Meine Damen und Herren, dieser Enquetebericht ist auch Anlass, dass wir vielleicht ein bisschen sorgsamer mit den Bürgern umgehen sollten, die den Beruf des Lehrers ergriffen haben.
Sie bekommen das Wertvollste anvertraut, was wir haben, nämlich unsere Zukunft, und sie werden gelegentlich in der Öffentlichkeit behandelt, wie man andere Berufsgruppen - Politiker abgesehen - nicht zu behandeln pflegt. Aus diesem Grund nicht nur die Diskussion um den Inhalt, sondern auch der Umgang mit den Lehrerinnen und Lehrern und das Berufsbild, das wir jungen Leuten vermitteln, die diesen Beruf möglicherweise ergreifen, ist wichtig. Vielen Dank, und das war nun endgültig das letzte Wort in diesem Landtag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste - da
Sehr geehrter Herr Dr. Vogel, Sie haben mir immer nicht einfache Aufgaben überwiesen, auch diesmal nach Ihrem wie Sie selbst gesagt haben - letzten Wort in diesem Landtag, habe ich die Aufgabe, zu dem Bericht der Enquetekommission "Erziehung und Bildung in Thüringen" die Stellungnahme der Thüringer Landesregierung hier darzulegen.
Meine Damen und Herren, am Beginn meiner Ausführungen steht auch der Dank, der Dank an alle Mitglieder der Enquetekommission, der Dank aber auch an die Landtagsverwaltung, die eine immense Arbeit geleistet hat, um die Datenflut und die Flut von Meinungen zu kanalisieren. Es kann einem Kultusminister eigentlich nichts Besseres passieren, als dass in seiner Legislaturperiode eine Enquetekommission zu seinem Zuständigkeitsbereich arbeitet. Dafür bin ich sehr dankbar. Und dass das Ergebnis dieser Arbeit am Ende dieser Legislaturperiode in diesem hohen Haus diskutiert und beraten wird, das kann eigentlich nur Dankbarkeit erzeugen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich intensiv mit dem Bericht der Enquetekommission beschäftigt. Im ausführlichen Bericht sind sehr viele Ideen und Analysen enthalten, die es zu bedenken gilt. Diese Analysen und Ideen haben die Arbeit des Kultusministeriums bereits in dieser Legislaturperiode beeinflusst. Die Ergebnisse der Enquetekommission werden aber mit Sicherheit die Arbeit dieses hohen Hauses und der Landesregierung in den nächsten Legislaturperioden auch beeinflussen. Die Landesregierung hat insbesondere die 70 Empfehlungen analysiert. Sie werden nicht erwarten, dass ich zu all diesen Empfehlungen hier namens der Landesregierung Stellung nehme, aber zu einzelnen Empfehlungen möchte ich mich hier äußern.
Zunächst zum Komplex Familie und Bildungssystem: Die Landesregierung sieht sich in ihren Bemühungen bestätigt, Familien verstärkt ins Blickfeld zu rücken und sich um deren Wohlergehen zu kümmern. Das Landesbündnis für Familien dient auch dazu, das Engagement von Mutter und Vater gleichermaßen zu fördern. Ob in diesem Zusammenhang ein jährlicher Wettbewerb "Familienfreundliche Schule und familienfreundlicher Kindergarten" initiiert wird, wird geprüft.
Frau Nitzpon, Sie haben in Ihrem Sondervotum einige weit reichende Vorstellungen geäußert, die ich als sozialtheoretisch bezeichnen würde, und ich frage mich, warum Ihre Vorstellungen in den Ländern, in denen Ihre Partei mitregiert, nicht schon tatkräftig umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, die fünfte Empfehlung sieht vor, die einladende Elternarbeit durch eine aufsuchende zu ergänzen. Ich darf darauf hinweisen, dass das novellierte Thüringer Schulgesetz vom August 2003 dies bereits berücksichtigt. Die Landesregierung misst der Elternbildung einen hohen Stellenwert bei. So legt z.B. das novellierte Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz vom 25. August 2003 besonderen Wert auf die Elternbildung. Im Rahmen dieses Gesetzes ist auch die Evaluation der Angebote der Träger vorgesehen, um die Qualität der entsprechenden Kurse zu sichern. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin darum bemühen, auf dieser Grundlage die Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischem Personal noch stärker in die Aus- und Fortbildung zu integrieren.
