Protocol of the Session on May 18, 2000

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDSFraktion verbindet mit dem vorliegenden Antrag die Erwartung an die Landesregierung, von der Bundesregierung ein mit den Ländern abgestimmtes Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung für besonders strukturschwache Regionen einzufordern. Mit dem Programm müsste das Ziel angestrebt werden, Wohnungsleerstand abzubauen und zur Belebung des gegenwärtigen Wohnungsbestands beizutragen und damit auch die Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften zu erhalten und ihnen eine Perspektive zu geben.

Die Situation, meine Damen und Herren, ist doch gegenwärtig so: Die Dächer sind überall größtenteils gedeckt, die Fassaden leuchten, sind freundlich, die Städte sind schön und auch unsere Dörfer. Nun haben wir aber das Problem, dass viele leer stehende Wohnungen vorhanden sind und diese nicht nur, wie Herr Wetzel gestern gesagt hat, gesunde 6 Prozent darstellen. Wir wissen, dass in Thüringen 1999 erstmals die 10-Prozent-Marke flächendeckend für alle Wohnungsunternehmen überschritten wurde. In einigen Thüringer Regionen beträgt sie sogar 20 und teilweise 30 Prozent. Die wirtschaftlichen Belastungen der Wohnungsunternehmen sind dadurch immens hoch. Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft spricht von 72 bis 96 Mio. DM jährlich mit steigender Tendenz. 64 Prozent der Kosten für leer stehende Wohnungen entfallen auf laufende Bewirtschaftungskosten, 22 Prozent auf den Altschuldendienst, 14 Prozent auf den Kapitaldienst für aufgenommene Modernisierungskredite. Die Mieteinnahmen aus dem Wohnungsleerstand der Thüringer Wohnungsunternehmen, so hörten wir gestern, liegen bis 150 Mio. DM. Diesen Belastungen stehen keinerlei Einnahmen aus leer stehenden Wohnungen gegenüber. Sie zehren deshalb an der finanziellen Substanz dieser Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften. Insbesondere durch die gravierende Zunahme der Wohnungsleerstände ist eine nur noch eingeschränkte wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen festzustellen. Herr Köckert befürchtet Konkurse von Wohnungsunternehmen. Darüber hinaus leidet natürlich die Investitionsfähigkeit der Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften unter diesen immensen Belastungen. Welche Auswirkung dies auf die regionale Bauwirtschaft hat, wissen wir alle. Es ist deshalb erfor

derlich, den auf Dauer notwendigen Wohnungsbestand zu bestimmen und so aufzuwerten, dass er bezahlbar bleibt und gleichzeitig eine Wohnqualität bietet, die von den Menschen als langfristige Wohnperspektive akzeptiert wird. Dem dient unser Antrag. Wir schlagen im Antrag sechs Schwerpunkte vor, die dieses Programm enthalten sollte. Es geht von der Gewährung besonderer Finanzhilfen bis zur Entwicklung von Modellprojekten zur gezielten Umund Weiternutzung leer stehender Wohnungen. Ja, ich würde mich freuen, wenn in der Diskussion noch weitere inhaltliche Anregungen kommen würden und empfehle namens meiner Fraktion die Fortführung der heutigen Diskussion im Innenausschuss. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Damit treten wir in die Aussprache ein. Es hat sich gemeldet der Herr Abgeordnete Wetzel, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, in dem uns vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/637, der eine Initiative für ein Programm zur Unterstützung von Wohnungsgesellschaften in strukturschwachen Regionen vorsieht, kann ich mich eigentlich nur noch einmal von gestern her wiederholen.

(Zwischenrufe aus der CDU-Fraktion: Ein bisschen lauter.)

Es wird etwas mehr Lautstärke gewünscht. Liegt es am Redner oder am Mikrofon?

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Es ist ausreichend.)

Ich versuche, nur einfach mal leise zu sprechen, dass Sie leiser sind und mir zuhören müssen. Ich muss ja nicht immer so laut reden wie gestern. Ich denke, die Mikrofonanlage funktioniert.

