Protocol of the Session on April 2, 2004

Wie die Verwendung des Wortes "maßvoll" in Ihrem Antrag zunächst vermuten lässt, scheinen Sie einen Ausgleich zwischen einem weiteren Ausbau der Windkraft, ihrer Förderung und dem Landschaftsschutz zu beabsichtigen. Aber Sie wissen ja, wie das mit mir so ist, beim zweiten Anblick Ihres Antrags kamen mir schon Zweifel. Ich glaube, offensichtlich ist es doch so, dass Sie die Emotionen der Bürger ausnutzen wollen, um damit Wahlkampf zu betreiben, um den weiteren Ausbau der Windkraft in Thüringen auszubremsen.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, diese Absicht ist ziemlich rückwärts gewandt, dient auch nicht dem wirtschaftlichen Aufschwung in Thüringen und untergräbt noch das Klimaschutzprogramm Ihres eigenen Ministers. Wo Fördermittel nicht effizient genug eingesetzt werden, muss natürlich nachgebessert werden. Das ist gar keine Frage. Die gerade vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat diese und andere Fragen aber bereits ausreichend berücksichtigt und stellt einen sehr vernünftigen Kompromiss dar. Weitere Änderungen halten wir durch den Bundesrat für vollkommen überflüssig und auch nicht realisierbar, da nach unserer Meinung dieses Gesetz gar kein Zustimmungsgesetz ist und demzufolge der Antrag reiner Populismus ist. Sie schließen sich der öffentlichen Kampagne an, die im Moment in Deutschland gegen die Windkraftenergie um sich greift, würde ich sagen. Nicht nur Sie, auch die Medien haben sich dieser angeschlossen: "Der Spiegel", "Monitor", "Fakt". Alles Dinge, die im Moment nicht nachvollzieh

bar sind und nur dem Populismus dienen.

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Die haben alle...)

Das im ersten Teil Ihres Antrags angesprochene Ziel, die Vergütungssätze für Strom aus Windkraft den technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen, wird bereits mit der Novelle zum ErneuerbareEnergien-Gesetz durch die Bundesregierung erfüllt. Die Grundvergütung für Strom aus Windkraft wird gesenkt und die Degression der Fördersätze deutlich verschärft. Auch ohne die zunächst vorgesehene starre Schwelle von 65 Prozent des Referenzertrags steht die Novelle damit ganz im Zeichen der Erhöhung der Effizienz des von der Bundesregierung eingeführten und in den vergangenen Jahren äußerst erfolgreichen Instruments. Etwa 120.000 Arbeitsplätze, die durch erneuerbare Energien in Deutschland geschaffen wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Von vielen Seiten werden wir international gelobt und als vorbildlich anerkannt im Rahmen des Klimaschutzes. Aber nichts könnte natürlich so gut sein, um dieses nicht noch verbessern zu können. Dies ist das Anliegen der jetzigen Novelle des EEG. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre tragen dazu bei, die Zielgenauigkeit der Förderung weiter zu erhöhen. So können die Effektivität und die Dynamik des Gesetzes für den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit für den Klimaschutz, für größere Unabhängigkeit der deutschen Wirtschaft von fossilen und atomaren Energien weiter ausgebaut werden.

Der zweite Teil Ihres Antrags ist inhaltlich noch schwächer, noch pauschaler und noch fragwürdiger.

(Beifall bei der PDS)

Natürlich müssen Konflikte zwischen Windkraftnutzung und betroffenen Bürgern sowie mit dem Natur- und Landschaftsschutz durch vernünftige und lenkende Planungen verringert werden. Die Mittel dafür sind aber vorhanden und wie die Kriterien für solche Planungen aussehen, das ist alles bekannt und natürlich auch in Thüringen vorhanden. Unbestreitbar ist die Erhaltung des Landschaftsbildes für ein Land - ich glaube, Herr Seela will mir eine Frage stellen. Aber ich komme jetzt gerade erst zu Ihrem Thema, Herr Seela, wenn ich Ihnen das sagen darf.

Wir fragen jetzt erst einmal: Frau Abgeordnete Becker, darf Ihnen der Abgeordnete Seela eine Frage stellen?

Selbstverständlich.

Dann bitte, Herr Abgeordneter Seela.

Glück gehabt. Frau Kollegin, haben Sie sich jemals mit Menschen unterhalten, die in der Nähe dieser Anlagen wohnen, und haben die Ihnen gegenüber ihre Begeisterung ausgedrückt?

