Protocol of the Session on March 4, 2004

1. Die PDS-Fraktion hält im Ergebnis einer konsequenten umfassenden Funktional- und Verwaltungsreform, die einen zweistufigen Verwaltungsaufbau im Freistaat zum Ziel hat, eine weitere kommunale Gebietsreform für notwendig. Diese muss kommen, und zwar bis 2009. Die Gründe hierfür sind bekannt. Es geht um mehr Bürgernähe, mehr Bürgerbeteiligung. Es geht um mehr Transparenz im behördlichen Handeln, um mehr Effektivität und auch um höhere Leistungsfähigkeit. Die jetzigen Verwaltungsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene werden den neuen Herausforderungen nicht gerecht.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Sie drehen sich wie ein Brummkreisel.)

Eigentlich besteht über diesen Fakt über Parteiengrenzen hinweg Einigkeit, Herr Böck. Strittig sind jedoch der Weg, der Zeitrahmen und auch die Methodik. Ein derartiger Prozess einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform ist nicht konfliktfrei und ausschließlich auf freiwilliger Basis zu verwirklichen. Dennoch sollte der Grundsatz der Freiwilligkeit erhalten bleiben, so wie dies auch beim vorliegenden Gesetzentwurf der Fall ist. Unserer Auffassung nach handeln Land und Landesregierung in diesem notwendigen Prozess doch zu zögerlich und vertun damit Chancen. Durch eine gezielte Förderpolitik wäre es aus unserer Sicht möglich, freiwillige Neugliederungsmaßnahmen in starkem Maße zu befördern. Wir verstehen das Zögern der Landesregierung in diesem Fakt nicht. Unsere Fraktion hatte im Zusammenhang mit den Novellierungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Vorschläge zur finanziellen Förderung der freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen unterbreitet, die jedoch - wie so oft - auf taube Ohren in diesem Haus stießen. Dies bedauern wir, vor allem aber auch viele Kommunen. Schon im Herbst wird die neue Fraktion im neuen Landtag diese unsere Vorschläge erneut aufrufen.

2. Wir begrüßen auch, dass für die im Gesetzentwurf enthaltenen Neugliederungsmaßnahmen die Regelungen des Finanzausgleichs für das gesamte Jahr 2004 gelten sollen. Dies ist vernünftig und auch eine Art Dankeschön für die beteiligten Gemeinden. Auch meine Fraktion hat in erster Lesung darauf hingewiesen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Oh nein.)

Herr Fiedler, wir waren es beide, wir hatten auch empfohlen.

3. Wir hätten uns noch weitere Regelungen gewünscht, die ich am 12. September benannt hatte. Sie wurden von uns nicht als Anträge in die Ausschuss-Sitzung eingebracht, weil sie weder in Einzelgesprächen noch während der Anhörung den Beifall der Mehrheitsfraktion, der Landesregierung und vor allem auch nicht den Beifall der Betroffenen fanden. So regelt das Gesetz leider nicht die Frage, was eigentlich aus den hauptamtlichen Bürgermeistern von Worbis und Leinefelde wird und wer hier die Kosten trägt. Deren Wahlperiode endet zwischen 2005 bzw. 2006. Wir wissen zwar, dass hier zwischen den Beteiligten interne Absprachen gelten, doch ob der Wähler dies auch so sieht, ist nicht sicher. Hier hätten wir uns eine klare Regelung im Gesetz gewünscht.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Ist das... im Sinne der Bürger?)

Da diese fehlt, muss man auf eine einvernehmliche Lösung, die entsprechendes Wahlverhalten der Bürger zur Bedingung macht, setzen. Hier drückt sich der Gesetzgeber vor einer eindeutigen Lösung und schiebt die Verantwortung den Gemeinden zu. So ganz fair ist das nicht.

