Protocol of the Session on November 21, 2024

(Beifall bei der AfD)

Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Als Partei der Eigenverantwor-

tung haben wir es uns mit diesem Antrag tatsächlich nicht leicht gemacht. „Zweitstudiengebühren abschaffen“, wieder quasi Geschenke verteilen an Leute, die sich im Leben nicht entscheiden können und dafür vielleicht noch von der Allgemeinheit ein Schulterklopfen bekommen wollen.

Tatsächlich ist es doch so, dass zumindest die Möglichkeit des Missbrauchs besteht, wenn durch eine Abschaffung der Zweitstudiengebühren die Unsitte des Dauerstudenten, der noch mit 32 Jahren an der Uni herumhängt, an der er mit Anfang 20 einmal mit „irgendetwas mit Medien“ angefangen hat, weiter um sich greift. Dass sich diese Art der Dauerstudenten in ihrem von der Allgemeinheit stark subventionierten Studium oft genug in linksradikalen Strukturen bewegen, macht die Sache nicht besser.

(Zuruf von der Linken)

Das Problem ist dann aber - dies sei vorweggesagt -, dass das in der Tendenz eher die Ausnahme denn die Regel ist. Viel wichtiger - auch für uns - ist der im Leben stehende Erwachsene, welcher mit viel eigenem Engagement, tendenziell neben dem Beruf und der Familie, einen zweiten Abschluss anstrebt. Dafür müssen hohe zeitliche und logistische Hürden überwunden werden, um neben dem ohnehin schon fordernden Alltag diese Zusatzbelastung zu stemmen. Wer diesen schwierigen Weg geht, der tut dies mehrheitlich aus innerer Überzeugung und mit viel Herzblut.

Diese Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung sollte in einem sich schnell wandelnden Arbeitsmarktgeschehen nicht mit zusätzlichen Gebühren staatlicherseits belastet werden. Eine Möglichkeit zur BAföG-Förderung besteht hierfür nicht mehr. Weitere Zuschussmöglichkeiten fallen aus. Dadurch, dass diese staatlichen Fördermöglichkeiten nicht mehr gegeben sind, fällt

auch das Argument der fehlenden finanziellen Eigenverantwortung weg.

Solange diejenigen, die ein Zweitstudium beginnen, keine Plätze für Erststudenten blockieren, ist es - ein bisschen flapsig formuliert - mehr oder weniger die Subventionierung des Mensaessens, die beim Staat noch zu Buche schlägt.

Mit diesem Vorschlag geht auch die Möglichkeit zur Abschaffung eines strukturellen Nachteils im Wettbewerb mit anderen Bundesländern einher. Das Land Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Bundesländer, welche diese Form der Gebühren noch erhebt bzw. die Möglichkeit dazu eröffnet. Im Kampf um die besten Köpfe sowie zur Weiterbildung der Bevölkerung ist dies sicherlich nicht zum Vorteil unseres Bundeslandes.

In Abwägung möglicher Vor- und Nachteile sehen wir daher, dass die Vorteile klar überwiegen. Diese finanzielle Erleichterung für eine Vielzahl von in der Regel hoch motivierten, leistungsbereiten Menschen aus allen Schichten soll nicht durch die Existenz einer Minderheit linksradikaler studentischer Taugenichtse

torpediert werden. Daher stimmen wir dem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Bevor wir zu dem nächsten Redebeitrag kommen - Herr Pott, Sie können sich schon positionieren -, begrüßen wir - nicht unbedingt passend zum Thema, aber vielleicht doch interessiert für die Zukunft - ganz herzlich Studierende der Hochschule Merseburg auf unserer Besuchertribüne.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Pott, es kann losgehen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Zweitstudiengebühren sprechen, stehen wir in einem gewissen Konflikt. Wir haben zum einen das Problem des Fachkräftemangels, weswegen wir es möglichst vielen Menschen ermöglichen sollen, sich auch persönlich weiterzubilden. Zum anderen haben wir die Situation, dass ein Staat, wenn ein Mensch sich persönlich weiterbilden möchte oder sich vielleicht noch in einer Orientierungsphase befindet, nicht unbedingt alles finanzieren muss. Deswegen - das kann ich schon vorwegnehmen - werden wir am Ende diesen Antrag in den Ausschuss überweisen, um dort weiter darüber zu debattieren.

