Protocol of the Session on September 7, 2023

Ich will noch drei Hinweise geben, die auch die Probleme aufzeigen. Die Möglichkeit der Rücklagenbildung ist bisher nicht gegeben. Das würde insoweit erst einmal nicht helfen. Dann müssten wir schauen, ob wir das dann auch zuwendungsrechtlich zulassen würden.

Dann haben wir natürlich grundsätzlich das Problem, dass wir, wenn eine Institution, die

eine institutionelle Förderung hat, auch noch eine Projektförderung haben will, möglicherweise in einen Widerspruch geraten. Das müsste noch geklärt werden. Und natürlich - das ist wiederum der Vorteil der institutionellen Förderung - gibt der Wirtschaftsplan auch Flexibilität.

Das alles zusammen wird im Augenblick mit den Ressorts erörtert, auch bezogen auf Einzelfälle, um zu schauen, ob das eine oder das andere Sinn macht. Wir werden das in der nächsten Zeit sicherlich auch abschließend behandeln können und dann schauen, inwieweit wir das auch zukünftig rechtssicher untersetzen können.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Kleemann. - Bitte.

Die Anträge müssen bis zum 30. September abgegeben sein. Das ist natürlich schwierig, wenn Sie sagen: Wir schauen mal. Meine Frage wäre: Wie ist der Zeitplan? Wann können diejenigen, die schon über mehrere Jahre mit dem gleichen Projekt erfolgreich am Netz sind, damit rechnen, dass sie auch länger als nur ein Jahr gefördert werden können, sodass da eine Stabilität hineinkommt?

Das, was Sie am Anfang Ihrer Antwort gesagt haben, ist in der Tat so. Das sind Fachkräfte, das sind Leute, die schon lange eine sehr erfolgreiche Arbeit mit anderen Menschen machen, häufig mit Kindern, Jugendlichen, Senioren - ganz unterschiedliche Projekte. Insofern wäre es ganz wichtig zu wissen: Wie ist der konkrete Zeitplan? Kann man jetzt sagen,

dass die Einjährigkeit bei vielen etablierten Projekten nun in eine Mehrjährigkeit um- gewandelt wird? Ich glaube, das ist für die tollen Projekte, die wir im Land haben, und für die vielen, die dort arbeiten, eine Botschaft, die wir jetzt auch relativ schnell senden sollten.

Bis zum 30. September werden wir das ganz bestimmt nicht schaffen. Es wird sicherlich eine Lösung geben, die sehr individuell ist, auch bezogen auf Einzelfälle. Wir wollen einmal schauen, dass wir es bis zum nächsten Halbjahr 2024 hinbekommen.

Danke, Herr Minister. - Wir haben wir noch sechs Minuten zur Verfügung und steigen noch einmal mit der FDP ein. - Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage geht in Richtung der Justizministerin Frau Weidinger. Wir haben in den letzten Wochen in der „Mitteldeutschen Zeitung“ mehrfach lesen können, dass das Thema der Jugendkriminalität, insbesondere was Raubdelikte betrifft, wieder verstärkt anzutreffen ist. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass es dazu mehrere Hundert Ermittlungsverfahren gibt. Mich würde interessieren, wie der Stand der Ermittlungsverfahren ist

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

und inwieweit tatsächlich Ermittlungserfolge eingetreten sind. Können Sie vielleicht auch sagen, inwieweit Einstellungen erfolgten, in

welchem Maße, und wo es keinen Erfolg gab, wo die Generalstaatsanwaltschaft dann ggf. die Verfahren wieder zurückgegeben hat, um wieder neu zu beginnen? - Vielen Dank.

