Protocol of the Session on June 1, 2023

In der Sache mache ich einen Strich darunter. Dieses Gesetz gehört noch gründlich über- arbeitet. Aber das geschieht ja gerade.

(Zustimmung bei der CDU - Frank Bommers- bach, CDU: Abgeschafft gehört das!)

Danke. - Herr Krull, eine Nachfrage?

Ich habe eine Nachfrage. - Sie sprachen sich soeben für eine Härtefallregelung aus. Es gab auch schon verschiedene andere Vorschläge zu einer Staffelung der Investitionsbeiträge je nachdem, wie sich die Einkommenssituation

darstellt. Nun können wir auf die Selbsteinschätzung der Betroffenen vertrauen oder sagen, wir müssen es auch kontrollieren. Eine solche Kontrolle erfordert natürlich einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Wer soll das aus Ihrer Sicht bezahlen und organisieren?

Auch damit sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Auch dieses gehört in den parlamentarischen Diskurs. Wir haben folgendes Dilemma. Im Moment wird von Bundesseite im Grunde eine allgemeine Förderung für den Tausch in Aussicht gestellt. Wenn man darauf baut, dass das so kommt, dann ist das sozusagen eine Sockelförderung, die jeder erhält. Ich glaube, im Vorschlag heißt es im Moment 30 %. Dafür braucht man keine sehr genaue Prüfung. Das ist nicht von Bedürftigkeitskriterien abhängig. Alles, was darüber hinaus gewährt wird, könnte man von solchen Boni oder dergleichen ab- hängig machen, also von einem Modell, das sich sehr viel stärker an der individuellen Leistungsfähigkeit der Belasteten ausrichtet.

Das ist im Moment noch im Fluss. Wir müssen schauen, was dabei herauskommt. Ich halte das jedenfalls für sinnvoll. Ich halte es für wichtig festzustellen: Wir können wegen der anfallenden Verwaltungskosten auf gar keinen Fall auf solche Härtefallregelungen verzichten. Wir müssen also durchaus ein Modell haben, das dafür sorgt, dass der soziale Ausgleich bei dem Gebäudeenergiegesetz auf jeden Fall gewährleistet ist. Dafür dürfen auch Kosten anfallen.

Herr Krull, wir haben gemeinsam um die Soforthilfen und um das Problem der Bewältigung durch unsere Wirtschaft nach dem Ausbruch der Coronapandemie gerungen. Auch dort

haben wir Verwaltungskosten hingenommen, bei einem verhältnismäßig schlanken Verfahren, weil wir gewusst haben, es muss schnell Geld zu den Menschen gelangen. Nach einem ähnlichen Modell wird es auch bei dem Gebäudeenergiegesetz geschehen.

Danke. Es gibt keine weiteren Nachfragen. - Wir fahren fort mit der Fraktion der AfD. - Bitte, Herr Roi.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Gestern hat das Oberlandesgericht Dresden nach 97 Verhandlungstagen im Verfahren gegen die Mitglieder der linksextremen sogenannten Hammerbande geurteilt. Die Angeklagten wurden zu mehr- jährigen Haftstrafen verurteilt. Die Haupt- angeklagte, die als Lina E. öffentlich namentlich bekannt ist, muss für fünf Jahre und drei Monate in Haft. Gegenstand der Verurteilung sind unter anderem die Beteiligung an der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie schwere, teils schwerste Gewalttaten.

Die Angeklagten teilten laut Bundesanwaltschaft eine militante linksextremistische Ideologie. Auf das Konto linksextremen kriminellen Vereinigung gehen zahlreiche Überfälle und schwere Gewalttaten gegen tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene.

Im Gerichtssaal kam es zu Tumulten. Die linksextreme Unterstützerszene ruft deutschlandweit zu militanten Aktionen für den auf das Urteil folgenden „Tag X“ auf. Das ist der Samstag nach der Urteilsverkündung, der 3. Juni.

Die Polizei stellt sich auf linksextreme

Krawalle und Anschläge ein. Aktuell hören wir, dass es in der letzten Nacht bereits einen Brandanschlag in der Turmstraße in Halle gab. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 130 000 €.

Ich frage: Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdungssituation in Sachsen-Anhalt?

Frau Zieschang.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es wurde beschrieben, wie der Ausgangssachverhalt ist. Gestern erfolgte die Urteilsverkündung. Das Verfahren wurde vor dem OLG in Dresden und demzufolge in Sachsen geführt. Es ist auch ausgeführt worden, dass in der linksextremistischen, linksmilitanten Szene schon im Vorfeld der Urteilsverkündung auf den „Tag X“ hingewiesen wurde und dieser für den Samstag nach der Urteilsverkündung angekündigt wurde.