Natürlich, ich spreche öfter mit Frau Tasch und ich spreche auch öfter mit Menschen, die in - nein, die ist nicht begeistert -, aber ich sage, auch die Ästhetik dieser Windkraftanlagen ist umstritten. Da sind wir uns doch vollkommen einig. Wir reden auch mit Menschen, die in der Nähe wohnen. Sie meinen bestimmt in Jena. Aber das ist doch auszugleichen, man muss es doch abwägen. Dieser Antrag ist ziemlich einseitig, das meine ich.

Unbestreitbar - deshalb habe ich gesagt, ich habe jetzt noch einen Abschnitt dazu - ist die Erhaltung des Landschaftsbildes für ein Land wie Thüringen, das erhebliche Potenziale gerade im Tourismus nutzen will, von großer Bedeutung. Nicht zuletzt ist die Schönheit der thüringischen Landschaften ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Tourismus im Freistaat. Wie schon gesagt, ist das Mittel der Landes- und Regionalplanung besonders dafür geeignet, Konflikte zwischen Windkraftnutzung und Landschaftsschutz zu verringern. Es ist wichtig, dass es dabei nicht um eine Verhinderungsplanung der Windkraft geht, sondern an objektiven Faktoren wie Windhäufigkeit und Netzanschlussmöglichkeiten muss sich orientiert werden. Erst dann können wertende Belange wie die Schönheit des Landschaftsbilds berücksichtigt werden. Es gibt natürlich - Herr Seela, da werden Sie mir auch Recht geben - schon Bereiche in Thüringen, auch landschaftlich nicht so wertvolle Gebiete, wo eine Windkraftnutzung besonders sinnvoll ist. Es muss reguliert werden, dass wir dort auch die Windkraftnutzung zulassen. Für diese Bereiche kann ein besonderer Schutz des Landschaftsbilds nun wirklich nicht herhalten. Es muss Aufgabe der Regionalplanung sein, die Windkraftnutzung zu stärken und zu fördern und nicht, wie Ihr Antrag suggeriert, einfach abzustellen. Das halte ich für schlichtweg falsch. Der negative Einfluss durch Windkraftanlagen auf die Erholungsfunktion der Landschaft darf auch nicht überschätzt werden, so wie es in Ihrem Antrag steht, denn gerade Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, in denen anteilig die meisten Windkraftanlagen stehen, sind besonders bekannte Tourismusgebiete. Die Windkraftnutzung hat der touristischen Attraktivität dieser Region aber nicht geschadet.

Wenn ich Ihnen noch ein paar Zahlen sagen darf: In Deutschland brauchten wir, wenn wir alle Energie aus Windkrafträdern beziehen wollten, 166.000 solcher Anlagen, die im Moment bei 1,5 Megawatt Nutzung wären. 166.000 Anlagen wären nötig, um ganz Deutschland mit Strom aus diesen Anlagen zu speisen. Wir haben im Moment 15.000 solcher Anlagen in Deutschland und es gibt

in Deutschland 280.000 Hochspannungsmasten, über die sich in Deutschland kein Mensch aufregt, die einfach hingenommen werden. Also, wenn wir Windkraft nutzen würden, würden wir Hochspannungsmasten abbauen, zurückbauen können und würden auf dezentrale Energien umsteigen,

(Zwischenruf Baldus, Staatssekretär: Und den Strom tragen wir dann von A nach B.)

was das Landschaftsbild sogar noch verbessern würde. Ich finde diese ganze Diskussion von Ihnen ziemlich abwegig und ich möchte auch noch mal in Bezug auf Ihre Wirtschaftsleute fragen, wie sie denn mit den Arbeitsplätzen in Thüringen umgehen. Das ist doch eines der höchsten Güter, die wir in Thüringen haben. Es sind 700 bis 800 Arbeitsplätze, die allein durch die Windenergie in Thüringen vorhanden sind und die wir auch erhalten wollen. Es ist die einzige Branche, die in den letzten Jahren Zuwachs hatte in Thüringen, wo es zu einem deutlichen Wachstum von Arbeitsplätzen kam. Durch so einen Antrag - Sie haben ja auch die Faxe und die Aufgeregtheit der Firmen mitbekommen - stellen Sie das alles in Frage? Ich halte das für ziemlich problematisch und ziemlich kurzfristig gedacht, das muss ich schon mal sagen. Ich hatte es auch schon angesprochen, die Einhaltung des Kyoto-Abkommens wollen Sie damit auch nicht mehr ermöglichen, damit unterlaufen Sie Ihren eigenen Minister, der ja für Mai wieder zu einer großen Klimakonferenz eingeladen hat. Auf die CO2-Einsparung durch Windenergie möchte ich hier nicht noch mal eingehen. Wegen dieser Abweisung im Bundesrat möchte ich nur darauf hinweisen, dass mit dieser Novelle auch die Bioenergie, auch ein hohes Gut, gestärkt wird durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ich weiß nicht, wie Sie das in Thüringen verkaufen wollen, dass Sie dann im Bundesrat dagegen argumentieren wollen. Das ist alles nicht nachvollziehbar. Wir lehnen diesen Antrag eindeutig ab, halten ihn für nicht nur sinnlos, auch vollkommen überflüssig in der heutigen Zeit. Entgegen dem, was die Zukunft bringen sollte, sind Sie rückwärts gewandt und Sie stellen auch noch Arbeitsplätze in Thüringen in Frage. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Krauße zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Becker, Ihre Rede hat sich ja schneller gedreht als ein Windrad, und zwar nicht mal um den Kern der Sache, sondern einfach nur um ideologische Scheuklappen und ähnliche Dinge. Wir haben gedacht, dass wir diesen Antrag

