Protocol of the Session on May 17, 2000

Zusammenfassend möchte ich feststellen, die vorliegende Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses für einen Bürgerbeauftragten ist natürlich viel besser als der Entwurf der Landesregierung, da spürbar auf Kritikpunkte der CDU, aber auch der Opposition doch noch reagiert wurde. Die zwei wichtigsten Schwachpunkte enthält er aber immer noch; erstens das Vorschlagsrecht der Landesregierung, zweitens zugeschnitten auf Thüringer Verhältnisse soll die einfache Mehrheit zur Wahl ausreichen. So demokratisch will man wohl nun auch nicht sein, um den Bürgerbeauftragten mit zwei Dritteln des Parlaments wählen zu lassen. Sollte unser Änderungsantrag nicht angenommen werden, muss meine Fraktion gegen diese Beschlussempfehlung stimmen.

Ein Wort zum Antrag der SPD-Fraktion - Drucksache 3/675 -, in dem es heißt: "Dem Bürgerbeauftragten obliegt die Leitung des Referats 'Geschäftsbereich des Petitionsausschusses' des Thüringer Landtags." Wir meinen, dem können wir als PDS-Fraktion nicht zustimmen denn dann brauchen wir keinen Bürgerbeauftragten. Wir sind der Meinung, der Referatsleiterin Frau Roth, braucht man niemanden vor die Nase zu setzen. Sie kann ihre Arbeit auch so ausgezeichnet leisten. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Kölbel, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste, wenn ich die jetzt von diesem Pult gehaltenen Beiträge vor mir Revue passieren lasse, dann kann ich nur feststellen, es haben sich doch viele Abgeordnete ganz intensiv mit der Materie auseinander gesetzt. Ich brauche meine Erklärung eigentlich nicht zurückzunehmen und das ist gut so.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Wenn ein Gesetz nicht so gemacht wird, muss man sich damit auseinander setzen.)

Deshalb soll doch der Fleiß auch mal angesprochen werden. Das war der wahre Hintergrund bei der Geschichte.

(Beifall bei der CDU)

Dankenswerterweise hat meine Kollegin Zitzmann vor wenigen Minuten zum Wachsen und Werden der Ihnen heute vom Petitionsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung in Drucksache 3/660 berichtet. Ein Aspekt war dabei auch die Praktizierbarkeit dessen, was wir in diesem hohen Hause beschließen wollen. Ich meine, die hier vorgelegten Änderungsvorschläge müssen sich auch gefallen lassen, auf ihre Umsetzbarkeit, Praktizierbarkeit noch einmal beleuchtet zu werden, bevor wir dann zur Abstimmung darüber kommen. Ich sage Ihnen ganz unumwunden, dass wir natürlich auch nach dem Gesetz für das Umsetzen in die Praxis und das Funktionieren alle mit benötigen, die dazu ihren Beitrag leisten müssen - alle unsere Abgeordneten. Es geht um den Bürgerbeauftragten hier in Thüringen und nicht um den in Rheinland-Pfalz und nicht um den in Mecklenburg-Vorpommern und wir haben eine ganz bestimmte Absicht damit.

(Beifall bei der CDU)

Vor wenigen Stunden kamen erneut Anträge, über die hier teilweise schon von SPD und PDS gesprochen worden ist. Sie bringen ihre Vorstellungen zum Vorschlagsrecht für den Bürgerbeauftragten ein, worin vielen ein Vorschlagsrecht zugebilligt werden soll; das beginnt bei der Präsidentin, das geht über Gruppen von Abgeordneten bis hin zu einer ganzen Reihe von Institutionen. Allen drei Fraktionen dieses hohen Hauses gemeinsam ist, dass wählbar sein soll, wer in den Thüringer Landtag gewählt werden kann. Dort gibt es Übereinstimmung in allen Fraktionen. Nun ist nichts zu sagen über eine umfassende Meinungsbildung, über einen personellen Vorschlag für die Besetzung der Funktion des Bürgerbeauftragten, aber eine solche Kommission, wie sie in Drucksache 3/676 von der SPDFraktion vorgeschlagen wird, die zusammenzurufen ist, in der sich die Kirchen, die Arbeitnehmerverbände, die Arbeitgeberverbände, der Landessportbund, der Landesjugendring, die Frauenverbände, die Opferverbände, die Liga der freier Wohlfahrtspflege, die Landesseniorenvertretung, der Landesbehindertenbeirat und weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisationen zusammenfinden, um einen Vorschlag zustande zu bringen, birgt die Gefahr der Nichteinigung in sich. Selbst wenn dieser Vorschlag dann mit zwei Dritteln über die Parlamentshürden zu bringen ist, halte ich es bei den Ergebnissen unserer letzten Sitzung in diesem hohen Hause, wo es um Personen geht wir wissen von den Ergebnissen, heute haben wir es wiederholt -, für wenig realisierbar. Wir sollten hier nicht ein Gesetz um des Gesetzes willen beschließen und gleichzeitig solche Hürden aufbauen, die kaum überspringbar sind.

