Protocol of the Session on February 23, 2000

b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Die Situation der Schwangerenkonfliktberatung in Thüringen im Hinblick auf den bevorstehenden Ausstieg der katholischen Kirche aus der gesetzlichen Beratung" Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/163/253/267

Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Bechthum, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das ist nun ein Bruch nach diesem trockenen Thema. Das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten, kurz das Schwangerschaftskonfliktgesetz, in der Form von 1995 wird inzwischen von der überwiegenden Mehrzahl der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger akzeptiert. Zu den zwei wichtigsten Abschnitten dieses Gesetzes, die für das Thema sehr wichtig sind, möchte ich ausführen: Der Abschnitt 1 des Gesetzes beinhaltet Aufklärung, Gesundheitserziehung, Sexualaufklärung, Familienplanung, Voraussetzungen für Beratungsstellen, das heißt für je 40.000 Einwohner eine Beraterin bzw. einen Berater, und Förderung der Personal- und Sachkosten. Abschnitt 2 des Gesetzes beinhaltet die Schwangerschafts

konfliktberatung, Inhalt und Durchführung der Beratung, die Beratungsbescheinigung sowie Kriterien der Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Meine Damen und Herren, über die Beratungsbescheinigung, den Schein, bestanden von Beginn an unterschiedliche Auffassungen. Ein Kompromiss führte schließich zu folgender Formulierung - Frau Präsidentin, ich zitiere § 7 Abs. 1: "Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung nach den §§ 5 und 6 stattgefunden hat." Und diese §§ 5 und 6 sind die eigentlichen Schwerpunkte der Schwangerschaftskonfliktberatung. In § 5 wird ausgeführt: "Die notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens."

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, an die Beraterin/den Berater werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Die schwangere Frau muss je nach Bedarf medizinische, soziale und juristische Informationen erhalten. Sie muss über ihr zustehende Ansprüche und Hilfen während und nach der Schwangerschaft aufgeklärt werden. In § 6 ist festgeschrieben: "Eine Rat suchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten." Zu den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die Länder ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen haben. Die Beratungsstellen bedürfen besonderer staatlicher Anerkennung mit hinreichend persönlich und fachlich qualifiziertem Personal.

Meine Damen und Herren, warum ist meiner Fraktion diese Problematik so wichtig, dass wir eine Aktuelle Stunde dazu beantragt haben? Die katholische Kirche muss sich der Forderung des Papstes beugen und darf ab 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellen; das heißt, die Zukunft der Beratungsstellen der Caritas in Thüringen ist nicht gesichert. Die im Gesetz geforderte Pluralität der Angebote für Frauen in Nöten ist ungewiss. Thüringen ist mit einer hundertprozentigen Förderung der Personalstellen und einer großzügigen Förderung von Sachkosten für 45 Beratungsstellen mit fast 7 Mio. DM vorbildlich bei der Umsetzung des Gesetzes. Positiv ist zu registrieren, dass im Zeitraum von 1997 bis 1999 der Ausstellung eines Beratungsscheines für die Mehrheit der Frauen nicht automatisch - und das finde ich ganz besonders wichtig - ein Schwangerschaftsabbruch folgte. Es wurden ca. 2.000 Abbrüche, das heißt 30 Prozent weniger vorgenommen als ausgestellte Scheine. Meine Damen und Herren, für eine Frau ist es ganz wichtig, die letzte Entscheidung zu treffen, sich bewusst für das Kind zu entscheiden. Diese Entscheidung kann und darf ihr auch keiner abnehmen. Aber ganz sicher ist der Rückgang von Schwangerschaftsabbrüchen auch ein Verdienst kom

