Protocol of the Session on April 1, 2004

Zu Frage 2: In die Prüfung der Zuwendungsanträge werden die Staatlichen Schulämter und bei größeren Bauvorhaben die Staatsbauämter mit einbezogen.

Zu Frage 3: Die Schulträger können auf der Grundlage der im Jahr 2003 bei den staatlichen Trägern und Anfang 2004 bei den freien Trägern mitgeteilten Zuwendungshöhen die Maßnahmen ausschreiben, ohne den Zuwendungsbescheid abwarten zu müssen. Die Bewirtschaftung richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder, also des Landes, des Freistaats Thüringen in diesem Fall.

Gibt es eine Nachfrage? Bitte, Frau Abgeordnete Sojka.

Wann kann ein Schulträger mit dem Zuwendungsbescheid rechnen, wenn der Antrag in Ihrer Behörde bereits im Sommer vergangenen Jahres vorlag, also der vollständige Antrag dann im Herbst gestellt worden ist, und das Staatsbauamt Gera in die Prüfung einbezogen werden muss, aber jetzt noch nicht einmal der Antrag beim Staatsbauamt Gera vorliegt. Der Weg von Erfurt nach Gera scheint ein Dreivierteljahr zu dauern. Wann kann der Schulträger, der bereits über eine Fördermittelzusage verfügt, mit dem Be

scheid rechnen?

Ich kann Ihnen dazu natürlich nur global sagen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, da ich die Umstände des Einzelfalls nicht kenne. Ich bin aber gern bereit, diesem Einzelfall nachzugehen.

Gut, das ist ein Wort. Weitere Fragen gibt es nicht, dann kann ich diese Frage beenden. Wir kommen zum Aufruf der nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/4118. Herr Abgeordneter Kummer hat das Wort.

Haltung der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur entschädigungslosen Enteignung von Bodenreformerben

Laut einer Pressemitteilung der Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, vom 26. Februar 2004 haben Regierungsvertreter aller ostdeutschen Bundesländer ohne Widerspruch die Ankündigung zur Kenntnis genommen, zwecks abschließender Klärung von Rechtsfragen die Große Kammer des Gerichtshofes anrufen zu wollen. Damit möchte der Bund innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist bis zum 21. April 2004 Rechtsmittel gegen das oben genannte Urteil einlegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen des Bundes und ist beabsichtigt, die Bundesjustizministerin doch noch zu einem Verzicht auf Rechtsmittel zu bewegen?

2. Wie wird seitens der Landesregierung das Zustandekommen eines bundeseinheitlichen Entschädigungs- bzw. Wiedergutmachungsgesetzes unterstützt?

3. Welche Schritte können seitens des Freistaats Thüringen noch eingeleitet werden, um die entschädigungslos enteigneten Grundstückseigentümer zu ihrem Recht kommen zu lassen?

4. Plant die Landesregierung bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtskraft des Urteils einen Stopp des Verkaufs an Grundstücken, die aufgrund des Bodenreformabwicklungsgesetzes in Landeseigentum übergegangen sind?

Das Wort für die Landesregierung hat Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung unterstützt die Einlegung eines Rechtsmittels.

Zu Frage 2: Für den Erlass eines Entschädigungsgesetzes ist der Bund zuständig. Der Bund hat auch das nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandete Gesetz erlassen. Wenn das Bundesgesetzgebungsverfahren vom Bund eingeleitet wird, nimmt die Landesregierung die ihr im Gesetzgebungsverfahren zustehenden Bürgerbeteiligungsrechte mit der gebotenen Verantwortung wahr.

Zu Frage 3: Die derzeitige Rechtsstellung der Grundstückseigentümer richtet sich nach dem geltenden Bundesrecht. Zurzeit wird keine Möglichkeit gesehen, ohne Änderung des geltenden Bundesrechts den Grundstückseigentümern eine andere Rechtsposition einzuräumen.