Ich denke, die Nachhaltigkeit hat seit Rio eine tiefgründige Diskussionsgrundlage in unserem Lande auch entfacht, obwohl ich oftmals das Gefühl habe, dass nicht alle wissen, was Nachhaltigkeit bedeutet. Aber das Ziel von Wohnungsleerstandsabbau und damit Unternehmen in dieser Frage zu erhalten, mit Leerständen bis zu 30 Prozent - selbstverständlich, Frau Kollegin Dr. Wildauer, gibt es diese Regionen. Aber, wenn wir mal ehrlich sind, sind es eben genau diese Regionen, die auch eine gewisse sozialistische Monowirtschaftsstruktur hatten. Und diese ist

letztendlich schuld daran, weil diese zusammengebrochen ist und in anderen Regionen teilweise die Arbeit neu entstanden ist. Ich komme immer wieder darauf zurück, wir bräuchten eigentlich dieses "Mieterumlenkungsprogramm", aber dann auch für Private. Also, wenn dann in Privathäusern irgendwo der Mieter ausziehen muss, muss der auch irgendwo bei einem Wohnungsamt eine Möglichkeit haben, seinen Antrag abzugeben, dass die Mieter umgelenkt werden. Das Problem ist halt, dass wir schlecht die Arbeit mit umlenken können.

Meine Damen und Herren, Grundlagen haben wir gestern schon zu diesem Thema in der Aktuellen Stunde beraten. Grundsätzlich ist aber noch mal zu sagen, wir leben nun mal in einem System der kommunalen Selbstverwaltung. Das ist auch gut so und davon wollen wir auch eigentlich nicht wieder weg. Dass aber dieses System der kommunalen Selbstverwaltung natürlich auch eine gewisse Planungshoheit besitzt, damit hat auch die Kommune letztendlich Planungshoheit für ihr Gebiet. Die Dinge, die Sie angesprochen haben, bedürfen natürlich auch einer nachhaltigen raumordnerischen Planung seitens der kommunalen Gebietskörperschaften. Einige im Freistaat Thüringen haben sehr gute Konzeptionen bislang auch schon erarbeitet. In einigen Kommunen sind diese Konzeptionen auch bereits erkennbar. Zur Umstrukturierung von Wohnraum, ich hatte das gestern schon mal erwähnt, das beginnt durchaus bei Abriss, dafür gibt allerdings keine Förderung. Und damit haben wir das Thema, was wir dann hier noch mal beraten wollen mit dem Altschuldenhilfe-Gesetz. Aber wir haben Rückbau, wir haben Umbau - sprich Entkernung und größere Wohnungseinheiten damit Zurverfügungstellung. Auch der Minister hat das gestern schon mal angesprochen, der durchschnittlich vorhandene Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger hat sich um ein Mehrfaches, also um viele Quadratmeter mittlerweile erhöht. Wir haben sicherlich auch das Problem, dass die Thematik der Altschuldenhilfe natürlich auch hier in dieser Grundsache mit beinhaltet ist. Ich möchte aber nicht unbedingt direkt darauf eingehen. Ich will nur so viel sagen, dass bei der BM-Baukonferenz eine Expertemkommission beraten hat. In dieser Expertenkommission arbeiten auch zwei Thüringer Vertreter mit und das bis Herbst 2000 und in den Gesetzesentwurf zu der Novelle, die die Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hat, der sich mittlerweile im Lenkungsausschuss befindet, denke ich, die Vorschläge einarbeitet und einarbeiten wird, die Sie letztendlich hier mit Ihrem Antrag zwar etwas verspätet, aber doch schon zur Sache - versuchen einzubringen. Die Expertenkommission bespricht dieses seit April dieses Jahres. Wir werden natürlich auch versuchen, dass die Thematik der - wie von Ihrem Antrag angesprochen - Negativrestitution mit beinhaltet ist, dass die Thematik der Freikaufsregelung mit beinhaltet ist, all diese Dinge, die da nicht für unsere Seite, denke ich, richtig hinnehmbar sind. Aber, und das müssen wir auch sagen, steht schon fest, dass wir die Förderprogramme, die letztendlich im Lande existieren, die finanziell untersetzt sein müssen, versuchen - wie ich auch gestern

