Protocol of the Session on April 2, 2004

Weiterhin hat der Untersuchungsausschuss dem Geschäftsführer der TSI GmbH den Betroffenenstatus nach § 15 Untersuchungsausschussgesetz zuerkannt und die damit verbundenen Beschränkungen der Untersuchungstätigkeit in Kauf genommen. Die TSI GmbH selbst als Eigengesellschaft des Freistaats Thüringen hat diesen Status nicht erhalten.

Die Untersuchung hat der Untersuchungsausschuss zu so genannten Themenkomplexen geführt. Unter dem Gesichtspunkt "wirtschaftliche Entwicklung" hat sich der Untersuchungsausschuss vornehmlich auf der Grundlage von Stellungnahmen der Landesregierung mit der TSI GmbH, ihrer Bindestruktur und den Vorkehrungen zur Sicherung des Einflusses des Freistaats, der Eigenkapitalentwicklung und der Geschichte der Privatisierung befasst. Er hat ferner die Leistungsabrechnung durch die TSI GmbH untersucht. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit der TSI GmbH hat der Untersuchungsausschuss Kosten und Einnahmen sowie den Aufwand des Freistaats und das gebotene Leistungsniveau ermittelt. Letzteres konnte der Untersuchungsausschuss im Wesentlichen nur aus Stellungnahmen der Landesregierung rückschließen.

Der Untersuchungsausschuss hat hier im Ergebnis darauf hingewiesen, dass, obwohl von Anfang an unterschiedliche

Auffassungen zwischen dem Bund, dem Freistaat über die Voraussetzungen für die Annahme der Wirtschaftlichkeit einer Organisationsprivatisierung bestanden, besondere Kennziffern für den Vergleich fehlten. Die Beurteilung war insoweit erschwert.

Zum Themenkomplex "Bundesanteile" hat der Untersuchungsausschuss die Überführung von Fahrzeugen und Gerät des Freistaats in die TSI GmbH, den daraus fußenden Ausgleichungsanspruch des Bundes wegen der teilweisen Mitfinanzierung dieses Fahrzeugparks unter dem Einfluss des Geschäfts auf die Liquiditätslage des Unternehmens untersucht. Während hierzu im Ergebnis anzumerken ist, dass die TSI GmbH bei Erfüllung der dem Freistaat gegenüber übernommenen Verpflichtungen zum Ausgleich des Bundesanteils nicht liquide war. Der Ausschuss hat aber auch die Liquiditätslage der TSI GmbH berührende Schwächen bei der Finanzierung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs festgestellt. Diese Schwierigkeiten wurden später durch eine Umstellung der Zahlungspraxis des Freistaats überwunden.

Zur Beschaffung von Fahrzeugen und Gerät im Wege des Finanzierungsleasings hat der Untersuchungsausschuss im Themenkomplex CharterWay umfassend Beweis erhoben. Schwerpunkte waren hier der Ablauf der Vertragsverhandlungen und negative Entwicklungen in der Vertragsgestaltung, die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit des Vorgangs, die hinreichende Beteiligung des Aufsichtsrats und die Nichtberücksichtigung von Wettbewerbern und alternativen Angeboten. Der Untersuchungsausschuss hat hier vornehmlich vergaberechtliche Fehler der TSI GmbH unter Verantwortung des Geschäftsführers feststellen können. In gleicher Weise hat der Untersuchungsausschuss im Themenkomplex "Medes" die Beschaffung von Geräten zur Betriebsdaten- und Leistungserfassung gewürdigt. Diese Daten waren erforderlich, damit die TSI GmbH, die erst 1999 nach Preisen abrechnen konnte, diese Leistungsabrechnung in kostengünstiger und automatisierter Art und Weise vornehmen konnte. Der Ausschuss hat sich hier wieder mit der Vergaberechtmäßigkeit der Beschaffung, der Wirtschaftlichkeit des Systems und der Kosten für Entwicklung und Beratung befasst. In dem Themenkomplex "Personal, Gutachten der Anwaltskanzlei Baumann & Kämper und weitere Zahlungen/Dienstleistung" hat der Untersuchungsausschuss verschiedene Aspekte der Inanspruchnahme externer Dienstleistungen durch die TSI GmbH untersucht. Dies betraf vor allem Personaldienstleistungen zur Gewinnung von Personal, umfangreiche Gutachten zur Personalstrukturberatung und rechtliche Beratung durch ausgewählte Gutachten. Zur Verbuchung dieser Zahlungen an Externe hat der Untersuchungsausschuss keine Mängel feststellen können. Die Berechtigung der einzelnen Beratungsaufträge und Gutachten war ein ausführlicher Gegenstand der Beratung. Zu den Einzelheiten der ermittelten Tatsachen und Ergebnisse der Untersuchung verweise ich hier auf den vorliegenden schriftlichen Bericht.

