Protocol of the Session on January 30, 2004

Wir werden die Antwort auf die Frage von Frau Dr. Wildauer Herrn Abgeordneten Kummer zuleiten.

Gut. Damit ist auch dieses geklärt und wir kommen zur letzten noch ausstehenden Mündlichen Anfrage, und zwar in Drucksache 3/3938. Kollege Dr. Hahnemann hat Gelegenheit, seine Frage zu stellen.

Thüringer Gefahren-Hundeverordnung und zugehörige Verwaltungsvorschrift

Es häufen sich die Anfragen von Hundehaltern hinsichtlich einer im September 2003 vorgenommenen Veränderung der Gefahren-Hundeverordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. Hundehalter beklagen, dass mit den Änderungen eine Verschärfung des Rechts zur Hundehaltung vorgenommen wurde, die der Intention der Gefahren-Hundeverordnung aus dem Jahre 2001 widerspricht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ereignisse haben die Landesregierung veranlasst, die Änderung der Rechtsgrundlagen vorzunehmen?

2. Entspricht es den Tatsachen, dass die derzeitige Rechtslage indirekt Hunderassen als a priori gefährliche betrachtet?

3. Gibt es aus Gerichtsurteilen Hinweise darauf, dass die Unterstellung der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen rechtswidrig ist?

4. Liegen derzeit Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in den Rechtsgrundlagen der Hundehaltung in Thüringen vor?

Bitte, Herr Innenminister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung nebst Verwaltungsvorschrift weder erlassen noch hat sie diese geändert. Dies hat vielmehr das Landesverwaltungsamt in Form einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemacht. Mit den Änderungen vom 30.09.2003 sollen überwiegend Vollzugsprobleme bereinigt werden. Es wurde beispielsweise präzisiert, wer Sachkundeprüfungen abnehmen darf, wer den Wesenstest zu bezahlen hat und vor allem was bei Sachkunde und Wesenstest zu überprüfen ist.

Zu Frage 2: Die Kriterien für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes wurden in der Thüringer GefahrenHundeverordnung nicht verändert. Eine Rasseliste gab es zu keinem Zeitpunkt in der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung und zwischen der Landesregierung und dem Parlament bestand fraktionsübergreifend Einvernehmen, dass die Einführung so genannter Rasselisten nicht der richtige Weg ist, um die Bevölkerung Thüringens wirksam vor gefährlichen Hunden zu schützen. Mit In-KraftTreten des § 11 Tierschutzverordnung am 01.09.2001 ergab sich das Problem, dass der Bund die Aggressivität von Pit Bull Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren verbindlich und ohne Widerlegungsmöglichkeiten festgelegt hatte. Wegen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Normenhierachie Bundesrecht bricht Landesrecht sah sich Thüringen an diese bundesgesetzlichen Vorgaben gebunden und nahm einen entsprechenden Verweis auf die Bestimmungen der Tierschutzhundeverordnung in die Verwaltungsvorschrift zur Thüringer Gefahren-Hundeverordnung auf. Zum Jahresende 2003 hat dann allerdings das Thüringer Oberverwaltungs

gericht die Entscheidung Thüringens bestätigt, und zwar so, wie es von Anfang an gewollt war. § 11 Tierschutzverordnung findet in Zusammenhang mit der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung keine Anwendung. Die Befürchtungen, es gäbe in Thüringen mittlerweile eine Rassenliste, sind deshalb unbegründet. Um dies klarzustellen, wird in nächster Zeit die Verwaltungsvorschrift zur Thüringer Gefahren-Hundeverordnung entsprechend überarbeitet.

Zu den Fragen 3 und 4: Tierschutzrechtlich ist nach den bundesrechtlichen Bestimmungen das Züchten von Pit Bull Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren verboten. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 27.11.2003 klargestellt, dass dieses Verbot rein tierschutzrechtlicher Art ist, es mithin im Anwendungsbereich der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung keine Anwendung findet. Das Landesverwaltungsamt wird deshalb - wie gerade gesagt - in Kürze die Verwaltungsvorschrift zur Thüringer Gefahren-Hundeverordnung überarbeiten und darin zum Ausdruck bringen, dass bei der Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes nicht auf die Rassezugehörigkeit, sondern vielmehr darauf abzustellen ist, ob sich der Hund im konkreten Einzelfall als gefährlich erwiesen hat.

