Zur Stabilisierung der Fernwasserzweckverbände ist die Neustrukturierung der Kostenverteilung in den Verbänden unumgänglich. Das Land muss hier auf die Fernwasserzweckverbände einwirken und ich weiß, dass da im Umweltausschuss immer von der kommunalen Selbstverwaltung gesprochen wird, aber wir müssen einen Weg finden, dass das Land seiner Hoheitsaufgaben auch gerecht wird. Es muss neu darüber gesprochen werden, welche Lasten vom Land für die Rohwasserreserve übernommen werden, und es muss auch neu besprochen werden im
Zusammenhang mit Leibis, das gehört nun mal zusammen, das ist so. Anpassung der Talsperrenkapazitäten zur Trinkwassergewinnung haben die geschilderten Änderungen selbstverständlich zu begleiten. Auch diesem Anliegen ist die Landesregierung bis heute nicht nachgekommen. Deshalb hatte ich eigentlich gehofft, meine Damen und Herren der CDU, dass es Ihnen diesmal leichter fällt, einem Antrag der PDS zuzustimmen, aber wie wir sehen, geht das ja nicht. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gemäß dem Antrag meiner Fraktion möchte ich heute ein paar Ausführungen zur bedarfsorientierten Abgabe von Rohwasser machen. Zuerst einmal möchte ich auf die Rede von Herrn Krauße kommen. Also, Herr Krauße, ich glaube, dass ich noch lesen kann und ich würde Sie bitten, nehmen Sie sich den Antrag von 1995 noch einmal vor und dann werden Sie feststellen, was in der letzten Legislaturperiode, in der ich noch nicht Mitglied dieses hohen Hauses war, beschlossen wurde. Es geht hier auch nicht um die Verträge mit den Fernwasserzweckverbänden, es geht hier um die Landeszuschüsse für nicht benötigtes Wasser.
Wie der Abgeordnete Gerstenberger schon bei der Einbringung des Antrags darstellte, ist dieses Thema auch nicht neu. Es spielte auch in dieser Legislaturperiode, und zwar bereits in der Haushaltsdebatte, eine Rolle. Damals thematisierten wir, dass die Zuschüsse zu den Kosten für die Rohwasservorhaltung nur dann ausreichend sind, wenn 61 Mio. m³ Talsperrenwasser von den Fernwasserzweckverbänden abgenommen werden. Dagegen benötigen die Verbände jedoch nur 41 Mio. m³. Die darüber hinaus gelieferte Menge wird über die Wasser-/Abwasserzweckverbände in Form von Gebühren umgelegt. Dabei wird aus dem Abnahmepreis der Fernwasserzweckverbände in Höhe von 30 Pfennig ein Abgabepreis an die Wasser-/Abwasserzweckverbände von 1 Mark. Die zusätzlichen Kosten der Wasser-/Abwasserzweckverbände kommen noch dazu und so entsteht eine Belastung der Thüringer Bürger für nicht benötigtes Wasser in Form von Gebühren von deutlich mehr als 20 Mio. DM.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie wissen genauso gut wie ich, dass weder Herr Minister Trautvetter noch Herr Minister Dr. Sklenar Handlungsbedarf sahen. Statt die Abwälzung der Kosten der überdimensionierten Rohwasservorhaltung auf den Gebührenzahler zu stoppen, wurde den Fernwasserzweckverbänden empfohlen,
beim sowieso schon drastisch reduzierten Personal weiter zu kürzen. Das Heer der Arbeitslosen scheint der Landesregierung wohl noch nicht groß genug zu sein.