schon aufgezeigt - so effizient einzusetzen wie es nur irgendwie geht. Ich denke, dass wir bewiesen haben, dass die Förderinstrumentarien im städtebaulichen und im Wohnungsneubaubereich, aber auch im privaten Wohnungsbaubereich mit Denkmalschutzförderprogrammen in einer vernünftigen und sehr guten Form verzahnt sind und somit auch alten- und behindertengerechtes sowie jugendgerechtes und Generationen übergreifend gerechtes Wohnen und deren Förderung möglich geworden ist. Wohnen ist ein zutiefst soziales Thema. Um es natürlich Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, wieder in die Verantwortung zu übertragen, um das Erreichte vielleicht irgendwann wieder einmal, heruntergewirtschaftet zu sehen, muss ich sagen, lassen wir es lieber so. Ich denke, die Wähler haben auch erkannt, dass wir nicht auf die Ersatzbank sollen, sondern dass wir uns auch nicht ausruhen dürfen und wir uns auch nicht ausruhen wollen, von diesem, was wir in den letzten zehn Jahren zu diesem Thema beigetragen haben, um der Thüringer Wohnungswirtschaft zu einer kleinen Erfolgsstory zu verhelfen. Dank der nötigen nachhaltigen Rahmenplanung und Städteplanung, denke ich, wir werden dieses Problem anpacken und durchaus auch, gerade wie in Leinefelde, ich gestern schon erwähnt habe und Herr Böck versucht hat, das ganz gezielt darzustellen, zeigen, wie sozialistische Monowirtschaftsstrukturen, die abgebrochen und weggebrochen sind, in eine vernünftige Stadtentwicklung mit einer Urbanisierung mit einem Lebensinhalt einer Stadt letztendlich enden und aus dem Grunde, meine Damen und Herren, lehnen wir den Antrag ab. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema "Wohnungsleerstand" belastet die Wohnungsunternehmen. Es hat jedoch für die Mieter auch eine positive Seite: Mieterhöhungsspielräume konnten bislang seitens der Vermieter nicht voll ausgenutzt werden - angesichts stagnierender Einkommensentwicklung der meisten Mieterhaushalte auch ein Vorteil, der in dieser Diskussion nicht unerwähnt bleiben sollte. Problematisch wird es vor allem für die Unternehmen, in denen der Leerstand aus strukturellen Gründen ständig ansteigt. Das Wegbrechen vieler Industriestandorte und die daraus resultierende Abwanderung von Mietern sind Folgen der deutschen Teilung und sollten auch als solche behandelt werden. Insofern hat die PDS Recht, wenn sie einen Antrag stellt, die Bundesregierung möge Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften in strukturschwachen Regionen unterstützen. Die einzelnen Punkte des Antrags bedürfen jedoch einer genaueren Betrachtung und sie finden auch nicht alle unsere Zustimmung. Außerdem hal

ten wir den Zeitpunkt dieses Antrags für verfrüht. Der Bundesbauminister hat eine Expertenkommission ins Leben gerufen, die sich mit der Leerstandsproblematik befasst. Im Herbst werden erste Ergebnisse dieser Kommission erwartet. Lassen Sie mich daher bereits vorab für die SPD-Fraktion den Antrag stellen, den vorliegenden Antrag der PDS an den zuständigen Innenausschuss zu überweisen, mit der Maßgabe, ihn dann zu behandeln, wenn uns erste Ergebnisse der Expertenkommission vorliegen.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zu den einzelnen Punkten des vorliegenden Antrags: Unter Punkt a) wird die Gewährung von Finanzhilfen an Kommunen und Regionen für die Erarbeitung ganzheitlicher Stadt- und Regionalentwicklungskonzepte unter Berücksichtigung des Wohnungsleerstands gefordert. Dies ist sicher richtig. Möglichkeiten dieser Förderung gibt es aber bereits. Ich erwähne hier das Programm "Soziale Stadt". Dieses hat ein ganzheitliches Entwicklungskonzept als Voraussetzung. Die verschiedenen Bereiche auf kommunaler Ebene - Wohnungsunternehmen, Jugendämter, Kommunen, Mietervereine, Sozialeinrichtungen, Verbände etc. - müssen miteinander kommunizieren, um mit den eingesetzten Mitteln optimale Synergieeffekte zu erzielen. Auch die unter f) geforderte Entwicklung von Modellprojekten zur Um- und Weiternutzung leer stehender Wohnungen einschließlich der sozialen Infrastruktur passt in dieses Programm. Darüber hinaus gibt es auch im Rahmen der Städtebauförderung Möglichkeiten, die Planung und Erarbeitung von Konzepten zu fördern. Ich möchte an dieser Stelle meine Warnung von gestern wiederholen, die Eigenanteile der Kommunen in der Städtebauförderung herabzusetzen. Ich habe mir noch einmal das Protokoll der Finanzausschuss-Sitzung vom 09.11.99, als es um den Haushalt des Einzelplans 19 ging, herausgezogen und ich darf hier den Innenminister zitieren, der ausgeführt hat, dass besonders hervorzuheben sei für den Bereich der Städtebauförderung, dass es gelungen sei, die hohen Förderansätze von 95 Prozent in diesem Haushalt fortzuführen; man müsse sich aber darüber im Klaren sein, dass dies nicht dauerhaft mit diesen hohen Prozentsätzen weitergeführt werden könne, sondern dass hier in den nächsten Jahren eine Absenkung auf das Normalmaß zu erwarten sei. Und auf meine Anfrage, Herr Köckert, ob denn eine Erhöhung des Mitleistungsanteils der Gemeinden von 10 auf 25 Prozent geplant sei, gaben Sie an - ich zitiere: "dass Sie wenig Chancen sehen, diesen geringen Mitleistungsanteil von 10 Prozent auf Dauer zu erhalten. Dies wäre bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2001 zu erörtern." Insofern weiß ich nicht, warum Sie sich gestern so darüber ereifert haben, dass ich die Probleme angesprochen habe - im Gegenteil, ich finde es bedauerlich für Sie, dass Ihr Gedächtnis inzwischen solche Lücken aufweist, dass Sie nicht mehr wissen, was Sie vor einem halben Jahr in der Finanzausschuss-Sitzung gesagt haben. Ich für meinen Teil kann mich jedenfalls noch gut daran erinnern, wer, wann, wo und was gesagt hat.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Schön.)