Meine Damen und Herren, es wurde schon von meinen Vorrednern darauf hingewiesen, dass das Thüringer Kultusministerium derzeit die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an den Thüringer Fachschulen für Sozialpädagogik umstrukturiert. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat bereits angeregt, den Aspekt der Zusammenarbeit mit Eltern und Institutionen und Einrichtungen im Umfeld von Kindertagesstätten bei der Neugestaltung des Lehrplans für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu berücksichtigen und wird in der Lehrplankommission entsprechend darauf hinwirken.
Im Zusammenhang mit den Fragen zur frühkindlichen Bildung sieht die Landesregierung in den Leitlinien frühkindlicher Bildung, die vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sowie vom Thüringer Kultusministerium erarbeitet worden sind, einen guten Ansatz. Dieser soll fortgeschrieben werden. Die Thüringer Landesregierung wird mit den verschiedenen Trägern der Bildungseinrichtungen den Dialog führen, um festzustellen, ob ein verbindlicher Bildungsrahmenplan als sinnvoll eingeschätzt wird. Milieubedingte Benachteiligungen im Kindergarten und in den Kindertagesstätten auszugleichen und alle Kinder gleichermaßen gut auf die Grundschule vorzubereiten, ist ein vorrangiges Ziel der Landesregierung.
Dafür wird auch die diagnostische Kompetenz der Erzieherinnen und Erzieher gestärkt werden. Für eine Erfolg versprechende Arbeit in den Kindertagesstätten ist außerdem unverzichtbar, dass die Kontakte zwischen Eltern, Erziehern und Trägern verbessert werden. Meine Damen und Herren, hinsichtlich der engeren Verzahnung von Theorie und Praxis in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern geht Thüringen bereits ab dem Ausbildungsjahr 2004 einen ersten Schritt zur Verbesserung der bisherigen Situation.
Die Aussagen zum bildungstheoretischen und erziehungstheoretischen Rahmen der Enquetekommission decken sich in vielerlei Hinsicht mit dem gemeinsamen Auftrag der Thüringer Schulen nach § 2 des Thüringer Schulgesetzes. Seit Beginn des freiheitlichen und demokratischen Thüringer Schulwesens stehen bildendes, praktisches und ganzheitliches Lernen im Vordergrund. Pestalozzis Leitsatz "Mit Kopf, Herz und Hand" prägt die Thüringer Bildungspolitik und ist Verpflichtung für jede einzelne Schule. Der Aufbau des Thüringer Schulwesens hat sich nicht zuletzt auch an reformpädagogischen Elementen orientiert. Dazu gehört auch, dass eine vielgestaltige Bildungslandschaft aufgebaut worden ist. Schulen in freier Trägerschaft und staatliche Schulen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Dazu gehört außerdem, dass sich Eltern, Schüler, Lehrer und Erzieher als lebendige und engagierte Schulgemeinde verstehen und sich für eine Schulkultur einsetzen, die gute Voraussetzungen für optimale schulische Leistungen in einer fördernden Lernumgebung darstellen.
Meine Damen und Herren, Schuljugendarbeit und Schulsozialarbeit, wie sie von der Landesregierung zusammen mit Partnern angestoßen worden sind, können die institutionelle Fremdheit von Schul- und Sozialpädagogik, die auch Herr Abgeordneter Döring beklagt hat, überwinden. Die Thüringer Landesregierung wird sich noch intensiver diesem Problem widmen.
Im Zusammenhang mit den Fragen soziokultureller Rahmen und demographische Entwicklung ist der Thüringer Landesregierung wichtig, dass jede Schülerin und jeder Schüler unabhängig von ihrer Herkunft gefördert werden. Die Thüringer Landesregierung sieht weniger das Problem in der Zuwanderung, Frau Dr. Stangner, als vielmehr in der Abwanderung. Die Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund werden beibehalten und bei Bedarf verstärkt.
(Zwischenruf Abg. Dr. Stangner, PDS: Das ändert doch aber nichts an dem Problem, das ich angesprochen habe.)
Die vier Regionalberatungsstellen, die an den staatlichen Schulämtern angesiedelt sind, unterstützen die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Das ist die Realität in Thüringen. Bei einer zukünftigen Überarbeitung und Weiterentwicklung der Ausbildungsgänge für Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte
soll der Umgang mit einer heterogener werdenden Schülerschaft besonders berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Thüringer Lehrpläne.
