Nur eine kurze Bemerkung. - Vielen Dank, Herr Minister. Es hätte ja sein können, bei der Frage von Herrn Bernstein waren Sie sehr gut vorbereitet und hatten sehr detaillierte Zahlen und Fakten. Demzufolge hätte es sein können, dass das hier auch der Fall ist. Aber wir machen das so. Ich nehme Ihr Angebot sehr gern an. - Vielen Dank.
Herr Siegmund, ich war deshalb gut vorbereitet, weil Sie den Tagesordnungspunkt heute noch aufrufen werden.
Alles klar, Herr Minister. Danke. - Wir setzten mit der Fraktion DIE LINKE, Herrn Lippmann, fort. - Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für die Modellprojekte für eine verbesserte Zusammenarbeit von Grundschule und Hort haben die Horte bzw. die Hortträger als wesentliche Partner auch drei Wochen nach Schuljahresbeginn weder vonseiten des Sozialministeriums noch vonseiten des Bildungsministeriums eine direkte Rückmeldung erhalten, ob und wann sie mit einem Start des Modellprojekts rechnen können.
Die Kommunikation erfolgt offenbar ausschließlich über die Grundschulen und die Horte werden in diesem Prozess nur als Anhängsel wahrgenommen. Sie erhalten ihre Informationen nur von ihren kooperierenden Grundschulen oder aus der Zeitung.
So sollten nach der bisher einzigen Mitteilung an die Träger über das Verfahren zur Interessensbekundung von Mitte April ursprünglich nur 30 Projekte ausgewählt werden, während jetzt nach Wochen des Stillstandes offenbar eine Entscheidung getroffen wurde, nun doch alle der mehr als 100 Anträge zu genehmigen, allerdings in zwei Jahresscheiben.
Seit Langem ist festzustellen, dass aufseiten der Landesregierung völlig unterschiedliche Vorstellungen über das Verfahren, die Rahmen-
bedingungen und die Ziele des Modellprojekts bestehen, sodass bisher völlig unterschiedlich agiert wird.
Ich frage deshalb die Landesregierung, was künftig geschehen soll, damit sich im Rahmen der Modellprojekte eine Kooperation zwischen Grundschulen und Horten auf Augenhöhe entwickeln kann, die beide Institutionen als gleichberechtigte Partner zusammenbringt und den Horten nicht weiter den Eindruck vermittelt, dass sie nur am Gängelband der Grundschulen hängen.
Bevor die Ministerin antwortet, begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule „An der Weinstraße“ in Höhnstedt. - Seien Sie herzlich willkommen im Hohen Haus!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Zur Frage von Herrn Lippmann haben Frau Kollegin Feußner und ich uns darauf verständigt, dass ich beginne und Frau Feußner anschließend Ergänzungen vornimmt.
Wie Sie der Zeitung entnehmen konnten, hat am Montagabend der Koalitionsausschuss dazu noch einmal getagt, um über die 102 Interessenbekundungen, die eingegangenen sind, nachdem Frau Kollegin Feußner und ich so- wohl an unsere Hort- wie auch Kita-Träger und die Grundschulen einen gemeinsamen Aufruf
Sie haben auch mitbekommen, dass Frau Kollegin Feußner der Meinung war, dass alle Interessenbekundungsverfahren jetzt gleichzeitig in die Modellphase gehen sollen. Wir haben uns an dem Abend darauf verständigt, dass wir in unserem Hause nach den Kriterien, die wir gemeinsam aufgestellt haben, 30 Modelle aus diesen 102 Verfahren ausgesucht haben. Wir haben uns auf eine regionale Ausgewogenheit und unterschiedliche Konstellationen verständigt und auch gemischte Einrichtungen oder Horte, die von einer Grundschule weiter entfernt sind, einbezogen.
Alle diese müssen wir betrachten, um zu schauen, wie wir dort eine Verbesserung zum Wohle der Kinder erreichen. Es geht immer darum, wie wir das Nebeneinander, das viele, auch viele Eltern, hinsichtlich der Entwicklung der Kinder beklagen, sowohl in den Grund- schulen als auch in den Horten verbessern.
Deshalb haben wir uns jetzt auf 30 Modelle verständigt. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden wir alsbald gemeinsam bekanntgeben, welche 30 Modelle infrage kommen. Es geht erst einmal nicht darum, die Finanzierungssysteme zu verändern, sondern darum, wie die Einrichtungen zum Wohl der Kinder besser kooperieren können, insbesondere hinsichtlich der Hausaufgabenbetreuung und anderer Integrationsmöglichkeiten wie Sprachförderung etc.