Zu Frage 4: Die Verwaltung und Verwertung des landwirtschaftlichen staatlichen Grundbesitzes, in den diese Grundstücke eingegangen sind, erfolgt auf der Grundlage der von der Landesregierung gebilligten Konzeption des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 24.08.2001. Danach ist der landwirtschaftliche staatliche Grundbesitz vorrangig für öffentliche Zwecke unmittelbar oder als Tauschland bereitzuhalten. Soweit öffentliche Belange hier nicht entgegenstehen, kann landwirtschaftlicher staatlicher Grundbesitz an die TLG und LEG zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur öffentlichen Ausschreibung an private Investoren mindestens zum Verkehrswert verkauft werden. Aufgrund dieser restriktiven Regelungen bedarf es darüber hinausgehend keines Verkaufsstopps.

Das war die Antwort, Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist auch diese Anfrage erledigt und ich komme zum Aufruf zur letzten Anfrage, und zwar in Drucksache 3/4136. Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann.

Umgang mit Volksbegehrensdaten

Im Nachgang zum Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" erhebt sich die Frage nach dem Umgang der Behörden mit den im Rahmen des Volksbegehrens angefallenen Daten, die von datenschutzrechtlichem Interesse sind, zumal § 30 alte Fassung bzw. § 5 neue Fassung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürger

antrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) Löschungsvorschriften enthalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind bei den Behörden, die mit der Durchführung des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringen" befasst waren, alle vorhandenen personenbezogenen Daten, die bei der Durchführung des Volksbegehrens erhoben, verarbeitet oder genutzt wurden, inzwischen gelöscht worden und wann ist das geschehen?

2. Erfolgte beim Thüringer Landesamt für Statistik eine Verarbeitung oder Nutzung solcher Volksbegehrensdaten und wie ist das Amt mit diesen Daten weiter verfahren?

3. Wie sind die Behörden mit nicht personenbezogenen Daten umgegangen, die bei ihnen im Zuge des Volksbegehrens angefallen sind?

4. In welcher Weise haben die Behörden die Landesbeauftragte für den Datenschutz in die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" einbezogen?

Es antwortet für die Landesregierung Herr Innenminister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Herrn Dr. Hahnemann wie folgt:

Zu Frage 1: Nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 19.09.2001 festgestellt hat, dass der Inhalt des Volksbegehrens teilweise gegen bestehendes Verfassungsrecht verstößt und damit das Volksbegehren unzulässig ist, war das laufende Verfahren zur Durchführung des Volksbegehrens beendet. Das Innenministerium hat daher am 19.11.2001 unter Bezugnahme auf § 30 alte Fassung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren, Volksentscheid die Meldebehörden angewiesen, die nicht mehr benötigten Unterlagen zu diesem Verfahren zu vernichten, soweit dies nicht bereits geschehen war. Die Meldebehörden wurden darauf hingewiesen, dass insbesondere die zum Zwecke der Überprüfung angelegten Zusatzvermerke aus den Melderegistern zu löschen sind. Es liegen der Landesregierung keine Anhaltspunkte vor, dass die Meldebehörden dieser Weisung nicht nachgekommen sind.

Zu Frage 2: Das Landesamt für Statistik war zu keinem Zeitpunkt mit der Verarbeitung der Daten befasst.

Zu Frage 3: § 30 alte Fassung des Gesetzes galt nur für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Volksbegehrens erhoben wurden. Für alle anderen Daten gelten die in der allgemeinen Verwaltung üblichen Aufbewahrungsfristen. Solche Unterlagen waren daher nicht zu löschen und befinden sich, wie beispielsweise die Stellungnahmen zur Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens, in den entsprechenden Akten der Ministerialverwaltung.

Zu Frage 4: Das Innenministerium hat die datenschutzrechtlichen Fragen in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz geklärt und den Meldebehörden in Form von Rundschreiben und Erlassen klare Vorgaben gemacht.

Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist diese Frage beantwortet und ich schließe die Fragestunde und komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 15

Aktuelle Stunde

auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Konsequenzen aus den Terroranschlägen in Madrid vom 11. März 2004 für den Freistaat Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/4103

