Protocol of the Session on May 6, 2004

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das ist doch die Höhe.)

Ja, Sie können sagen, das ist die Höhe, aber was Sie hier machen ist Wahlkampfgeklingel, nichts weiter, insbesondere wenn ich daran denke, dass Sie heute Morgen

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Sie mögen Ihre Pfründe behalten.)

Hals über Kopf versuchen wollten, dieses in erster und zweiter Lesung durchzubringen. Und Herr Abgeordneter Pohl, ich zitiere aus dem, was Sie hier gesagt haben und aus Ihrer Presseerklärung: "..., dass Abgeordnete nicht ungerechtfertigt gegenüber den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung besser gestellt werden." Herr Abgeordneter Pohl, vielleicht ist es bei Ihnen in der SPDFraktion so, dass Sie längst die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen haben.

(Unruhe bei der SPD)

Die Mehrheit der CDU-Fraktion ist in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Mehrheit der CDU-Fraktion ist damit logischerweise und konsequenterweise und richtigerweise das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung bereits gestrichen. Und diejenigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, die haben nach Beihilferecht einen Anspruch auf ein Sterbegeld in Höhe von 665      mit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes gestrichen worden. Es geht also nicht darum, eine Besserstellung der Abgeordneten zu verhindern, sondern Sie wollen eine Schlechterstellung der Abgeordneten gegenüber allen anderen im öffentlichen Dienst.

(Unruhe bei der SPD)

Wir können uns darüber unterhalten, Herr Abgeordneter Pohl und meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich habe nichts dagegen, dass man sich darüber unterhält, wir müssen dann auch zu einem Ergebnis kommen, aber ich habe etwas dagegen, so zu tun, als würden hier Privilegien abgeschafft werden.

Meine Damen und Herren, wie Sie damit umgehen, zeigt schon ein erschreckendes Defizit in der Rechtsmaterie. Ich habe Ihnen gesagt,

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Müller, SPD: Das haben wir heute früh schon gehört.)

dass Sterbegeld im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für Abgeordnete, die noch in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, genauso gestrichen ist, dass das Beihilferecht auch dieses Sterbegeld nicht mehr vorsieht. Nun ist in § 18 des Abgeordnetengesetzes in der Tat der Begriff "Sterbegeld" verankert. Korrekterweise müsste es eigentlich eher Überbrückungsgeld heißen,

(Zwischenruf Abg. Bechthum, SPD: Das streichen wir.)

denn es geht um ein Geld, was in Anspruch genommen werden soll 1. für die Abwicklung noch bestehender Verpflichtungen, beispielsweise im Bereich Abgeordnetenbüro oder solche Sachen, und 2., was natürlich eine Überbrückung für die Familie sein soll.

Meine Damen und Herren, das ist eine Leistung, die in Analogie im BAT-Ost genauso vorgesehen ist. Schauen Sie sich bitte § 41 BAT-Ost an, dort steht drin, dass ebenfalls ein Sterbegeld gewährt wird. Das hat nichts mit gesetzlicher Krankenversicherung und hat nichts mit Beihilferecht zu tun, das ist eine ganz andere Sache. Und ob wir dieses auch streichen wollen und in welcher Größenordnung wir das streichen wollen, das ist eine Sache, worüber man miteinander reden muss. Ich kann mich sehr genau entsinnen, meine Damen und Herren, als wir ein Moratorium verabschiedet haben am Ende der 2. Legislaturperiode, wo wir für zwei Jahre die automatische Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung ausgesetzt haben. Aber dieses haben wir interfraktionell intensiv besprochen und es ist im Ältestenrat besprochen worden und das ist nicht mal so kurz über lang hier auf den Tisch geknallt worden - und dann machen wir das in erster und zweiter Lesung.

Meine Damen und Herren, sehen Sie es mir nach, es ist nicht populistisch, wenn ich das sage, aber vielleicht ist dem einen oder anderen heute Vormittag im Plenum doch aufgestoßen, wie schnell man auch eventuell in eine solche Situation kommen kann. Ich bin sehr froh und ich hoffe, dass die Legislaturperiode auch noch so zu Ende geht, wir haben in dieser Legislaturperiode nicht den Tod eines Abgeordneten, eines aktiven Abgeordneten in unseren Reihen beklagen müssen.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Aber in der vergangenen.)