(Olaf Meister, GRÜNE: Alle einzelnen Verfah- ren! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Jedes einzelne!)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Vielen Dank auch für die Frage; denn das ist für uns ein ganz wichtiges Thema, dem wir uns ganz sachlich nähern wollen. Ich kann zunächst bestätigen, dass uns die Staatsanwaltschaften, insbesondere in Halle und Magdeburg, eine Zunahme der Fälle melden. Das ist auch in der Statistik der Generalstaatsanwaltschaft aufgeführt. Das betrifft Fälle von Raub, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung. Es gibt aber auch Diebstahlstaten im Bereich der Jugendkriminalität, die zunehmen. Die Staatsanwälte und Praktiker sagen uns, dass in komplexen Fällen die Verfahrensdauern steigen, dass ihnen die Aufklärung dort sehr wichtig ist und dass auch der Blick auf Rückfallquoten gelegt wird.

Ich kann Ihnen den Stand der Verfahren jetzt nicht im Einzelnen darlegen. Dafür ist das zu kompliziert. Ich würde Ihnen das, wenn möglich, sofern es schon erfasst worden ist, schriftlich mitteilen.

Ich kann aber sagen, dass uns insbesondere die Staatsanwaltschaft in Halle sagt, dass es

Ermittlungsverfahren gibt, dass es auch Anklagen gibt und dass es auch Haftbefehle für die Untersuchungshaft gibt. Die Staatsanwaltschaft in Halle ist sehr sensibel bei dem Thema.

Bei uns im Haus gibt es auch die Aufträge, genauer nachzuschauen, wie die Zusammenarbeit in der Aufklärung solcher Straftaten noch weiter verbessert werden kann. Sowohl bei leichter Kriminalität als auch bei intensiver Jugendkriminalität gibt es Richtlinien und Leitfäden für die Zusammenarbeit. Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe rücken dabei sehr eng zusammen. Ich möchte aus meinem Geschäftsbereich und meiner Fachabteilung trotzdem wissen, ob wir dabei noch einiges besser machen können. Dafür stehen verschiedene Modelle im Raum.

Wir werden zu dem Thema auch im Rechtsausschuss ganz ausführlich beraten. Dort ist ein Fachgespräch angekündigt worden, das ganz ausführliche Fragestellungen beleuchten wird, auch mit allen anderen Ressorts, die davon betroffen sind. Ich hoffe, dass ich dann eine Konzeption erarbeiten kann, die sich dem Thema ganz fachlich und gründlich nähert. Und ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke. - Es gibt noch eine Nachfrage.

Ja, Entschuldigung. - Vielleicht können Sie noch etwas zu möglichen abgeschlossenen Verfahren sagen, ob es schon Verurteilungen gab bei den Ermittlungsverfahren im Bereich

der Jugendkriminalität, die Sie gerade genannt haben.

Das Zweite, das mich interessieren würde, ist: Haben Sie im Ministerium einmal das Thema der Schnellverfahren in diesem Bereich erwogen?

Vielleicht die zweite Frage zuerst; denn sie ist für mich zurzeit die interessantere, weil ich darauf Einfluss nehmen kann. Wenn wir Möglichkeiten haben, Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig ein Stück weit Rückfallquoten zu vermeiden, dann wird die Justiz dazu ihren Beitrag leisten. Solche Modelle, solche Überlegungen gibt es. Es gibt verschiedene Ansätze, wie wir dem begegnen können. Ich möchte aber der fachlichen Diskussion dazu nicht vorgreifen.

Im Übrigen gibt es in Sachsen-Anhalt jeden Tag Entscheidungen der Gerichte zu Jugendsachen. Ich kann zu den einzelnen Verfahren, was entschieden worden ist, welche rechtskräftig sind, welche noch im Beschwerdeverfahren sind, jetzt keine detaillierte Aussage treffen.

Danke. - Damit ist die Regierungsbefragung beendet und der Tagesordnungspunkt 1 ist abgeschlossen.

Wir fahren in unserer Tagesordnung fort und kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 2

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3037

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Logischerweise wird der Gesetzentwurf zunächst vom Minister der Finanzen eingebracht. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 180 Minuten, also die Redezeitstruktur „G“, vereinbart. Wenn der Minister seinen Part eingebracht hat, dann werde ich vor- lesen, in welcher Reihenfolge und für wie viele Minuten die einzelnen Fraktionen sprechen werden.