Wir treten gleich in die Aussprache ein. Ich sehe allerdings nur einen der gemeldeten Redner jetzt im Saal, das ist der Abgeordnete Fiedler. Dann beginnen wir mit Ihnen, Herr Fiedler. Ich habe noch eine Meldung von der SPD, Herr Abgeordneter Pohl. PDS hat noch gar nicht gemeldet. Herr Ramelow persönlich? Gut.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute in der Aktuellen Stunde das Thema auf die Tagesordnung gesetzt "Konsequenzen aus den Terroranschlägen in Madrid vom 11. März 2004 für den Freistaat Thüringen" und es ist natürlich auch nicht zu trennen von der Bundesrepublik Deutschland, denn wir sind Teil der Bundesrepublik. Ich denke, dass es kein aktuelleres Thema gibt als das, was wir heute auf der Tagesordnung stehen haben. Denn es hat uns gezeigt, die Anschläge von Madrid haben uns einfach erneut vor Augen geführt, dass Europa unmittelbar von terroristischen Angriffen mit verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung bedroht ist. Deutschland bleibt im Visier von Terroristen. Angesichts dieser Herausforderungen braucht Deutschland dringend ein Gesamtkonzept Sicherheit, das einen optimalen Schutz für die Bevölkerung bietet. Ich glaube auch, und meine Fraktion, die Grenzen zwischen innerer

und äußerer Sicherheit haben sich aufgelöst. Darauf muss eine verantwortungsvolle Sicherheits- und Verteidigungspolitik reagieren. Es muss endlich Schluss sein mit ideologischen Blockaden. Sicherheitsvorsorge darf nicht punktuell erfolgen, sondern muss in Form eines Gesamtkonzepts Sicherheit stattfinden, das innere und äußere Sicherheit gleichzeitig umfasst. Wer Deutschland allein mit einer auf Auslandseinsätze ausgerichteten Bundeswehr zum Beispiel sichern will, verkennt die Gefahren, die hier insgesamt drohen.

In Thüringen haben ja die Landesregierung, Gott sei Dank, und die Fraktionen nach dem 11. September in den USA mit dem Paket Programm für mehr Sicherheit in Thüringen, Verstärkung des Kampfes gegen den Terrorismus, einen Weg beschritten, der immerhin mit 25 Mio.  auf den Weg gebracht wurde. Ich will einfach noch mal darauf verweisen, dass wir hier gerade in Thüringen einiges auf den Weg gebracht haben. Warum mache ich das? Damit wir daraus auch ersehen, dass wir gut vorbereitet sind und jetzt, Gott sei Dank, in Thüringen den Weg konsequent weitergehen können. Zur Terrorismusbekämpfung werden bei uns in Thüringen die Staatsschutzkommissariate in den Polizeidirektionen sowie den Staatsschutzabteilungen im LKA um insgesamt 20 Beamte des Polizeivollzugsdienstes verstärkt. Terroristische Anschläge stellen für große Teile der Bevölkerung eine Gefährdung dar. Der Terrorismusbekämpfung wird deshalb Vorrang eingeräumt. Das zusätzliche Personal wird insbesondere zur Intensivierung der Ermittlungstätigkeiten, Hinweisbearbeitung, so genannte Schläfer, sowie zur Erstellung von Gefährdungsanalysen eingesetzt. Wir haben auch eine Koordination der Terrorismusbekämpfung zwischen den Ministerien, zwischen den Sicherheitsbehörden und innerhalb der Polizei, das wird durch zusätzliches Personal verbessert. Die Polizeiabteilung im Thüringer Innenministerium wird um sieben Mitarbeiter verstärkt. Da das MEK bereits mit den bisherigen Aufgaben vollständig ausgelastet ist, wird ein zusätzliches mobiles Einsatzkommando MEK mit einer Stärke von 25 Polizeibediensteten eingerichtet. Das MEK Personenschutz wird so aufgrund der angespannten Sicherheitslage künftig vermehrt die Bereitschafts- und Landespolizei im Observationsbereich entlasten. Zur Intensivierung der Finanzermittlung werden insgesamt 13 Polizeivollzugsbeamte eingestellt. Die gegenwärtigen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes BKA zeigen, welche immensen Mittel den Terroristen zur Verfügung stehen und über welches komplexe Finanzgeflecht diese Mittel transferiert werden. Zur effizienten Bekämpfung des Terrorismus bedarf es, wie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, spezialisierter und von anderen Ermittlungen freigestellter Finanzermittler, Vermögensabschöpfer, so dass zusätzliches Personal unverzichtbar ist. Wir werden weiterhin zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Polizei zwei zusätzliche Dozenten einstellen. Terroristische Straftaten erfordern nicht nur im Falle eines großen Schadensereignisses eine besondere Qualität der Tatortarbeit, sondern es ist auch bei späteren Ermittlungsverfahren die Tatortgruppe um zwei Polizeibedienstete aufgestockt worden. DNA-Analysen