In den vorherigen Legislaturperioden ist dieses gewesen. Deswegen sage ich, gehen wir vernünftig und seriös und ruhig und mit Augenmaß mit solchen Dingen um und machen damit, bitte schön, keine Schnellschüsse. Das wäre der Angelegenheit, die hier zu besprechen ist, un

würdig. Deswegen, meine Damen und Herren, lassen Sie uns darüber reden, aber eine Abstimmung in erster und zweiter Lesung von heute auf morgen, das ist unsolide und es wird mit uns nicht passieren. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ramelow, PDSFraktion.

Werte Kolleginnen und Kollegen, zuallererst einen herzlichen Gruß, den ich von Dr. Hahnemann übermitteln möchte. Es geht ihm besser, er ist aus dem Krankenhaus wieder entlassen worden, ist jetzt zu seinem Hausarzt und weiterhin in ärztlicher Behandlung. Aber so akut wie es hier heute Morgen war, ist es zum Glück jetzt nicht mehr. Insoweit wollte ich das ausdrücklich sagen, auch wenn es bei diesem Tagesordnungspunkt ein bisschen makaber klingen mag.

(Beifall bei der SPD)

Aber Herr Pietzsch hat da völlig Recht, es können Umstände eintreten, bei denen man sich hinterher im Klaren sein muss, welche Folgen das hat. Ich habe mir das eben noch mal von meiner Fraktion sagen lassen, Herr Pietzsch, Sie haben Recht, beim Abgeordneten Dietl war das so. Da hatten wir genau das Problem von der 2. Legislatur zur 3. Legislatur, als er in der Wahlkampfphase verstorben ist und die ganze Frage der Nachfinanzierung des Büros - er selber konnte ja keinen Antrag mehr stellen das ist genau über diese Regelung einvernehmlich mit der Verwaltung und der Präsidentin - dem Präsidenten, damals noch mit Ihnen - geregelt worden und da sind wir auf die Lücken gestoßen und waren froh, dass die Verwaltung sehr geholfen hat, denn in dieser Frage ging es nicht um die Frage Sterbegeld, sondern es ging darum, wie das Abgeordnetenbüro geordnet abgewickelt wird und wie mit einer Mitarbeiterin umgegangen wird, die ja nun gar nicht von dem Sterbegeld profitiert, sondern finanziert wird aus dem Übergangsgeld. Insoweit habe ich in der Tat, was das Detail angeht, Klärungsbedarf. Ich würde auch dazu neigen, dass man nach der Beratung, die wir im Ältestenrat hatten und da ja schon die Unklarheit aufgekommen ist, zwischen dem, was Herr Engel gesagt hat, und dem, was uns Frau Hofmann gesagt hat, eine gewisse Diskrepanz da war, wobei ich sage, fachlich habe ich auch ein hohes Interesse, dass man erstmal klärt, geht es hier um Sterbegeld, geht es hier um Übergangsgeld, geht es hier um Sonderprivilegien oder geht es um eine nachwirkende Fürsorge für das Abgeordnetenbüro und für die Folgen, die daran gekoppelt sind, wenn ein Fall eintritt, den wir uns alle nicht wünschen?

Grundsätzlich darf ich aber für die PDS sagen, das ist nicht das erste Mal, dass wir generell gegen jede Form der Privilegierung der Abgeordneten sind. Wir sind es nun wirklich mehrfach gewesen, die eindeutig, was den Artikel 54 angegangen ist, eben nicht dem Moratorium zugestimmt haben, was den Diätenautomatismus angegangen ist, sondern die Abschaffung nach wie vor präferieren und sagen, eigentlich halten wir dieses für einen Teil dessen, was uns ständig in der Öffentlichkeit sauer aufstößt. Dasselbe ist auch beim Thema Sterbegeld, das will ich schon sagen. So unterschiedlich, wie das alleine für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geregelt ist, mal unabhängig von der Frage, dass es jetzt für alle in der gesetzlichen Krankenkasse abgeschafft worden ist, aber so unterschiedlich, wie es zwischen Arbeitern, Angestellten, Beamten und da noch zwischen Beamten-West-Regelung und Beamten-Ost-Regelung, Beamten des Bundes und Beamten des Landes geregelt ist, so unterschiedlich wird es eigentlich deutlich, dass wir aus der Verzwickung nur rauskommen, wenn wir eine einheitliche Sterbegeldkasse hätten, wenn wir also z.B. bei der Pflegegeldkasse eine solidarische Sterbegeldkasse hätten, wie sie in anderen europäischen Ländern auch üblich ist, in die alle gleichmäßig einzahlen, aus der alle gleichmäßig einen Betrag als Hinterbliebene bekommen, so dass die Tagesordnung, die wir vorhin hatten, nämlich Bestattungswesen, auch den Teil abdeckt, dass auch diejenigen, für die eine Bestattung mittlerweile zu einem Kostenproblem wird, dass es auch dort wenigsten eine Regelung gibt, dass ein würdiger Bestattungskult in diesem Land tatsächlich auch aufrechterhalten werden kann. Wir wären also dafür, jede Sonderregelung des Abgeordnetengesetzes zugunsten einer einheitlichen Sterbegeldkasse für alle Menschen in diesem Land einzuführen oder alternativ wenigstens eine gleiche Behandlung aller Bediensteten des öffentlichen Dienstes, das heißt aber Arbeiter, Angestellte, Beamte und keine Unterscheidung mehr zwischen den einzelnen Berufsgruppen und schon gar keine mehr zwischen West und Ost. Also insoweit wären wir sehr dafür, auch die Höhe dieses Teils, was als Sterbegeld bezeichnet wird, auf die Summe einzudampfen, wie sie für alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Geltung haben würde und da wären wir sehr dafür, wenn man die Kraft dafür aufwenden würde. Gestatten Sie mir, zumindest