Der Fragebedarf ist erfüllt. Damit ist auch die letzte Anfrage für den heutigen Tag erledigt und ich kann die Fragestunde schließen. Wir kommen zurück zur laufenden Tagesordnung und es erfolgt der gemeinsame Aufruf der Tagesordnungspunkte 15, 17 und 18

Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 3/3920 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3930 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/3952

"Reformansätze in Deutschland Chancen für Thüringen" Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3892

"Reformansätze in Deutschland Chancen für Thüringen" Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3933

Den Bericht zu Tagesordnungspunkt 15 wird der Abgeordnete von der Krone geben. Zunächst die Frage: Möchte jemand die Drucksache 3/3920 begründen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich zunächst um Vortrag des Berichts aus dem Haushalts- und Finanzausschuss, und zwar handelt es sich hier um die Drucksache 3/3952. Bitte, Herr Abgeordneter von der Krone.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben der Finanzministerin vom 15. Januar 2004 an die Präsidentin des Landtags wurde der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 für den Freistaat Thüringen dem Landtag zugeleitet. Es wurde darum gebeten, den Mittelfristigen Finanzplan gemäß § 52 Abs. 2 Geschäftsordnung des Landtags vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Die Fraktion der PDS hat der Vorabüberweisung des Mittelfristigen Finanzplans widersprochen. Der Ältestenrat hat in seiner 51. Sitzung am 20. Januar 2004 gemäß § 52 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung entschieden, die von der Finanzministerin beantragte Vorabüberweisung der Unterrichtung durch die Landesregierung in Drucksache 3/3920 an den Haushalts- und Finanzausschuss vorzunehmen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Unterrichtung in seiner 57. Sitzung am 23. Januar 2004 beraten. Die Finanzministerin hat die wesentlichen Eckwerte des Mittelfristigen Finanzplans erläutert und die Dringlichkeit der Vorabüberweisung begründet. Sie führte aus, dass das Statistische Bundesamt die Finanzplanungszahlen aus Thüringen für seine statistischen Erhebungen dringend benötige. Man hätte den Mittelfristigen Finanzplan auch schon im Herbst des vergangenen Jahres vorlegen können, jedoch entschieden, die November-Steuerschätzung abzuwarten, um eine verlässliche Basis für die vorgelegten Zahlen zu bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem hohen Haus, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 für den Freistaat Thüringen zur Kenntnis zu nehmen. Danke schön.

(Beifall Abg. Kretschmer, CDU)

Das war die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Ich frage jetzt: Gibt es Begründungsbedarf für die beiden anderen Anträge? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat ohnehin Sofortbericht angekündigt. Ich darf jetzt Frau Finanzministerin Diezel bitten, uns diesen Bericht zu geben. Bitte, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Bundestag und Bundesrat haben in

ihren Sitzungen am 19. Dezember 2003 die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses beschlossen. Mit den vorliegenden Anträgen wird die Landesregierung gebeten, darüber zu berichten.

Der gefundene Kompromiss stellt einen ersten Schritt zu notwendigen Reformansätzen in Deutschland dar. Der Vermittlungsausschuss hat über viele sehr komplizierte Gesetzesmaterien zu entscheiden gehabt. Der CDU/CSU ist es gelungen, den entgleisten Reformzug wieder flott zu machen. Einen großen Anteil daran hatte der Thüringer Ministerpräsident, der in seiner Bundesratspräsidentschaft immer deutlich gemacht hat, dass er für eine Entscheidung ist. Natürlich konnten nicht alle Probleme innerhalb weniger Tage gelöst werden. Vor uns liegt noch ein weiter steiniger Weg, um Deutschland aus der Strukturkrise herauszuführen. Von dem im Vermittlungsausschuss verabschiedeten Reformpaket, so hoffen wir, gehen auch für die Thüringer Wirtschaft Impulse aus. Sicherlich entsprechen die beschlossenen Reformschritte nicht in allen Punkten unseren Vorstellungen, auch sind sie vielfach zu zaghaft. Entscheidend ist aber, dass die Richtung der letztlich beschlossenen Regelungen insgesamt stimmt und dass nach nicht enden wollenden Diskussionen endlich ein Einstieg in die Umsetzung notwendiger Strukturreformen gelungen ist. Die Einigung im Vermittlungsausschuss belegt die Handlungs- und Reformfähigkeit deutscher Politik. Es ist nur bezeichnend, dass die Bundesregierung dazu nicht allein in der Lage war.

Meine Damen und Herren, nach meiner Überzeugung werden Impulse für Wachstum und Beschäftigung vor allem von den beschlossenen steuerlichen Entlastungen und von den Reformen am Arbeitsmarkt ausgehen. Letzere konnten im Wesentlichen erst durch die Initiative der Union durchgesetzt werden. Die Steuerzahler werden durch die Senkung der Steuersätze entlastet, ohne dass es gleichzeitig zu einer unvertretbar hohen Ausweitung der Neuverschuldung kommt, wie es die Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt hatte. Die Senkung der Steuersätze soll den Konsum stärken und die Investitionsbedingungen verbessern. Der erste Schritt ist gelungen. Die Anhebung des Schwellenwertes für den Kündigungsschutz

(Zwischenruf Abg. Dr. Müller, SPD: Bei mir schwillt es auch gleich!)

bei Neueinstellungen auf zehn Mitarbeiter erleichtert den Unternehmen die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Weitere Flexibilisierungs- und Entbürokratisierungsschritte müssen gegangen werden.

