Protocol of the Session on June 7, 2000

3. Um dieses sicherzustellen, können die Länder Guthaben oder Studienkonten für ein gebührenfreies Studium einführen. Das Guthaben kann in Form von Semestern, das Konto in Form von Semesterwochenstunden vergeben werden. Nach deutlicher Überschreitung des Guthabens - Regelstudienzeit zuzüglich mindestens vier Semester oder Semesterwochenstunden gemäß Prüfungsordnung zuzüglich 30 Prozent - bleibt es den einzelnen Ländern überlassen, Studiengebühren zu erheben. Die Länder sichern die Kompatibilität entsprechender Regelungen, um die Freizügigkeit der Studierenden in ganz Deutschland zu gewährleisten.

Den 6. Punkt hatte uns vorhin freundlicherweise Dr. Botz schon erläutert. Da geht es noch einmal darum, dass in den Ländern, wo für Langzeitstudierende Gebühren erhoben werden, die Lebensverhältnisse der Langzeitstudierenden und die jeweiligen Studienbedingungen berücksichtigt werden. Ausnahmetatbestände werden analog der Bafög-Regelung vorgesehen. Es gibt also hier keine Benachteiligung.

Der 7. Beschluss dieser Kultusministerkonferenz: Die Ministerpräsidenten werden gebeten, die vorstehenden Grundsätze zu bestätigen und die Kultusministerkonferenz mit der Erarbeitung eines Staatsvertragsentwurfs zu beauf

tragen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass mit diesem Beschluss ein außerordentlich beachtenswerter Kompromiss in der Auseinandersetzung um Studiengebühren gefunden worden ist. Dieser Beschluss lässt den einzelnen Ländern Spielräume zu, um selbst über die Frage der Einführung von Langzeitstudiengebühren zu entscheiden. Für mich ist wesentlich, dass mit dem gefundenen Konsens erreicht wurde, dass alle Studierwilligen - unabhängig von den elterlichen oder von ihren eigenen Einkommensverhältnissen - Zugang zum Studium haben. Das ist eine ganz hervorragende Ausgangsposition. Entsprechend dem Beschluss der KMK wird bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss also gebührenfrei studiert werden können. Der gefundene Konsens lässt aber auch den Ländern den Spielraum, etwa für postgraduale Studiengänge wie z.B. in Bayern oder für Langzeitstudierende, das Beispiel ist Baden-Würtemberg, Studiengebühren zu erheben.

Meine Damen und Herren, wenn Sie die sieben Grundsätze noch einmal in Ihr Gedächtnis zurückrufen, dann hat die KMK ja nicht nur einen Beschluss über die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums gefasst, sondern sie hat diesen Beschluss auch damit verbunden, dass weitere Anreize geschaffen werden müssen, damit die Hochschulen ein zügiges Studieren garantieren und ermöglichen. Meine Damen und Herren, hier kann ich Ihnen eine sehr erfreuliche Mitteilung machen, wir regieren also schon modern, wie Frau Dr. Kaschuba in ihrem Redebeitrag gefordert hatte, dass in Thüringen sowohl die Gesetzgebung beispielgebend ist in Richtung auf Einhaltung der Regelstudienzeit als auch die Regelstudienzeit bei uns wirklich von 96 Prozent der Studenten eingehalten wird. Das ist eine ganz hervorragende Zahl im Vergleich in Deutschland.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben in Thüringen eine gezielte Studienberatung eingeführt. Studiendekane wurden an den Fakultäten eingerichtet. Prüfungszeiten werden zweimal im Semester angeboten, so dass die Studenten mit keiner unnötigen Studienzeitverlängerung belastet werden. Wir haben transparente Studien- und Prüfungsordnungen und diese gewährleisten den zügigen Studienablauf. Das heißt, diese Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind in Thüringen bereits verwirklicht. Darüber können wir meiner Meinung nach sehr froh sein und ich bin auch stolz darauf, dass wir in Thüringen nach wie vor die jüngsten Absolventen haben.