4. Inkonsequent ist der Gesetzgeber unseres Erachtens betreffs der Zugehörigkeit der neu gebildeten Gemeinden zu unterschiedlichen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die neue Stadt Leinefelde-Worbis wird bei ihrer Bildung vier Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung angehören. Diese Mehrfachmitgliedschaft halten wir für problematisch, weil sie bisher in keinem Fall funktioniert, Herr Fiedler. Aber die Strukturprobleme im Wasser- und Abwasserbereich sind bekannt, auch, dass hier die Landesregierung so ihre Sorgen hat, ist kein Geheimnis. Deshalb wäre es richtig gewesen, wenn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Zuordnung zu den Aufgabenträgern konsequent geregelt worden wäre. Aber vielleicht belehren uns die Verantwortlichen der neuen Einheitsstadt eines Besseren, indem sie es auf ihre Weise lösen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nicht nur vielleicht, es wird so werden.)

Es bleiben auch unsere Zweifel, ob die neue Gemeinde Gerstungen dauerhaft dieses Wasser- und Abwasserproblem in Form eines Eigenbetriebes wirtschaftlich vernünftig wahrnehmen kann. Aber, meine Damen und Herren, auch wenn wir in Einzelpunkten Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf haben, im Grundsatz begrüßen wir ihn und ich empfehle meiner Fraktion Zustimmung. Wir tun dies im Interesse der beteiligten Gemeinden und hoffen, dass diese Beispiele Schule machen auch für andere Kommunen. Die PDS-Fraktion ist sich sicher, dass nach den Landtagswahlen weitere Gemeindeneugliederungsmaßnahmen folgen werden und demzufolge kann ich schon

voraussagen, dass die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in der nächsten Legislaturperiode sicher ein Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit der neuen PDSLandtagsfraktion sein wird. Danke.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Oh!)

(Beifall bei der PDS)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Döring, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur einige wenige Anmerkungen zu Leinefelde-Worbis. Der Kollege Pohl hat ja zur Begründung den Bürgermeister Eckart Lintzel zitiert und ich kann Satz für Satz unterstreichen. Damit wird auch deutlich, es geht um die gemeinsame Verantwortung für die Region. Alle Fraktionen der Stadträte und die übergroße Mehrheit der betroffenen Gemeinderäte haben sich dazu eindeutig bekannt. Ich denke, das ist eine sehr gute Basis für die weitere Entwicklung der neuen Gemeinde, auch wenn den kommunalen Mandatsträgern sehr wohl klar ist, die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt.

Meine Damen und Herren, ich möchte - und deswegen bin ich hier vorgegangen - vor allem den Mitgliedern des Innenausschusses Dank sagen für die zügige Beratung und auch für die eingebrachte Änderung, die ja die sofortige Finanzierung auf der neuen Grundlage ermöglicht. Ich sage, gerade bei der Haushaltslage ist das ja nicht selbstverständlich.

Meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger der neuen Gemeinde Leinefelde-Worbis. Heute ist aber auch ein guter Tag für unser Eichsfeld und, ich denke, ein beispielgebender für das Land Thüringen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das waren die Meldungen aus den Reihen der Abgeordneten, jedenfalls liegen mir im Moment keine weiteren vor. Ich bitte den Herrn Minister Trautvetter für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen herzlichen Dank an den Innenausschuss des Thüringer Landtags für die ausführlichen und intensiven Beratungen zu diesem Gesetzentwurf. Die Entscheidung zur Gemeinde Ferna ist folgerichtig, da zum

Zeitpunkt des Gesetzentwurfs der Landesregierung keine eindeutige Beschlusslage in der Gemeinde vorlag, während bis zur Anhörung im Innenausschuss dann eine eindeutige Beschlusslage in der Gemeinde hergestellt werden konnte. Frau Dr. Wildauer, in einem unterscheiden wir uns sehr deutlich: Was kommunale Selbstverwaltung ist, was kommunale Zuständigkeit ist, das lassen wir bitte bei den Kommunen.