Zuvor möchte ich kurz darauf eingehen, wofür überhaupt Zweitstudiengebühren anfallen. Sie werden erhoben bei Studierenden, die ein erneutes grundständiges Studium oder ein erneutes Master-Studium absolvieren wollen. Zunächst sollten wir uns deswegen fragen, was Bildung für unsere Gesellschaft bedeutet. Bildung ist der Schlüssel zur Chancengerechtigkeit und sie ist die Grundlage für wirtschaftlichen Fortschritt. Insbesondere in den derzeitigen Transformationsprozessen brauchen wir eine Agilität und eine Attraktivität der Hochschullandschaft.

Wenn wir Zweitstudiengebühren erheben, setzen wir damit eine Hürde für diejenigen, die sich weiterbilden und ihre Qualifikation verbessern möchten. Ein linearer Lebenslauf, bei dem man direkt nach dem Studium bei einem Arbeitgeber anfängt und dort bis zur Verrentung bleibt, ist heute eher selten. Vielmehr ist es heute üblich, dass man nicht nur einmal den Arbeitgeber wechselt. Auch ein Wechsel im Themenfeld und damit in der Ausbildung ist nicht selten. Wir

Freien Demokraten halten diese Flexibilität deswegen für nicht schlecht und in einigen Bereichen auch für notwendig und fördern ausdrücklich die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.

Wie ich aber auch bereits angesprochen habe, dürfen wir dabei nicht in die Situation kommen, dass wir am Ende zulasten von Menschen, die sich direkt von Beginn an gute Gedanken dazu machen, in welchen Bereichen sie später arbeiten möchten, die das Studium zügig beenden und dann der Wirtschaft zur Verfügung stehen, denjenigen Leuten, die sich nicht so schnell entscheiden können, ihre Orientierungsphase finanzieren. Das ist eben die andere Seite, die man auch berücksichtigen muss.

Diesbezüglich haben wir in Sachsen-Anhalt im Hochschulgesetz aktuell einen Kompromiss: Wir geben den Hochschulen zumindest die Möglichkeit, Zweitstudiengebühren zu er- heben, aber wir verpflichten sie nicht dazu. Ich glaube, das ist grundsätzlich ein guter Kompromiss. Damit stärken wir die Hochschulautonomie und sorgen dafür, dass genau dieser Abwägungsprozess in Einzelfällen stattfinden kann.

Ich freue mich auf die weitere Ausschuss- beratung. Wir werden den Antrag, wie ich bereits erwähnt habe, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Als Nächster spricht Herr Lange von der Linken. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Herrn Tullner wurde gerade etwas von einem alten Hut erzählt. Der eigentliche alte Hut, den er hier präsentiert hat, ist eine völlig veraltete Gebührendebatte, die die CDU-Fraktion nun wieder auf- leben lässt.

Aber nun zu dem Antrag. Die Zweitstudiengebühren - das habe ich an dieser Stelle schon oft betont - sind mit Blick auf die Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens ein Anachronismus. Es muss möglich sein, sich in seinem Leben noch einmal beruflich völlig anders zu orientieren, ohne dass einen Gebühren an den Hochschulen davon abhalten.

Ein weiteres Argument gegen die Zweitstudiengebühren ist, dass das Konstrukt der sogenannten konsekutiven Studiengänge, also aufeinanderfolgender Bachelor- und Master-Studiengänge, nur deswegen gewählt wurde, weil es diese Zweitstudiengebühren gibt. Nur deswegen hat man das gemacht. Man wollte nämlich verhindern, dass Bildungsinhalte, die erst beim Master - damals beim Diplom, aber bei der Umstellung dann nur beim Master - vermittelt werden können, nicht mehr jedem Studierenden vermittelt werden können, weil er sich Zweitstudiengebühren nicht leisten kann. Deswegen hat man gesagt: Okay, bis zu dem aufsetzenden, konsekutiven Master ist das Studium gebührenfrei.