Derzeit sehe ich keinen Bedarf, eine Novellierung des Hochschulgesetzes im Hinblick auf Langzeitstudenten anzugehen. Aber ich hoffe, dass die Umsetzung dieses KMKBeschlusses durch die Ministerpräsidenten und die Regierenden Bürgermeister der Länder bestätigt werden und dass dieser gefundene Konsens zur Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums dann bald seinen Niederschlag in einem

Staatsvertrag finden wird, den wir, so meine ich, mit frohem Herzen unterschreiben können.

(Beifall bei der CDU)

Die Rednerliste ist damit beendet. Ich schließe den Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Liebschütz und Stadt Saalburg Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/702 ERSTE BERATUNG

Wird Begründung durch den Antragsteller gewünscht? Ja.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf über die erneute Zuordnung der Gemeinde Liebschütz und der Stadt Saalburg im Saale-Orla-Kreis vor. Wir kommen damit einem Auftrag des Thüringer Verfassungsgerichtshofs nach, der durch das Urteil vom 12. März 1999 den Verfassungsbeschwerden dieser beiden Gemeinden gegen § 17 des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzes stattgegeben hat. Der Verfassungsgerichtshof erklärte sowohl die Einbeziehung der Gemeinde Liebschütz in die neu gebildete Gemeinde Remptendorf für nichtig als auch die Regelung des § 17 Abs. 4, wonach die neue Gemeinde Remptendorf ab dem 01.07.1999 die Aufgabe einer erfüllenden Gemeinde nach § 51 der Thüringer Kommunalordnung für die Stadt Saalburg wahrnehmen sollte. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Thüringer Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. September 2000 erneut über die kommunale Zuordnung dieser beiden Gemeinden zu entscheiden. Auch dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist Teil der in ganz Thüringen durchgeführten Gemeindegebietsreform. Es müssen wie bei den anderen bislang erfolgten Neugliederungen einerseits die Belange und Interessen der zuzuordnenden Gemeinden und andererseits die Leitbilder und Leitlinien der Gemeindegebietsreform hinreichend Berücksichtigung finden. Dem Gesetzgeber ist es unter diesen Voraussetzungen und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs freigestellt, welche Zuordnungen er im Einzelnen vornimmt.

Im Falle der Gemeinde Liebschütz sind nach den örtlichen Gegebenheiten Zuordnungsmöglichkeiten zur Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück wie auch zur Gemeinde Remptendorf denkbar. Es ist festzustellen, dass in erster Linie Beziehungen zur Gemeinde Remptendorf bestehen. Dies betrifft die zuständigen Behörden und andere Einrichtungen für die Bürger von Liebschütz wie

auch Schulstandorte und Vereine. Besonders hervorzuheben ist die enge bauliche und infrastrukturelle Verflechtung der Gemeinde Liebschütz mit dem Ortsteil Liebengrün der Gemeinde Remptendorf. Die Bebauung beider Orte geht unmittelbar ineinander über.

Es gibt auch historische Beziehungen zwischen den Orten Liebschütz und Liebengrün und mit dem Raum Remptendorf. Die Gemeinde Liebschütz entwickelte nun in der Zeit des Verfassungsgerichtsverfahrens gegen das Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz Aktivitäten für eine Zuordnung zur Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, um damit die kommunale Selbständigkeit zu erhalten. Zu den Gemeinden dieser Verwaltungsgemeinschaft weisen die Gemeinden Liebschütz und auch die Gemeinde Liebengrün vor allem historische Beziehungen auf. Sie gehörten einem bis zum 1. Oktober 1945 existierenden Landkreis Ziegenrück an. In der neueren Vergangenheit konnte die Orientierung in Richtung des Raums Ziegenrück und Ranis nicht fortgesetzt werden, denn nach der Auflösung des Landkreises Ziegenrück wurden die Gemeinden unterschiedlichen Landkreisen zugeordnet. Gemeinsame Verwaltungsstrukturen und -verbindungen entwickelten sich daher für Liebschütz und Liebengrün seit etwa 50 Jahren zum Territorium der jetzigen Gemeinde Remptendorf bis hin nach Ebersdorf und Lobenstein. Nach Prüfung der vorhandenen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs schlägt deshalb die Landesregierung die Eingliederung der Gemeinde Liebschütz in die Gemeinde Remptendorf vor.