Nun gibt es aber in der CDU auch andere Meinungen als die der Herren Minister. So stellte Erfurts Oberbürgermeister Ruge in einem Interview mit der "Neuen Thüringer Illustrierten" die Situation des Fernwasserzweckverbandes Nord/Ost-Thüringen wie folgt dar - Frau Präsidentin, ich bitte Sie zitieren zu dürfen: "Der Preis für Fernwasser berechnet sich aus den drei Bereichen Lohnkosten, Wassergeschäft und den Fixkosten, in die unter anderem unsere Kreditbelastungen einfließen. Maßgeblich beeinflusst wird dieser Preis von dem, was der Freistaat bei Abnahme des Rohwassers aus den Talsperren verlangt. Dafür gibt es ein ausgehandeltes Globalbudget. Egal wie viel wir abnehmen, ob einen Tropfen oder die gesamte vereinbarte Menge, der Preis ist der gleiche. 50 Mio. m³ Rohwasser können wir laut unserem Vertrag jährlich beziehen, etwa 40 Mio. m³ sind es derzeit durchschnittlich. Dafür müssen wir 16 Mio. DM an das Land Thüringen bezahlen. Die müssten wir bezahlen, wenn wir 1 m³ Rohwasser abnehmen würden. Letztlich aber sind wir als Verband bestrebt, die Kosten für den Endverbraucher so niedrig wie möglich zu halten." Auch die Zukunftsaussichten stellte Oberbürgermeister Ruge für den Fernwasserzweckverband Nord/Ost-Thüringen im Interview dar. So wurde durch die Verbandsmitglieder die Wasserbedarfsmenge bis 2010 bereits kundgetan. Sie wird auch nach 2003 bei einem Durchschnittsverbrauch von 40 Mio. m³ liegen.
Meine Damen und Herren, ich vermute, die unterschiedliche Sichtweise von Herrn Oberbürgermeister Ruge und den Herrn Ministern hängt mit den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten zusammen. Vielleicht sollte man sich in der CDU zu dem Thema einmal zusammensetzen. Soweit zum Bekannten. Es gibt aber auch einige interessante Neuigkeiten, die unseren Standpunkt, die Rohwasserzuschüsse dem realen Bedarf anzupassen, bestärken. Der fachlichen Stellungnahme zum Widerspruch des BUND gegen den Planfeststellungsbescheid zur Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte, Vorhaben Fernwasserversorgung Schwarza, Rohwasseranlagen Zweite Ausbaustufe der Thüringer Landesanstalt für Umwelt ist Folgendes zu entnehmen: Im Versorgungsraum des Verbundwasserversorgungssystems Ostthüringen kann aufgrund der aktuellen Bewertung der Bevölkerungsentwicklung eine Anpassung der Rohwasserentnahmemenge von bisher 52.100 m³ pro Tag auf 43.700 m³ pro Tag in Betracht gezogen werden. Diese neuen Erkenntnisse führten am 22. März 2000 dazu, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt in Sachen Widerspruch des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss Leibis der Stellungnahme der TLU folgte. Damit errang der BUND einen Teilerfolg. Trotz der jetzt auch im Widerspruchsbescheid verfügten Reduzierung der Entnahmemenge um etwa 16 Prozent soll die Staumauer der Talsperre jedoch nicht niedriger werden. Ein weiterer Anstieg des Rohwasserüber
schusses um ca. 3 Mio. m³ im Jahr nach dem Bau von Leibis steht damit fest. Das bedeutet auch eine zusätzliche Gebührenbelastung von deutlich mehr als 3 Mio. DM nach der oben ausgeführten Rechnung.
Nun ist aber auch noch zu beachten, dass die Notwendigkeit des Baus der Talsperre Leibis mit den Qualitätsproblemen im Talsperrensystem Weida-Zeulenroda-Lössau und in der Vorsperre Desbach begründet wird. Das bedeutet, dass bei einem Weiterbestehen dieser belasteten Talsperren die effektiven Kosten für die Rohwasservorhaltung nicht nur um die Überkapazität von 3 Mio. m³ im Jahr, sondern um die Gesamtkapazität von Leibis steigen.
Meine Damen und Herren, bereits heute sind die durchschnittlichen Trinkwasserpreise in Thüringen mit 4,48 DM pro m³ die höchsten im Vergleich aller Bundesländer ich sage nur: Top Thüringen. Wenn das Land nicht endlich den realen Rohwasserüberschuss finanziert, werden die Trinkwasserpreise weiter dramatisch steigen. Thüringen hat auf der anderen Seite einen im bundesweiten Vergleich sehr niedrigen Wasserverbrauch. Dieser direkte Beitrag zum Erhalt der wertvollen Ressource Wasser darf nicht durch ständig steigende Preise bestraft werden. Oder sieht die Landesregierung darin etwa eine Art von Thüringer Ökosteuer, die ähnlich wie ihr Bundesvorbild Löcher in der Staatskasse stopfen soll?