petenter Fachberatung. Ich hatte die Möglichkeit, am 17. Februar an einer Beratung des Arbeitskreises "Schwangerenberatung" der Liga der freien Wohlfahrtspflege teilzunehmen, mit den Beraterinnen über die Brisanz der Problematik zu sprechen und ihre Sichtweise und ihre Meinung zu hören. Wohltuend empfand ich das solidarische Miteinander der einzelnen Träger. Eindeutig besteht die Meinung: Jeder Träger ist wichtig, das heißt, jede Beratungsstelle wird gebraucht. Die Pluralität des Angebots der Beratungsstellen ist unverzichtbar und das Verbleiben der Caritas im Beratungssystem Thüringens wird gewünscht, um allen Frauen gleiche Chancen einzuräumen. Es besteht aber auch die einmütige Auffassung, dass nach dem Ausstieg der katholischen Kirche die Finanzierung der fünf Caritas-Beratungsstellen von Landesseite nicht mehr so wie bisher erfolgen kann, weil sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr voll erfüllen. Aus den vorliegenden Zahlen für 1997/98 lässt sich eindeutig ableiten, dass die Beratungsstellen der Caritas mit Abstand die wenigsten Beratungsscheine ausgestellt haben. Natürlich erfüllen alle Beratungsstellen zum großen Teil Aufgaben aus dem Abschnitt 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das heißt, Familienplanung, Mutter und Kind treffen. Das würde laut Aussage der Caritas 70 Prozent ihrer Arbeit ausmachen, dagegen die Schwangerschaftskonfliktberatung nur ca. 25 Prozent. Nach Möglichkeit nur Familienberatung zu machen und anderen die Schwangerschaftskonfliktberatung zu überlassen, ist schlicht gesetzwidrig und wird von den anderen Trägern als ungerecht empfunden. Es besteht die Aufgabe der thüringischen katholischen Kirche, klare Vorstellungen zu äußern, ob und wie sie im System der Schwangerschaftskonfliktberatung verbleiben will. Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie nur dann Beratungsstellen fördert, wenn sie voll in allen Punkten ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Bechthum. Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Arenhövel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Schwangerenberatungsstellen der Caritas hier im Freistaat Thüringen eine kompetente und in der Qualität ausgezeichnete Arbeit leisten.

(Beifall Abg. Tasch, CDU)

Sicher ist inzwischen deutlich geworden, dass voraussichtlich mit Beginn des Jahres 2001 seitens der katholisch gebundenen Beratungsstellen kein Beratungsschein mehr ausgestellt werden kann. Diese Tatsache ist auf eine rein innerkirchliche Debatte zurückzuführen, die uns hier im Landtag, glaube ich, nicht berührt und die, was

die aufgeworfenen Gewissensfragen betrifft, den notwendigen Respekt verdient. Im Raum steht allerdings die Frage, und, Frau Bechthum, Sie haben dies schon angesprochen, wie mit der jetzigen Situation umgegangen wird und unter welchen Bedingungen die Beratungsleistungen künftig erbracht werden sollen. Frau Bechthum, ich denke, wir alle kennen die Gesetzeslage und wissen Bescheid, wie die Beratung sicherzustellen ist, denn der Gesetzgeber verweist ausdrücklich darauf, dass ein plurales Angebot sicherzustellen ist. Die Ausführung dazu, und hier sind wir nun wieder zuständig, obliegt den Ländern, wobei sich der Freistaat Thüringen durch eine großzügige Förderung durch das Land auszeichnet - wir übernehmen immerhin fast 100 Prozent der Personalkosten. Diese Fakten machen deutlich, dass wir einer guten sachdienlichen Beratungsleistung für schwangere Frauen einen sehr hohen Stellenwert einräumen, was durch die CDU-Fraktion dieses hohen Hauses mit allem Nachdruck unterstützt wird.