Wenn man jetzt die Zweitstudiengebühren entfallen lassen würde, könnte man auch dieses Konstrukt entfallen lassen.

(Zustimmung bei der Linken)

Dann könnte man nach einem Bachelor-Stu- diengang völlig frei einen zweiten Studiengang

drauflegen, nämlich den Master-Studiengang. Damit wäre es dann auch völlig egal, ob auf einen siebensemestrigen Bachelor bspw. noch ein viersemestriger Master folgen würde. Allein deswegen wäre es gut, das entfallen zu lassen.

Nun noch einmal zu der antragstellenden Fraktion. Liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN!

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

Ich glaube, Die Linke hat in sämtlichen Hochschulgesetznovellen, ob es eigene oder Änderungsanträge waren, seit 2006 die Abschaffung sämtlicher Studiengebühren in diesem Land gefordert. Sie hat eigene Vorschläge gemacht. Sie hätten übrigens einfach abschreiben und das heute als Vorschlag vorlegen können. Dann hätten wir uns vielleicht ein bisschen geärgert.

(Olaf Meister, GRÜNE: Aber wir machen etwas Eigenes!)

Aber machen Sie sich nicht die Mühe. Wenn das Hochschulgesetz demnächst geändert werden soll, werden wir das wieder einbringen. Wir haben das schon auf dem Papier.

(Zuruf von Marco Tullner, CDU)

Von daher waren wir ein bisschen entsetzt, dass es hier nur diesen lapidaren Antrag statt eines Gesetzentwurfs gibt. Aber nichtsdestotrotz werden wir natürlich alle Anträge unterstützen, mit denen die Zweitstudiengebühren abgeschafft werden sollen. Wir werden auch bei der Hochschulgesetznovellierung unseren Antrag wieder vorlegen und einen Vorschlag unterbreiten, wie wir das in jeder Legislaturperiode bisher gemacht haben. Wir stehen dazu: Zweit- studiengebühren sind anachronistisch und gehören abgeschafft. - Danke.

(Zustimmung bei der Linken)

Frau Pähle spricht für die SPD-Fraktion. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Wertes Haus! Hier vorn sind schon viele Argumente vorgebracht worden. Kollege Pott hat schon gesagt, dass wir den Antrag überweisen werden. Ich möchte aber doch einige Dinge differenziert betrachten.

Bei einigen Redebeiträgen hatte man den Eindruck, man sei, wenn man einmal mit einem Bachelor-Studium angefangen hat, auf Gedeih und Verderb verpflichtet, es zu Ende zu bringen;

(Olaf Meister, GRÜNE: Nein!)

denn sobald man daran irgendetwas verändere, müsse man auf einmal Zweitstudiengebühren bezahlen.

(Hendrik Lange, Die Linke: Das hat keiner ge- sagt! - Olaf Meister, GRÜNE: Nein!)

Das stimmt nicht.

Aufgrund der Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ist es aktuell doch noch guter Brauch, dass man dann, wenn man - gerade in der Orientierungsphase des Studiums - merkt, das ist nicht das richtige Fach, die Möglichkeit hat zu wechseln. Man kann durchaus, auch am Anfang des Studiums, sagen: Ich nehme ein zweites Fach hinzu. Denn auch Doppelstudiengänge sind nicht zweitstudiengebührenpflichtig. Gerade bei der Fassung der konsekutiven MasterStudiengänge sind unsere Hochschulen sehr flexibel in der Frage, was alles als konsekutiver Master-Studiengang gilt. Auch dort habe ich also noch eine Möglichkeit, meinen persön-

lichen Vorstellungen und meiner Spezialisierung Raum zu lassen.

Wenn ich dann den ersten berufsqualifizierenden Abschluss erlangt habe und im weiteren Verlauf meines Lebens feststelle, mir fehlt doch noch etwas, dann habe ich aktuell auch mit anderen Maßgaben der Fort- und Weiterbildung noch Möglichkeiten. Das bekomme ich zum Teil sogar gefördert; dafür erhalte ich sogar Unterstützung.