Protocol of the Session on March 5, 2004

Gibt es Nachfragen? Nein. Danke. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/4015. Bitte, Herr Abgeordneter Huster.

Reform des kommunalen Haushaltsrechts

Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 den Bericht des Unterausschusses Reform des Gemeindehaushaltsrechts zustimmend zur Kenntnis genommen. Danach wird es zu einem grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen kommen.

Die Thüringer Verwaltungsschule bietet bereits eine Fortbildungsreihe mit dem Titel "Betriebswirt - Public Management" an. Das Innenministerium hätte angekündigt, dass die Haushaltsführung der Kommunen ab 2006 nach den Gesichtspunkten erfolgen müsse, die in der Wirtschaft gelten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Soll eine neue Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung ab dem Haushaltsjahr 2006 verbindlich gelten, und wenn ja, wann wird dem Landtag ein entsprechender Entwurf vorgelegt?

2. Favorisiert die Landesregierung das Modell der erweiterten Kameralistik oder das der kommunalen Doppik?

3. Mit welchem personellen Aufwand betreibt die Landesregierung diese Reform des kommunalen Haushaltsrechts und wer ist der Leiter/die Leiterin dieses Projekts?

4. Auf welchen fachlichen und gesetzlichen Grundlagen basiert die im März dieses Jahres beginnende Fortbildungsreihe der Thüringer Verwaltungsschule?

Herr Innenminister, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu den Fragen 1 und 2 gemeinsam: Eine Entscheidung über die Reform des kommunalen Haushaltsrechts in Thüringen, insbesondere über den Inhalt und den Zeitablauf, wird in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet. Mit dem Abschluss dieser Arbeiten ist im Verlauf der gegenwärtigen Legislatur nicht mehr zu rechnen. Erst nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten und der darauf fußenden Willensbildung der Landesregierung kann der Novellierungsbedarf aus Sicht der Landesregierung festgelegt werden.

Zu Frage 3: Die Erarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Einführung eines neuen kommunalen Haushaltsrechts erfolgt federführend in der Kommunalabteilung des Thüringer Innenministeriums, die auch im Rahmen des nicht selbständigen Unterausschusses des Arbeitskreises 3 der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts an der Erarbeitung der Leittexte für die Doppik und erweiterte Kameralistik beteiligt war.

Zu Frage 4: Für Ausbildungszwecke stehen gegenwärtig die von der Innenministerkonferenz beschlossenen Leittexte zur Verfügung.

Gibt es noch Fragen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Huster.

Herr Innenminister, die Fragen 1 und 2 haben Sie so beantwortet, dass es Gespräche gibt. In diesen Gesprächen müssten ja zum jetzigen Zeitpunkt, so wie Sie geschildert haben, auch Kostenschätzungen für die Implementierung eines eventuellen neuen Haushaltsrechts und der entsprechenden EDV etc. diskutiert worden sein. Gibt es da Kostenschätzungen bzw. ist angedacht, hier Analysen, Gutachten oder Ähnliches in Auftrag zu geben, um Klarheit über die Kosten zunächst zu bekommen?

Ich denke, die Kostenschätzungen werden gemeinsam im Arbeitskreis der Innenministerkonferenz vorgenommen. Wir basieren da auf bestimmten Grundlagen, die federführend von Baden-Württemberg gemacht werden. Natürlich sind erste Kostenschätzungen von Pilotvorhaben, die auch Thüringer Kommunen jetzt bereits realisieren, vorhanden. Aber wie viel die Umstellung insgesamt in Thüringen kosten wird, damit haben wir uns noch nicht befasst.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön. Damit haben wir die Tagesordnung abgearbeitet. Wir sehen uns Anfang April wieder. Ich wünsche Ihnen bis dahin eine gute Zeit und vielleicht können Sie auch die Sonne noch ein bisschen genießen. Auf Wiedersehen!

E n d e d e r S i t z u n g: 13.13 Uhr