger Förderprogramme des Bundes und des Freistaats Thüringen im Bereich der Berufsausbildung Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/710