Protocol of the Session on March 15, 2000

Da ja die zwei nächsten Tagesordnungspunkte 8 und 9 für den morgigen Tag vorgesehen sind, rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 10

Bundesratsinitiative zur Änderung des Treuhandgesetzes in Sachen Bodenreformland Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/405

Herr Abgeordneter Scheringer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Boden ist das Hauptproduktionsmittel eines jeden Bauern.

Einen kleinen Moment, Herr Abgeordneter Scheringer. Darf ich um etwas mehr Aufmerksamkeit und Ruhe bitten, das gilt auch hier für die Ministerbank. Diese Unterhaltung stört etwas. Bitte, Herr Abgeordneter Scheringer.

Ich beginne noch einmal. Der Boden ist das Hauptproduktionsmittel eines jeden Bauern in Europa. Wie sein Betrieb eigentumsrechtlich organisiert ist und welcher Partei er angehört oder welcher Nationalität, ist dort ganz egal.

(Beifall bei der PDS)

Der Boden ist nicht vermehrbar, er ist auch nicht transportierbar.

(Zwischenrufe aus der CDU-Fraktion: Doch.)

Deshalb hat der Bauer einen besonderen Hang, über Generationen hinweg an einem Ort zu leben. Auch andere

Besonderheiten dieses Berufsstands sind eng mit dem Boden verbunden. Was Wunder also, wenn sich alles um das Eigentum bzw. die Nutzung des Bodens dreht. In Europa ist das Eigentum an Grund und Boden sehr vielfältig gefächert. In vielen Ländern ist es noch so, dass das Eigentum an Boden dem Bewirtschafter in größten Teilen selbst gehört. Zum Beispiel werden in Irland und in Finnland von Eigentümern vier Fünftel des Bodens selbst bewirtschaftet. Die Tendenz in Europa und ganz besonders auch in Deutschland ist eine ganz andere: Dass die vielen kleineren Betriebe, die bestanden haben, aufgeben und ihren Boden an andere verpachten, das nimmt immer mehr zu. Die Fremdbewirtschaftung, muss ich sagen, nimmt hier besonders zu. Sie werden jetzt sagen, wie kommt er jetzt auf solches Zeug, wenn er die Bodenreform sieht. Da muss ich natürlich bemerken, das sind Zusammenhänge in Größenordnungen, weil z.B. historisch in der Entwicklung in Ostdeutschland nach 1945 das Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen personell zum größten Teil von ihrer Bewirtschaftung getrennt ist. Während in der gesamten Bundesrepublik der Pachtflächenanteil bei insgesamt immerhin schon 62 Prozent liegt, sind es in Ostdeutschland rund 91 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen, die verpachtet bewirtschaftet werden, wobei die Pächter sowohl natürliche als auch juristische Personen sind. Die Nachfolgebetriebe der LPG bewirtschaften fast 97 Prozent des Bodens als Pachtfläche. Aber auch das, die Pachtfläche ist ja privates Eigentum. Auch die Wiedereinrichter und andere natürliche Personen haben zur Vergrößerung ihres Betriebes ein Mehrfaches ihrer Eigentumsfläche hinzugepachtet, mitunter bis zum Zehnfachen ihrer Fläche. Die Nachfolgebetriebe - aus den LPG'en hervorgegangen - haben rund 17 Prozent ihrer Wirtschaftsfläche von der Treuhandnachfolgerin BVVG gepachtet. Trotz der geringen Eigenkapitalausstattung sind sie am Kauf bzw. an langfristiger Pachtung von Boden interessiert, entscheidet dies doch zum Schluss über die weitere Existenz der Betriebe. Das im staatlichen Besitz befindliche Bodenreformland ist ein stetiger Zankapfel zwischen den Nutzern und den Alteigentümern und nun auch mit der EU-Kommission als neuestes. Und dabei war alles doch so einfach. Für die Bundesrepublik, die sich in ihrer Entwicklung hoch verschuldet hatte und bereits einen großen Teil ihres Tafelsilbers veräußerte, war es ein einmaliges Glück, immerhin 1,4 Mio. ha landwirtschaftliche Nutzfläche und fast ebenso viel Wald als Eigentum zu erhalten. Statt es über Verpachtung in private Nutzung zu geben, sah man eine große Chance im Verkauf und meinte damit einer Privatisierung am besten gerecht zu werden. Eine Verpachtung wird eben nur als eine Vorstufenphase für den Verkauf betrachtet.