Die bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe beschlossene Optionslösung ist zwar mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden, ermöglicht aber eine umfassende Betreuung und Vermittlung aller Arbeitslosen aus der Hand des Jobcenters. Zudem stärken die Förderung und Beschäftigung im Niedriglohnbereich hoffentlich die Senkung der Arbeitslosenzahlen. Voraussetzung

dürfte dazu sein, dass Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, gerade hierzu fehlt es aber leider in den neuen Ländern.

Hinsichtlich der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen werden die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt. Auf der anderen Seite werden durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, nicht zuletzt durch die Intervention der neuen Länder, auch Thüringer Kommunen finanziell nicht stärker belastet.

Mit den beschlossenen Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer erhalten die Kommunen die von ihnen geforderten 2,5 Mrd.  +%%5 60+%%7 wird die Entlastung der Kommunen sogar auf 3 Mrd.  anwachsen. Für die Thüringer Kommunen bedeutet allein die Absenkung der Gewerbesteuerumlage eine Entlastung von knapp 30 Mio.         &  massive Belastung der Wirtschaft durch die von der Bundesregierung beabsichtigte Reform der Gewerbesteuer zu verhindern. Es wird weder zu einer Erweiterung der Bemessungsgrundlage um zusätzliche ertragsunabhängige Bestandteile noch zu einer Einbeziehung von Freiberuflern in die Steuerpflicht kommen. Das ist ein entscheidender Erfolg. Hinzu kommt, dass die Senkung der Gewerbesteuerumlage im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung den Kommunen unmittelbar und sofort zugute kommt. Die Beschränkung des Verlustabzugs trägt dazu bei, dass große Unternehmen ihrer solidarischen Pflicht, Steuern zu zahlen, wieder nachkommen. Eine Anhebung des Sockelbetrags von 1 Mio. 0 auch hier dafür gesorgt, dass ein Großteil der mittelständischen Unternehmen nicht stärker belastet werden. Das war ein Vorschlag der Union.

Auch bei der Novellierung der Handwerksordnung konnte die Einigung erreicht werden, die Interessen der Thüringer Wirtschaft in wesentlichen Punkten berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, dass der meiste Vorbehalt in ausbildungsstarken sowie gefahrgeneigten Gewerken erhalten bleibt. Wie sich der erleichterte Zugang zu einer Selbständigkeit im Handwerk auswirken wird, wird abzuwarten sein. Es ist zu hoffen, dass es in einigen Bereichen durch die Neuregelung zu Betriebsgründungen kommt und die Schwarzarbeit zurückgeht.

Meine Damen und Herren, die berechtigte Forderung der finanziellen Entlastung von Bürgern und Unternehmen von Abgaben und von Steuern ist die eine Seite. Als Finanzministerin eines Landes muss ich aber auch auf den Landeshaushalt schauen, um den notwendigen Gestaltungsspielraum beibehalten zu können. Die beschlossene Steuersatzsenkung stellt einen tragfähigen Kompromiss zwischen Wünschbarem und Machbarem dar. Allein das Vorziehen der Steuerreformstufe wird den Bürgern eine Entlastung von 9 Mrd.  0      *0  die Länder im Jahr 2004 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums durch das Vorziehen der Steuerreformstufe mit rd. 3,7 Mrd. 0  8*! ! 

aller Steuergesetze ergibt sich danach für die Länder ein Mehraufkommen von rd. 2,7 Mrd.  60 9sicht geboten. Die Bundesregierung hat in ihren Berechnungen den Ländern Einnahmen unterstellt, die sie aus der Besoldungsänderung für Bundesbeamte herleitet. Auf Thüringen entfielen dabei Mehreinnahmen in Höhe von 57 Mio.   &    : &    als Thüringer nicht akzeptieren. Der Thüringer Landtag hat am 11. Dezember 2003 das Thüringer Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen verabschiedet, basierend auf den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und Ostfinanzministerkonferenz vom Frühjahr vorigen Jahres. Hier sollten über alle Länder hinweg die Weichen für die Beherrschung von Personalkosten in den Landeshaushalten gestellt werden, deswegen diese Auflassung auch, und nicht das Vorziehen der Steuerreform finanziert werden. Insofern müssen diese Einnahmen abgezogen werden. Aber auch die ausgewiesenen Mehreinnahmen aus dem Gesetz zur Steuerehrlichkeit in Höhe von 2,1 Mrd.  allein für die Länder sind unrealistisch. Diese Zahlen hat die Unionsseite stets kritisiert.

