Protocol of the Session on November 20, 2024

Ich bin dem Finanzminister zudem dankbar, dass wir nach langer Beratungszeit endlich die sogenannten Job Buddys bekommen. Wellcome-Center und Job Buddys sind unser Teil des Kleeblatts in Bezug auf Anwerbung und Zuwanderung. Es wird jetzt Interessensbekundungsverfahren geben können. Wir wollen diese bei den IHK, bei den Kammern, bei den Handwerkskammern beschäftigen, sodass wir im Frühjahr 2025, wenn der Haushalt

beschlossen ist, dann auch die Job Buddys einsetzen.

Ich habe das jetzt ein bisschen abgehackt vorgetragen, weil das eine ganze Fülle ist.

Herr Bernstein, ich würde Ihnen gern an- bieten, das - wir haben es letztens schon in unserem Ausschuss vorgetragen, auch zusammen mit Markus B.- ggf. im Wirtschafts- ausschuss oder auch im Bildungsausschuss vorzutragen, weil es auch in Ihrer Region, in Dessau, klasse Beispiele für Berufsschulen, für das Handwerk und auch für mittelstän- dische Unternehmen gibt, bei denen es sich lohnt, das im Land sichtbar zu machen. Deshalb bin ich für Ihre Fragen sehr dankbar. Das ist ein Angebot von mir. Wir würden das gern einmal vorstellen.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke. - Wir setzen mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. - Frau Sziborra-Seidlitz.

Vielen Dank. - Die die Landesregierung bildenden Fraktionen haben in ihrem Koalitions- vertrag ein faires und transparentes Finanzierungsmodell für die freien Schulen versprochen. Diese beklagen jetzt, dass sich die aktuell an die freien Schulen verschickten Finanzierungsbescheide auf einen Runderlass vom Juni 2024 beziehen, der bislang aber nicht veröffentlicht worden ist.

Das führt dazu, dass die Schulen diese Finanzbescheide quasi gar nicht überprüfen können und insofern auch nicht fristgemäß Einspruch

erheben könnten. Das ist in meinen Augen das Gegenteil von transparent. Aber vielleicht können Sie einmal erklären, warum das so ist und welche Möglichkeit die Schulen haben, das zu überprüfen?

Frau Feußner, bitte.

Sehr geehrte Frau Kollegin Sziborra-Seidlitz, wir haben in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl von Klagen der Schulen in freier Trägerschaft hier im Land zu verzeichnen gehabt - das waren weit mehr als 100 -, die sich auf ein Schulgesetz bezogen haben, das nicht mehr aktuell war.

Deshalb gab es den Auftrag des Parlaments an mich, an das Ministerium, ein transparentes und nachvollziehbares Modell zu schaffen, um den Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit zu geben, das alles entsprechend den - ich möchte es einmal so sagen, in An- führungsstrichen - veralteten Regeln nachzuvollziehen.

Jetzt werden die Bescheide, die in den ver- gangenen Jahren - das geht, glaube ich, sogar bis zum Jahr 2017 zurück - eingegangen sind, aufgrund der Klagen entsprechend angepasst. Es gab die SchifT-Verordnung, nach der die Schulen finanziert wurden. Das betrifft die Jahre 2017 ff. Da es ab dem Jahr 2017 Klagen gab, werden jetzt sozusagen die ganzen Anpassungen für die Jahre ab dem Jahr 2017 vorgenommen.

Was die Transparenz anbelangt: Dazu müsste man sich mit den entsprechenden Urteilen

bzw. Vergleichen auseinandersetzen. Das sind die Nachzahlungen, die aufgrund der Urteile vorzunehmen sind. Damit sind wir noch nicht ganz fertig. Das Geld ist zwar weitestgehend gezahlt worden, aber jetzt muss noch in Detailfragen angepasst werden.

Das ist kein einfacher Prozess. Es ist ein sehr komplizierter Prozess, für die Schulen, die geklagt haben, alles neu zu berechnen. Wenn wir damit fertig sind und die SchifT-VO angepasst ist - die neue SchifT ist schon veröffentlicht worden; es geht nur um die Schülerkostensätze, die aufgrund der Klagen verändert worden sind -, dann können das auch die freien Träger nachvollziehen.

Wenn Sie noch weitere Details wissen wollen, dann würde ich Sie bitten, mein Referat im Rahmen der Anhörung am Freitag dazu zu befragen. Dessen Vertreter können vielleicht noch tiefer in die Materie einsteigen.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Es gibt eine Nachfrage. - Bitte.

Ich habe tatsächlich eine Nachfrage. Wenn die Schulen mitgeteilt bekommen, die Finanzbescheide beziehen sich auf einen Runderlass vom Juni, der nicht öffentlich zugänglich ist: Auf welcher Basis sollen sie denn dann ihre Bescheide überprüfen?