(Beifall bei der CDU)

Das haben wir alles in der Kommunalordnung geregelt und das muss in einem solchen Gesetz nicht noch geregelt und hineingeschrieben werden. Ich bin davon überzeugt, dass die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Zusammenschlüsse zu großen Gemeinden und Eingliederungen von kleinen in größere Gemeinden mittel- und langfristig zu einer Verbesserung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gemeinden insgesamt führen werden. Ich weiß, dass dieser Gesetzentwurf und insbesondere der Zusammenschluss von Leinefelde und Worbis mittlerweile einen solchen Werbeeffekt im Land erzielt hat, dass diese Neugliederungsmaßnahmen auch für andere Städte und Gemeinden beispielgebend dafür sind, sich neu aufzustellen. Auch hier unterscheiden wir uns in einem grundsätzlichen Punkt: Die Thüringer Kommunalordnung regelt die Eigenständigkeit auch jeder kleinen Gemeinde und das ist gesetzliche Grundlage und deswegen setzt die Landesregierung auf freiwillige Zusammenschlüsse. In einem bin ich allerdings wieder mit Ihnen einig: Das, was mittlerweile im Innenministerium vorliegt, wird den Landtag in der nächsten Legislaturperiode sehr viel beschäftigen und es kommt ein umfangreiches Arbeitspensum in diesem Bereich, allerdings auf freiwilliger Basis der Gemeinden, auf den Landtag und den Innenausschuss des Landtags in der nächsten Legislaturperiode zu. Das Innenministerium begleitet diese Prozesse konstruktiv und auch die Beratungen in der nächsten Legislaturperiode. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Damit sind alle Redemeldungen erschöpft und ich kann die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/4036. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Große Einigkeit im Hause. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Dann war das einstimmig.

Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Ich denke, das ist das gleiche Stimmverhalten. Gegenstimmen? Enthaltungen? Keine. Dann war auch dies einstimmig und das dokumentieren wir jetzt durch Erheben von den Plätzen in der Schlussabstimmung.

Wer dafür ist, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Bitte setzen. Gegenprobe. Ist jetzt noch jemand dagegen? Auch nicht. Enthaltungen auch nicht. Dann ist das so beschlossen. Vielen Dank. Wir haben das Lob ja von allen Seiten gehört.

(Beifall im Hause)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3593 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/4037 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatter wurde Herr Abgeordneter Kölbel bestimmt. Ich bitte den Kollegen Kölbel, die Berichterstattung vorzunehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, werte Gäste, wir beraten heute den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3593 - Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - in zweiter Lesung. Am 16. Oktober 2003 hatte dieses hohe Haus den Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. Ich erinnere hier noch mal an den Inhalt. Wir gleichen mit diesem Gesetz unsere Thüringer Beamten, was die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, auch nach dem 31. Juli 2004 bis Ende 2009 - und das auch für Teilzeitbeschäftigte - an bestehende Bundesgesetzlichkeit an. Wir regeln Unterbringungsfragen und Verpflegung für Polizeibedienstete bei Einsätzen und wir regeln Fragen zu Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Thüringer Beamten. Der Innenausschuss behandelte den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 23. Oktober 2003 und führte eine schriftliche Anhörung durch. Diese ergab eigentlich kaum Änderungswünsche zu diesem Gesetzentwurf. Einer der Vorschläge wurde dann vom Innenausschuss in seiner Sitzung am 26. Februar 2004 mehrheitlich aufgegriffen und schlägt sich in der vorliegenden Drucksache 3/4037 nieder. Ich kann Sie, verehrte Abgeordnete, somit um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf ersuchen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank auch für diese Berichterstattung. Auch hier kommen wir zur Aussprache. Es hat wieder als Erster das Wort der Abgeordnete Pohl, SPD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Immer die Kleinen.)

Wir drehen es auch mal wieder um. Es kommt immer darauf an, was wir behandeln.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf, der notwendige Regelungen enthält, die Beamtinnen und Beamte in den nächsten Jahren betreffen werden, wie zum Beispiel die Ausweitung der Altersteilzeitregelung, die Unterbringung von Polizeibeamtinnen und -beamten bei Fortbildungsveranstaltungen und auch die Verlängerung der Frist für den Ausgleich von Mehrarbeit durch Dienstbefreiung, wird von uns in dieser vorliegenden Form mitgetragen. Vor allen Dingen halte ich die Erweiterung der Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersteilzeit für Thüringer Beamte für sehr sinnvoll, denn sie ist ja gerade auch eine Möglichkeit, dass ältere Beamte den Arbeitsplatz für jüngere freimachen. Damit haben wir auch ein Signal gegeben, dass auch Jüngere verstärkt die Möglichkeit haben, in den öffentlichen Dienst zu kommen.