Meine Damen und Herren, diesen Verweis auf den schriftlich vorliegenden und ohne Gegenstimmen angenommenen Bericht möchte ich mit einigen Hinweisen verbinden. Der Ausschuss hat sich im Anschluss an die Beweisaufnahme auf der Grundlage von Zusammenfassungen der Ergebnisse über die ermittelten Tatsachen beraten. In Vorbereitung der Berichterstellung hat der Untersuchungsausschuss bereits in seiner 19. Sitzung am 12. Juli 2002 zur Erstellung des Abschlussberichts folgenden Beschluss gefasst: "... auf der Grundlage der bisherigen Beweiserhebung, der Beratung hierzu sowie der einschlägigen Unterlagen einen Entwurf des Abschlussberichts vorzulegen. Dabei sollen die ermittelten Tatsachen zusammengefasst und im Hinblick auf den Untersuchungsauftrag in geeigneter Weise geordnet werden. Der Entwurf kann in Teilabschnitten vorgelegt werden. Des Weiteren ist beabsichtigt unter Berücksichtigung dieses Entwurfs im Untersuchungsausschuss über die Ergebnisse der Untersuchung anhand des Untersuchungsauftrags abschließend zu beraten und gegebenenfalls den vorliegenden Entwurf entsprechend zu ergänzen. Außerdem bittet der Untersuchungsausschuss die Vorsitzenden sowie die Sprecher der Fraktionen, an der Erstellung des Entwurfs durch die Landtagsverwaltung mitzuwirken.". Auf der Grundlage dieses Beschlusses habe ich mich mit meinen Sprecherkollegen, dem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Schugens und dem Abgeordneten Herrn Buse mehrfach zum Fortgang des Untersuchungsverfahrens beraten. In diesen Sprecherkonferenzen wurden die einzelnen Teile des Abschlussberichts sukzessive erarbeitet, beraten und den Beauftragten der Landesregierung zur Kenntnisnahme und Stellungnahme zugeleitet. Dabei enthält der Teil B eine Übersicht über die vom Untersuchungsausschuss in Konkretisierung des Auftrags getroffenen Beweisbeschlüsse und vorliegenden Akten. Der Teil C "Ermittelte Tatsachen" stellt nach Themenkomplexen die Ergebnisse der Beweisaufnahmen und die dazu gehörenden Stellungnahmen des Betroffenen oder der Landesregierung dar. Im Teil D "Ergebnis der Untersuchung" hat der Untersuchungsausschuss weitgehend auf eine Wiedergabe unstreitiger Sachverhalte verzichtet und ist der Gliederung des Untersuchungsauftrags gefolgt. Durch die gewählten Unterüberschriften ist eine Zuordnung der Ergebnisse der Untersuchung zum jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt unschwierig möglich. Ein Minderheitenvotum nach § 28 Untersuchungsausschussgesetz wurde dem Bericht als Teil E angefügt. Auch hier ist durch Bezugnahme auf Überschriften und Gliederungspunkte eine Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Berichts unschwierig möglich. Hinzuweisen ist auch darauf, dass aufgrund des der Landtagsverwaltung erteilten Auftrags der Abschlussbericht auch im Teil "Ergebnis der Untersuchung" auf Grundlage der Beratungen des Untersuchungsausschusses und einzelner Änderungswünsche und Anregungen im Rahmen der Sprecherkonferenz als vornehmlich rechtliche Würdigung anzusehen ist. Es handelt sich um den Versuch einer sachgerechten Aufarbeitung der mit einem schwierigen Privatisierungsprozess in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre zusammenhängenden Fragen. Es wird letztend