Über die Höhe des Mitteleinsatzes ist sicherlich dann zu reden, nicht nur die des Landes, sondern auch die des Bundes, wenn der Bedarf analysiert ist. Ein Punkt, den ich von der Expertenkommission erwarte.

Der Punkt b) ist mit den Mitteln der Wohnungsmodernisierung und Städtebauförderung zumindest formal zu gewährleisten, wie das Beispiel Leinefelde zeigt. Die durch Abriss entstehenden finanziellen Verluste der Wohnungsunternehmen einschließlich der Altschulden auf abzureißende Objekte sind nach unserer Auffassung eine Folge des Strukturwandels und gehören damit in den Erblastentilgungsfonds. Mit dieser Forderung sehen wir uns auch im Einklang mit dem Gesamtverband der Wohnungswirtschaft. Allerdings, die unter d) geforderte Übernahme von Betriebskosten für leer stehende Wohnungen durch den Bund halten wir für völlig unrealistisch. Wir werden uns dieser Forderung keinesfalls anschließen können. Bezüglich der geforderten Landes- und Bundesbürgschaften zur kurzfristigen Sicherung der Kreditwürdigkeit von Wohnungsunternehmen sehen auch wir Nachholebedarf. In einem Punkt sind wir uns sicher alle in diesem Hause einig: Es darf nicht dazu kommen, dass ein Wohnungsunternehmen Konkurs anmelden muss. Der politische, aber auch der wirtschaftliche Schaden wäre sicherlich nur schwer zu verkraften. In diesem Sinne plädieren wir für eine sachorientierte Beratung dieses Antrags im Ausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Es hat sich jetzt gemeldet Frau Abgeordnete Sedlacik, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Beschlussantrag erweckt den Anschein, als gehe es ausschließlich um die Unterstützung der Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Diesem Anschein unterlagen auch Sie gestern, Herr Innenminister, als Sie uns in der Aktuellen Stunde fast als Vorwurf machten, dass wir uns zum Anwalt der Thüringer Wohnungswirtschaft aufspielten. Der PDS geht es nicht darum, als Anwalt der Wohnungswirtschaft aufzutreten. Es geht uns vielmehr darum, dass jetzt wirksame Maßnahmen zur Lösung aufgelaufener Probleme im Bereich Wohnen eingeleitet werden, und zwar nicht nur im Interesse der Wohnungsunternehmen, sondern auch im Interesse der Mieter und im Interesse der Kommunen und letztlich auch im Interesse des Landes. Im Interesse des Landes deshalb, weil durch wirksame Maßnahmen, die jetzt eingeleitet werden müssen, nicht kalkulierbare finanzielle Risiken für das Land in Zukunft verhindert werden können. Herr Minister, es ist auch wenig hilfreich, wenn Sie immer wieder darauf

verweisen, dass die jetzigen Probleme der Wohnungswirtschaft eine Spätfolge der DDR-Geschichte seien. Lösungen für heute werden Sie nur schwerlich in der Vergangenheit finden. Und wenn Sie schon die Vergangenheit bemühen, dann dürfen Sie nicht bei 1990 aufhören, sondern müssen auch die Entwicklungen nach 1990 einbeziehen. Gerade das von Ihnen, Herr Minister, und der CDU immer wieder zitierte Beispiel Leinefelde macht deutlich, wie notwendig ein Programm zur Unterstützung der Wohnungswirtschaft ist. Ein Programm, das sich nicht nur auf ein Pilotprojekt bezieht, sondern überall dort wirksam wird, wo es die Situation erfordert.