Fazit: Wir können damit auch die gegenwärtige Schieflage in der Altersstruktur verbessern. Die vom Gemeinde- und Städtebund vorgeschlagene Regelung, dass die Ermittlungsführer im Disziplinarverfahren nicht zwingend Beamte sein müssen, halten wir für sinnvoll und haben den von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsvorschlag so auch mitgetragen. Ich danke Ihnen.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Berichterstatter und Kollege Pohl haben ja die entsprechend einschlägigen Dinge hier schon berichtet. Ich möchte nur noch anfügen, dass wir dem Änderungsantrag, den wir gerade im Interesse und auf Anregung des Gemeinde- und Städtebunds vorgenommen haben, in Artikel 1 die Nummer 2 zu streichen, gefolgt sind. Wir denken, dass wir damit dem gerecht geworden sind, was hier vorgetragen wurde. Es geht nicht darum, ob das ein Beamter sein muss oder ein Angestellter und diese Änderung haben wir hier eingeführt. Ich denke, wir haben ausgiebig darüber gesprochen. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf und den Änderungen zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Das waren die Meldungen vonseiten der Abgeordneten. Die Landesregierung, bitte, Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn heute der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen wird, steht über den 1. August 2004 hinaus auch weiterhin ein besonderes Personalsteuerungselement zur Verfügung. Die beamtenrechtliche Altersteilzeitregelung in Thüringen wird bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Das Angebot der Altersteilzeit wurde von den Beamten angenommen und zeigt personalpolitisch positive Wirkungen. Von Beginn an wurde bedauert, dass teilzeitbeschäftigte Beamte von der Altersteilzeit ausgenommen waren und gerade die Öffnung der Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte dient dem Gebot der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, da Frauen überdurchschnittlich häufig teilzeitbeschäftigt sind. Die Regelung zur Altersteilzeit ermöglicht es einerseits den Beschäftigten, ihren familiären Verpflichtungen, wie zum Beispiel Betreuung von Angehörigen - eine gesellschaftlich anenerkenneswerte Aufgabe - mit dem Beruf in Einklang zu bringen und bewirkt einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Andererseits erlaubt die Altersteilzeit in Personaldienststellen, den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Der Gesetzentwurf enthält ferner eine Regelung, die es Beamten ermöglicht, angeordnete Mehrarbeit nicht mehr nur innerhalb von drei Monaten, sondern innerhalb eines Jahres durch Freizeit auszugleichen. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Arbeitszeitflexibilisierung. Der Gesetzentwurf wurde im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss in der vergangenen Woche grundsätzlich begrüßt. Der Innenausschuss hat beschlossen, die Nummer 2 des Gesetzentwurfs, die eine Modifizierung des Zwangspensionierungsverfahrens beabsichtigte, zu streichen und damit bleibt es bei der aktuellen Rechtslage. Diese kleine Änderung ist sinnvoll und wird von der Landesregierung unterstützt. Vielen Dank für die konstruktiven Beratungen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kann ich auch hier die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/4037. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe. Niemand. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch dies einstimmig beschlossen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Annahme der eben angenommenen Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch dies einstim

mig und damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz auch in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch Herr Gentzel, jawohl. Gegenstimmen? Der Herr Michel sitzt... Also keine Gegenstimme. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch dies einstimmig in der Schlussabstimmung so bestätigt. Ich kann damit diesen Tagesordnungspunkt 2 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Gesetz zur Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen - Gesundheitsdienstmodernisierungsgesetz - ThürÖGDModG Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3929 ZWEITE BERATUNG

Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Künast, SPDFraktion.