Inzwischen hat die katholische Kirche zu dieser Frage Verhandlungen mit dem Freistaat Thüringen aufgenommen, wobei die weitere kirchliche Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Rolle spielt. Hier ist eben nicht nur die Familienplanung oder Ähnliches gefragt, sondern der § 2 umfasst in seinen Absätzen alle familienpolitischen Leistungen, Frau Bechthum. Die vorhandenen Zahlen belegen, dass dieser Weg sinnvoll sein kann, denn in den fünf Beratungsstellen sind insgesamt 1.079 Frauen im letzten Jahr beraten worden, davon wurden 229 Beratungsscheine ausgestellt, das heißt, 78,8 Prozent der Leistungen fallen in den Bereich der allgemeinen Beratung - jedenfalls, was die Caritas-Beratungsstellen anbetrifft. Es sind verschiedene Modelle im Gespräch. Sollten sich ökumenische Ansätze zeigen oder sollte ein von katholischen Laien gegründeter Verein sich dazu bereit finden, so begrüssen wir dies selbstverständlich auch. Wir bitten deshalb die Landesregierung, alle vorgebrachten Fakten und Argumente gründlich zu prüfen und gemeinsam mit den Kirchen eine für alle Seiten optimale Lösung zu finden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete Arenhövel. Frau Abgeordnete Wolf, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es war nicht die Entscheidung der deutschen katholischen Kirche, aus der Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen, sondern die des Papstes und schlussfolgernd auch der deutschen Bischöfe. Sie ist für mich zutiefst frauenfeindlich und unverständlich, wenn man bedenkt, dass 70 Prozent der Mitglieder der katholischen Kirche Frauen sind.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS; Abg. Pelke, SPD)

Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung gegen den Willen eines Großteils der Mitglieder fiel, und dabei meine ich nicht nur die Frauen in der Kirche. Das Verbot der Ausstellung des Beratungsscheins zeugt nicht nur von einem tiefen Realitätsverlust der katholischen Kirche, sondern auch von einem völligen Abrücken von der sozialen Verantwortung gerade in diesem Bereich.

(Beifall bei der PDS)

Dies wird gerade dann deutlich, wenn man bedenkt, dass viele Beratungen eben nicht zu einer Abtreibung führen. Wo ist denn da der so oft zitierte Schutz des ungeborenen Lebens? Konflikthilfe für Frauen scheint abgeschrieben. Es werden vielmehr die völlig überholten patriarchalen Strukturen der Kirche demonstriert. So unbefriedigend die Situation für mich auch ist, ich kann sie nicht ändern und es bleibt mir auch nur, mit den Ergebnissen umzugehen. Das Umgehen mit dem Ausstieg aus der Beratung muss nun schnellst- und vor allem bestmöglich passieren. Das heißt für mich, dass nun eine Reihe von Fragen konkret geklärt werden müssen: Bleibt es dabei, dass die Caritas bis Ende 2000 Beratungsscheine ausstellen wird? In welche Trägerschaft werden die Einrichtungen übergehen? Wie wird die Absicherung der Mitarbeiterinnen aussehen und vor allem, können sie entweder von der Caritas oder anderen Trägern übernommen werden? In der jüngsten Vergangenheit ist immer wieder zu erfahren, dass es kirchennahe, jedoch theoretisch kirchenunabhängige Träger geben soll oder gegründet werden sollen, welche die Aufgaben der Caritas übernehmen wollen. In Thüringen gibt es dazu, zumindest nach meinem Kenntnisstand, noch keine Äußerungen, aber im Gegensatz zu Frau Arenhövel möchte ich jedoch ganz ausdrücklich dagegen sprechen. Es ist in der jetzigen Situation in meinen Augen das Wichtigste, dass hier Frauen Sicherheit gegeben wird und nicht wieder eine Situation kommt, wo es wieder irgendeinen Erlass oder einen Spruch eines Papstes, Bischofs oder Ähnliches gibt und das Ganze wieder in sich zusammenbricht. Ich denke, es ist an der Zeit, Frauen in der Weise Sicherheit zu geben, denn die Situation, in der sie sich befinden, ist ohnehin schwierig und oft belastend.

Des Weiteren sollte einer anderen Entwicklung Rechnung getragen werden und völlig kirchenunabhängigen Trägern die Verantwortung für die Beratungsstellen übergeben werden. Dies würde nämlich den vorliegenden Zahlen entsprechen. Demnach sind nur 5 Prozent aller beratungssuchenden Frauen in Einrichtungen der Caritas, also in eine katholische Einrichtung gegangen. Selbst in einer so katholisch geprägten Gegend wie dem Eichsfeld werden nicht konfessionell gebundene Einrichtungen weit häufiger genutzt als die der Caritas. Das heißt die Zahlen sind für alle nachlesbar -, die Caritas wurde mit 33 Beratungen genannt, demgegenüber jedoch das