In dem Zusammenhang haben wir - jedenfalls kann ich das für unser Haus sagen - auch 23 Grundschulen und Horte identifiziert, die die Anträge gemeinsam unterschrieben haben und die nicht nur kooperieren wollen, sondern die Ganztagsschule anstreben, weil sie eine
räumliche Nähe haben, weil sie schon ein Campus sind, weil sie beide die gleiche Trägerschaft haben und es jetzt schon eine enge Zusammenarbeit gibt. Wir haben uns entschlossen, diesen 23 auch die Möglichkeit zu geben, den Zuschlag über das Bildungsministerium zu erhalten und Ganztagsschule zu werden, weil wir dann die Verzahnung haben und sehen können, wie wir das vormittags und nach- mittags zu gestalten haben.
Wir haben als Ministerium und auch im Koalitionsausschuss dafür Vorsorge getroffen, dass das, was Sie, Herr Lippmann gesagt haben, nicht zutrifft. Es ist nicht so, dass die Horte nur dazu dienen sollen, den Bereich des Nachmittags zu gestalten und man in der Ganztagsschule schlechter gestellt wird. Die Koalitionspartner haben eine Vereinbarung getroffen, dass der Rechtsanspruch auf Hortbetreuung auch in der Ganztagsschule gewährleistet wird, nämlich dass die fünfeinhalb Stunden und die Ferienbetreuung weiterhin abgesichert wer- den. Dazu haben sich alle drei Koalitionspartner bekannt.
Ich habe zugesichert, dass ich, wenn es zu einer Entlastung kommt, weil der Hort dann in der Ganztagsschule aufgeht, die Mittel, die frei werden, dem Bildungsministerium zur Verfügung stellen kann, damit eine offene oder gebundene Ganztagsschule entstehen kann. Das ist die Vereinbarung.
Wir wollen das Modell bis zum 31. Dezember 2025 evaluieren und die 30 Modelle begleiten. Deshalb sollen im nächsten Schuljahr, also im Schuljahr 2024/2025, auch diejenigen von den Ergebnissen der Evaluierung partizipieren und nachrutschen, sodass wir sagen können, wir haben, wenn ich es richtig gesehen habe, dann jede vierte Grundschule zumindest in einer besseren Kooperation. Ich hoffe, dass das Schule macht, sodass sich alle auf den
Mir selbst ist sehr daran gelegen, weil die Hortträger im Augenblick sehr verunsichert sind, weil ich mich bisher zurückgehalten habe. Aber wir werden jetzt alle drei Gruppen, die ich beschrieben habe, gemeinsam anschreiben und für die Sicherheit sorgen, dass sie sich auf den richtigen Weg gemacht haben. Das werde ich mit Kollegin Feußner sehr kurzfristig lösen.
Ich will noch einmal deutlich machen: Wir erfüllen jetzt schon den Rechtsanspruch, den der Bund ab dem Jahr 2026 vorsieht. Deshalb müssten wir eigentlich nichts verändern. Aber wir haben ein tolles Bildungsprogramm „Bildung elementar“, wir haben immer noch einen schlechten Personalschlüssel in den Horten, und wir wollen versuchen, das zum Wohle der Kinder zu verbessern. Alle Studien sagen uns, wie wichtig es ist, einen Ganztagsanspruch zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe zu verzahnen.
Sie kennen alle diese Studien. Brandenburg hat auch schon eine Evaluierung gemacht. Das wollen wir für unsere Kinder im Grundschulalter auch erreichen, damit wir mehr Kinder dazu bekommen, in weiterführende Schulen zu gehen, dass wir darüber unsere Schulabbrecherquoten senken, dass wir die Übergänge zwischen Kita und Grundschule besser hinbekommen. Ich glaube, das sind alles hehre Ziele, über die beide Ministerinnen zukünftig in beiden Ausschüssen berichten werden. Das ist im Grunde genommen das, was wir vereinbart haben.
Dafür werden wir sicherlich noch dicke Bretter bohren müssen; ich schaue einmal in Richtung der Finanzpolitiker. Eine Ganztagsschule
braucht nach wie vor, selbst wenn ich meine Mittel aus dem Hort herausgebe, ein Mehr im Bildungsbereich. Wenn wir wirklich offene und gebundene Ganztagsschulen machen wollen, müssen wir sehr viel Geld in die Hand nehmen. Ich finde es hervorragend, dass wir das in der Koalition so haben bereden können.
Ich wollte gerade sagen, das klingt wie „alles abgeräumt“. Aber es gibt eine Nachfrage von Herrn Lippmann. - Bitte.
Ich wolle erst den zweiten Redepart abwarten, aber er kommt nicht. Ich habe die Nachfrage, warum bisher keine Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe für die Begleitung der Modellprojekte vorgesehen sind, um die Beachtung jugendhilfespezifischer Aspekte sicherzustellen. Denn aus unserer Sicht haben weder die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung noch das Lisa und schon gar nicht das Landesschulamt dafür die erforderlichen Kompetenzen, da sie vor allem auf die schulischen Verfahren fokussiert sind.
