Protocol of the Session on April 1, 2004

Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Vertreter der Landesregierung, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne, ich begrüße Sie alle sehr herzlich zur heutigen 103. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 1. April 2004, die ich hiermit eröffne.

Neben mir haben als Schriftführer Platz genommen Frau Abgeordnete Zitzmann und Herr Abgeordneter Seidel. Frau Abgeordnete Zitzmann wird die Rednerliste führen.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Gentzel, Frau Abgeordnete Dr. Klaus, Frau Abgeordnete Tasch und Herr Abgeordneter Dr. Vogel.

Ich möchte vorab noch einige Hinweise geben: Im Foyer vor der Landtagskantine findet eine Ausstellung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie statt.

Dann haben wir ebenfalls im Foyer die Arbeitsgruppe Erfurt der UNICEF, die wieder traditionell Ihre Karten, in diesem Fall die Osterkarten, zum Verkauf anbietet.

Im oberen Stockwerk vor dem Besucherzentrum haben wir eine kleine Präsentation im Rahmen der 4. bundesweiten Verkehrssicherheitswoche. Dort werden Bilder gezeigt zum Thema "Straßenverkehr"; vor allen Dingen sollen sie Warnung vor Unfällen und entsprechendem Fehlverhalten im Straßenverkehr sein.

Heute Abend haben wir schließlich noch einen parlamentarischen Abend vom VdK Sozialverband nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr.

Damit komme ich jetzt zur Tagesordnung selbst. Dazu möchte ich auch einige Hinweise geben.

Zu TOP 2: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften" hat die Drucksachennummer 3/4131. Außerdem wurden Änderungsanträge der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4143 und der Fraktion der SPD in Drucksache 3/4146 verteilt.

Zu TOP 5 und 12: Aufgrund des Sachzusammenhangs schlage ich vor, den Tagesordnungspunkt 5 "Gesetz zur Bereinigung des Thüringer Polizei- und Sicherheitsrechts", Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 3/4105, und den Tagesordnungspunkt 12 "Verfassungsmäßigkeit der Thüringer Sicherheitsgesetze", Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4117 - Neufassung -, gemeinsam auf

zurufen als Tagesordnungspunkte 5 a und b, wenn das Einverständnis findet. Frau Nitzpon.

Sehr einverstanden.

Die anderen Kollegen auch sehr einverstanden? Gut, dann machen wir das so. Vielen Dank.

Zu TOP 7 "Konkrete Umsetzung der so genannten ’Initiative Mitteldeutschland'", Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4144 verteilt.

Zu TOP 8 "Bericht der Landesregierung zur Belastung der Thüringer Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch Beiträge und Gebühren im Bereich Wasser/Abwasser", Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/4089, wird noch ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4145 verteilt.

Zu TOP 14 - Fragestunde: Hier kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu, die Drucksachen 3/4130/4132/4136 und 3/4137. Dagegen wurde die Drucksache 3/4124 zwischenzeitlich durch die Fragestellerin zurückgezogen, wird also nicht aufgerufen.

Die Landesregierung hat noch angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Im Blick auf den Untersuchungsausschuss 3/4, der sich am gestrigen Tag konstituiert hat, ist der Ältestenrat übereingekommen, den ersten monatlichen Bericht, zu dem wir ja im Landtag beschlossen haben, dass monatlich berichtet werden soll über den Sachstand, im Monat Mai auf die Tagesordnung zu setzen.

Gibt es weitere Ergänzungen oder Widersprüche? Frau Abgeordnete Doht.

Frau Präsidentin, im Namen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses 3/2 beantrage ich, die Beratung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses "Geschäftsführung der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH, Aufsichtstätigkeit der Landesregierung über die Geschäftsführung der TSI und Effektivität der TSI", in der heutigen Landtagssitzung zu beraten.

In der heutigen oder morgigen, je nachdem, wie der Ablauf kommt. Haben wir einen Platzierungsvorschlag? Nach Tagesordnungspunkt 13 und dem, was vielleicht noch eingefügt wird? Wenn es heute sein sollte, benötigen wir noch eine Fristverkürzung mit einfacher Mehrheit, aber das können wir dann, falls wir heute dazu kommen, noch an Ort und Stelle beschließen, da sich darüber Einigkeit im Haus abzeichnet. Dann nehmen wir das auf jeden Fall auf. Bitte, Herr Dr. Pidde.

Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich, den fristgemäß eingereichten Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes" in Drucksache 3/4125 auf die Tagesordnung zu nehmen. Ich schlage vor, nach der Abarbeitung der anderen Gesetze in erster Beratung, also nach Tagesordnungspunkt 6.

Vielen Dank. Gibt es weitere Wünsche? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die beantragte Beratung des Berichts des Untersuchungsausschusses 3/2 abstimmen, damit alles seine Form und Ordnung hat. Wer mit der Aufnahme in die Tagesordnung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Dann mit übergroßer Mehrheit aufgenommen. Als Platzierung schlage ich vor, dass wir das dann nach Tagesordnungspunkt 13 aufrufen. Die Fristverkürzung können wir dann noch beschließen, wenn wir sie brauchen.