DRK in Leinefelde mit 196. Leider liegen hier an der Stelle nur die Zahlen für 1998 vor. Ich hätte mir gewünscht, dass wir auch 99er Zahlen in der Anfrage haben könnten. Eine Lösung muss jedoch trotz der geringen Beratungszahlen auch für Heiligenstadt gefunden werden. In den anderen Orten gibt es alternative Angebote anderer Träger, so dass ein Ausstieg aus der Beratung der katholischen Kirche nicht gleichzeitig jede Beratungsmöglichkeit für Frauen nimmt. Lösungen sind jedoch auch hier unbedingt gefragt, sonst besteht die Gefahr, dass schwangeren Frauen in Konfliktsituationen völlig das Gefühl gegeben wird, am Rande der Gesellschaft zu stehen. Ich denke, gerade diese Blöße sollten wir uns nicht geben. Ich danke.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Frau Abgeordnete Wolf. Herr Minister Dr. Pietzsch hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Deutsche Bischofskonferenz hat den Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung beschlossen. Dieses müssen wir zur Kenntnis nehmen. Allerdings hat die Bischofskonferenz beschlossen, dass dieser Ausstieg bis zum 31. Dezember dieses Jahres passiert. Ich denke, eine Zeit, in der Möglichkeiten gesucht werden sollten, Konzepte gesucht werden sollten, wie die bewährte Schwangerschaftskonfliktberatung der katholischen Kirche, der Caritas oder katholischer Vereine oder Verbände, fortgeführt werden könnte.

Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde heißt "Die Situation der Schwangerenkonfliktberatung in Thüringen im Hinblick..." usw. Eines kann ich Ihnen heute sagen, die Schwangerenkonfliktberatung ist in Thüringen abgesichert und wird es in der nächsten Zeit sein und wird es auch in Zukunft sein. Auf der einen Seite ist klar, dass bis zum 31.12. der Ausstieg erfolgen wird. Auf der anderen Seite ist dieses aber auch eine Zeit, die genutzt werden kann und die genutzt werden soll.

Meine Damen und Herren, ich gehe nicht davon aus, dass es sich die katholische Kirche und die deutschen Bischöfe leicht gemacht haben mit dieser Entscheidung. Ich bin da vorsichtig, wenn ich eine solche Entscheidung verurteilen sollte. Es ist eine Gewissensentscheidung in ethisch schwieriger Materie und wir sollten vor einer Entscheidung, die in solch einem Gebiet stattfindet, auch den gebührenden Respekt haben.

Ich, meine Damen und Herren, behaupte, es ist auch ein guter Anlass, über die ethischen Grundlagen einmal nachzudenken.

Meine Damen und Herren, ich bin ja nicht allein, glaube ich, hier in diesem Saal, der, was den Spätabbruch von Schwangerschaften angeht, ein großes Problem in der gegenwärtigen gesetzlichen Lage sieht.

(Beifall bei der CDU)

Hier bedarf es mindestens einer Änderung. Wer das Gesetz kennt, wird mir Recht geben. Die ethische Bedeutung des Themas ist ja keineswegs nur eine Diskussion in der katholischen Kirche. Die Schwierigkeit, die zu der rechtlichen Klärung 1995, aber auch in den Jahren davor, geführt hat, macht eigentlich deutlich, in wie schwieriger Materie man sich dabei befindet. Mit dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21.08.1995 ist eine Entscheidung getroffen worden, dass eine Frau nach § 7 des Schwangerenkonfliktgesetzes einen Anspruch auf die Ausstellung einer Bescheinigung hat, und zwar einer Bescheinigung darüber, dass eine Schwangerenkonfliktberatung nach den §§ 5 und 6 Schwangerenkonfliktberatungsgesetz stattgefunden hat. Dieser Schein darf nicht verwehrt werden. An dieser Stelle fängt das Problem an, denn die Anerkennung der Schwangerenkonfliktberatung hängt nach dem Gesetzestext an den §§ 5 und 6; § 7 regelt die Ausstellung des Scheines. Aber wenn beraten worden ist nach den §§ 5 und 6, darf die Bescheinigung nach § 7 nicht verwehrt werden. Es ist eine merkwürdige Verquickung.