(Beifall bei der PDS)

die Anmerkung zu machen, dass ich ein bisschen das Gefühl habe, dass dieser Antrag einer Zeitung geschuldet ist. Einer Anfrage der Südthüringer Zeitung, die mich und offenkundig auch Herrn Pohl erreicht hat und die dann zu einer großen Hektik geführt hat. Also wir sollten das Thüringer Abgeordnetengesetz insgesamt auf den Prüfstand stellen, wir wären sehr dafür. Das hieße aber, dass die ganzen Sonderregelungen für alle anderen Geschichten auch mit auf den Prüfstand gehören und nicht nur einfach isoliert einen Teil rausnehmen, nur weil eine Zeitung jetzt genau danach fragt und ein Fernsehprogramm über

fallartig morgens hier im Flur erscheint und meint, jemand von unten, von oben, von der Seite filmen zu müssen, um dann zu sagen, sind Sie nun für oder gegen die Privilegien.

Ich sage, Herr Pietzsch, ich bin generell gegen jede Sonderprivilegierung von Abgeordneten, dann sollten wir versuchen, das nach außen auch deutlich zu machen. Aber ob das Objekt, über das wir gerade reden, wirklich geeignet ist, würde ich zumindest einer fachlichen Debatte noch mal zugeführt wissen, also eine Überweisung an den Ausschuss wäre uns viel lieber, dann würden wir auch als Fraktion sagen, wir sind dafür diesen Weg zu gehen, erstmal die fachliche Debatte, um abzugrenzen zwischen dem, was nachwirkende Fürsorge ist für alles das, was an einem Abgeordnetenbüro dranhängt und was aus diesem Geld bezahlt werden soll. Wenn das sauber voneinander getrennt ist, dann bin ich dafür, die Sonderprivilegierung von Abgeordneten auch damit zu bereinigen. In dem Sinne kann ich für die Fraktion sagen, wir sehen es schon ein bisschen, dass es ein Wahlkampfgeschmeckle hat, was wir hier verhandeln, wir sehen aber auch die Notwendigkeit nach außen deutlich zu machen, dass es schon zynisch ist von Rotgrün, das Sterbegeld komplett abzuschaffen, nachdem sie selber, und das kann man in den Bundestagsprotokollen nachlesen, es jahrelang im Bundestag bekämpft haben, wenn es die Regierung Kohl betrieben hat. Jetzt hat es sozusagen die rotgrüne Regierung ganz beseitigt, dann sollten wir den Mut haben, eine offensive Strategie für eine Bürgerversicherung in diesem Land tatsächlich einzuleiten, dass man sagt, es muss auf alle Schultern verteilt werden und da wären wir als Abgeordnete gut beraten, uns bei der Bürgerversicherung in die Mitte zu stellen und zu sagen, also wir gehören eben nicht nur zufällig in die gesetzliche Krankenkasse, sondern absolut in die gesetzliche Krankenkasse, absolut in die gesetzliche Rentenversicherung und dann wären die Menschen in diesem Land gleich und dann würden wir uns auch nicht ständig angreifen lassen müssen, dass wir irgendwelche Sonderregelungen für uns selber hätten. Insoweit beginnt es bei Artikel 54, zieht sich aber über alle anderen Sachen, die wir im Abgeordnetengesetz mit auf den Prüfstand stellen sollten. Wir empfehlen deshalb fachliche Anhörung, fachliche Erörterung im Ausschuss und nicht sofort die zweite Abstimmung.

Herr Abgeordneter Ramelow, meinten Sie den Justizausschuss dazu?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Den Ältestenrat.)