Sie haben doch ihre Vergleiche und ihre Urteile. Sie haben diese doch. Das haben sie

doch bekommen. Wir haben mit jedem einzelnen Schulträger einen Vergleich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurden die Schülerkostensätze angepasst. Das haben sie doch selbst.

Also gibt es nicht die Absicht, diesen Runderlass zu veröffentlichen, sodass sie diesen einsehen können?

Die Frage, warum der Runderlass nicht öffentlich zugänglich ist, kann ich Ihnen jetzt an der Stelle nicht beantworten. Das müsste ich Ihnen nachliefern. Deswegen habe ich gesagt: Wenn Sie noch mehr Details wissen wollen, können wir das gern bis Freitag beantworten.

Danke, Frau Feußner. - Wir setzen fort. Ich sehe Frau Godenrath für die CDU-Fraktion. - Bitte.

Vielen Dank. - Meine Frage richtet sich an das Sozialministerium. Und zwar ist es so, dass das Land derzeit die Bezahlkarte für Asylbewerber einführt. Diese reglementiert unter anderem auch die Ausreichung von Bargeld und soll verhindern, dass die zur Ver- fügung gestellten Mittel zweckentfremdet werden.

Auf der Website des Flüchtlingsrates SachsenAnhalt wird nun ganz offensiv dafür geworben, wie man dieses System umgehen kann, nämlich mit sogenannten solidarischen Tauschaktionen,

um den Zugang zu mehr Bargeld zu ermöglichen. Damit konterkariert ein Verein, der in der Vergangenheit auch vom Land gefördert wurde, Regularien, die bundesweit eingeführt worden sind.

Deswegen ist meine Frage: Wie bewertet das Sozialministerium die Tatsache, dass ein Verein, der öffentliche Förderung für Projekte erhalten hat und ggf. noch erhält, bewusst und ganz offensiv hier Schlupflöcher sucht, um etwas auszunutzen, und Vorschläge zur Umgehung des Systems der Bezahlkarte anpreist? Und bestätigt das Sozialministerium die Auffassung, dass in diesem Fall eine Förderung von Projekten oder weiterer Projekte unterbleiben sollte? - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP)

Sehr geehrte Frau Godenrath, ich kenne zwar die Website des Flüchtlingsrates nicht, auf die Sie jetzt Bezug nehmen, aber ich kenne drei Screenshots, die mir von der Pressestelle übermittelt worden sind. Dazu muss ich sagen, dass ich sie als Screenshots bekomme, weil ich persönlich seit längerer Zeit nicht mehr bei „X“ bin und somit nichts dort lesen kann

(Oh! bei der AfD)

- ja, das ist eine ganz bewusste Entscheidung -

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

und weil ich das auch nicht verdeckt lese. Deshalb habe ich mit der Pressestelle meines Hauses ausgemacht, dass ich dann, wenn es Punkte sind, die mein Haus betreffen, Screen-

shots von den Eintragungen bekomme, zumal auf „X“ Mitteilungen manchmal auch wieder gelöscht werden. Wir verfahren so, damit wir tatsächlich wissen, was dort sowohl kommentiert als auch eingetragen worden ist.

Mit dem ersten Screenshot ist mir mitgeteilt worden, dass der Flüchtlingsrat eine Presse- mitteilung gemacht hat. Dabei ging es um die heutige flächendeckende Einführung der diskriminierenden Bezahlkarte in Sachsen- Anhalt.

Dann ist mir Ihr Eintrag, Frau Godenrath, übermittelt worden. Sie haben geschrieben, dass der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt auf seiner Website Werbung dafür macht, die Bezahlkarte für Asylbewerber missbräuchlich einzusetzen - in Klammern: solidarische Tauschaktion. Das ist absolut inakzeptabel und eine öffentliche Förderung sollte künftig ausgeschlossen sein.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der AfD)

Dann ist mir ein weiterer Screenshot von einem, wie ich meine, sehr engagierten und respektablen Christdemokraten, übermittelt worden,

(Eva von Angern, Die Linke: Wer?)

nämlich Christian Reinboth,

(Zustimmung bei der CDU - Unruhe bei der AfD)

der mitgeteilt hat:

(Guido Kosmehl, FDP: Das ist nicht Ihr Ernst!)

Die Staatsanwaltschaft München hat schon im Juli überprüft,

(Zurufe von Eva von Angern, Die Linke)

ob derartige Tauschgeschäfte legal sind. Sie ist zu dem Schluss gelangt, dass keinerlei Rechtsbruch vorliegt.

(Oh! bei der AfD)

Es gibt somit keine Basis für einen Ausschluss des Vereins von öffentlicher Förderung.

(Eva von Angern, Die Linke: Man nennt es Hass und Hetze, was hier verbreitet wird!)