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Können Sie denken?)

einfach, verständlich, für jeden lesbar formulieren. In Ihrem Fall scheint uns das nicht gelungen zu sein. Zur Klarstellung am Anfang möchte ich sagen, zum einen ist dieser Antrag auf das Gebiet des Freistaats Thüringen bezogen, hat also insofern keine Bedeutung für den bundesweiten Ausbau der Windenergie bzw. können wir ja schließlich anderen Ländern nicht vorschreiben, wie sie mit ihrem Territorium, mit ihrer Landschaft umgehen. Punkt 2: Nicht, dass wir total gegen Windkraft sind, es steht: "für einen maßvollen Ausbau der Windenergie". Das, was man bei Ihnen herausgehört hat, Frau Becker, ist im Grunde genommen das, was uns der BUND, die Windkraftlobby und die Grünen schreiben - die Frau heißt Rothe, aber ist grün - Gleichsetzung von Windenergie und erneuerbaren Energien.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Stimmt, der Wind ist dann weg.)

Das ist in keinem Fall richtig. Zum einen haben wir hier schon knapp 400 Windräder stehen. Mittlerweile gibt es wohl 50 genehmigte Standorte und es werden noch einmal etwa 50 dazukommen können in den Gebieten, die als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen sind.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist alles zu regeln, wozu brauchen Sie dann...)

Es geht uns ganz einfach darum, dass die Kommunen und Anwohner ihre berechtigten Interessen auch wahrnehmen können.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das können die, dazu sind sie in der Lage.)

Es ist so, dass Anfang der 90er-Jahre eine sehr hohe Begeisterung für Windkraftanlagen vorhanden war, jedenfalls in weiten Teilen, und es wurden Gebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesen. Dies ist auch richtig und notwendig, denn dadurch wird wilden Bauanträgen überall im Außenbereich vorgebeugt, denn diese Privilegierung der Windkraftanlagen ist dann standortbezogen bzw. auf diese Flächen begrenzt. Die Privilegierung im Außenbereich, das muss man sagen, ist 1996 Gesetz geworden und im Bau- und Raumordnungsgesetz von 1998 nochmals festgeschrieben. Diese Entscheidung ist nach unserer Meinung auch damals vollkommen richtig gewesen, nur muss man sehen, wir haben Mitte der 90er-Jahre über Anlagen gesprochen mit Nabenhöhen so um die 40, 45, die ganz großen 50 Meter. Dementsprechend ist natürlich auch die Beeinflussung des Landschaftsbilds wesentlich geringer gewesen. Heute reden wir über Nabenhöhen bis zu 150 Meter und einem Rotordurchmesser von 100 Metern. Wenn Sie mal zum Vergleich das Bild einer solchen Windkraftanlage gegen das Bild eines

Jumbojets setzen, der verschwindet in dieser Silhouette. Das mag für windhöffige Standorte alles richtig sein und man muss auch sehen, dass die Anlagengrößen heute auch mit anderen Leistungsgrößen einhergehen. Ich habe mir den Kommentar zu dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Errichtung von Windkraftanlagen durchgelesen. Dort spielt in der Regel die CO2-freie Energiegewinnung die allererste Rolle und diese wird hier über Interessen von Natur und Landschaft gestellt, eben wegen der CO2-Vermeidung.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Dann brau- chen wir die Landschaft nicht mehr.)