Zur Gemeinde Stadt Saalburg: Meine Damen und Herren, aufgrund der territorialen Gegebenheiten gibt es für die Stadt Saalburg mit derzeit 1.441 Einwohnern Zuordnungsmöglichkeiten zu den Städten Lobenstein, Schleiz und Tanna sowie zu den Gemeinden Ebersdorf und Remptendorf, wobei ich immer das thüringische Ebersdorf meine. Mit diesen angrenzenden Städten und Gemeinden weist die Stadt Saalburg unterschiedliche Verflechtungen auf. Im vorliegenden Gesetzentwurf schlägt die Landesregierung die Eingliederung von Saalburg in die Gemeinde Ebersdorf - sie hat 2.927 Einwohner und ist damit bedeutend größer als die Stadt Saalburg - vor. Die erweiterte Gemeinde Ebersdorf soll den Namen SaalburgEbersdorf tragen und berechtigt sein, die Bezeichnung "Stadt" zu führen. Durch diese Bestandsänderung wird eine Gemeinde von 4.368 Einwohnern geschaffen und die bedeutende Funktion der Orte Saalburg und Ebersdorf für die gesamte Region kann durch eine solche Bündelung der vorhandenen Ressourcen erheblich verstärkt werden. Von herausragender Bedeutung ist dabei vor allem die weitere Stärkung des Fremdenverkehrs, der vor allem für Saalburg, als einem regional bedeutsamen Fremdenverkehrsort, einen wichtigen und weiter an Bedeutung gewinnenden Wirtschaftsfaktor darstellt. Ebersdorf als Nachbarort von Saalburg ist im regionalen Raumordnungsplan Thüringen ebenfalls als Fremdenverkehrsort eingestuft. Die Gemeinde hat sich inzwischen auch

als Gewerbestandort gut entwickelt und einen beachtlichen Anstieg an Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen. Da diese Fremdenverkehrsregion auch in Konkurrenz zu vergleichbaren Erholungsräumen steht, ist eine Bündelung und qualitative Weiterentwicklung aller Mittel und Ressourcen notwendig. Nur so kann sie sich als Fremdenverkehrsregion auf Dauer etablieren und bestehen. Die vorgeschlagene Eingliederung von Saalburg in die Gemeinde Ebersdorf und damit die Schaffung einer leistungsstarken Gemeinde von mehr als 4.000 Einwohnern schafft dafür sehr gute Voraussetzungen, denn durch die Eingliederung können einerseits die Verwaltungen noch effektiver arbeiten, andererseits stünden für die erforderlichen Investitionen erheblich mehr Mittel zur Verfügung. Ebenso wichtig ist, dass eine einheitliche und abgestimmte Planung über ein wesentlich größeres Gebiet nunmehr möglich ist. Mit einer Zuordnung der Stadt Saalburg unter Erhalt der kommunalen Selbständigkeit zu einem der angrenzenden Orte als erfüllende Gemeinde, was als Alternative ja noch in Frage käme, könnten die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung der örtlichen und überörtlichen Aufgaben, wie ich sie eben beschrieben habe, gerade nicht geschaffen werden. Zudem ist festzustellen, dass die Einwohnerzahl der Stadt Saalburg in den vergangenen Jahren von 1.512 Einwohnern im Jahre 1994 auf 1.441 Einwohner im Jahre 1999 gesunken ist. Weiterhin ist festzustellen, dass - dem allgemeinen Trend folgend - diese Einwohnerzahl noch weiter sinkt. Ich bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren, um zügige Beratung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschüssen des Landtags.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst vorab einige Bemerkungen zur Kommunalstruktur in unserem Land. Die kommunale Praxis hat seit 1990 verdeutlicht, dass kleine Gemeinden auf Dauer nur eingeschränkt in der Lage sind, die Finanzmittel zur Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben aufzubringen und auch das erforderliche Personal bereitzustellen. Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Thüringen neben der Einheitsgemeinde gleichberechtigt die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde. Gerade durch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde gibt es eine echte Alternative zur Eingemeindung. Die PDS-Landtagsfraktion ist für die Beibehaltung dieser Alternativen zur Eingemeindung.