Die PDS-Fraktion findet jedenfalls, dass es an der Zeit ist, dass sich das Land zu seiner Verantwortung für die Überkapazitäten an Rohwasser bekennt und die Kosten dafür nicht weiter auf die Gebührenzahler umlegt.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch einmal, wie meine Vorredner, Herr Gerstenberger und Frau Becker von der SPD-Fraktion, auf die vorige Legislaturperiode eingehen. Es gab in diesem Hause im Jahre 1995 schon einmal einen Entschluss, dass die Kosten für die nicht benötigte Rohwassermenge im Sinne der Daseinsvorsorge vom Land getragen werden. In den letzten Jahren setzte sich die Landesregierung über diesen Parlamentsbeschluss hinweg und passte die Zuschüsse für die Rohwasservorhaltung nicht den realen Kosten an. Lassen Sie uns gemeinsam endlich diesen Fehler wieder gutmachen. Stimmen Sie unserem Antrag zu und sorgen Sie damit für Gebührengerechtigkeit. Um Ihnen das Zustimmen auch zu einzelnen Punkten unseres Antrags zu ermöglichen, bitte ich im Namen meiner Fraktion um getrennte Abstimmung der Punkte. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Antrag der PDS-Fraktion "Bedarfsorientierte Abgabe von Rohwasser" nehme ich wie folgt Stellung: Für die Rohwasserbereitstellung aus den 12 landeseigenen Trinkwassertalsperren ist als Betreiber die Thüringer Talsperrenverwaltung zuständig. Sie gibt das Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung an zwei Fernwasserzweckverbände sowie drei lokale Wasserversorgungszweckverbände ab. Im Jahre 1997 wurde zwischen der Thüringer Talsperrenverwaltung und den Rohwasserabnehmern, also diesen fünf Zweckverbänden, ein Rohwasserbereitstellungsvertrag mit einer Laufzeit von sieben Jahren für den Zeitraum 01.01.1997 bis 31.12.2003 abgeschlossen. Dabei war unter anderem die im Gesetz zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung enthaltene Verpflichtung, das Rohwasserentgelt landesweit einheitlich festzulegen und zu berücksichtigen. Grundlage für die vereinbarte Rohwasserabgabemenge an die Abnehmer bildete die Abnahmesituation des Jahres 1996. In den Rohwasserbereitstellungsverträgen wurde das Jahresbezugsrecht für die Rohwasserabnehmer insgesamt auf 66 Mio. m³ festgelegt. Unter Beachtung der kostendeckenden Rohwasservorhaltung ergibt sich daraus folgende Verteilung der Kosten für die Rohwasserbereitstellung im Freistaat Thüringen: 65 Prozent der Gesamtkosten für die Rohwasservorhaltung tragen grundsätzlich die Rohwasserabnehmer. Von dieser Summe übernimmt 2,1 Mio. DM das Land, so dass im Ergebnis die Rohwasserabnehmer 21 Mio. pro Jahr zu zahlen haben. 35 Prozent der Gesamtkosten für die Rohwasservorhaltung zuzüglich der o.g. 2,1 Mio. DM aus dem Anteil der Rohwasserabnehmer übernimmt das Land. Aus dieser Kostenverteilung folgt, dass trotz eines Jahresbezugrechts von 66 Mio. m³ durch die Verbraucher tatsächlich nur 60 Mio. m³ Rohwasser pro Jahr bezahlt werden. Herr Kummer, wo Sie die 41 Mio. m³ Wasser herhaben, ist mir schleierhaft. Von einem immensen geringeren Bedarf an Rohwasser, als derzeit für die Rohwasserabnehmer vorgehalten wird, kann nicht gesprochen werden. Die Rohwasserabnahme, einschließlich einer Ausgleichsmenge für die wegen Sanierung nicht zur Verfügung stehende Talsperre Neustadt, betrug 1999 rund 55,6 Mio. m³. Das sind rund 84 Prozent der Gesamtvorhaltemenge für alle Rohwasserabnehmer von 66 Mio. m³ und rund 90 Prozent der Rohwasserabnahme des Bezugsjahres 1996. Mehraufwendungen aus dieser Minderabnahme fallen für die Rohwasserabnehmer nicht an, da für den Vertragszeitraum eine feststehende Entgeltsumme vereinbart wurde. Allenfalls ändert sich bei den einzelnen Rohwasserabnehmern der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelte spezifische Rohwasserbezugspreis pro Kubikmeter bezogen auf die Ist-Abnahme geringfügig. Zu den in dem