Wer mit der Aufnahme des Schulgesetzes, Antrag der SPDFraktion in Drucksache 3/4125, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Eine große Anzahl von Enthaltungen, aber mit Mehrheit beschlossen; wird also aufgenommen, und zwar nach Tagesordnungspunkt 6. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, nehme ich es an die Reihe, wo es auch hingehört nach unserer Ordnung, an das Ende der Gesetze. Damit ist die Tagesordnung festgestellt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3883 - korrigierte Neufassung dazu: Berichtigung - Drucksache 3/4122 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/4131

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/4143 Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/4146 ZWEITE BERATUNG

Herr Abgeordneter Höhn wird uns Bericht über die Ausschussberatung erstatten. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 29. Januar 2004 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein "Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften" an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf abweichend von der Regel nach § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor Beratung des federführenden Haushalts- und Finanzausschusses in seiner 38. Sitzung am 6. Februar 2004 beraten, jedoch seine Beratung damals nicht abgeschlossen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den o.g. Gesetzentwurf in seiner 58. Sitzung am 27. Februar 2004 beraten und zu dem Gesetzentwurf ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

An der Anhörung wurden beteiligt die Rektoren der Hochschulen, der Hochschullehrerbund - Landesverband Thüringen e.V., der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Thüringen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen, der Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Thüringer Beamtenbund, der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag, der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen, der DGB - Landesbezirk Thüringen, die Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Thüringen, der Thüringer Richterbund, der Thüringer Lehrerverband und die Christliche Erziehergemeinschaft in Thüringen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass einige der Anzuhörenden in ihren Antwortschreiben Kritik an der Kurzfristigkeit der Terminstellung für ihre Stellungnahme geäußert haben.

In der 59. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 19. März 2004 erfolgte die Auswertung der Anhörung und die Beratung über die Vorschläge der Fraktionen zur Beschlussempfehlung. Alle drei Fraktionen hatten Vorschläge für die Beschlussempfehlung vorgelegt. Allerdings haben nur die Vorschläge der CDU-Fraktion die Ausschussmehrheit auf sich vereinigen können und damit logischerweise Eingang in die Beschlussempfehlung des Ausschusses gefunden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf noch einmal in seiner 41. Sitzung

am 26. März 2004 beraten und bestätigte mit Mehrheit die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die nunmehr in der Drucksache 3/4131 dem Hause vorliegt.

Abschließend möchte ich namens des Haushalts- und Finanzausschusses allen Beteiligten für ihre schriftlichen Hinweise, Anregungen, Bedenken sowie die Diskussion im Ausschuss danken. Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Damit kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Dr. Kaschuba, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Gesetzentwurf der Landesregierung, welcher sich mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften befasst, finden sich auch wesentliche Passagen zum Hochschulbereich. Das Bundesgesetz verfolgt drei grundsätzliche Ziele, einmal die Ablösung der altersbedingten Gehaltszuwächse durch eine altersunabhängige, leistungsorientierte, individuelle Vergütung, zweitens setzt es Anreize für Leistungssteigerung und drittens geht es um die Förderung des Leistungswettbewerbs zwischen Professoren und zwischen Hochschulen.

Auf die Rahmenbedingungen für diese Thematik bin ich bereits in meiner Rede im Januar eingegangen. Ich muss jedoch an dieser Stelle noch einmal einige Anmerkungen zum Gesetzgebungsverfahren in Thüringen machen, und zwar einmal zum Zeitpunkt der parlamentarischen Behandlung und zum anderen zur Art der Beteiligung der Hochschulen und möchte noch auf einige inhaltliche Probleme verweisen.

Das Gesetz wurde zu Beginn des Jahres 2002 vom Bundestag verabschiedet. Die bundesweite Geltung ist ab dem 1. Januar 2005 vorgesehen. Eine thüringenspezifische Regelung ist folglich bis zum 31. Dezember 2004 möglich. Gleichzeitig mit dem Professorenbesoldungsgesetz wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Gegen diese Novelle haben die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen Verfassungsklage erhoben. Die Verhandlung wurde gestern vor dem Bundesverfassungsgericht durchgeführt. Erfahrungsgemäß ist erst in den nächsten Monaten mit dem Urteilsspruch zu rechnen. Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs der beiden Gesetze ist es durchaus wahrscheinlich, dass es im Sommer erneuten Novellierungsbedarf geben kann.