sind einige der wichtigen Punkte, die wir einfach brauchen und deswegen wird auch dieses weiter voran gebracht. Mit dem zusätzlichen Einsatz von insgesamt sechs Profilern zur operativen Fallanalyse im LKA werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, stark konspirativ handelnde Täter bzw. Tätergruppen - so genannte Schläfer - zu erkennen, Ermittlungsansätze zu finden sowie entsprechende Fahndungserfolge zu realisieren. Täterprofiling bedeutet die Erstellung eines psychologischen Phantombilds und, und, und - ich will nicht alles aufführen. Die wirkungsvolle Bekämpfung des Terrorismus setzt eine leistungsfähige Datenverarbeitung in der Polizei voraus. Auch hier sind deutliche Dinge vorangebracht worden, die wir in Thüringen eingesetzt haben. Auch die weitere Sicherung der Einsatzbereitschaft der Polizei - bei möglichen Großlagen wird jeder Polizeidirektion ein Befehlskraftwagen zur Verfügung gestellt. Dadurch wird vor Ort ein schnelles und flexibles Reagieren auf größere Gefahren, Schadenslagen sowie auf Katastrophen, z.B. infolge von Anschlägen, möglich. So lassen sich gleichzeitig mehrere polizeiliche Einsatzlagen bewältigen, wie sie bei terroristischen Attentaten angenommen werden müssen. Zur weiteren Sicherung der vollen Einsatzbereitschaft der Kriminalpolizeiinspektion wird ein spezielles...

Herr Abgeordneter Fiedler, die fünf Minuten sind um.

Oh, komme ich nicht noch einmal dran?

Erst mal setzen.

Entschuldigung, Frau Präsidentin, jetzt habe ich nicht darauf geachtet, dass ich nur fünf Minuten habe. Ich komme dann noch einmal zu Wort.

Ja, wir sind in der Aktuellen Stunde. So, jetzt hat der Abgeordnete Pohl, SPD-Fraktion, das Wort. Auch wenn wir nur ein Thema haben, bleibt es dabei - fünf Minuten, aber mehrfach, wenn die Zeit reicht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der 11. September 2001 hat die Welt sicherheitspolitisch verändert. Mit den Anschlägen von Madrid ist die Angst endgültig auch in Europa eingekehrt. Die Terroranschläge vom 11. März 2004 haben nun den Terror in einem bisher nicht bekannten Maß auch nach Europa gebracht. Das heißt, wir müssen wachsam sein, Polizei- und Katastrophenschutz werden

noch mehr in den Mittelpunkt gerückt und müssen deshalb auch weiter gestärkt werden.

Meine Damen und Herren, aber alles, was wir im Zusammenhang mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen tun müssen, müssen wir stets an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientieren. Wir stehen stets immer wieder in dem Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung nach mehr Sicherheit, der Verpflichtung des Staates, die Sicherheit zu gewährleisten und die in der Verfassung garantierten Grundrechte einzuhalten. Zuerst, meine Damen und Herren, müssen erst einmal die Dinge geregelt werden, die wir auch selbst in Thüringen praktisch in der Hand haben. Der zusätzliche Einsatz von Kräften, von denen der Kollege Fiedler eben sprach, das sind ja im Wesentlichen die Kräfte, die in dem von uns mit getragenen Sicherheitspaket fixiert wurden. Optimaler Schutz heißt für mich natürlich auch ein funktionierender Brandund Katastrophenschutz und es ist unbestritten, dass sich z.B. im Bereich des Brandschutzes sehr viel getan hat. Aber im Katastrophenschutz haben wir eben noch einen Nachholbedarf. Ziel muss es sein, dass die Organisation eines flächendeckenden einheitlichen und leistungsfähigen Systems im Katastrophenschutz eine primäre Aufgabe ist. Um dies zu garantieren, halte ich es unbedingt für notwendig, dass das Land der Aufgabenträger im Katastrophenschutz wird und die Landkreise werden untere Katastrophenschutzbehörde. Aber das wird ja wohl auch noch ein Thema sein bei der in der nächsten Legislaturperiode zu behandelnden Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.