(Beifall Abg. Dr. Wildauer, PDS)

Die soziale Polarisierung besonders in strukturschwachen Regionen gefährdet die gesellschaftliche Stabilität. Diese Stabilität zu erhalten ist Ziel des eingeforderten Programms. In einem ersten Komplex soll das Programm die Gewährung von besonderen Finanzhilfen für Kommunen für die Erarbeitung ganzheitlicher Stadt- und Regionalentwicklungskonzepte unter Berücksichtigung des extremen Wohnungsleerstands sichern. Für die Erarbeitung ganzheitlicher Stadt- und Regionalentwicklungskonzepte haben die Kommunen und die Wohnungsunternehmen weder das personelle noch das finanzielle Potenzial. Gerade dieser Fakt ist der Landesregierung und der CDU-Fraktion schon bekannt. Ohne solche Konzepte würden aber die vielen anderen Einzelmaßnahmen an Wirkung verlieren.

Ein zweiter Programmschwerpunkt beschäftigt sich mit finanziellen Problemen, die aus dem Wohnungsleerstand resultieren. In der gestrigen Aktuellen Stunde wurden hierzu bereits Ausführungen gemacht. Der Wohnungswirtschaft, den Mietern und den Kommunen ist es völlig egal, ob der Leerstand nun eine Spätfolge der DDR ist oder insbesondere eine Folge der Entwicklung nach 1990. So ist es doch eine Halbwahrheit, wenn hier immer wieder auch von den Abgeordneten Wetzel und Böck zitierte Erblasten herhalten müssen. Nach 1990 ist doch die Entwicklung auch dadurch gekennzeichnet, dass in Folge der hohen Massenarbeitslosigkeit eine Vielzahl von Menschen Thüringer Regionen verlassen haben. Wir lasen erst gestern in der Zeitung, 7.000 bis 8.000 jährlich. Wir lesen von einem Thüringer Aderlass. Und verantwortlich ist auch ein hoher Geburtenrückgang, der zu verzeichnen und durchaus als Reaktion auf soziale Unsicherheiten zu bewerten ist. Meine Damen und Herren, die PDS betreibt hier keine Schwarzmalerei; die PDS greift nur Probleme auf, die von allen Beteiligten erkannt und benannt werden.

(Beifall bei der PDS)

Wenn die PDS vor wenigen Jahren Befürchtungen geäußert hat, dass das Wohnen durchaus ein soziales Problem werden kann, war auch dies keine Schwarzmalerei. Auch wenn das Wohnen heute in der Tendenz kein vor

rangiges soziales Problem darstellt, gibt es in Teilbereichen erhebliche Probleme. So kann nicht jeder seinen Wohnungswunsch erfüllen. Es gibt einen zunehmenden Teil benachteiligter Haushalte wie Einkommensschwache, Arbeitslose, Ausländer, Kinderreiche, bei denen mit einem Drittel des Budgets die Wohnkostenbelastungen über das erträgliche Maß hinausgehen. Auch deshalb bleiben sanierte Wohnungen leer stehen. Die gegenwärtigen Förderprogramme sind bezüglich des Wohnungsleerstands zu unflexibel. Neben zinsvergünstigten Darlehen brauchen die Wohnungswirtschaften auch direkte Zuschüsse, also nicht zurückzahlbare Fördermittel.

Das vorgeschlagene Programm sollte drittens Bestimmungen zur Milderung von Bilanzverlusten enthalten. Die Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften können weder die Kosten für die Aufwertung des Wohnungsbestands noch die für den Leerstand und den Rückbau oder die bilanzierten Verluste allein tragen. Die Eigenkapitaldecke der Thüringer Wohnungsunternehmen liegt zwischen 10 und 20 Prozent. In den alten Bundesländern verfügen die Wohnungsunternehmen zwischen 20 und 40 Prozent an Eigenkapital.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Deshalb sollten sie ja privatisieren.)