Ich muss Ihnen hinsichtlich der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung auf jeden Fall sagen, dass das so nicht richtig ist. Denn der bundesweite Deutsche Kita-Preis wird auch von der Stiftung organisiert. Sie haben ja mitbekommen, dass wir mit Halle-Süd in Sachsen-Anhalt dieses Mal wieder den ersten Preis bekommen haben für hervorragende Konzeptionen, insbesondere auch für Partizipation und Elternarbeit.
Wir planen - deswegen hatte sich Frau Kollegin Feußner schon aufgemacht -, die Kinder- und Jugendstiftung damit zu beauftragen, uns, wie sie es im schulischen Bereich bereits getan hat, in diesem Prozess zu begleiten. Insbesondere die Modelle hinsichtlich der Zusammenarbeit und auch die Ganztagsschulen, die wir ausgesucht haben, brauchen noch eine Begleitung, um zu gucken, was tatsächlich gut funktioniert und was weniger funktioniert.
Wir wollen evaluieren - das haben wir schon in unseren ersten Ankündigungen gesagt - und wir wollen sie auch konzeptionell begleiten. Dazu kann vielleicht Frau Feußner etwas sagen; ich glaube, sie hat auch angekündigt, dafür Geld einzuplanen.
Auch diese Nachfrage scheint von der Frau Ministerin umfassend beantwortet worden zu sein. Gibt es eine weitere Nachfrage? - Das sehe ich nicht. Dann fahren wir fort mit der SPD. Bitte.
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass - ich zitiere - „seit vielen Jahren über Projektmittel in ihrer Substanz geförderte Einrichtungen in die institutionelle Förderung überführt werden“ können. Gleichwohl ist es aber derzeit so, dass auch langjährig tätige Träger trotz Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen die Auskunft bekommen, dass Anträge nur für eine einjährige Förderung zu stellen seien. Ich frage die Landesregierung, wie weit die Vorbereitungen für die politisch vereinbarte Umstellung auf mehrjährige institutionelle Förderungen gediehen sind.
Es gibt eine IMAG Förderpolitik - Hintergrund dieser IMAG war übrigens die sächsische Förderkommission II -, und im Rahmen dieser IMAG haben wir dieses Thema mit aufgenommen. Es gab schon im Juni letzten Jahres eine interministerielle Gruppe, die sich damit beschäftigt und sich dazu ausgetauscht hat.
Für alle noch einmal - das Thema ist, glaube ich, so weit klar -: Es geht um die Frage, inwieweit mehrjährige Projektförderungen tatsächlich in eine institutionelle Förderung überführt werden können. Nun muss man sich allerdings vor Augen halten: Was heißt das? Wo ist der Vorteil? Wo sind Nachteile? Was heißt das im Übrigen auch unter dem Gesichtspunkt des
Insoweit will ich ganz kurz aufzeigen, dass die institutionelle Förderung, dieses besondere, enge Verhältnis, zwar freilich nicht rechtlich, aber dann doch auf Dauer angelegt ist. Das schafft - das sind die Vorteile - Planungssicherheit, insbesondere beim Personaleinsatz. Es ist natürlich auch wichtig, dass Leistungsempfänger als Ganzes dann natürlich an die Regeln des Landes, nämlich insgesamt bezogen auf das Finanz- und Haushaltsgebaren, gebunden sind und das offenlegen müssen.
Aus der Sicht des Landes kommt der Entscheidung zur institutionellen Förderung eben wegen dieser langfristigen Perspektive erhebliche hauswirtschaftliche Bedeutung zu. Denn es ist ein Unterschied, ob ich eine Projektförderung mache oder über viele Jahre hinweg zu einer institutionellen Förderung komme. Die Projektförderung ist hingegen flexibler. Es geht hierbei um Einzelinterventionen. Insoweit gibt es dann natürlich auch einen größeren Spielraum zur Investitionslenkung.
Ich will damit sagen, dass die Wahl, ob man das eine oder das andere macht, wirklich sehr komplex ist. Man muss sich das dann im Einzelfall anschauen. Wir sind noch nicht so weit, um das im Rahmen der nächsten Änderungen mit in das Zuwendungsrecht aufzunehmen.
Ich will noch drei Hinweise geben, die auch die Probleme aufzeigen. Die Möglichkeit der Rücklagenbildung ist bisher nicht gegeben. Das würde insoweit erst einmal nicht helfen. Dann müssten wir schauen, ob wir das dann auch zuwendungsrechtlich zulassen würden.