Das laut Einigungsvertrag fortgeltende Gesetz über die Übertragung des Eigentums und die Verpachtung volkseigener landwirtschaftlich genutzter Grundstücke an Genossenschaften, Genossenschaftsmitglieder und andere Bürger vom 22. Juli 1990 sieht in § 4 Abs. 1 vor: Grundstücke können durch die Treuhand verpachtet oder verkauft oder anderweitig verwertet werden. Hieraus wird deutlich, es

gibt keine zwingende Vorschrift zum Verkauf des Bodens und ganz besonders des Bodenreformlandes. Der Gesetzgeber wollte vielmehr die Sicherstellung der privatwirtschaftlichen Nutzung nicht allein durch den Verkauf, sondern auch durch die Verpachtung und andere Formen der Vergabe von Nutzungsrechten bewerkstelligen. Auf diese Intentionen der damaligen Regierung der DDR hat leider vergeblich auch der letzte Ministerpräsident der DDR, Lothar de Maizière, hingewiesen. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, den Begriff der Privatisierung im Treuhandgesetz für beide Optionen "Kauf" oder "Pacht" eindeutig zu bestimmen.

Aktueller Anlass für die Initiative der PDS zur Änderung des Treuhandgesetzes ist der auf der Bundesebene sich in der zweiten Lesung befindliche Entwurf eines Vermögensrechtsänderungsgesetzes, dessen Artikel 3 und 4 Änderungen des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsordnung zum Inhalt haben. Außerdem stehen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Beschwerden von Alteigentümern an. Auch wenn bisher keine dieser Entscheidungen getroffen worden sind, sie sind wiederholt verschoben worden. Hier sollte vom Gesetzgeber vorher Klarheit geschaffen werden. Der Entwurf des Änderungsgesetzes schafft dies nicht, im Gegenteil werden geradezu die neuen Klagen von den Alteigentümern weiter durchgeführt. Stattdessen sollte ja mit dem Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 ein sozialverträglicher Interessenausgleich zwischen den ostdeutschen Landwirten und den Alteigentümern erreicht werden. So soll den Alteigentümern neben den finanziellen Ausgleichsleistungen auch die Möglichkeit des verbilligten Erwerbs von Bodenreformland eingeräumt werden, weil beim Boden aufgrund des Einigungsvertrags die unselige Formel "Rückgabe vor Entschädigung", vor der so viele gewarnt haben, nicht durchgesetzt werden konnte, zum Glück. In Kenntnis der Vermögenslage und des Unmutes unter den ostdeutschen Bauern wurde auch den ostdeutschen Landwirten einschließlich den LPG-Nachfolgebetrieben die Möglichkeit des verbilligten Erwerbs von Boden gegeben, letzteren aber unter sehr eingeschränkten Bedingungen, die weit von einer Gleichbehandlung entfernt sind. Die PDS hatte bereits damals im Bundestag vor einer gesetzlichen Verknüpfung von verbilligtem Erwerb der Fläche und Entschädigung der Alteigentümer gewarnt. Ein damals entsprechender Antrag hatte natürlich keinen Erfolg. Heute haben wir dafür die Quittung bekommen. Die EU-Kommission musste aufgrund von Beschwerden der Alteigentümer ein Hauptprüfungsverfahren durchführen, mit dem Ergebnis, dass die Flächenerwerbsregelung teilweise dem EG-Vertrag widerspricht. Besonders schmerzlich ist dabei, dass insbesondere die Regelungen, bei denen es um spezifischen Schutz ostdeutscher Interessen geht, vorrangig beanstandet wurden. Und warum, frage ich Sie? Weil die Kohl-Regierung darauf verzichtet hatte, das Flächenerwerbsprogramm als historischen Sonderfall, bedingt durch die Umstellung der sozialistischen Grundeigentumsordnung der DDR auf die Rechtsordnung der BRD, im EU-Ministerrat politisch genehmigen zu lassen. Hätte man damals den mit Bezug auf

die grundlegenden Bestimmungen des Einigungsvertrags zum Erhalt der Ergebnisse der Bodenreform in Brüssel darüber um politisches Verständnis geworben, gäbe es sicherlich heute diese Probleme nicht. Aber es ist anzunehmen, dass diese Vorgehensweise von vornherein so angelegt war, wie auch andere Versuche dies beweisen, um die Ergebnisse der Bodenreform im Interesse der Alteigentümer eben zu unterlaufen.