Die Eigenkapitalsschwäche schränkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Thüringer Wohnungsunternehmen nicht unerheblich ein. Ohne Milderung bilanzierter Verluste verschärft sich die wirtschaftliche Situation der Wohnungsunternehmen weiter. Ihre Investitionsfähigkeit geht weiter zurück. Welche Kosten leer stehende Wohnungen verursachten, hat die Debatte in der Aktuellen Stunde verdeutlicht. Sie liegen bei rund 200 DM pro Wohnung und Monat. Somit entstehen in Thüringen monatlich rund 8 Mio. DM Betriebskosten im leeren Bestand. Diese Kosten können die Thüringer Unternehmen über längere Zeit selbst nicht tragen. Ich weiß nicht, warum hier die CDU und Landesregierung so zögerlich herangehen wie bei der Änderung der Thüringer Kommunalordnung in Bezug auf die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Dies kann ja Ihr Konzept sein, doch dann sollten Sie es auch deutlich sagen. Sie sollten deutlich sagen, dass Sie auch im Bereich Wohnen vorrangig auf die Kräfte des Markts setzen und die soziale Funktion der Wohnungswirtschaft nur eingeschränkt anerkennen. Hier unterscheiden wir uns grundsätzlich. Und diese grundsätzliche Unterscheidung ist gut, können doch dadurch unterschiedliche Konzepte im politischen Dialog zur Diskussion gestellt werden und das schafft auch die erforderliche Aufmerksamkeit.

Deshalb lautet unser Vorschlag in einem vierten Schwerpunkt, dass der Wohnungswirtschaft für anfallende Betriebskosten auf leer stehende Wohnungen zeitlich befristete Zuschüsse gewährt werden sollen. Die Zuschüsse sollten deshalb nur zeitlich befristet sein, weil eine dauerhafte Betriebskostenbezuschussung eigene Konzepte

für Minderung des Leerstands behindern würden.

Zu einem fünften Komplexschwerpunkt wird die Bereitstellung von Bürgschaften des Bundes und der Länder für Wohnungsunternehmen gefordert. Eine Vielzahl Thüringer Wohnungsunternehmen ist gegenwärtig nicht mehr kreditwürdig. Die Banken sind bei kommunalen Wohnungsunternehmen nur zu einer weiteren Kreditierung bereit, wenn der Gesellschafter Gemeinde hierfür eine Bürgschaft übernimmt. Hierfür bedarf es wiederum der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Diese Genehmigungen werden aufgrund kommunalrechtlicher Schranken und der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der betroffenen Gemeinden zunehmend versagt. Mit der Bereitstellung von Bundes- und Landesbürgschaften ist ein Ausweg aus der gegenwärtigen Situation gegeben. Denn die von der Bundesregierung zur Förderung der Investitionen vorgesehene Investitionszulage kann von solchen Wohnungsunternehmen nicht in Anspruch genommen werden, denen aufgrund des Leerstands und der hohen Belastungen die finanzielle Kraft für Investitionen fehlen. Der Finanzminister bewertet die finanzielle Situation der Kommunen ganz anders als die Rechtsaufsicht, die zum Innenminister gehört. Wenn die Bewertung des Finanzministers zutrifft, dann haben die Kommunen z.B. noch ausreichend Rücklagen und dann dürften kommunale Bürgschaften für die eigenen Wohnungsunternehmen kein Problem sein. Die kommunale Praxis sieht aber anders aus. Vielleicht sollten beide Minister einmal in Klausur gehen, damit die Landesregierung bezüglich der kommunalen Finanzsituation mit einer Stimme spricht.

(Beifall bei der PDS)

Die PDS-Fraktion stimmt in diesem Fall eher der Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörden zu, nachdem Kommunen nicht die erforderliche finanzielle Leistungskraft aufweisen, um noch Bürgschaften einzugehen. Bund und Land sind hier in der Pflicht.

Im sechsten Komplex geht es unserer Fraktion um die Entwicklung von Modellprojekten zur gezielten Um- und Weiternutzung leer stehender Wohnungen einschließlich der sozialen Infrastruktur. Die Kommunen und Wohnungsunternehmen haben hier selbst vielfältige Ideen und Vorstellungen entwickelt, Frau Doht sprach davon, ihnen fehlt aber die fachliche Unterstützung und das Geld für inhaltliche Ausgestaltung der Konzepte und letztlich deren Umsetzung. Wir wollen, dass Leinefelde in Bezug auf Wohnen und Stadtgestaltung möglichst oft im Freistaat zu finden ist und nicht nur Vorzeigeobjekt bleibt. Neben dem konzentrierten Einsatz vorhandener Bundes- und Länderprogramme sowie EU-Strukturfonds sind zusätzliche Mittel für ein Programm zur nachhaltigen Stadtund Regionalentwicklung notwendig. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Programm "Die soziale Stadt" unterstreichen diese Notwendigkeit. Die von den Wohnungsunternehmen selbst entwickelten Ideen und Konzepte gegen den Leerstand brauchen eine finanzielle Begleitung