Wir sind allerdings einer etwas anderen Auffassung im Vergleich zu den Windkraftbetreibern, die uns gesagt haben, sie bauen nur dort Windkraftanlagen, wo es Einverständnis seitens der Kommunen und der Anwohner gibt. Dies scheint offenbar nicht der Fall zu sein, sonst gäbe es nicht auch immer wieder auf Thüringen bezogen, ich rede jetzt nicht von den bundesweit agierenden Vereinigungen, sondern nur auf Thüringen bezogen, jede Menge Konflikte zwischen Anwohnern, Kommunen und den Windkraftbetreibern. In meinem Heimatort ist es so, dass da auch ein Rechtsstreit um Windkraftstandorte anhängig ist. Die Gemeinde hat sich klar dagegen positioniert, die Einwohner haben sich dagegen positioniert und die Sache liegt bei Gericht. Wenn es denn so wäre, dass die Windkraftbetreiber sagen, jawohl, wir machen das nur oder wir bauen nur, wenn die Bevölkerung vor Ort einverstanden ist, dann gäbe es ja diese Konflikte nicht. Sie sprachen davon, übrigens ist das in dem Brief von Bündnis 90/Die Grünen, BUND und Regionalverband des Thüringer Bundesverbands Windenergie auch so dargestellt worden, dass wir sozusagen das Weltklima gefährden, wenn wir die Windenergie behutsam ausbauen wollen. Klar sein muss immer wieder, es ist nicht so, dass wir ein Verbot der Windenergiegewinnung wollen, sondern wir wollen sie nur dort, wo sie noch sinnvoll ist. Da kann ich Ihnen auch mal zwei Zahlen nennen. Die Arbeitsleistung der Thüringer Windkraftanlagen beträgt durchschnittlich 1.500 bis 1.800 Stunden im Jahr. Rechnen Sie das mal aus, da kommen Sie auf runde drei Monate. Und was machen Sie denn das restliche Dreivierteljahr? Sie brauchen also Kompensationskraftwerke. Nachgewiesenermaßen brauchen Sie für ein KW Windenergie 0,8 KW Kompensationsleistung. So viel zu Ihrer CO2Einsparung. Diese Kompensationskraftwerke, die stehen natürlich nicht neben den Windparks, die stehen irgendwo anders. Und jetzt kommen wir zu Ihren Starkstrommasten. Die Starkstrommasten werden zunehmen müssen, weil die Verbundnetze ausgebaut werden, das sagen die Energieversorger übrigens ganz genauso, um nämlich den Strom genau dort hinzubringen, wo er benötigt wird, wenn die Windenergie eben mal schläft. Dann haben Sie noch einen kleinen Vorteil bei den Starkstrommasten - die ich nun auch nicht sonderlich mag, mir wäre es auch lieber, man könnte die nach und nach verschwinden lassen -, nämlich die drehen sich nicht so schnell wie Windräder

und werfen deshalb mit dem Dispoeffekt. Das ist der Vorteil bei der ganzen Geschichte. Wir müssen schlicht und ergreifend einfach mal die ideologischen Scheuklappen abnehmen und müssen sagen, wenn wir nach ein paar Jahren oder nach 10 Jahren jetzt feststellen, dass die Windenergie im Binnenland einfach nicht so ökonomisch arbeiten kann, sondern nur mit hoher Förderung arbeiten kann, dann sollten wir doch die Möglichkeit haben und da muss uns doch die Möglichkeit eingeräumt werden, dass wir sagen, gut, die Windkraft ist für den Standort Thüringen weit gehend ausgereizt, dann müssen wir uns auf andere erneuerbare Energien mehr konzentrieren. Wenn ich dann sehe, wie zum einen auch die grüne Fraktion, der BUND gegen die Wasserkraft wettert, ich nenne hier nur das Beispiel Goldisthal, dort wird das Wasser mehrfach genutzt.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Das wissen Sie schon, dass ein Pumpspeicherwerk ein Energievernichter ist.)

Es gibt dort keinen CO2-Ausstoß bei der Energiegewinnung, aber dort lässt man sich sein Klagerecht gut bezahlen

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Das haben Sie schon damals im Ausschuss nicht verstanden.)

und meint, man hätte hier etwas für die Umwelt getan. Nun sage ich, gerade ein solches Kraftwerk ist ein Rieseneingriff in die Natur, unbestritten. Auf der anderen Seite ist die Beeinflussung des Landschaftsbilds nicht mal ein Bruchteil dessen, was Hunderte von Windrädern in der Landschaft bewirken.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist doch alles objektiv.)