Ja?

(Zuruf Abg. Ramelow, PDS: Hier wurde Ja gesagt.)

Gut, dann nehmen wir das als Antrag auf Ausschussüberweisung an den Justizausschuss und für die SPDFraktion hat sich der Abgeordnete Pohl gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei Vorbemerkungen: Herr Dr. Pietzsch es ist nicht aus unserer Sicht gemacht und gedacht worden, unanständig zu arbeiten bzw. wir wollen auch keinen Populismus und das ist auch kein Wahlkampf, meine erste Bemerkung.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Natürlich ist es das.)

Eine zweite Bemerkung: Herr Ramelow, ich gebe Ihnen in vielen Dingen Recht und ich möchte gleich die Frage voranstellen, die zweite Lesung ist ja heute früh in diesem hohen Hause abgelehnt worden, dass wir nach dieser ersten Lesung eine Überweisung an den Justizausschuss beantragen werden. Das halte ich nach der Debatte auch für in Ordnung, man muss beraten, man muss die Dinge ausdiskutieren. Unsere Intention ist dabei, dass mit diesem Gesetzentwurf die Streichung des Sterbegeldes aus dem Leistungkatalog der Landtagsabgeordneten vollzogen werden soll. Dies geschieht durch eine Änderung des § 18 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. § 18 regelt künftig nur noch, wie und an wen die anderen Leistungen des Thüringer Abgeordnetengesetzes, sprich Sterbegeld, ausgezahlt werden, das ist der Absatz 3. Meine Damen und Herrn, wir sehen es so, dass diese Gesetzesänderung überfällig ist, weil gerade die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung durch In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung der Zuschuss zu den Bestattungskosten, sprich Sterbegeld, bereits gestrichen worden ist. Überdies ist mit In-Kraft-Treten des 24. Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des 20. Gesetzes zur Änderung

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Nicht verstanden.)

des Europaabgeordnetengesetzes eine Reduzierung des Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene von Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen worden. Dem avisierten Gesetzesänderungsantrag kann man nicht entgegenhalten, dass Beamte weiterhin einen Anspruch auf Sterbegeld nach § 18, so wie ich das vorhin schon betont habe, des Beamtenversorgungsgesetzes und Angestellte im öffentlichen Dienst weiterhin einen Anspruch auf Sterbegeld nach § 41 BAT-Ost haben. Wer den Bürgern immer wieder Einsparungen zumutet, der muss auch einmal mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion wollen wir dafür sorgen, dass Abgeordnete des Thüringer Landtags im Vergleich zu den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung keine soziale Besserstellung mehr erfahren. Ich möchte aber auch von dieser Stelle aus konsequent betonen, dass wir zu den Einkommen der Abgeordneten

stehen, aber das sollte eben auch die Vorsorge im Todesfalle mit einschließen. Wir sollten - wir, Sie, alle sollten künftig wie jedermann selbst Vorsorge für Bestattungsfälle treffen. Dazu brauchen wir aber nicht noch eine gesonderte Aufforderung des Bundes der Steuerzahler. Wenn er die Abgeordneten auffordert, dann sollte er z.B. auch an den Beamtenbund mit der gleichen Forderung herantreten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Aber das steht alles nicht in dem Gesetzentwurf.)

Wir haben diesen Antrag eingebracht

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Das ist eine Debatte; gnadenlos populistisch.)

und ich beantrage von dieser Stelle aus zum gleichen Zeitpunkt nach dieser ersten Lesung eine Überweisung an den Justizausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt eine Anfrage. Herr Abgeordneter Pohl, Sie gestatten es offensichtlich. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pietzsch.

Herr Abgeordneter Pohl, weshalb haben Sie jahrelang, jahrelang stillschweigend hingenommen, dass Abgeordnete sowohl über die gesetzliche Krankenversicherung einen Sterbegeldanspruch haben als auch nach § 18 in Analogie zum BAT-Ost einen, so steht dort, Sterbegeld-, ich würde eher sagen, Überbrückungsgeld-Anspruch haben. Sie haben dieses jahrelang getragen. Warum haben Sie nicht seit längerer Zeit gegen dieses Privilegium protestiert?

Wir haben heute früh, Herr Dr. Pietzsch, über Wasser und Abwasser auch gesprochen und haben über 104 Plenarsitzungen das gleiche Problem auch nicht behandelt und in der 105. Plenarsitzung wurde es behandelt.

Es liegen keine weiteren Anträge mehr in der Aussprache vor. Demzufolge kann ich diese schließen. Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Justizausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Antrag an den Justizausschuss überwiesen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.