durch Fördermittel. Die bisherigen Fördermittelprogramme sind auf diese neue Situation nicht ausreichend abgestimmt. Die Erarbeitung des Programms sollte umgehend und unter Beteiligung der Akteure vor Ort erfolgen. Angesichts der zugespitzten Situation in den betroffenen Regionen muss schnell gehandelt werden. Eine Verzögerung wirksamer Finanzhilfen würde langfristig zu einem Mehrfachen an Kosten für Bund und Land führen. Die PDS-Fraktion nimmt erfreut die Ankündigung des Innenministers zur Kenntnis, dass umgehend Gespräche zwischen der Wohnungswirtschaft und dem Innenministerium stattfinden sollen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Innenminister, der zurzeit stark in anderen innenpolitischen Bereichen gefordert ist und erst seit Stunden wieder einen Staatssekretär zur Seite hat, für die Wohnungswirtschaft die erforderliche Aufmerksamkeit aufbringen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird nicht möglich sein, kurzfristig alle wohnungspolitischen Grundsatzprobleme zu lösen und zu finanzieren. Daher sollte die Landesregierung auch im Umfeld der jetzt begonnenen Verhandlungen für einen Solidarpakt II die Frage erörtern, wie und in welchem Umfang Mittel des Erblastentilgungsfonds noch jetzt eingesetzt werden können, um die Probleme der strukturschwachen Regionen und dortigen Wohnungsunternehmen zu lösen. Danke.

(Beifall bei der CDU, PDS)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Huster, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Probleme der Thüringer Wohnungswirtschaft und ihre gegenwärtige Situation sind in ihrem Kern vielschichtig und mehrdimensional. Auf Leerstand, Mietausfälle, Sanierung und Finanzierung wurde bereits in den vorherigen Redebeiträgen eingegangen. Ich möchte hier vor allem auf das Problem der sozialen Herausforderung eingehen, vor dem die Städte und Kommunen heute bereits stehen und welches sich unserer Auffassung nach in Zukunft verschärfen wird. Von den rund 1,2 Mio. Wohnungen im Freistaat Thüringen sind in etwa 300.000 als Plattenbauten errichtet worden. Diese Wohnungen hatten zu DDR-Zeiten eine große Akzeptanz unter ihren Bewohnern. Mit der Deindustrialisierung im Osten sowie auch in Thüringen, dem Auseinanderdriften der Einkommen sowie der Herausbildung eines privaten Wohnungsmarkts änderten sich Wohnungswünsche und -bedürfnisse, aber auch Lebenslagen der Menschen. Es verwundert deshalb nicht, dass der zweite Sozialbericht des Freistaats Thüringen wichtige Aussagen zum Wohnen und Wohnumfeld enthält. Diesem Sozialbericht können Sie auch eine Befragung entnehmen. In dieser Befragung hat Wohnen für ältere Bürger einen hohen Stellenwert, da

bei erhält vor allem die Bezahlbarkeit ein besonderes Gewicht. Von den hier befragten Thüringern sind 82 Prozent mit ihren Wohnbedingungen sehr zufrieden oder zufrieden. Das ist ein Ergebnis, an dem die Thüringer Wohnungswirtschaft mit ihren umfangreichen Sanierungsprogrammen von Wohnungen und Wohnumfeld Anteil hat. Auf die Frage nach den Wertstrukturen rangieren soziale Sicherheit, Arbeit und bezahlbare Wohnungen ganz oben, nebenbei - das können Sie auch dem zweiten Sozialbericht entnehmen - ist im Gegensatz dazu der Wert, in einer demokratischen Gesellschaft zu leben, mit 17 Prozent in der Werteskala ganz unten. Dieser Entwicklung ist außerordentliche Beachtung zu schenken und sollte uns alle sehr nachdenklich stimmen. Doch zurück zum Thema.