Meine Damen und Herren, die Schwangerenkonfliktberatungsstellen der Caritas haben eine anerkannte und gute Arbeit geleistet. Wir sind verantwortlich dafür, dass wir die Trägerpluralität sichern, dass wir ein ausreichendes und wohnortnahes Angebot anbieten müssen und das wollen wir auch in Zukunft. Ich gehe davon aus, wenn der endgültige Ausstieg der katholischen Beratungsstellen aus der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung Ende des Jahres 2000 erfolgen soll, werden wir bis dahin eine Regelung gefunden haben. Wir stehen im Gedankenaustausch, in Beratungen mit der katholischen Kirche und wir suchen gemeinsam nach Lösungen. Es ist nicht verboten, wenn jemand Vorschläge zur Lösung hat, auch an den Sozialminister heranzutreten und mir solche Lösungsansätze mitzuteilen. Ich denke, an dieser Stelle dürfen wir dankbar sein, dass die Caritas-Beratungsstellen bisher ihre Aufgabe wahrgenommen haben. Frau Bechthum, Sie haben es deutlich gemacht. Ich habe es in Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage hier im Plenum bereits einmal gesagt. Ich bin sicher, dass wir eine praktikable und möglichst gute Lösung finden werden. Wie sie aussehen wird am Ende dieses Jahres, kann ich Ihnen heute leider noch nicht sagen. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister Dr. Pietzsch. Wir sind am Ende. Frau Abgeordnete Tasch, ja bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Aussagen von Frau Wolf haben mich doch bewegt, gerade als Eichsfelderin, als Katholikin hier noch einmal ans Mikrofon zu treten. Ich habe mich sowieso die ganze Zeit gefragt, weshalb die SPD ohne Not acht Monate vor Jahresende dieses sensible Thema heute zu einer Aktuellen Stunde führen lässt. Die Antwort konnte ich leider nicht erkennen. Unstrittig ist doch, dass die Caritas in fünf Städten hier im Freistaat Thüringen eine hervorragende Arbeit leistet und dieses auch bis zum 31.12.2000 tun will. Und, Frau Wolf, einfach die Qualität oder zu sagen, wer im Eichsfeld die Caritas, also die Schwangerschaftskonfliktberatung aufsucht und das vergleicht mit Heiligenstadt und Leinefelde, das ist für mich eine Milchmädchenrechnung. Sie haben hier nur die ausgestellten Beratungsscheine genannt, die in Heiligenstadt und in Leinefelde ausgestellt wurden. Der Altkreis Heiligenstadt ist bedeutend kleiner als der Altkreis Worbis und deshalb kommen hier unterschiedliche Zahlen zustande. In den Schwangerschaftskonfliktberatungen wird ja neben der Ausstellung des Beratungsscheins, Frau Arenhövel hat es gesagt, auch Hilfe für die Frauen angeboten, die vielfältiger Art sind. Das möchte ich noch einmal betonen. So eine Schwarzweißmalerei tut uns nicht gut. Ich möchte nur eines sagen, es gibt viele engagierte katholische Christen, die nach Lösungen suchen, wie es zum 01.01.2001 weitergeht. Da bin ich mir sicher, dass Minister Pietzsch und die Landesregierung hier solchen Lösungsmöglichkeiten nicht im Wege stehen und alles daran setzen werden, dass hier auch eine gute Lösung zustande kommt. Ob diese Aktuelle Stunde heute einer Lösung im Interesse der Frauen dienlich war, das möchte ich stark bezweifeln. Schönen Dank.