Meine Damen und Herren, stellen Sie sich bitte einmal den Betroffenenkreis vor. Wie realistisch ist es, dass ein bislang unehrlicher Steuerbürger, der sein Kapital ins Ausland geschafft hat, nach Deutschland zurückkehrt, wenn er hier auf eine Diskussion um eine Verschärfung von Erbschaftssteuer und Wiedereinführung von Vermögenssteuer trifft. Wer das ausländische Kapital wieder zurückführen will, muss sagen, wie er langfristig die Besteuerung von Kapitalerträgen gestalten wird. Ohne Berücksichtigung des Mehraufkommens aus diesen Gesetzen betragen die Mindereinnahmen für Thüringen aus den VA-Beschlüssen insgesamt 37 Mio. 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Bundesregierung nun meint, der Reformprozess sei beendet, so irrt sie sich. Er hat erst angefangen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung die notwendige umfassende Steuerreformdebatte nur als Zaungast betrachtet. Die Bundesregierung war bei diesem Thema, bis auf Kommentare, mit eigenen Vorschlägen nicht präsent. Die zentrale Frage dabei ist, was braucht die Wirtschaft, um zu wachsen, was schafft in Deutschland Arbeitsplätze. Wir hören seit Jahren, Deutschland gehört europaweit zu den Letzten beim Wirtschaftswachstum mit verheerenden Folgen, wie wir spüren, für den Arbeitsmarkt, für die Arbeitslosenversicherung, das Gesundheitswesen, die Rentenkasse und nicht zuletzt für die öffentlichen Haushalte. In diesem Zusammenhang müssen wir den Menschen in Deutschland auch klar und deutlich vor Augen führen, dass demnächst Länder nach Europa kommen, die mit einfachsten Steuerrechten agieren. Tschechien beispielsweise erhebt seit Anfang des Jahres einen einheitlichen Steuertarif von 19 Prozent auf Kapitaleinkünfte, aber auch auf Arbeitseinkommen. Das ist der Hintergrund, vor dem wir die Steuerdiskussion führen müssen. Die Lösung für Deutschland ist eine große Steuerreform, die zu einer echten Vereinfachung des Steuerrechts mit deut

lich abgesenkten Tarifen führt. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen die Zahlen, im positiven Sinne, des deutschen Exports, der trotz des starken Euro sehr gut dasteht. Die deutsche Wirtschaft produziert nach wie vor gute Produkte, bleibt die Frage, warum springt dieser Funke nicht auf die deutsche Binnenkonjunktur über, warum ist bei uns die Sparquote vergleichsweise hoch?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Geiz ist geil!)

Arbeitsplätze schafft deutsches Kapital zurzeit in der Hauptsache im Ausland.

(Zwischenruf Abg. Dr. Müller, SPD:... überhaupt mehr verdienen.)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Wie denn?)

Dies ist ein Zeichen dafür, dass Deutschland dabei ist, den Steuerwettbewerb zu verlieren, denn es ist die Aufgabe einer Bundesregierung, endlich ein Konzept für ein gerechtes und einfaches Steuerrecht vorzulegen. Wir brauchen diese durchgehende Steuerreform, die es möglich macht, dass ein Bürger seine Steuererklärung selbst erstellen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ständige Flut von Gesetzen zeigt, dass das deutsche Steuerrecht seine Beständigkeit, Verlässlichkeit, Berechenbarkeit längst verloren hat. Mit nicht weniger als 58 Steuerrechtsänderungen sind in der vergangenen Legislaturperiode die Bürger überrascht worden.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Jetzt hätte sie sich beinahe versprochen.)

Für die Steuerpflichtigen ist das Steuerrecht nicht mehr verständlich. Durch die ständigen, zum Teil kurzfristigen Steuerrechtsänderungen ist selbst eine verlässliche umfassende Beratung kaum möglich. Wer den Steuerberaterkongress hier in Erfurt erlebt hat, die Vereinfachung auf ihre Fahnen geschrieben hatten, die, die vom Steuerrecht ihr Einkommen beziehen, schreiben Vereinfachung auf ihre Fahne, das ist schon bezeichnend. Herr Eichel muss endlich mehr Mut zur Vereinfachung haben im deutschen Steuerrecht. Auch ein Bundesfinanzminister muss sich von dem Gedanken trennen, dass nur eine komplizierte Lösung eine gute Lösung ist. Das heutige System ist unüberschaubar und deshalb ungerecht

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie tun ja gerade so, als gäbe es das Ziel gerade erst seit drei Jahren.)

und dies vor allem, weil die Steuerlast eben nicht nur vom Einkommen und Ertrag, sondern auch von der individuellen Rechtskenntnis des Einzelnen abhängt oder wel