lich der politischen Beratung obliegen, welche weiteren Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Zukunft daraus zu ziehen sind. Mein abschließender Dank gilt noch mal allen, die an diesem Ausschuss mitgewirkt haben, die dazu beigetragen haben, dass wir ihn rechtzeitig zum Ende der Legislaturperiode abschließen können, insbesondere auch mein Dank an die beiden Sprecherkollegen, Herrn Schugens und Herrn Buse, für die doch recht arbeitsintensiven Sitzungen. Besten Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Abgeordneter Schugens, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, man könnte sagen, was lange währt, wird endlich gut. Man kann es aber auch anders ausdrücken. Meine Damen und Herren, in 32 Sitzungen des Untersuchungsausschusses, über fast vier Jahre, brachte die Sitzung am 24. März 2004 ein Ergebnis. Es bescheinigt der Landesregierung, dass der steinige Weg der Privatisierung erfolgreich war. Umfangreiche, in den Raum gestellte Verdachtsmomente sind nicht begründet. Fehler sind, wie soll das anders sein bei einem Pilotprojekt von solcher Tragweite und der bisherigen Einmaligkeit in der Bundesrepublik, eingetreten. In 32 Sitzungen des Untersuchungsausschusses und zusätzlichen Beratungen der Sprecher auch mit der Landtagsverwaltung wurden Wege und Ablauf, Fristen und Ergebnisse erörtert, ein enormer Aufwand mit unzähligen Beteiligten. Bei diesem Ergebnis frage ich mich, waren der Aufwand und manche Polemik auf diesem Weg notwendig? Ich glaube, wir hätten schneller sein und dem Steuerzahler Kosten ersparen können.

(Beifall bei der CDU)

Hier kann ich Herrn Ramelow nur beipflichten, wenn er in der TLZ meint, diese Ausschüsse sind doch eine Zeitverschwendungsmaschine.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Wer hat denn das gesagt? Ich dachte, Herr Wolf hat es gesagt.)

Vielleicht sollten wir zukünftig in dem Haus etwas anders damit umgehen. Erfreulich ist, der Endbericht ist einstimmig angenommen, wenigstens eine Gemeinsamkeit. Umso mehr ist unverständlich, dass die SPD, d.h. zwei Abgeordnete, mit ihrer Vorlage 3/2-69 ein doch zum Teil erheblich anderes Votum, also ein Sondervotum abgibt. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung natürlich auch herzlich danken.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, Sie haben einen großen Beitrag geleistet, damit wir ein solches Ergebnis zusammenfassen konnten. Der Dank gilt natürlich auch den Bediensteten der Landesregierung. Die Landesregierung war stets zur kooperativen Zusammenarbeit bereit. Stets wurde dem Ausschuss zugearbeitet bzw. der Zugang zu Unterlagen ermöglicht. Einen besonderen Dank möchte auch ich Herrn Poschmann aussprechen. Dr. Poschmann hat in gekonnter Art und mit Bienenfleiß den Ausschuss begleitet. Nochmals für die umfassende Unterstützung allen ein Dankeschön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat auf Antrag der SPD-Fraktion in seiner 6. Sitzung am 16. März 1999 beschlossen, einen zweiten Untersuchungsausschuss "Geschäftsführung der Thüringer Straßenwartungs- und -instandhaltungs mbH - kurz TSI Aufsichtstätigkeit der Landesregierung über die Geschäftsführung der TSI und die Effektivität der TSI" einzusetzen. Dazu etwas zur Vorgeschichte. Die TSI wurde am 15.11.1996 unter ausschließlicher Landesbeteiligung gegründet und hat Anfang 1997 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Gegenstand der TSI waren insbesondere die Übernahme von Straßenwartungs- und Instandhaltungsleistungen an Bundes- und Landesstraßen. Weiterhin hat die TSI auf vertraglicher Basis Leistungen auch auf anderen öffentlichen Straßen übernommen. Übertragung hoheitlicher Aufgaben ist nicht erfolgt. Durch die Privatisierung sollte unter Beibehaltung der Qualität eine verbesserte Effektivität der für die Wahrnehmung der Aufgaben im Straßenbauhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel erzielt werden. Grundlage der Übernahme von Leistungen durch die TSI war der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der TSI und der Straßenbauverwaltung des Freistaats Thüringen mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Inhalt war die Übertragung von Tätigkeiten des Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienstes, insbesondere in den Bereichen Winterdienst, Streckenprüfung, Wartung, bauliche Unterhaltung, Instandsetzung, Pflege der Grünanlagen, Verkehrstechnische Dienste, Reinigung und einiges andere. Für 1997 wurde für die Tätigkeiten für alle Gewerke ein Auftragsvolumen auf Stundenbasis fixiert. In den Folgejahren wurden das garantierte Auftragsvolumen jährlich um 8 Prozent abgesenkt und Leistungen im Wettbewerb vergeben. Das betraf insbesondere Leistungen des Winterdienstes, die nach und nach ausgeschrieben wurden. In 1997 und 1998 erfolgte dann die Abrechnung auf der Grundlage des Gemeinschaftsaufwands. Ab 1999 erfolgte die Abrechnung ausschließlich auf der Grundlage der erbrachten Leistungen aus Einzelaufträgen, später unterstützt durch ein elektronisches Abrechnungssystem "Medes", das neu eingeführt wurde. Der Rahmenvertrag ist vor dem Auslaufen nochmals im Hinblick auf die geplante Veräußerung der Gesellschaftsanteile in 2001 bis 2004 verlängert worden. Ab 2005 werden sämtliche Leistungen im Wettbewerb ausgeschrieben. Zur Sicherstellung der Kontrolle der Geschäftstätigkeit der TSI hat der Freistaat Thüringen im Gesellschaftervertrag verschiedene Vorkehrun