Nun zur Kooperation von Schulen: Das seit 2002 bisher zweimal durchgeführte Bildungssymposium hat die Kooperation zwischen Schule und ihren Partnern auf vielfache Weise aufgegriffen. Das Bildungssymposium soll in Zukunft jährlich stattfinden. Insbesondere bei den berufswahlvorbereitenden Maßnahmen nehmen Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und ihren Partnern einen wesentlichen Platz ein. Die einzelnen Schulen in Thüringen werden ermuntert, solche Vereinbarungen mit Partnern in ihrer Region einzugehen und Partnerschaften für die Schule zu nutzen. Ein Beispiel ist das Projekt "Kurs 21". Schulen sind aufgefordert, solche Kooperationsvereinbarungen auch im Schulprogramm festzuschreiben. Die Thüringer Landesregierung bemüht sich weiterhin um den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Leider ist uns dies trotz vieler Anstrengungen noch nicht gelungen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesjugendring und dem Thüringer Kultusministerium hat sich bewährt und sie wird auf jeden Fall auch fortgeschrieben werden.
Nun eine Bemerkung zur Schulentwicklung einschließlich der Frage der Schulstruktur. Es wurde hier seitens der CDU-Fraktion mehrfach betont und ich möchte das unterstreichen für die Thüringer Landesregierung, wir bekennen uns zum gegliederten Schulwesen und zu einer qualitativ hoch stehenden Schulentwicklung, in deren Mittelpunkt die Eigeninitiative der Einzelschule steht.
Herr Abgeordneter Döring hat heute Herrn Prof. Jürgen Baumert zitiert, der in der Tat die Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudie kommentiert hat.
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich ein weiteres Zitat von Herrn Jürgen Baumert hier anfügen.
Im Ergebnis dieser nationalen Studie hat er festgestellt, ich zitiere: "Zusammenfassend zeigt sich zumindest für das deutsche Schulsystem, dass bezogen auf die FachLeistungs-Entwicklung leistungsstarke Schüler von der Differenzierung im Sekundarbereich profitieren.". Auch das sollten wir bitte zur Kenntnis nehmen, wenn wir Stu
Meine Damen und Herren, das Thüringer Unterstützungssystem bietet jeder einzelnen Schule und jeder einzelnen Schulart Hilfestellung an, entsprechend ihrer Ausgangssituation und ihren regionalen Besonderheiten Schulentwicklungspläne zu erarbeiten, Schulentwicklungsprozesse professionell in Gang zu setzen und sie zu profilieren. Das Unterstützungssystem wird durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien laufend qualifiziert. Die Thüringer Landesregierung steht auch der Weiterentwicklung und der Profilierung der Thüringer Regelschule offen und positiv gegenüber. Mit der am 1. August dieses Jahres in Kraft tretenden novellierten Thüringer Schulordnung sind dafür nach einer langen und intensiven Diskussion im vergangenen Jahr die entsprechenden Weichen gestellt. Von Beginn an war es Anliegen der Thüringer Landesregierung, die Regelschule als durchlässige Schulart zu gestalten und zu profilieren. Regelschülern steht immer auch der Weg zur Hochschule offen, und zwar über die berufsbildenden Schulen oder über die gymnasiale Oberstufe. Die Schullaufbahn der Regelschule sichert das Erlangen gestufter Abschlüsse bis zur Hochschulreife, wiederhole ich noch einmal.
Die Thüringer Landesregierung sieht sich auch in ihrer frühen Entscheidung bestätigt, Ganztagsangebote im Grundschulbereich beizubehalten und im weiterführenden Schulbereich auszubauen. In die gleiche Richtung zielen die Bemühungen der Landesregierung, Ganztagsangebote im Rahmen der Schuljugendarbeit und von Kooperationsvereinbarungen in der Sekundarstufe I der Regelschule, des Gymnasiums und der Gesamtschule dauerhaft Schülerinnen und Schülern zu unterbreiten. Alle Maßnahmen zur besonderen Förderung von Kindern und Jugendlichen, z.B. in der veränderten Schuleingangsphase der Grundschule, den Praxisklassen und dem freiwilligen zehnten Schuljahr der Regelschule, bei der Einschätzung zur Kompetenzentwicklung oder im Seminarfach des Gymnasiums werden fortlaufend evaluiert, neue und sinnvolle Erkenntnisse angepasst. Die Thüringer Landesregierung begrüßt die geplante Profilierung der Staatlichen Schulämter zu Qualitätsagenturen. Das so genannte Entwicklungsprogramm für Unterricht und Lernqualität mit dem Akzent auf dem verständnisintensiven Lernen soll der Thüringer Schulentwicklung weitere wichtige Impulse geben.