Die rotgrüne Bundesregierung hat sich zur Umsetzung der EU-Entscheidung verpflichtet. Die Nachfragen der Kommission zum Entwurf des Änderungsgesetzes zeigen, welche Schwierigkeiten sie bei der Umsetzung hat. Eines ist schon jetzt gewiss: Egal wie die Regelungen ausgehen werden für die alten Kaufverträge, die Preise für den Boden werden weiter steigen. Dazu kommt noch ein gravierendes Hauptproblem, was ursprünglich einmal mit der Flächenerwerbsordnung vermieden werden sollte: Die Öffnung des verbilligten Flächenerwerbs für EU-Bürger und angebliche Alt-Deutsche, die bisher nicht zum Kreis der Berechtigten zählten. Nachfragen der EU-Kommission nach genügend Flächen für diesen Personenkreis machen dies eindeutig und auch die Kommissionsnachfrage, ob nicht bereits die Vergabe der Pachtflächen gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen habe, zeigt die Zielrichtung an. Es geht gegen die im Entwurf des Änderungsgesetzes enthaltene Zugangsbedingung zum verbilligten Flächenerwerb, nämlich der Besitz eines langfristigen Pachtvertrags. Selbst wenn die Kommission von der Rechtmäßigkeit der Regelung überzeugt wird, besteht die große Gefahr, dass mit dem modifizierten Flächenerwerbsprogramm zunehmend ostdeutscher Boden in die Hände Dritter gerät. Ob dies immer Landwirte sind, bezweifle ich stark. Es gibt nämlich seit dem 01.01.1999 in Endorf in Sachsen-Anhalt den ersten ostdeutschen Bodenfonds, an dem sich Anleger, egal welcher Eigentumsform und welcher Couleur, mit einer Mindesteinlage von 30.000 DM nach dem Vorbild eines Immobilienfonds beteiligen können. Dann ist das Ziel, die Bodenspekulation, ganz klar. Nach eigenen Angaben will der Fonds finanzkräftige Anleger, das müssen eben keine Bauern sein, werben, die in den Kauf landwirtschaftlicher Flächen investieren möchten, weil sie eine solide Anlageform suchen.

Bei mir waren vor acht Tagen zwei freundliche Bauern aus Coburg, aus unserem Nachbarland Franken, die haben gesagt: "Scheringer, wir kennen dich, wir wissen von dir alles Mögliche, hilf uns, wir wollen jeder 100 Hektar Bodenreformland kaufen." Ich sage: "Wie kommt ihr nur dazu, uns hier die Existenz streitig zu machen?" "Ja Konrad", sagen die, "wir haben unsere Fläche der ICE-Trasse opfern müssen." Da haben die jede Menge Geld bekommen und jetzt können sie mit dem Geld vielleicht für 40 Hektar, die sie da verkauft haben, bei mir oder anderswo Bodenreformland kaufen. Das ist natürlich eine Sache, jetzt muss ich mit meinen eigenen Berufskollegen um den Boden streiten. Bei mir ist nichts zu machen, das wissen Sie ja.

(Heiterkeit bei der CDU, PDS)

Wir sind ein Mehrfamilienbetrieb, da habe ich Pachtverträge bis zum Jahr 2010. 21 Familien bewirtschaften 1.800 Hektar, das sind 90 Hektar pro Familie. Darüber reden unsere Freunde in Sachsen-Anhalt überhaupt nicht mehr. Die haben eben 1.000 Hektar besten Boden in einer Familie, da sind wir kleine Würstchen. Ich will nur sagen, wie weit das geht, damit das auch alle verstehen, wenn ich von den finanzkräftigen Anlegern spreche. Ich habe mich natürlich mit ihnen erst einmal geeinigt. Ich sage, bei uns in Thüringen ist das noch nicht so weit, bei uns wird langsamer mit Boden umgegangen als in SachsenAnhalt und vorsichtiger aber in unserem Gebiet waren drei Domänen. Das wissen die ganz genau, wo Bodenreformland ist. In vielen Thüringer Dörfern gibt es ja so etwas gar nicht. Deswegen muss ich natürlich auch sagen, in Thüringen mit unseren 87.000 Hektar sind wir gegenüber Brandenburg, Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern kleine Leute bei dieser Geschichte. Aber wehret den Anfängen, sonst werdet ihr euch noch wundern.