gen getroffen. Diese Regelungen betreffen die Einrichtung und personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats hier war der Vorsitzender der Herr Irmer -, die Beschränkung des Geschäftsführungsbefugnisses eines Geschäftsführers, Zustimmungsvorbehalte, Berichtspflichten des Geschäftsführers an den Aufsichtsrat, Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes u.a. Der Gründung der TSI waren umfangreiche Verhandlungen mit dem Bund vorausgegangen, in denen gegensätzliche Standpunkte und Bedenken hinsichtlich einer als Pilotprojekt zu verstehenden Privatisierung von bisher durch die staatliche Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben diskutiert wurden. Im Zuge der Privatisierung wurden zum 01.01.1997 Angestellte und Lohnbedienstete der Straßenbauverwaltung in die TSI übergeleitet. In den Folgejahren fand ein sozialverträglicher kontinuierlicher Abbau der Beschäftigten statt. Die Gesamtbeschäftigungszahl sank von 598 Mitarbeiter in 1997 auf 391 im Jahre 2003 ab. Die Gesellschaftsanteile der TSI wurden aufgrund notariellen Kauf- und Abtretungsvertrags vom 21.12.2001 und der Einwilligung des Landtags zum 21.02.2002 im Ergebnis einer Ausschreibung an private Dritte übertragen.

Meine Damen und Herren, das Ergebnis des Untersuchungsauftrags stellt sich aus der Sicht der CDU-Fraktion wie folgt dar: Aufwand und Nutzen des Untersuchungsausschusses stehen in keinem Verhältnis. Die vermuteten und aufgedeckten angeblichen Verfehlungen der Landesregierung sind im Vergleich zu dem, was der Landesrechnungshof in seinen Prüfungen jedes Jahr kritisiert, nicht annähernd vergleichbar. Bei aller kritischen Betrachtung der Privatisierung der TSI muss eine Tatsache immer in Betracht gezogen werden: Diese Privatisierung ist die erste in dieser Form im Freistaat Thüringen und bis heute die einzige Privatisierung von Straßenwartung und -instandhaltungen in Deutschland. Es gab keine vergleichbaren Erfahrungen. Diejenigen, die im Nachhinein alles besser wissen wollen, reihen sich ein in die Reihe der ewigen Nörgler, die auch schon immer über die Schaffung der deutschen Einheit im Nachhinein alles besser wissen wollten.