Herr Minister, Sie haben das Wort. Wir freuen uns auf Ihre Ausführungen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! - Bin ich einigermaßen zu verstehen?

(Unruhe)

Ja, aber ich würde die lieben Kollegen Abgeordneten bitten, sich wirklich zu konzentrieren. Wir haben im Moment noch eine verdammt schlechte Akustik.

(Dr. Katja Pähle, SPD: O ja! Sehr speziell! - Angela Gorr, CDU: Das stimmt!)

Es muss noch eine ganze Menge justiert werden. Der eine oder andere wird sicherlich gern zuhören wollen. Vielleicht sollten also Gespräche nach draußen verlegt werden, wenn es so etwas gibt. Danke. - Herr Minister.

Ich hoffe, dass eine Haushaltseinbringung viel Aufmerksamkeit erregt. - Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute in erster Lesung einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf 2024 ein. Die Erwartungen der Fraktionen haben wir damit erfüllt. Eine geordnete parlamentarische Beratung im vierten Quartal 2023 und eine Verabschiedung des Haushalts noch in diesem Jahr sind damit erreichbar. Eine vorläufige Haushaltsführung werden wir dieses Mal nicht benötigen. In Anbetracht der erst Ende März 2023 erfolgten Verabschiedung des laufenden Haushalts war dies ein zeitlicher Kraftakt für die Landesregierung.

Der Ihnen vorliegende Haushaltsplanentwurf 2024 der Landesregierung war auch finanzpolitisch herausfordernd, da die Ausgabebedarfe - auch deutschlandweit bei Bund, Ländern und Kommunen - steigen. Die Gründe hierfür sind uns allen bekannt: Inflation, Tariferhöhungen, Zinswende und Investitionsbedarfe. Nicht zu vergessen sind Investitionen in Transformationsprozesse wie Digitalisierung und Klimaneutralität.

Meine Damen und Herren! Die Einnahmeentwicklung ist dagegen weniger dynamisch und aufgrund der Schuldenbremse begrenzt. Jede Finanzministerin, jeder Finanzminister in

Deutschland steht daher vor der Herausforderung, auf der einen Seite die steigenden, aber notwendigen Ausgaben für die staatlichen Aufgaben und die Transformation zu finanzieren.

Mit Blick auf den Transformationsprozess beginnen wir heute, Impulse zu setzen. Das mag im Einzelfall dem einen oder anderen zu wenig erscheinen und es gibt daher auch viele Forderungen nach mehr. Wichtig ist aber, dass ein Weg zur Transformation eingeschlagen wird und die Finanzierung der staatlichen Aufgaben gewährleistet ist. Das gilt auch für die Finanzierung der Kommunen.

Mit dem Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, der heute ebenfalls eingebracht wird, sieht die Landesregierung im FAG gegenüber dem Jahr 2023 eine Steigerung um mehr als 13 % auf fast 2,1 Milliarden € vor.

Dagegen steigt das Haushaltsvolumen des Landes gegenüber dem Vorjahreshaushaltsplan um nur knapp 4 %. Die Kommunen bekommen ab dem Jahr 2024 somit deutlich mehr. Die Landesregierung kommt der Aufgabe der ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen damit mehr als nach. Dabei dürfen Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt entgegen dem Bundestrend Steuermehreinnahmen erwarten. Im Einzelnen werde ich dann unter TOP 19, unter dem das neue FAG eingebracht wird, auf dieses Thema eingehen.

Meine Damen und Herren! Auf der anderen Seite führen Inflation, Tarifentwicklung und Transformationsbedarf zu der Notwendigkeit, strukturelle Einsparungen auf der Ausgabenseite vorzunehmen. Es besteht somit der Zwang nach Weniger und das Erfordernis, effizienter zu handeln. Effizienz wiederum

erfordert Transformationsinvestitionen, wie die derzeit notwendige Digitalisierung.