(Beifall bei der PDS)

Ich muss noch eins dazu sagen: Wir haben das ja auch schon in Thüringen, wir wissen es nur nicht immer gleich so richtig. Es macht übrigens genauso die braunschweigische Landeskirche in Freienbessingen, die mit dem vielen Kirchengeld im Rücken - die sagen zwar immer, sie sind arm - beim Landerwerb rücksichtslos gegen alle einheimischen Landwirte vorgehen, egal welcher Rechtsform, was selbst den Pfarrer und die Kirchgemeinde in Freienbessingen sehr empört und nicht nur mich als den so genannten - Sie wissen ja schon.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Den so genannten...?)

Jetzt rodet dieser Kirchenbetrieb, stellt euch das einmal vor - Sie wissen das ganz genau, Dr. Pietzsch, ich sage es heute noch einmal,

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Gut.)

Neugier wird befriedigt -,

(Heiterkeit im Hause)

die Windschutzstreifen. Wir haben die Windschutzstreifen ja alle angelegt, um Bodenerosion usw., aber das ist Pachtfläche oder gekaufte Fläche. Der Betrieb sagt, weg mit dem Zeug. Dies, meine Herren von der CDU, ist Ihre vielgerühmte Privatisierung im Interesse der hier lebenden Menschen. Die Freiheit, die Sie den Menschen auf dem Lande bringen wollen, ist die, dass man dann auf der Bank vor seinem Haus sitzt und falls Sie dann noch ein Haus haben, zusehen können, wie Nichtansässige, das ist das Thema, Ihr Land gut oder schlecht bewirtschaf

ten. Das führt zu keiner breiten Eigentumsstreuung, wie wir sie überall ansprechen, und zwar in ostdeutschen Händen, schon allein deshalb, weil den vielen Ostdeutschen das Eigenkapital fehlt in Größenordnungen. Mit diesen Regelungen würde die viel zu geringe Vermögensbildung in den Händen Ostdeutscher zum dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Nachteil.

Die neuen Bundesländer sind heute bereits die Region in Europa, davon reden alle, in der die Menschen den geringsten Anteil an wirtschaftlichem Vermögen haben. Da sagen natürlich meine Kameraden von der CDU, das ist doch der dämlichen DDR geschuldet usw.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Kame- raden!)

Aber damit ändern wir das ja nicht. Wenn die keinen wirtschaftlichen Anteil an Vermögen haben, können sie keinen Boden kaufen in Größenordnungen. Dann sind sie auf Gedeih und Verderb auf Pacht angewiesen. Die ist eben das Ergebnis der Privatisierung bzw. der Verschleuderung der volkseigenen Industrie und so etwas darf nicht auf dem Lande mit dem Boden passieren.

Mancher, der die Zusammenhänge nicht erkennt, wird jetzt sagen, das ist bei dem geringen Anteil der BVVGFlächen doch unerheblich, wenn sie an Fremde verkauft werden. Aber stellen Sie sich einmal vor, jemand erwirbt einen Garten oder ein Grundstück und mittendrin ist eine Fläche, die erwirbt ein anderer. Da muss dem die Zufahrt gesichert sein, immer. Da kannst du nicht mehr mit dem Boden machen, was du willst. Da kannst du nicht spritzen, da kannst du gar nichts machen, weil der Nachbar etwas anderes angebaut hat und das in Größenordnungen. Also muss man aufeinander noch mehr Rücksicht nehmen, und wenn er böswillig ist, stellt er noch Ansprüche und blockiert Maßnahmen, die man durchführen könnte. Wenn ich zum Beispiel meine 17 Hektar Windschutzstreifen roden würde, was denkst du, was die alle über mich sagen würden. Dafür bezahle ich auch Pacht. Ich kann das überhaupt nicht, weil ich ein Bauer bin, der sagt, das brauchen unsere Felder, das braucht der Boden. Die würden sagen, ganz der alte verdammte rote Baron macht die Bäume raus. Herr Dr. Pietzsch, haben Sie gehört.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Ja, der rote Baron.)