(Beifall bei der CDU)

Wenn die SPD in Thüringen einen Schaden bei der Privatisierung der TSI herbeireden will, soll sie sich an ihre eigene Nase fassen und bei ihren Genossen nachfragen, welchen Schaden das Maut-Desaster für Thüringen und ganz Deutschland gebracht hat.

(Beifall bei der CDU)

Hätte die Bundesregierung das System "Medes" mit einigen Verbesserungen und Modifizierungen eingesetzt, würde die Maut vielleicht schon längst laufen.

Zu den Untersuchungsgegenständen: Die erste Frage, die in den Raum gestellt worden war, "Inwieweit sind durch die Errichtung der TSI im Januar 1997 und der damit

zusammenhängenden Überleitung der Beschäftigten gemäß der Vereinbarung zwischen dem Thüringer Minsterium für Wirtschaft, Infrastruktur und dem Geschäftsführer der TSI folgende Ziele erreicht worden:

a) Verbesserung des Angebots an Leistungen für das Land Thüringen bei der Straßenwartung und -instandhaltung und

b) Kostenreduzierung auf dem Gebiet der Straßenwartung und -instandhaltung."

Dazu unsere Auffassung: Mit der Gründung der Thüringer Straßenwartungs- und -instandhaltungsgesellschaft mbH im November 1996 verwirklichte der Freistaat als erstes Bundesland seine Entscheidung, den Straßendienst zunächst formell und später auch materiell zu privatisieren. Ziel war es, das Unternehmen in ein modernes und leistungsfähiges Dienstleistungsunternehmen, welches sich frei am Markt orientiert, umzuwandeln. Die volle Wettbewerbsfähigkeit wurde mit der materiellen Privatisierung im Jahr 2002 erreicht, obwohl das garantierte Auftragsvolumen auf 63 Prozent des Leistungsumfangs von 1997 reduziert werden musste. Die Absenkung um jährlich 8 Prozent zwang die TSI GmbH dazu, die notwendigen und unumgänglichen Rationalisierungen im Unternehmen durchzuführen. Im Zuge der Privatisierung wurden zum 01.01.1997 Angestellte in Lohn und Bedienstete der Straßenbauverwaltung in die TSI übergeleitet. In den Folgejahren fand ein sozialvertraglicher kontinuierlicher Abbau der Beschäftigten statt. Die Gesamtbeschäftigenzahl sank von 598 Mitarbeitern auf die 391, die ich schon erwähnte. Durch direkte Rationalisierungsmaßnahmen wie Personalabbau, bessere Bewirtschaftung von weniger Liegenschaften, Salzbeschaffung, Fahrzeuge und Geräte, Versicherungen etc. sowie indirekte Rationalisierungsmaßnahmen wie Haustarifvertrag, Kraftstoffkostensenkung, Datenerfassung, um auch die Kostenrechnung durchzuführen, Senkung des Verwaltungsaufwands usw. konnten die Kostenreduzierungen in Millionenhöhe erzielt werden. Die TSI konnte im Geschäftsjahr 1999 ein positives Ergebnis erzielen. Zusätzliche Mehraufwendungen durch Preiserhöhungen am Markt, Tarifsteigerungen und der privatisierungsbedingte Mehraufwand konnten aufgefangen werden. Der Freistaat profitierte von den durchgeführten direkten und indirekten Rationalisierungsmaßnahmen mehrfach. Durch die gestiegene Produktivität und erheblich höhere Leistungsfähigkeit der TSI GmbH konnten mehr Leistungen und bessere Qualität auf den Thüringer Straßen erbracht werden. Durch die TSI GmbH erbrachte Steueranteile konnten an den Freistaat zurückgeführt werden. Der privatisierungsbedingte Mehraufwand von ca. 2,5 Mio.    1      führte zu keinem zusätzlichen Mittelbedarf im Landeshaushalt. Der Untersuchungsausschuss hebt hervor, dass mit der TSI ein kaufmännisch grundsätzlich sorgfältig und gewissenhafter Geschäftsbetrieb eingerichtet wurde. Das Unternehmen hat das uneingeschränkte Testat der Jahresabschlussprüfer erhalten.