Zu 1.: Das Land trägt bereits mit der Kostenübernahme von 35 Prozent der Gesamtkosten für die Rohwasservorhaltung in den Thüringer Trinkwassertalsperren und der zusätzlichen Kostenübernahme von 2,1 Mio. DM pro Jahr erheblich zur Kostenentlastung der Rohwasserabnehmer und damit der Fernwasser beziehenden Wasserversorger und Endverbraucher bei. Zum Teil niedrigere oder auch schwankende Rohwasserabnahmen innerhalb des Vertragszeitraums von sieben Jahren wirken sich nur in geringem Umfang preissteigernd auf den Fernwasserabgabepreis bzw. die -gebühren der Endverbraucher aus. Ich darf hier noch mal daran erinnern, dass wir festgelegt hatten, dass in diesen fünf Jahren für die Abgabe des Rohwassers von der Talsperre an die Fernwasser- und Trinkwasserverbände ein Preis von 35 Pfennig festgeschrieben ist und nicht übersteigt. Wenn natürlich dann von den Verbänden das Trinkwasser an die einzelnen Kommunen, an die einzelnen Abnehmer in seinem Preis pro Kubikmeter zwischen 1,40 DM und 1,70 DM liegt, ist hier zu hinterfragen, wieso dann in einzelnen Verbänden solche Preiserhöhungen gekommen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist Angelegenheit der Rohwasserabnehmer, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung Bedingungen und Regelungen zu schaffen, um dem örtlich differenzierten Abnahmeverhalten seiner Verbandsmitglieder entgegenzuwirken bzw. durch geeignete Angebote neue Abnehmer zu gewinnen.
Die Landesregierung sieht keinen Anlass, auf eine Änderung der geltenden langfristigen Rohwasserbereitstellungsverträge mit der darin im Einvernehmen geregelten Entgeltverrechnung Einfluss zu nehmen. Sie hat im Übrigen auch keine Möglichkeit, auf die abgeschlossenen Verträge ändernden Einfluss zu nehmen, da sie nicht Vertragspartner ist.
Zu 2.: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, eine Änderung der Zuschüsse des Landes für die Rohwasservorhaltung vorzunehmen.
Zu 3.: Zu der geforderten Kapazitätsanpassung der Trinkwassertalsperren an den Wasserbedarf ist festzustellen, dass mit der Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne hinsichtlich der Vorhaltemengen, Bereitstellung, Sicherheit und Hochwasserschutz und Mindestwasserabgabe für die bestehenden Anlagen die Neuberechnung der Stauraumanteile bereits im Wesentlichen erfolgt ist. Es wird keine Notwendigkeit gesehen, eine darüber hinausgehende Kapazitätsanpassung vorzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch auf die 4,48 DM eingehen. Ich habe hier eine Liste "Ergebnis der bundesweiten Umfrage des Bundesverbandes für das Gas- und Wasserfach e.V. zum Stand
vom 01.01.1999, Angaben zur Jahresbelastung aus der Menge und Grundgebühr sowie der Mehrwertsteuer, gemessen am jeweiligen spezifischen Wasserverbrauch in DM je Einwohner und Jahr". Der Durchschnitt beträgt je Einwohner und Jahr in der Bundesrepublik Deutschland 155 DM. An der Spitze, die den niedrigsten Wasserpreis zu zahlen haben, liegen Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg und Bayern in der Spanne zwischen 121 DM und 127 DM. Thüringen liegt mit 141 DM pro Einwohner und Jahr noch unter dem Durchschnitt der Bundesrepublik und Schlusslichter sind Baden-Württemberg mit 164 DM, Nordrhein-Westfalen mit 172 DM, Berlin mit 174 DM und Hessen mit 195 DM pro Einwohner. Schönen Dank.