Hatte man im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts die Aussicht, durchschnittlich 37 Jahre alt zu werden, lag die Lebenserwartung 1950 für Männer im Mittel bei 64,6 für Frauen bei 68,5 Jahren. Heute ist die Lebenserwartung etwa doppelt so hoch wie im 19. Jahrhundert. Dieser Prozess bleibt auch vor dem Hintergrund unseres Themas nicht ohne Auswirkungen. Vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen stehen Bund, Länder und Gemeinden vor der Aufgabe, die Weichen für einen Senioren- und auch für einen familiengerechten Wohnungs- und Städtebau neu zu stellen. Wohnen hat generell eine zentrale Bedeutung für das körperliche und psychische Wohlergehen sowie für die soziale Integration des Menschen, sprich für die Gesundheit. Diese Bedeutung nimmt im Alter noch zu. Damit gewinnt die Wohnung für die Lebensqualität sowie für das Gefühl persönlicher Identität noch größeres Gewicht, denn mit zunehmendem Alter konzentriert sich die Alltagsgestaltung in wachsendem Maße auf die Wohnung und das unmittelbare Umfeld. In der Wohnung werden häufig 4/5 der Tageszeit verbracht. Etwa 40 Prozent der Senioren leben allein. Wohneigentum ist bei den Seniorenhaushalten nur sehr gering ausgeprägt. Diese Aussagen sind von Bedeutung für die weitere Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt und damit für die weitere Entwicklung der Thüringer Wohnungswirtschaft. Einzubeziehen ist auch die Feststellung, wie aus dem Zweiten Sozialbericht des Freistaats Thüringen, den ich schon erwähnt habe, hervorgeht, dass seit 1989 in Thüringen ein allgemeiner Rückgang der Erwerbstätigkeit von 1,6 Mio. Erwerbstätigen auf ca. 1 Mio. im Jahre 1996 zu verzeichnen ist. Dabei sinkt die Erwerbstätigenquote besonders rapide nach dem 55. Lebensjahr. Nicht ohne Auswirkungen wird auch die Tatsache sein, dass künftigen Rentnergenerationen weniger Einkommen bleibt als in den alten Bundesländern aufgrund der tariflichen Unterschiede, Lohnabsenkungen auf dem zweiten Arbeitsmarkt beispielsweise und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit aufgrund von Erwerbsbrüchen. Unter Bezugnahme auf den zweiten Altenbericht der Bundesregierung von 1998 ist auf die Aussage zu verweisen, wann und in welchem Umfang Ostdeutsche Rücklagen bilden können. Damit werden Grenzen für die Bildung von Wohneigentum erkennbar, auch in Thüringen.

Wenn ich eingangs meines Beitrags die Plattenbauten nannte, dann nicht ganz grundlos. Etwa 30 Prozent der Thüringer leben in Ihnen. In den letzen Jahren hat eine Fluktuation aus den Plattenbauwohnungen stattgefunden, die zunehmend zu einer sozialen Entmischung führt. Geblieben sind oftmals ältere Menschen und jene, die nur im unteren Preissegment Wohnraum finden. Notwendig wäre aber eine gesunde Durchmischung der Wohnbevölkerung hinsichtlich Status, Alter, Familienstand und Haushaltsgrößen und das nicht nur, um soziale Brennpunkte zu vermeiden, sondern auch um intergeneratives Wohnen und die Generationssolidarität zu wahren und zu fördern und um Ghettoisierung vorzubeugen. Wohnumfeld und öffentlicher Raum sind so auszustatten, dass alle Personengruppen sich ungehindert und sicher bewegen und aufhalten können. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Förderrichtlinie des sozialen Wohnungsbaus vom Wirtschaftsministerium und auf die "Richtlinie für die investive Förderung zur Herrichtung von barrierefreien Wohnungen und zur Schaffung von Kommunikationsstätten für ältere Menschen" - so der lange Titel aus dem Sozialministerium von 1994 - verweisen sowie auf die von beiden Ministerien erarbeiteten Hinweise und Bewertungskriterien im altersgerechten Wohnungsbau von 1996. Nach der erwähnten Thüringer Förderrichtlinie sind die Erdgeschosswohnungen behindertenfreundlich als barrierefreie Wohnungen nach DIN 18025, Teil 2, zu planen. Dem Begriff "barrierefrei" kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da er nicht Einschränkung des Alters schlechthin meint, sondern alle Menschen in jedem Alter, unabhängig von ihrer Behinderung und ohne jegliche Einschränkung gleichberechtigt, selbständig und selbstbestimmt.

Die Diskussion um die Plattenbaugebiete muss davon ausgehen, dass städtebauliche Weiterentwicklung und soziale Stabilisierung sinnvolle und umsetzbare Ziele sind. Abriss einzelner Blöcke, Nachverdichtung durch neues Bauen können nur im Zusammenhang mit einer Aufwertungsstrategie diskutiert werden, eben angesichts der Tatsache, dass es sich hier um bewohnten Bestand und um das Lebensumfeld von ca. 30 Prozent der Bürger Thüringens handelt.

Abschließend: Wohnungspolitik und Stadtentwicklungspolitik muss ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Städtebaulicher Wandel muss im Sinne nachhaltiger Entwicklung familienbezogener Strukturpolitik erfolgen, das heißt nicht zuletzt auch nachhaltige Sicherung und Entwicklung von Arbeitsplätzen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.