Zum zweiten Abschnitt - "Welche Verträge wurden zur Durchführung der Aufgabe der TSI abgeschlossen, wie wurden diese Verträge erfüllt": Die CDU-Fraktion stellt fest, dass eine wirtschaftliche Verbesserung durch den Abschluss neuer Versicherungsverträge sowie neuer Verträge im Bereich der Salzbeschaffung eingetreten ist.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Da fragen wir mal die Landesregierung.)

Der Geschäftsführer der TSI GmbH hat ferner mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr zum 1. September 1998 einen erheblich günstigeren Haustarifvertrag geschlossen. Der Untersuchungsausschuss hat zur Erfüllung seiner Untersuchungspflicht vertieft den zwischen dem Freistaat und der TSI GmbH abgeschlossenen Rahmenvertrag, den Einbringungsvertrag über die Fahrzeuge und Geräte sowie die Beschaffungvorgänge CharterWay und "Medes" - das eine betrifft die Fahrzeuge, das andere sind die Datenerfassungssysteme - betrachtet. Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass in dem Rahmenvertrag ein Ergebnis der Annäherung der zunächst unterschiedlichen Positionen des Bundes und des Freistaats über die Privatisierung des Straßendienstes zu sehen ist. Die aus der Garantie des Rahmenvertrags herausfallenden Leistungen - das waren die jährlichen 8 Prozent der Absenkung - hat der Freistaat beginnend ab 1998 unter Beachtung des Vergaberechts vergeben. Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die TSI durch den Einbringungsvertrag über Fahrzeuge und Geräte einerseits in der Lage war, ihre übernommenen Verpflichtungen zur Ablösung des Bundesanteils an den eingebrachten Sachen zu erfüllen und andererseits im Rahmen des Geschäfts CharterWay einen modernen und kostengünstigen Fuhrpark zu erwerben. Durch die Finanzleasingverträge im Rahmen von CharterWay hat die TSI im Tausch gegen Altfahrzeuge neue Lkw von Mercedes-Benz und Fahrzeuge der Marke "Unimog", den möchte ich besonders noch mal erwähnt haben, sowie Zusatzgeräte, die dazu passend sind, beschafft. Zusätzlich wurde die Übernahme von Serviceleistungen durch CharterWay vereinbart. Hierzu hat der Untersuchungsausschuss festgestellt, dass sich die Leasingrate pro Jahr von insgesamt 4,8 Mio. auf 6,8 Mio. DM, aufgrund notwendiger Anpassung der Fahrzeuge und Geräte sowie deren Einsatz nach den konkreten Anforderungen der TSI veränderte. Daher hat sich der Gesamtbetrag des Leasinggeschäfts bei einer Laufzeit von 72 Monaten um ca. 9 Mio. erhöht. Die Summen sind dann von 28,8 auf 37,8 gestiegen. Der Untersuchungsausschuss hat hierzu festgestellt, dass die Konditionen der Beschaffung im Laufe der Vertragsverhandlung nicht zum Nachteil der TSI verändert wurden. Die Zusatzkosten waren erforderlich zur Aufgabenwahrnehmung. Die übernommenen Fahrzeuge waren auch nicht mangelhaft. Die Verträge wurden somit nach unserer Auffassung voll erfüllt. Aus heutiger Sicht ist jedoch die fehlerhafte Auftragsvergabe für die Fahrzeuge und Datenerfassungsgerätebeschaffung ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren zu kritisieren. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass dadurch dem

Freistaat ein Schaden entstanden ist.

Bei der Beurteilung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung der neuen Fahrzeuge muss aber berücksichtigt werden, dass

1. die Gründung des Eigenbetriebs der TSI GmbH von Anfang an unter dem Ziel einer vollständigen Privatisierung durchgeführt wurde. Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der TSI GmbH am freien Markt sollte kontinuierlich erreicht werden und somit auch das Auftreten der TSI GmbH am Markt unter Marktbedingungen ermöglicht werden.

2. Die Privatisierung einer Behörde stellte für Thüringen ein Pilotprojekt dar. Es konnten noch keine Erfahrungen aus ähnlichen Privatisierungen angewandt werden.