(Zwischenruf Abg. Bechthum, SPD: Sie haben keine Ahnung!)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ganz offensichtlich nicht, damit können wir den Tagesordnungspunkt 16 abschließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Ausführungsgesetz zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz (ThürAGFlGflHG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/49 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 3/316 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist der Abgeordnete Grob. Ich möchte gleich darauf hinweisen, dass Herr Grob im Anschluss an seine Berichterstatterausführungen auch als Fraktionssprecher reden wird.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 18. November 1999 ist ein Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 3. Dezember 1999 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 6. Januar 2000, in der 5. Sitzung am 25. Januar 2000 und in der 6. Sitzung am 3. Februar 2000 beraten. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat empfohlen, den Gesetzentwurf mit einigen redaktionellen Änderungen und mit einer materiellen Änderung in § 6 Satz 1, auf den ich noch eingehen werde, anzunehmen. Hierbei sei zur Rückwirkung die Angabe "10. August 91" durch die Angabe "1. Januar 1994" zu ersetzen, da vor diesem Zeitpunkt keine Streitfälle bei Gebührenzahlungen vorgelegen hatten. Seit 1994 haben fünf Streitfälle in Thüringen vorgelegen. Diese fünf Schlachthöfe haben nicht die Gebühren bezahlt, die nach der Kostenordnung zur Kostendeckung erhoben worden sind, sondern nur die Pauschalgebühren. Außer einem Schlachthof müssten alle anderen dieser Schlachthöfe Rücklagen gebildet haben, da sie gegenüber dem Erzeuger über die Pauschalgebühren hinaus gehende Kosten erhoben haben. Der Hinweis des Finanzministers, sollten bei der Rückzahlung finanzielle Härtefälle auftreten, gebe es Möglichkeiten, diese verträglich zu gestalten, soll hierbei nicht unerwähnt bleiben. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit kam in seiner 4. Sitzung am 3. Februar 2000 überein, die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 3/49 unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu empfehlen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde mir gestattet, nach der Berichterstattung des Ausschusses ein paar Worte im Namen der Fraktion zum Gesetzentwurf zu äußern. In der Diskussion über den Gesetzentwurf des Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz bündelten sich die Fragen in der Hauptsache über den Zeitraum der Rückwirkung und die finanziellen Auswirkungen der Rückzahlung auf die Schlachtbetriebe. Im Zeitpunkt der Rückwirkung konnte sich auf den 1. Januar 1994 geeinigt werden, da ab diesem Zeitpunkt einige Schlachtbetriebe nur noch die Pauschalgebühren entrichtet hatten.

Kontroverse Diskussionen gab es um die finanzielle Auswirkung der betroffenen fünf Schlachtbetriebe. Hier lagen Zahlungsforderungen von 90.000 DM bis 680.000 DM vor. Bei Nachprüfungen der Zahlen konnte aber festgestellt werden, dass vier der fünf betroffenen Schlachthöfe Pauschalgebühren abgeführt, aber dem Erzeuger darüber hinaus gehende Kosten in Rechnung gestellt hatten. Hier wurde ein gewisser Wettbewerbsvorteil gegenüber den Betrieben, die immer korrekt bezahlt haben, geschaffen. In der Auswertung der Rückzahlungsforderung war man sich aber einig, dass hier die Möglichkeit einer finanziellen Härteklausel gefunden werden muss. Es muss abgesichert sein, dass im Falle einer Existenzgefährdung der Schlachtbetriebe bei Rückzahlung alle Möglichkeiten gemäß § 59 der Landeshaushaltsordnung auf Stundung oder Erlass geprüft werden sollten. Im Änderungsantrag der CDU-Fraktion sind unter neun redaktionellen Änderungspunkten auch der Punkt der Veränderung des Datums der Rückwirkung und ein Antrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses angefügt, der folgende Forderungen beinhaltet:

1. Die Landesregierung hat vor Erlass der Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 4 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz diesen dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis vorzulegen.

2. Die Landesregierung hat im Rahmen des Vollzugs des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz den Ausschüssen für Soziales, Familie und Gesundheit sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Auswirkungen der rückwirkenden Kostenregelung gemäß § 2 auf die Schlachtund Fleischzerlegungs- sowie die Fleischerzeugungsbetriebe zu berichten.

Ich darf Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren des hohen Hauses, im Namen der CDU-Fraktion bitten, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/49 unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen zuzustimmen. Danke.

(Beifall bei der CDU)