Ein Zweites will ich noch zu bedenken geben: Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/675 zeigt auf, der Bürgerbeauftragte, der Ihnen vorschwebt, ist ein ganz anderer als der im Vorschlag der CDU-Fraktion. Ihr Bürgerbeauftragter soll aus Rationalisierungsgründen u.a. Leiter des Referats Geschäftsbereich Petitionen im Thüringer Landtag sein. Es wurde hier sogar der Finanzminister zitiert. In Vorlage 3/272 wollten Sie ihm u.a. alle Petitionen, die an den Landtag oder den Petitionsausschuss gerichtet sind, in ihrer Bearbeitung übertragen. Einige Zeilen weiter wurde beantragt, dass der Petitionsausschuss dem Bürgerbeauftragten jederzeit auch die Bearbeitung der Petitionen wieder entziehen kann, um diese dann selbst zu erledigen.

An diesem Beispiel wollte ich nur klarstellen, dass Ihr Vorschlag davon ausgeht, einen Bürgerbeauftragten hier im Lande Thüringen zu finden, der eine sehr enge Kettung zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragtem darstellt. Wollen wir dies so? Das sollten wir uns vor der Abstimmung überlegen, es sollte sich jeder noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Der jetzt im Gesetzesvorschlag befindliche Bürgerbeauftragte ist ja eigentlich einer, der sich im Vorfeld dessen bewegt, was unseren Bürgern am Herzen liegt, der auch hineinhören kann in Probleme, die auftauchen, dies wissen wir aus dem Petitionsausschuss, die auch sehr saisonal sein können, einer, der dies aufnimmt, dies weiter transportiert und eigentlich in dem Feld wirkt, bevor es dann zur eigentlichen Petition kommt. Natürlich ist es richtig - und darüber ist hier schon diskutiert worden -, wir haben als Bürger in Thüringer sehr wohl die Möglichkeit, uns mit unseren Problemen und Wünschen an die Landtagsverwaltung, an die Staatskanzlei und an den Bürgerbeauftragten zu wenden, aber nach wie vor natürlich auch direkt an den Petitionsausschuss - und jeder macht seins. Und wissend, dass wir das zusammenführen müssen, weil es alles Bürger unseres Landes mit ihren Sorgen sind, haben wir natürlich diese Berichterstattungen und den monatlichen Abgleich mit ins Gesetz geschrieben. Dieses Feld, dass die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten für sein Ressort und dieses Weiterwirken in bekannter Form des Petitionsausschusses offen hält, ist jetzt mit dem neu überarbeiteten Gesetzentwurf in dieser Form bewusst so auch transportiert worden.

Am Ende meiner Ausführungen noch einen Hinweis zu der überarbeiteten Fassung in Drucksache 3/668. Nachdem dies gedruckt worden ist, ist noch etwas hinzugekommen. Dort heißt es u.a.: "Ein Vorschlagsrecht haben die Präsidentin... und jeder, der glaubhaft macht, sich in Thüringen ständig aufzuhalten." Das hat mich arg verwundert. Nachdem ich dies gelesen hatte, verstehe ich auch, warum sich ständig Personen bei mir melden - heute waren es mehrere im Laufe des Tages -, die unbedingt ihre Bewerbungsunterlagen abgeben wollten. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Dewes, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich habe mich zu diesem Gesetzentwurf gemeldet, obwohl ich nicht Mitglied des Petitionsausschusses bin und nicht unmittelbar an der Vorbereitung für diesen heutigen Sitzungstag mitgearbeitet habe. Die Bedeutung dieser Angelegenheit ist in zweierlei Hinsicht grundsätzlich: Es ist ein besonderer Gesetzentwurf, um den es hier geht; hier wird eine durchaus nicht nur rechtlich relevante neue organisatorische Instanz innerhalb der Administration und des Staatsaufbaus dieses Bundeslandes mit dem Bürgerbeauftragten gesetzt. Es ist eine Institution, von der ich mir wünschen würde, sie würde auch Eingang in die Landesverfassung des Freistaats finden. Dort gehört sie im Grunde hin.