Die Gemeindegebietsreform in Thüringen ist im Wesentlichen abgeschlossen. Diskussionen über deren Fortsetzung finden zurzeit zumindest im öffentlichen Raum nicht statt. Kleine Gemeinden besitzen in der Regel nicht die

Leistungskraft, alle gemeindlichen Aufgaben zu lösen, die hierfür erforderlichen Einrichtungen vorzuhalten und diese wirtschaftlich zu betreiben. Durch eine sinnvolle kommunale Zusammenarbeit kann diese notwendige Leistungskraft aber gesichert werden. Die Eingemeindung sollte dabei aus Sicht der PDS Thüringen nur dann in Frage kommen, wenn alle anderen Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit nicht die gewünschten oder notwendigen Effekte erbringen. Es ist erfreulich, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof eine vergleichbare Auffassung vertritt. Das Ziel jeder Gemeindegebietsreform muss es sein, die kleinen Gemeinden zur Stärkung der Verwaltungskraft, der Investitionsfähigkeit und der Aufgabenverantwortung auf einem Niveau zusammenzufassen, das einen effektiven Personaleinsatz gestattet und auf dem eine moderne Infrastruktur vorgehalten werden kann. In Sachverständigengutachten wird als Mindestgröße für eine Gemeinde 5.000 Einwohner angegeben. In Thüringen hat man sich für die 3.000-Einwohner-Grenze entschieden. Wir warnen allerdings davor, derartige Einwohnergrenzen als alleiniges Entscheidungskriterium heranzuziehen.

Meine Damen und Herren, die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten dürfen durch eine Gemeindegebietsreform aus unserer Sicht nicht ausgehöhlt werden. Und gerade hier setzt die Kritik der PDS Thüringen an. Bei Eingemeindungen gibt es immer ein Spannungsverhältnis zwischen der Verwaltungs- und Leistungskraft der Gemeinde und politisch-demokratischen Maßstäben, wie Erhaltung und Stärkung der örtlichen Gemeinschaft, Bürgernähe, Informationsflüsse, Mandatsträgerdichte, Klarheit und Übersicht der Verwaltung. Ebenso wichtig sind Siedlungsstrukturen und kulturell-historische Elemente. Durch die Einführung der Ortschaftsverfassung in den Ortsteilen von Einheitsgemeinden, Ortsbürgermeister und Ortschaftsrat, soll eigentlich eine Einflussnahme der Ortsteile auf Maßnahmen, die für die gewachsenen Strukturen und das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Ortsteile wichtig sind, sichergestellt werden. Dem Verlust der örtlichen Identität soll entgegengewirkt werden. Die kommunale Praxis zeigt jedoch, dass dieser Anspruch nicht verwirklicht werden kann. Hierzu müssen die Rechte der Ortschaftsräte unserer Auffassung nach erweitert werden. Gerade die eingeschränkten Rechte des Ortschaftsrats und des Ortsbürgermeisters sind aus unserer Sicht Gründe für die Ablehnung von Eingemeindungen.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

Die PDS-Landtagsfraktion bedauert es, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die Eingemeindung von Liebschütz nach Remptendorf und die Eingemeindung von Saalburg nach Ebersdorf als Lösung vorgeschlagen wird. Andere Möglichkeiten, die der Eingemeindung vorgezogen werden sollten, wie die Verwaltungsgemeinschaft oder die erfüllende Gemeinde, werden hier nur als Alternativlösung angeboten. Reaktionen aus Saalburg belegen, dass für die Saalburger offensichtlich die Eingemeindung nach Ebersdorf die ungünstigste Variante darstellt.