Meine Damen und Herren, auch eine kurze Bemerkung zum Komplex "Bildung und Entwicklung des pädagogischen Personals". Ob im Rahmen einer künftig zu verändernden Erzieherausbildung von der bisherigen Breitbandausbildung darüber hinaus zu einer Spezialisierung für bestimmte Zielgruppen übergegangen werden sollte, ist im Ergebnis der Diskussion zu prüfen und im Rahmen von entsprechenden KMK-Beschlüssen bundesein
heitlich zu regeln. In Thüringen ist beabsichtigt, im Rahmen der vorgesehenen Umstrukturierung eine Zusatzausbildung zu konzipieren, die im Anschluss an die reguläre Erzieherausbildung belegt werden kann und Spezialwissen zu den unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern vermittelt. Insbesondere im Handlungsfeld der Kindertagesbetreuung stellt sich zudem auch die Frage nach Arbeits- bzw. Teammodellen zur internen aufgabenbezogenen Differenzierung und Spezialisierung, beispielsweise für den Bereich der Betreuung und Erziehung der Null- bis Dreijährigen, für die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten oder die Eltern- und Vernetzungsarbeit. Die Anregungen der Enquetekommission werden in den zukünftigen Diskussionsprozess eingebracht. Um langfristig eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Fachschulen und Praxisstellen der Jugendhilfe zu erreichen und die Umsetzung der neuen Ausbildungsstrukturen sicherstellen zu können, wird unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in enger Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt, dem Thüringer Kultusministerium, den Fachschulen und den Jugendhilfeträgern eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die voraussichtlich im Frühsommer ihre Arbeit aufnehmen wird. Meine Damen und Herren, soweit eine der Thüringer Fachhochschulen die Einrichtung eines Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkts "Frühkindliche Bildung" plant, wird dies aus fachlichen Gesichtspunkten ausdrücklich begrüßt und im Rahmen der Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit unterstützt. Das an der Universität Erfurt eingeführte BA- und MA-Modell gestaltet die Grundschulund Regelschullehrerbildung neu. Der BA-Studiengang bietet einen angemessenen Überblick über das entsprechende Fach und seine Randdisziplinen. Er zielt auf Interdisziplinarität und auf die Aneignung eines breiten Basisund Methodenwissens sowie der notwendigen Schlüsselkompetenzen. In fachdidaktischen und praktischen Studienanteilen wird eine enge Zusammenarbeit mit Vertretern der Studienseminare angestrebt. Damit kann ein reger Austausch über Inhalte der ersten und zweiten Lehrerbildungsphase erreicht werden und der Übergang in das Referendariat wird für die Betroffenen überschaubarer. Unabhängig von der Struktur der Lehrerbildung an der Universität Erfurt bzw. an der Universität Jena unterstreicht die Landesregierung die Bedeutung der Zentren für Didaktik bzw. Lehrerbildung.
Zum Komplex "Medienkompetenz" möchte ich betonen, dass diese Kompetenz in allen Phasen der Erziehung und Bildung eine tragende Rolle spielt. Dass die Vermittlung der Medienkompetenz auch Bestandteil der Lehrerbildung ist, versteht sich von selbst. Das künftige Kerncurriculum für die Lehrerausbildung wird dies angemessen berücksichtigen. Der vom Thüringer Kultusministerium eingeführte Kurs "Medienkunde" für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 ist ein wesentliches Instrument, um die Grundlagen für die Medienkompetenz zu schaffen und diese in einem lebenslangen Lernprozess zu vertiefen.
Stichwort "lebenslanges Lernen": Die Entfaltung einer jeden Gesellschaft und deren Wohlergehen wird durch das lebenslange Lernen aller ihrer Bürgerinnen und Bürger gefördert.
Eine besondere Herausforderung erkennt die Thüringer Landesregierung insbesondere darin, bildungsfernere Bevölkerungsschichten für das lebenslange Lernen zu gewinnen und ihnen Bildung als Wert nahe zu bringen. Das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz folgt in seinem jüngst beschlossenen Ansatz diesem Leitgedanken des lebenslangen Lernens. Die im neuen Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz geforderte Evaluation der Bildungsangebote im Bereich der Erwachsenenbildung sichert Qualität und garantiert, dass die hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden.
Schließlich noch ein kurzes Wort zur Bildungsberichterstattung: Die Thüringer Landesregierung setzt sich für eine fundierte Bildungsberichterstattung ein und das Thüringer Kultusministerium bemüht sich deshalb, die von der Enquetekommission empfohlenen Indikatoren in das Konzept der Bildungsberichterstattung der Kultusministerkonferenz mit einzubringen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.