3. Im genannten Zeitraum bestanden hinsichtlich vergaberechtlicher Verfahren aufgrund fehlender konkretisierender Rechtsprechung noch große Unsicherheiten über die Anwendung des europäischen Vergaberechts. Die ersten Urteile datieren aus dem Jahre 1998, also wenn Sie den Zeitpunkt sehen, voll im Zuge der Privatisierung.

4. Die Beurteilung des Vergabeverfahrens darf sich nicht nur wesentlich auf die Lieferung von Fahrzeugen beschränken, sondern das erzielte Gesamtpaket - darauf möchte ich noch mal verweisen - bestehend aus Beschaffung von Unimog, Beschaffung von Lkw, Rücknahme der Altfahrzeuge, Service und Betreuung, Vertrautheit des Personals mit der Technik, Verwendung und Einsatz von vorhandenen Zusatzgeräten bzw. deren Anpassung ist zu würdigen.

5. Der TSI GmbH ist zugute zu halten, dass sie die Beschaffungsmaßnahmen im Wesentlichen ohne eigenen Juristen durchführen musste. Der Wissenschaftliche Dienst hat z.B. zur Begutachtung des Vergabeverfahrens ca. ein Jahr gebraucht, um Informationen zur Rechtsprechung zu geben, damit der Ausschuss darauf zurückgreifen konnte, die der TSI GmbH zum damaligen Zeitpunkt schon rein faktisch nicht zugänglich waren. Ich meine die Zeitabläufe.

6. Die Verpflichtung, auch in Teillosen auszuschreiben, war zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht im Haushaltsgrundsätzegesetz enthalten.

7. Die Feststellung, dass die Altfahrzeuge auch ohne Kopplungsgeschäft zu gleichen bzw. günstigeren Preisen hätten veräußert werden können, ist durch keine Erfahrung aus der Praxis untersetzt. Ebenso ist das Vergabeverfahren des Datenerfassungssystems "Medes" nicht genau nach den einschlägigen Rechtsvorschriften verlaufen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die TSI im Falle "Medes" über eine umfassende Marktübersicht verfügte und die betreffenden möglichen Auftragnehmer geprüft hat und entsprechende Dokumentationen über die

Vergabe vorliegen. Die fehlenden öffentlichen Vergabebekanntmachungen oder der Verstoß gegen Dokumentationspflichten, weil etwa nach Auffassung der Landtagsverwaltung die undatierten Aktennotizen zum Vorgang für nicht ausreichend erachtet werden, oder die fehlende Mitteilung der Vergabe an die Europäische Gemeinschaft sind aufgrund des ermittelten Sachverhalts reine rechtstheoretische Erwägungen, die auch bei ihrer Einhaltung nicht zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der Auftragserteilung geführt hätten. Die TSI hätte aufgrund der vom Untersuchungsausschuss festgestellten Markterkenntnisse auch bei der formalen Einhaltung der Vorschriften nicht anders entscheiden können. Im Gegenteil: Die TSI hat in Kenntnis der Marktsituation ein System ausgeschrieben, das nur von "Medes" nach den Vorabsprachen mit den verschiedenen Anbietern und nach den Anforderungen der TSI entwickelt werden konnte, wäre unter Umständen die Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens irreführend für Mitbewerber gewesen. Möglicherweise hätten sich Firmen an einer Ausschreibung beteiligt und hierfür Kosten aufgewendet, bei der von Anfang an aufgrund der Marktkenntnisse der TSI klar war, dass keine andere Firma die Anforderung der TSI zum damaligen Zeitpunkt - das möchte ich noch mal betonen - erfüllen konnte. Es bleibt festzustellen, dass durch etwaige Formen formaljuristischer Mängel weder dem Freistaat noch der TSI noch Mitbewerbern ein Schaden entstanden ist, sondern im Gegenteil die Umstellung der Abrechnung erhebliche Vorteile für die TSI und die Staatliche Straßenbauverwaltung erbrachte. Dies betrifft besonders Einsparungen von Personal und Zeit und eine nachvollziehbare Abrechnung, die vordem so nicht möglich war, also es ging um die Kostenerfassung.