Die vorliegenden Fälle werden umfangreichere Diskussionen hervorrufen als die vor kurzem abgeschlossenen Gesetzesverfahren zur Eingemeindung von Kleinwechsungen nach Werther und von Beuren nach Leinefelde. Die PDS-Fraktion wird sich in wenigen Tagen vor Ort über die Bedingungen und Vorstellungen dieser betroffenen Gemeinden informieren. Wir wollen dabei die Vorstellungen der Akteure und Verantwortlichen vor Ort weitestgehend im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wissen. Ich denke, dass die durchzuführende Anhörung ebenfalls dazu notwendig und auch sehr hilfreich sein wird. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Es hat sich im Weiteren der Abgeordnete Schemmel, SPDFraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich besteht Regelungsbedarf. Einmal muss man dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs Genüge tun, zum anderen erfordert es natürlich auch die faktische Lage, die ja zum Teil momentan absurd ist, dass eine VG und eine Gemeinde die gleichen Grenzen haben und dass in einer Gemeinde sowohl ein ehrenamtlicher Bürgermeister - ich spreche jetzt von der Stadt Saalburg - als auch ein hauptamtlicher VG-Vorsitzender regiert. Das geht natürlich nicht. Das erinnert ja etwas an Schilda. Aber Gott sei Dank wohnen die Schildbürger in Sachsen-Anhalt.

(Beifall bei der CDU)

Und in Sachsen-Anhalt ist ja, wie wir aus der Mitte dieses Hauses hören, sowieso immer alles anders, diese rotrote Duldung usw. Wir sind aber in Thüringen.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Wir freuen uns, dass der Regierungsentwurf diesem Regelungsbedarf Rechnung trägt. Allerdings wählt der Regierungsentwurf ja eine spezielle Form, die der Auflösung der Gemeinden und der Eingliederung in eine andere Gemeinde. Nun weist aber der Regierungsentwurf in seiner unendlichen Weisheit - eine Weisheit, die übrigens nicht jedem Regierungsentwurf eigen ist - darauf hin, dass es dabei dem Gesetzgeber freigestellt ist, ob er die Gemeinden unter Aufrechterhaltung ihres Bestands zuordnet oder ob er sie auflöst und das Gebiet mit dem einer anderen Gemeinde zusammenschließt oder in diese eingliedert.

Sehr richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, das obliegt dem Gesetzgeber und der Gesetzgeber sitzt hier in der Mitte und zu beiden Flügeln dieses Hauses.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Starke Mitte, schwache Flügel.)

Nein, nein, Herr Fiedler, es kommt überhaupt nicht auf die Masse an, absolut nicht. In Abwandlung eines alten Sprichworts will ich sagen: kurze Rede, langer Sinn. Wir sollten im Ausschuss - in der Anhörung - aufmerksam hören, eine Eigenschaft, die der Mehrheit offensichtlich abhanden gekommen ist, wenn ich an die Anhörung zur Thüringer Kommunalordnung denke, als es dort eindeutige Aussagen aller Betroffenen gab und die CDU-Fraktion nicht in der Lage war, diesen Einlassungen der Betroffenen Rechnung zu tragen.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Sie sollten so einen Quatsch stecken lassen; Sie wissen doch genau, dass es Unsinn ist.)

Bekommt der Abgeordnete Böck dafür einen Ordnungsruf?

(Beifall und Heiterkeit bei der PDS)

Wir sollten also in dieser Anhörung hören und wir sollten nach dem, was wir gehört haben - von den Kommunen, von den Betroffenen - dann als Gesetzgeber im Interesse der Kommunen einerseits und natürlich aber auch im Interesse der regionalen Entwicklung handeln und dabei die gesamte Palette der gegebenen Möglichkeiten in Betracht ziehen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Kölbel, CDU: Wir wer- den die alle ablehnen!)