Es liegt inzwischen eine weitere Wortmeldung vor, und zwar vom Abgeordneten Gerstenberger, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich sah mich gezwungen, nach den von Herrn Krauße geäußerten ideologischen Vorbehalten und dem eingeschränkten Glauben an die Richtigkeit von Zitaten der PDS-Fraktion aus Anträgen, die auch die Überschrift und Unterschrift der CDU tragen, hier noch mal einige Punkte zu nennen. Zunächst, Herr Minister Sklenar, Sie hatten Zweifel daran, dass Herr Kummer mit den 40 Mio. m³ eine Zahl hätte, die jeder Logik entbehren würde. Vielleicht glauben Sie wenigstens Ihrem Parteikollegen Ruge, der im Zweckverband aktiv ist und die Kostenstruktur seines Zweckverbands sicher nicht aus Unwissenheit auf 40 Mio. m³ datiert, sondern dort könnte eigentlich davon ausgegangen werden, dass das die realistischen Zahlen sind. Sie haben allerdings durchaus auch eine richtige Zahl gesagt, aber den Zusammenhang falsch dargestellt. Richtig ist, und damit haben Sie auch den Streitpunkt des Antrags genannt, dass die Verbände 60 Mio. m³ bezahlen. Die Tatsache ist aber, dass sie nur 40 Mio. m³ brauchen. Und genau das ist der Gegenstand des Antrags.
Der dritte Punkt: Sie haben deutlich gemacht, Herr Minister, dass es sich um die 96er Basiszahlen handelt. Aufgrund dieser Zahlen sind die entsprechenden Verträge zustande gekommen. Ich komme auf diesen Fakt noch mal zurück. Das ist ein ganz wesentlicher Fakt. Genau die Tatsache war uns bekannt und deshalb ist der Antrag von unserer Seite gestellt worden, weil eben diese 96er Basiszahlen der Anlass dafür waren. Ich will noch mal auf die Verantwortungen eingehen. Die Landesregierung hat die Talsperrenverwaltung gegründet und die hat den Auftrag, kostendeckend zu arbeiten. Damit sie kostendeckend arbeitet, bekommt sie 14,5 Mio. DM vom Freistaat, um eben eine Rohwasservorhaltemenge zu finanzieren. Den Rest muss dieser Verband auf die Fernwasserzweckverbände umlegen, muss er umlegen - dazu ist
er gezwungen. Die Fernwasserzweckverbände haben den Auftrag, ebenfalls kostendeckend zu arbeiten. Die legen dann diese Summe, die sie ja finanzieren müssen, auf die Abwasser- und Trinkwasserzweckverbände in den Regionen um. Die Fernwasserzweckverbände legen die bei ihnen entstandene Kostenstruktur auf die Abwasser- und Trinkwasserzweckverbände in den Regionen um. Diese sind auch zur kostendeckenden Finanzierung verpflichtet und legen diese für sie entstehenden Kosten in Form der Gebühren auf die Bürger um. Eine Kette, in der keiner Schuld ist, keiner verantwortlich ist und letzten Endes in den Abwasser- und Trinkwasserzweckverbänden dann nur noch die Frage steht, in welcher Größenordnung in Zukunft die Gebühren erhöht werden. Konkrete Beispiele - und auch dort rede ich nicht fiktiv, Herr Bonitz, Herr Krauße - vielleicht machen Sie sich einfach mal bei den Bürgermeistern sachkundig, von denen übrigens in der Ostthüringer Region der größte Teil CDU-Mitglieder sind. Dort ist nämlich der Beschluss zu fassen gewesen, wir erhöhen die Trinkwassergebühr schlicht und ergreifend um 70 Pfennige, deshalb und nur deshalb, weil diese Abnahmeproblematik und diese logische Kette in den Bezug des Trinkwassers in Thüringen besteht.