(Beifall bei der CDU)

Abgesehen davon habe ich natürlich den Spiegelartikel gelesen; ich habe das Urgestein Franz Alt gelesen, es ist also nicht so, dass wir uns nicht auch mit den Wirtschaftsleuten abgestimmt hätten; auch hier gab es sehr kontroverse Diskussionen, und ich sage Ihnen, dieser Antrag ist auch nicht von heute auf morgen entstanden, sondern ungefähr seit Anfang Dezember letzten Jahres beschäftigen wir uns intensiv mit dieser Geschichte. Zur Frage der Arbeitsplätze, ganz direkt gesprochen, ca. 700 Arbeitsplätze sind in Thüringen bei der Herstellung von Windkraftanlagen gebunden. Das ist richtig. Aber die Zahl sinkt und sie sinkt erstaunlicherweise schon seit einigen Monaten, ohne dass unser Antrag bekannt war. Wenn die letzten 150 Windkraftanlagen für Thüringen produziert sind, dann sagen Sie mir einfach mal, wenn dieser Antrag die Arbeitsplätze vernichtet, was machen die Leute dann, wenn diese Anlagen aufgestellt sind, wenn die Produktion für unseren Thüringer Standort beendet ist. Das ist doch vollkommener Unsinn, was hier behauptet wird. Ich sage es noch einmal: Wir sind hier schlicht und ergreifend davon ausge

gangen für unser Bundesland Thüringen. Dann kann man sich ja zum Beispiel mal damit befassen, mit Windkraftgrenzen und -möglichkeiten - Forum des Regierungspräsidenten von Kassel vom 06.11.02; Konfliktfelder, wachsende Größe und Anzahl der Windkraftanlagen; Erweiterung von Windkrafteinzelstandorten; erhebliche Fernwirkung im Mittelgebirge; zunehmende Bedeutung der Kulturlandschaft als Erholungsraum; steigender Regenerationsbedarf der Menschen; Verringerung unzerschnittener und unbelasteter Räume. So viel zu den Kernpunkten.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht auch an einen Kreistagsbeschluss des Landkreises Nordhausen erinnern; wenn ich es recht in Erinnerung habe, ich könnte es Ihnen auch noch mal raussuchen, ist der wohl mit nur 2 Gegenstimmen verabschiedet worden. Gut, eine mag ja von Ihnen gewesen sein, das ist jetzt auch...

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ich war gar nicht da.)

Ach, Sie waren nicht da. Frau Becker, das halte ich aber jetzt für sehr riskant, bei einem solchen brisanten Thema nehmen Sie sich frei?

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nein, ich war nicht angemeldet.)

Oder haben Sie sich vor der Entscheidung gedrückt?

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das wäre das Allerletzte.)

Man kann aber natürlich immer in allen Belangen sehr verschiedener Meinung sein. Ich habe hier einen Bericht, ein Gutachten "Ermittlung der Arbeitsplätze und Beschäftigungsauswirkungen im Bereich erneuerbare Energien" Dezember 2003, Auftraggeber: Hans-Böckler-Stiftung - steht nicht in dem Verdacht der CDU nahe zu stehen. Wir haben dazu ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Januar 2004. Dieses Gutachten beschäftigt sich genau mit dem Thema nachwachsende bzw. erneuerbare Energien, insbesondere mit der Windkraft. Hier möchte ich Ihnen bitte den letzten Absatz, nämlich die Schlussfolgerung zitieren. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft, vermute ich, wird auch der CDU nicht unbedingt nahe stehen - und man schreibt hier: "Mit dem Beginn eines funktionierenden Marktes für CO2-Emissionslizenzen in Europa verändert sich die Wirkung des EEG. Hat es bisher, wenn auch mit sehr hohen volkswirtschaftlichen Kosten zur Reduktion von CO2-Emissionen beigetragen, so wird sein Gesamteffekt auf die Reduktion von CO2-Emissionen nach der Implementierung dieses Lizenzmarktes gleich Null sein. Es wird dann zu einem ökologisch nutzlosen, aber volkswirtschaftlich sehr teurem Instrument und müsste konsequenter

weise abgeschafft werden." Dies alles können Sie nachlesen; dies alles ist auf wissenschaftlicher Basis geschrieben, wie ich meine, weit gehend auf Fakten beruhend. Wir haben überhaupt keine Notwendigkeit bei solch einem Antrag, wie wir ihn hier vorlegen, uns gegenseitig politisch in einer Weise Versagen, Unfähigkeit, Unwilligkeit und Überflüssigkeit vorzuwerfen, wie das von Frau Becker gerade getan wurde. Ich meine, wir sollten nach wie vor im Gespräch bleiben, aber