Der zweite Punkt, weshalb ich mich zu Wort gemeldet habe, ist das Verfahren, das hier durchexerziert worden ist auf eine Art und Weise, dass ich nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken habe im Hinblick auf die wirklich rechtliche Qualität dieses Verfahrens, im Hinblick auf die Vorgaben der Landesverfassung, wie Gesetzgebungsverfahren in diesem Hause durchzuführen sind, sondern ich will es auch hier in diesem Zusammenhang einmal deutlich sagen und deutlich machen, dass auch eine absolute Mehrheit, wenn es um die politische Kultur in diesem Landtag geht, sich selber ihre Grenzen setzen muss, nicht nur weil sie möglicherweise Verfassungsrechte tangiert, die Minderheitsrechte bedeuten, sondern weil demokratische Grundspielregeln aufs Spiel gesetzt werden.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich hätte mir gewünscht, dass - genauso wie es bei der Einführung des neuen Verdienstordens des Freistaats Thüringen ist - man sich zusammengesetzt und versucht hätte, einen Konsens aller Fraktionen in diesem Hause zu finden. Die Institution dieses neu zu schaffenden Bürgerbeauftragten hätte es verdient, in diesem hohen Hause nicht nur mit großer Mehrheit, sondern einstimmig installiert zu werden. Dies vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass sich ja alle einig sind, dass diese Institution, die Schaffung eines Bürgerbeauftragten, eine richtige Sache ist und ein Anliegen, dem sich alle in diesem Hause anschließen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich möchte keine Bewertung des ursprünglich von der Landesregierung vorgelegten und hier eingebrachten Gesetzentwurfs vornehmen. Ich will nur so viel sagen: Was am 4. Mai 2000 - morgen sind das exakt 14 Tage, zwei Wochen - in den Ausschuss eingebracht worden ist durch

die Mehrheitsfraktion, ist ein völlig neuer Gesetzentwurf, der in einer Zeitphase von nicht einmal 14 Tagen in die zweite Lesung in diesem hohen Hause geführt worden ist. Ich sage es noch einmal im Hinblick auf die Verfassung: Die Verfassung sieht vor, dass Gesetze zweimal in diesem hohen Hause gelesen werden. Dieser Gesetzentwurf wird heute zum ersten Mal gelesen im Plenum des Thüringer Landtags.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich habe hier das Protokoll dieser Sitzung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der in erster Lesung im Thüringer Landtag behandelt worden ist, ist im Ausschuss zur Seite geschoben und ersetzt worden durch diesen neuen Antrag und Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen wir doch mal die verfassungsrechtliche Geschichte zur Seite. Darüber reden wir, wenn die CDU-Fraktion heute mit ihrer Mehrheit diesen Gesetzentwurf hier beschlossen hat. Ich will Folgendes deutlich machen: Der Gesetzentwurf ist sicher ein inhaltlicher Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Das ist auch meine Bewertung. Ich hätte mir gewünscht, dass erstens eine ernst zu nehmende Anhörung durchgeführt worden wäre, wie sie auf den Weg gebracht worden ist, auch eine mündliche Anhörung der drei Bürgerbeauftragten, die es in anderen Bundesländern bereits gibt, und ich hätte mir auch gewünscht, dass man über die Änderungsanträge der beiden Oppositionsfraktionen eingehender inhaltlich eine Diskussion zugelassen hätte. Es ist doch nichts Ungewöhnliches, wenn hier der Antrag gestellt wird, das Quorum auf zwei Drittel hochzusetzen, wie dies bei allen wichtigen Funktionen in diesem Lande der Fall ist; dies nicht nur bei der Abwahl, sondern auch bei der Wahl. Darüber kann man doch miteinander ernsthaft reden. Auch der Vorschlag, den die SPD-Landtagsfraktion gemacht hat, ein Gremium zu installieren, das diesen Vorschlag dem Landtag macht, der dann hier ohne Aussprache mit dem entsprechenden Mehrheitsquorum abgestimmt wird, das ist auch nichts Neues in deutschen Gesetzen. Der Rundfunkrat z.B. setzt sich ausschließlich so zusammen und im Staatsvertrag zum MDR sind genau diese Gruppen, die gesellschaftlich relevant sind, definiert. Sie sind dann diejenigen, die die Vorschläge machen, wer im Rundfunkrat sitzt, und dann wird gewählt. Genauso wäre dieses Verfahren hier. Ich denke, es würde dieser Institution des Bürgerbeauftragten sehr zugute kommen, wenn der Vorschlag nicht von der Landesregierung käme, sondern von einem solchen Gremium, wo man sagt, hier ist ein Vorschlag, der tatsächlich aus der Bevölkerung heraus kommt.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es können ja dann auch mal Vorschläge sein, mit denen wir nicht so ohne Weiteres einverstanden sein wollen, aber wir werden mit ihnen sehr sorgfältig umgehen, wenn es Vorschläge sind, die aus einem solchen Gremium, auch