Zehn Bundesländer haben sich darum dafür entschieden, erst nach dem Urteilsspruch die landesrechtlichen Regelungen zu verabschieden. Besonders beschämend finden wir jedoch das Vorgehen in der Sache, um die es hier geht, selbst. Diejenigen, die mit dieser Problematik vertraut sind und die die Gesetze in die Praxis umsetzen, fanden bei Ihnen nur sehr wenig Gehör. Das betrifft die Hochschulen selbst. Im Sommer vorigen Jahres waren die Hochschulen aufgefordert worden, Herr Höhn hat das bereits gesagt, zum damaligen Referentenentwurf Stellung zu beziehen. Es ist kaum ein Votum der Hochschulen in den Referentenentwurf aufgenommen worden, und nun fand eine erneute Anhörung der Hochschulen statt. In seltener Einheitlichkeit kritisierten die Hochschulen den Gesetzentwurf und bemängelten die Nichtberücksichtigung ihrer Stellungnahmen. Sie haben alle am gestrigen Tag mit Datum vom heutigen Tag den Brief der Thüringer Landesrektorenkonferenz bekommen, unterzeichnet von Prof. Bauer-Wabnegg, dem von der CDU vorgeschlagenen Mitglied der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin. Ich hoffe, dass Sie wenigstens diesem Anschreiben in der heutigen Debatte noch zu Gehör verhelfen.

Die SPD-Fraktion hat ja ihre Änderungsanträge gestern noch einmal geändert und Teile auch dieses Briefes in ihre Änderungsanträge mit aufgenommen. Ich bitte Sie einfach darum, auch den Meinungen derjenigen, die wirklich dann die Folgen des Gesetzes zu tragen haben, Gehör zu verschaffen. Es haben alle einen erheblichen Änderungsbedarf angemahnt. Ich möchte hier noch einmal Prof. Bauer-Wabnegg zitieren, wenn Sie gestatten: "Da es sich bei dem gesamten Komplex der Professorenbesoldungsreform um einen höchst sensiblen Vorgang handelt, der gegebenenfalls dauerhaften Schaden verursacht, plädiert die Bauhaus-Universität dringend dafür, den vorgelegten Entwurf nachzubessern und den Hochschulen weitestgehend eigene Spielräume einzuräumen." Ich gehe davon aus, dass alle Mitglieder des Landtags diese Dinge auch zur Kenntnis genommen haben.

(Beifall bei der PDS)

Es bleibt eigentlich das Geheimnis der CDU-Fraktion und der Landesregierung, weshalb sie in diesem Falle die Hochschulen so mit Missachtung strafen. Es gibt bereits ausreichend viele Diskussionen zur Hochschulpolitik der Landesregierung und ich denke, in einem solchen Falle sollte man noch zu einer vernünftigen Regelung kommen. Kostengründe können dieses Mal nicht der Grund für die Nichtberücksichtigung der Vorschläge sein, da Kostenneutralität Gebot ist. Meine Fraktion hat deshalb in allen Gremien Änderungsanträge zum Gesetzentwurf gestellt, die den Intentionen der Hochschulen folgen, sowohl im Haushaltsund Finanzausschuss als auch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Diese Vorschläge wurden selbstverständlich von Ihnen abgelehnt.

Ich möchte noch einmal auf zwei gravierende Einzelprobleme eingehen. Einmal werden im Gesetzentwurf die Unterschiede zwischen den Universitäten und Fachhochschulen zementiert. Es ist in § 10 nicht nachvollziehbar, warum Kanzler der Kunsthochschulen oder Fachhochschulen nur nach W 2 besoldet werden sollen, die der Universitäten jedoch nach W 3. Auch die Begrenzung der W-3-Stellen an Fachhochschulen auf 10 Prozent überzeugt in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Die meisten anderen Bundesländer betonen sogar die Gleichstellung dieser Hochschuleinrichtungen,

(Beifall bei der PDS)

und wir glauben, dass sie daran gut tun. Zum Zweiten werden vor allem bei den Leistungsbezügen Probleme erwartet. Auch der benannte Besoldungsdurchschnitt liegt unter den bundesweiten Werten. Nicht zu Unrecht befürchten darum die Thüringer Hochschulen, dass sie nicht nur im Wettbewerb um gute Wissenschaftler schlechte Karten im Verhältnis zu anderen Bundesländern haben, sondern auch die Abwanderungsbereitschaft vorhandener Wissenschaftler stimuliert wird. Der Gesetzentwurf, der hier vorgelegt wurde, ist unserer Meinung nach ein Schritt in die falsche Richtung. Anstatt eine Stärkung der Hochschulautonomie vorzunehmen, anstatt in allen Richtungen mehr Spielraum zu gewähren, anstatt die typisch deutsche und thüringische staatliche Regelungswut einzudämmen, die Ihnen tatsächlich nachgesagt wird,

(Beifall bei der PDS)

und anstatt den rigiden staatlichen Dirigismus abzubauen, ich verweise dabei auf die Verordnungsermächtigung in § 17, wozu die SPD-Fraktion ja auch noch mal einen Änderungsantrag vorgelegt hat, wird eine weitere Chance verpasst, die Thüringer Hochschulen wirklich zu stärken. Dem vorliegenden Gesetzentwurf wird deshalb meine Fraktion ohne gravierende Änderungen nicht zustimmen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Müller, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren - ganz kurz -, parteiübergreifend wurde im zurückliegenden Jahr die Hochschullehrerbesoldung auf Bundesebene reformiert mit der Zielrichtung, die deutsche Wissenschafts- und Forschungslandschaft zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung das neue Bundesgesetz in Landesrecht umsetzen. Dabei geht es vornehmlich um eine Anpassung der Hochschullehrerbe