Es hat sich der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt uns heute der Gesetzentwurf - Drucksache 3/702 - vor. Es sind schon ausführliche Anmerkungen durch den Innenminister und die Sprecher vor mir dazu gemacht worden. Ich glaube, Kollege Schemmel, es geht nicht immer nur nach Masse, es geht auch danach, wie man das Ganze beurteilt. Ich will Sie noch mal daran erinnern - zumindest die Kollegen, die damals diesen Gesetzentwurf mit beraten durften, und ich glaube, er wurde auch justizförmlich geprüft, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe -, dass wir aber leider Gottes bei dieser Gebietsreform wenige Zurückweisungen durch das Landesverfassungsgericht gehabt haben. Hier hat uns das Landesverfassungsgericht aufgegeben, nachzubessern. Ich will noch mal zitieren: "In seiner Urteilsbegründung bestätigt der Verfassungsgerichtshof die Notwendigkeit einer

landesweiten Kommunalreform auf Gemeindeebene. Er hat auch gegen die angewandten Leitbilder und Leitlinien der Neuordnung von Verfassungs wegen keine Bedenken." Und der Verfassungsgerichtshof bestätigt, "dass Eingriffe in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung einer Gemeinde - auch gegen deren Willen da nicht der verfassungsmäßigen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung entgegenstehen, wenn diese gesetzliche Maßnahme den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen." Ich will jetzt das Nächste nicht weiter zitieren, aber er hat auch gesagt, wir haben damals in dieser Anhörung versäumt, in der es noch Änderungswünsche gab und wir dem gefolgt sind, dass wir dort nicht genügend angehört haben. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wir haben letztens Urteile gehört, die muss man auch nicht alle teilen. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass wir hier aufgefordert sind - die Landesregierung und der Gesetzgeber, so wie er hier in der starken Mitte mit den zwei Flügeln sitzt -, dieses umzusetzen. Ich denke, wir haben das jetzt mehrfach praktiziert und es kommt zum Abschluss. Rüdersdorf ist noch zu lösen und diese beiden Probleme. Es liegt ein guter Entwurf vor. Wir sind der Landesregierung dankbar, dass dieser Entwurf da ist. Wir werden, so schnell es uns möglich ist, - wie man so schön sagt, Herr Minister - unverzüglich werden wir uns ans Werk machen. Ob wir es schaffen, bis zum 30.09. abschließend das Gesetz vorzulegen, will ich im Moment noch offen lassen, denn man sollte sich nicht zu sehr binden. Wir sollten uns diesmal die Sache erstens vor Ort anschauen, vor allem die neuen Kollegen, die noch nicht vor Ort waren. Wir kennen die Gegend, wir haben uns damals vor Ort informiert - die entsprechenden Arbeitskreise, die Ausschüsse. Ich fordere also alle auf, dass wir eine auswärtige Sitzung durchführen, dass wir uns vor Ort kundig machen, dass wir vor Ort die Leute anhören, d.h. also eine ganztägige auswärtige Sitzung. Ich beantrage Überweisung - ich kann es nicht genau erkennen, Kollege Schemmel

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD:..., das ist mir sympathisch.)

Das kommt ganz darauf an, wo wir hingehen. Wir gehen auf alle Fälle auf neutralen Boden, damit nicht schon wieder jemand meint, wir präferieren ein Modell, was hier möglich ist. Ich beantrage also Überweisung an den Innenausschuss, dass wir noch die Chance haben, dieses bis zum 30.09. durchzuführen. Ich bin mir gewiss, Frau Kollegin Wildauer, dass wir hier dem Bürgerwillen weitestgehend Rechnung tragen. Bei solchen Eingriffen wissen wir, dass wir nicht allen gerecht werden können, aber, ich denke, wir werden es doch verhältnismäßig gut hinbekommen.