nach eingehender Diskussion dann als Mehrheitsentscheidung getroffen hier, dem Landtag vorgelegt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf, der heute nach dem Willen der CDU-Mehrheitsfraktion hier beschlossen werden soll, birgt vor allem den Mangel der nicht hinreichenden inhaltlichen Diskussion in diesem Landtag. Es ist eine Zumutung für die Oppositionsfraktionen von SPD und PDS, dass ein Gesetzentwurf, morgen sind es 14 Tage, in den Ausschuss eingebracht und den beiden anderen Fraktionen dann zugemutet wird - und ich muss hier sagen, im Schweinsgalopp -, innerhalb von nicht einmal zwei Wochen diesen wichtigen Gesetzentwurf dann mit durch den Landtag zu peitschen. Das muss man hier ganz deutlich sagen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ein ungewöhnliches Verfahren und - ich sage es, Frau Präsidentin, in aller Deutlichkeit, auch was die Juristen der Landtagsverwaltung betrifft und ihre Meinung zu diesem Thema - die Vorgehensweise und das Verfahren bedarf der nochmaligen, eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung. Meine Auffassung ist die, man sollte heute miteinander bedenken, ob es nicht nur im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Seite, die ich angesprochen haben, sondern auch im Hinblick auf eine wichtige gemeinsame politische Diskussion zu diesem gemeinsamen Anliegen nicht sinnvoll und angemessen wäre, heute dieses Thema nicht in zweiter Lesung zu beschließen und abzuhaken, sondern noch einmal in die Ausschussberatung, in die Anhörung des Gesetzentwurfs einzutreten und dann in einem würdigen, diesem Hause angemessenen Verfahren die Institution eines Bürgerbeauftragten für den Freistaat zu etablieren. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Als nächster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Herr Abgeordnete Wehner, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, ich möchte auf einige Fragen, die die Vorredner aufgeworfen haben, kurz eingehen. Eine der mit am häufigsten gestellten Fragen war: Warum ist es denn so eilig, dieses ganze Gesetzgebungsverfahren? Aus meiner Sicht ist die Institution des Bürgerbeauftragten überhaupt nicht eilig geschehen. Die CDU hat vor der Landtagswahl versprochen, diesen Bürgerbeauftragten zu schaffen, und wir halten dieses gegebene Versprechen den Wählern.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Aber wie hal- ten Sie diese?)

Im Unterschied zu dem, was Sie zu tun pflegen; ich erinnere nur an Ihre Versprechen nach der Bundestagswahl, die haben Ihnen die Wähler aber schon um die Ohren gehauen, das Kapitel ist schon erledigt.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Bleiben Sie doch beim Thema. So ein Mist, was Sie da erzählen.)

Ich komme gleich zum Thema zurück. Das Nächste war das Problem der Anhörung, was hier häufig kritisiert wurde. Nun, ich muss mal sagen, wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, die entsprechenden Bürgerbeauftragten anzufragen. 30 Fragen wurden diesen gestellt.

Frau Nitzpon, ich kann nicht nachvollziehen, wenn Sie einen Bericht zu schreiben haben, wieso der sich dann ein bis zwei Monate verzögern würde, wenn Sie 30 Fragen zu beantworten haben. Ich sage Ihnen, wie das gelaufen ist. Das war politisch nicht gewollt, dass Sie darauf reagiert haben. Welche Bundesländer betrifft denn das?

(Beifall bei der CDU)

Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Da fragen wir doch mal nach den Landesregierungen, wer die stellt. Das ist doch politisch nur in die Länge gezogen worden, dieses Verfahren.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Das ist doch das Allerletzte, was Sie da sagen.)

Zu Ihrem Demokratieverständnis, Frau Nitzpon, sage ich Ihnen dann noch was. Als Sie die Ausschussberatung verlassen haben, waren Sie zu keiner inhaltlichen Aussprache mehr bereit.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Mit Recht!)

Und Sie werfen den CDU-Abgeordneten doch hier tatsächlich vor, und konkret dem Ministerpräsidenten, dass er das Parlament ausschalten wollte. So etwas ist einfach unerhört. Als Parlamente ausgeschaltet wurden, da waren noch andere Leute an der Macht und diese Leute haben Ihrer Partei angehört, das sage ich Ihnen auch.

(Beifall bei der CDU)

Herr Ramelow, ich weiß, dass Sie nicht dazugehört haben, Sie brauchen sich doch gar nicht aufzuregen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das ist einfach Käse, was Sie sagen.)