Zu dem dritten Komplex: "Welche Beraterverträge wurden mit welchem Inhalt zur Durchführung der Aufgaben der TSI abgeschlossen?"

Da sich die TSI GmbH von anderen mittelständischen Betrieben grundsätzlich unterschied, war die Hinzuziehung externen Sachverstands notwendig. Als privatisierender Landesbetrieb mussten die Strukturen und die Fortführung der Dienstleistungen fortwährend geändert werden. Insbesondere für die Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen vom Übergang des öffentlichen Dienstes in die Privatwirtschaft war die Erstellung der Gutachten von Bedeutung. Über den gesamten Veränderungsprozess sind Personalstrukturen und Personalkonzepte durch die Geschäftsführung aufgrund der Erfahrung durch die Einführung der Regionalbereiche und durch die Neugliederung angepasst worden. Der Untersuchungsausschuss hat auf der Grundlage der Beweiserhebung festgestellt, dass Beratungskosten ordnungsgemäß verbucht wurden. Ferner hat sich ergeben, dass die an Dritte vergebenen Beratungsleistungen grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall in der TSI GmbH und ihren gesellschaftsvertraglichen Aufgaben standen. Die Beweisaufnahme hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Geschäftsführer die Unternehmensleistungen delegiert habe. Auch soweit dem Untersuchungsausschuss nicht im Einzelnen Unter

lagen zur Beauftragung mit Gutachtererstellung vorliegen, sind die Gutachten stets zu einzelnen Themen formuliert.

Zum vierten Komplex: "Haben die Mitglieder der Geschäftsführung der TSI, Mitglieder des Aufsichtsrats, Mitglieder der Landesregierung oder den vorgenannten zuzuordnenden Dritten persönliche Vorteile im Zusammenhang mit Geschäften der TSI gezogen?"

Eine persönliche Vorteilsnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats, eines Mitglieds der Landesregierung oder zuzuordnenden Dritten ist im Untersuchungsverfahren nicht nachgewiesen worden. Dies gilt auch, soweit der Untersuchungsausschuss die Beauftragung von Unternehmen durch die TSI thematisiert hat, die als Unternehmen dem Geschäftsführer der TSI GmbH aus seiner beruflichen Erfahrung persönlich bekannt waren oder die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei bzw. einer in der Person eines Berufsträgers identischen Personaldienstleistungsgesellschaft durch die TSI GmbH zum Thema seiner Untersuchung gemacht hat.

Hinsichtlich weiterer möglicher Ergebnisse: Für diesen Prüfungspunkt sind die gegenwärtig geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer in gleicher Sache zu berücksichtigen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern seit August 2001 an. Der Untersuchungsausschuss hat sich über die Ergebnisse des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens durch das Justizministerium regelmäßig unterrichten lassen und im Hinblick auf diese Berichterstattung Anträge auf Durchsuchung, Beschlagnahme von Akten bei der TSI GmbH bzw. auf Vorlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zurückgestellt.

Zum fünften Komplex: "Ist durch die Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung jetziger und früherer Mitglieder der Landesregierung bei der Aufsicht über die TSI dem Land Thüringen finanzieller Schaden entstanden oder ist der geordnete Ablauf der Straßenwartung und -instandhaltung gefährdet worden?"

Eine Aufsichtspflicht von jetzigen und früheren Mitgliedern der Landesregierung bestand gegenüber der TSI GmbH gesellschaftsrechtlich nicht. Eine Aufsichtspflicht bestand gegenüber dem Aufsichtsrat bzw. dem Gesellschafter. Eine pflichtwidrige Unterlassung bzw. eine Gefährdung des geordneten Ablaufs der Straßenwartung und -instandhaltung durch Handlungen jetziger oder früherer Mitglieder der Landesregierung konnte nicht nachgewiesen werden. Die im Auftrag der TSI GmbH erstellten Gutachten sind weder durch die Mitglieder der Landesregierung in Auftrag gegeben worden noch mussten Mitglieder der Landesregierung diese Beauftragung genehmigen bzw. überwachen. Die Gutachten dienten jedoch zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung für die Privatisierung der TSI.