Wenn das für Sie ideologisch eine Stufe zu hoch ist, Herr Krauße, dann lassen Sie es sich ganz einfach mal von ein paar anderen Leuten erklären. Das heißt, in dieser Kette muss jetzt aufgebrochen werden, um eine Lösungsmöglichkeit zu finden. Und da komme ich zurück zur Aussage des Ministers Sklenar. Er hat nämlich gesagt, 96er Basiszahlen wurden genommen und es besteht die Möglichkeit, mit den Verträgen das festzuschreiben über sieben Jahre. Die Verträge, Herr Minister Sklenar, das haben Sie bloß vergessen, Ihren Mitgliedern der Fraktion zu sagen, enthalten aber eine kleine Klausel. Diese Klausel sagt, nach drei Jahren ist über diese vertragliche Grundlage neu zu verhandeln. Wenn ich Ihnen vielleicht mal in Erinnerung rufen darf, meine Damen und Herren, dass der Vertrag, der mir vorliegt, das Datum 14. Juli 1997 trägt. Wenn man da mal schlicht und ergreifend drei Jahre dazu zählt, haben wir also zum 14. Juli 2000, sprich in drei Monaten, die Möglichkeit, diese Verträge zu korrigieren und die korrigierten Basiszahlen nicht von 1996, sondern von 1999 zu benutzen.
Nun erklären Sie mir mal, wo hier das Problem liegt. Sie haben in der Hand, zum gegenwärtigen Zeitpunkt entsprechende Lösungsansätze zu finden. Entweder Sie wollen eine Lösung im Interesse der Bürger oder, meine Damen und Herren, Sie wollen sie nicht. Aber ich kann Ihnen versprechen, in den nächsten Verbandsversammlungen werden wir sehr stark daran interessiert sein, Ihre heutige Entscheidung den Bürgermeistern und den Bürgern mitzuteilen, ob sie bereit sind, die 70 Pfennig Erhöhung im Zweckverband Wasser/Abwasser mittleres Elstertal durch Ihre verantwortungslose Entscheidung hier mitzutragen oder nicht mitzutragen. Schlicht und ergreifend so ein
fach wirkt es sich an einer ganz konkreten Stelle für 170.000 Einwohner der Ostthüringer Region aus. Herr Krauße, wollen Sie es so oder wollen Sie es nicht so? Damit wir die Entscheidung ein kleines bisschen einfacher bekommen und Sie nicht unbedingt allen einzelnen Antragspunkten zustimmen müssen, bieten wir Ihnen an, ich erneuere das noch mal, wir stimmen über jeden einzelnen Antragspunkt ab, so dass Sie die Chance haben, wenigstens den Ansatz für eine Veränderung praktisch zu suchen. Aber Sie müssen ihn suchen, Sie können sich aus dieser Kette nicht herausnehmen, denn die einzigen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt handeln können, sind Sie. Entweder Sie entscheiden, dass nicht mehr kostendeckend gearbeitet wird, dann gibt es Gestaltungsspielräume, oder Sie entscheiden, dass die Talsperrengesellschaft mehr an Zuschuss von Landesseite bekommt, damit der Gestaltungsspielraum für die anderen Verträge in der Reihe ist.
Meine Damen und Herren, Sie sind am Zug und dem diente dieser Antrag, Ich hoffe, Sie stimmen ihm zu. Danke schön.
So, dieser Redebeitrag hat weitere Reden provoziert. Ist es richtig? Herr Abgeordneter von der Krone, CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, wie Ihnen aus der Presse bekannt ist, bin ich Vorsitzender eines Wasser-/Abwasserzweckverbands, und zwar der Vorsitzende des Wasser-/Abwasserzweckverbands Arnstadt und Umgebung. Ich kann diese Dinge, die hier gesprochen worden sind, so nicht stehen lassen.
Als Vorsitzender des Wasser-/Abwasserzweckverbands Arnstadt und Umgebung bin ich gleichzeitig Mitglied in der Verbandsversammlung des Fernwasserzweckverbands Nord- und Ostthüringen.
Ich möchte Ihnen einige Beispiele vorlesen: Ist-Abnahme für das Jahr 1997 Fernwasser 37.000.976 m³, der angemeldete Bedarf der Zweckverbände, also der Mitglieder für 1998 37.092.000 m³. Die Ist-Abnahme 1999 32.666.000 m³ und die Neuanmeldung bis 2010 37.481.000 m³. Das ist der Tatbestand in diesem Fernwasserzweckverband.
Nun möchte ich eines noch dazu sagen, da hier gerade ein Trinkwasser- und Abwasserzweckverband genannt wurde. Dieser Trinkwasserzweckverband hat im Jahr 1997 10.526.000 m³ abgenommen, in 1998 angemeldet