Aber das passiert, wie in Freienbessingen, bei uns schon in Thüringen. Das kann doch nicht wahr sein, deswegen ist das auch der Antrag von uns. Ich weiß ja, ich habe euch ja gesagt, die SPD hat sich verpflichtet, das durchzusetzen. Das ist alles ein bisschen altmodisch, was wir hier bringen, sagen die anderen oder die das nicht so verstehen. Aber es wird nach wie vor an dem Boden gedreht und deswegen muss ich auch den Antrag hier stellen. Wenn Sie dann wieder sagen, der Antrag ist nicht ziel

genau und es wäre besser, vielleicht dann am Landwirtschaftsanpasssungsgesetz oder Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz bzw. an der Flächenerwerbsordnung Änderungen vorzunehmen, dann kann man das sicherlich alles machen. Wir halten aber auf jeden Fall auch zur vorbeugenden Schadensabwehr an unserem Antrag zur Änderung des Treuhandgesetzes fest, um letztlich die von beiden deutschen Staaten 1990

(Beifall bei der PDS)

vereinbarte Bodenreformregelung in allen Punkten umzusetzen. Zum Punkt Privatisierung des Bodenreformlandes wurden mit dem Einigungsvertrag zwei DDRGesetze als fortgeltendes Recht übernommen, das Treuhandgesetz und das offiziell meist totgeschwiegene Eigentumsübertragungs- und Verpachtungsgesetz. Gerade aus dem Letzteren ist ersichtlich, dass unter dem ersten Satz des § 1 Treuhandgesetz - "Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren." - nicht nur der Verkauf zu verstehen ist. Verpachtung und Vermietung sind im Privatrecht zwei ganz natürliche Sachen. Gerade weil dies aber gern aus bestimmten Gründen vernachlässigt wird, halten wir eine genauere Definition des Treuhandgesetzes unbedingt für notwendig. Von den wirtschaftlichen Vorteilen für das Land als Verpächter und den Landwirten als Pächter will ich hier gar nicht reden. Hier hätte das Land die Möglichkeit, wirklich Einfluss auf einen ökologischen, nachhaltigen Umbau der Wirtschaft zu nehmen und ihrer sozialen Verantwortung für die in der Region lebenden Menschen gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren, unser Antrag zielt auf die Sicherung von Existenzgrundlagen für einen Teil unserer Bevölkerung auf dem Lande ab. Unabhängig von der von ihnen für die für ihren Betrieb gewählten Eigentumsform und unabhängig von ihrer politischen Einstellung, dass die meisten der immer so gern als rote Barone bezeichneten Vorstandsvorsitzenden und Geschäftsführer der CDU nahe stehen, habe ich schon mal gesagt. Deswegen müssten Sie das auch ein bisschen mit bewerten. Lassen Sie auch einmal heute und hier das parteipolitische Gezänk außer Acht und stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar. Ich sage auch ganz klar, mit mir geht dann die Welt noch lange nicht unter. Ich werde es immer so vertreten. Für mich war es ganz wichtig, dass gerade bei dem Boden, das muss ich noch mal zusammenfassend sagen, der Grundsatz Rückgabe vor Entschädigung nicht durchgeführt worden ist. Das sage ich Ihnen, zu Beginn hatte ich gesagt, die Eigenarten mit dem Boden, die sind so vielfältig und um die 100.000 Jahre haben sie sich um den Boden gestritten. Wir werden doch heute wohl, wenn wir vernünftig sind und Bauern sind das Schimpfwort darf ich hier nicht sagen und sage es auch nicht - uns einigen können, denn die Landwirtschaft, die Natur und die Umwelt muss immer bestehen bleiben. Und da gehören viele dazu und nicht nur einige, die dann den Windschutzstreifen ausroden. Das ist natürlich ein Sonderfall. Die Meisten sind ja vernünftig, das muss ich

sagen, und hören auf die manchmal auch klugen Worte von unserem Landwirtschaftsminister. Aber er sollte auch dieser Sache heute hier zustimmen, sonst sage ich überall, der will ja das so. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Zum Wohle, Herr Abgeordneter.

Das habe ich zu spät gesehen.

Vielen Dank.

(Heiterkeit im Hause)

Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Wunderlich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Kollege Scheringer, es ist nun mal wieder so weit, dass ist nun für die PDS jedes Jahr das gleiche Ritual, möglichst ein Antrag einmal im Jahr zur Bodenreform muss gestellt werden. Meistens wird er zentral gestellt, der dann in allen neuen Bundesländern besprochen wird. Das ist nun mal so.

(Zwischenruf aus dem Hause: Er ist die ganze Woche nicht im Landtag.)

(Heiterkeit im Hause)

Wir machen das zuletzt. Wir unterhalten uns dann am Ende meines Vortrags, Herr Scheringer.

(Beifall bei der PDS)