Gleichwohl sind wir davon ausgegangen, dass auch unmittelbar im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung mögliche Aktionen - Demonstrationen, aber vielleicht auch Sachbeschädigung - erfolgen. Darauf haben wir uns polizeilich bundesweit eingestellt, selbstverständlich auch wir in Sachsen-Anhalt.

Ob die beiden gestern in Halle angezündeten Fahrzeuge damit im Zusammenhang stehen, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Eine Nachfrage? - Bitte, Herr Roi.

Ja, eine Nachfrage. - Die Verbindungen der linksextremen Vereinigung der sogenannten Hammerbande sind weitreichend und gehen weit über Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen hinaus. In Ungarn hat eine Einsatzgruppe der linksextremen Vereinigung in einem Sondereinsatz acht rechte Reisende als Freiwild attackiert. Die identifizierten Mitglieder der Vereinigung sind als linksextreme Aktivisten polizeibekannt. Teile davon sind untergetaucht, im Übrigen auch der Lebensgefährte von Lina E.

Bei den Ermittlungen wurden durch die Täter angelegte Waffendepots aufgefunden. Der Halter eines Täterfahrzeugs ist Beschäftigter einer staatlich mit Fördergeldern finanzierten Beratungsstelle über rechte Strukturen. Eine Spur der weiteren Ermittlungen führt nach Nordsyrien zu einem Mann, der bereits als linksextremer Straftäter registriert ist. Der Beschuldigte soll sich in den vergangenen Jahren in Nordsyrien zeitweise einer ausländischen Terrororganisation, mutmaßlich einer PKK-nahen Gruppe, angeschlossen haben. Diesen Verdacht erhärten abgehörte Gespräche des Mannes.

Bei der Durchsuchung einer Wohnung in Thüringen stießen Polizisten zudem auf ein mutmaßliches Shooter-Buch - Notizen von Einsätzen, die auf eine Tätigkeit als Scharfschütze in Syrien hindeuten. Ermittler der Generalbundesanwaltschaft glauben, dem Mann Kontakte zu führenden Mitgliedern der Gruppe um Lina E. nachweisen zu können.

Meine Frage ist: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verbindungen von Personen aus dem Umfeld der linksextremen Vereinigung zu in- und ausländischen terroristischen Vereinigungen vor? Sieht die Landesregierung Menschen in Sachsen-Anhalt gefährdet?

Wir befinden uns im Plenum des Landtages und nicht im Parlamentarischen Kontrollgremium. Deswegen kann ich nur wenige Ausführungen zu dem machen, was Sie gesagt haben.

Ich kann nur sagen: Wir nehmen das Netzwerk, das sich gebildet hat und eindeutig aktiv ist, sehr ernst. Insofern gibt es diverse Erkenntnisse, über die wir im Parlamentarischen Kontrollgremium entweder schon berichtet haben oder weiter berichten werden. Dass wir es ernst nehmen, sehen Sie auch daran, dass wir uns polizeilich intensiv vorbereiten und selbstverständlich, nicht erst seit gestern, entsprechende Schutzmaßnahmen und Schutzvorkehrungen getroffen haben.

Ich habe noch eine konkrete Nachfrage. Die Täter der Hammerbande sind mit äußerster Brutalität vorgegangen. Ihre Opfer wurden unter Missbrauch polizeilicher Ausrüstung in ihren Wohnungen überfallen, gefesselt und mit chemischen Kampfstoffen attackiert. Ihre Fuß- und Handgelenke sowie Knie wurden mit gezielten Hammerschlägen verletzt.

Den Überfällen ging das Ausspähen von privaten Daten voraus, und zwar durch die

ausweislich des Webauftritts des Magdeburger Uniklinikums dort beschäftigte Ines F., bei der es sich um eine öffentlich mit Namen publizierende Linksextreme handelt.

Zu den konkreten Ausgeforschten gehören Mitglieder des Landtages. So wurde der Vorsitzende meiner Fraktion Herr Kirchner zu seinen persönlichen Wohndaten ausgeforscht. Kommunalpolitiker der AfD wurden ausgespäht. Selbst private Wohnanschriften von Mitarbeitern der AfD-Landtagsfraktion wurden ausgeforscht.

Lina E. wurde während ihres Studiums an der Universität in Halle, die sich in Sachsen-Anhalt befindet, radikalisiert. Ich habe dazu bereits Fragen gestellt. Im sachsen-anhaltischen Roßlau wurde im Jahr 2019 der rechte Bauunternehmer Alexander W. durch die Mitglieder der Bande gezielt überfallen

(Sven Rosomkiewicz, CDU: Was ist die Frage?)

und mit Hammerschlägen auf Kopf und Glieder lebensgefährlich verletzt.

Diese sachsen-anhaltischen Fälle wurden noch nicht in die Anklage des OLG Dresden ein- bezogen. Meine Frage an die Landesregierung lautet: Welchen Stand haben die Ermittlungen und wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen? - Vielen Dank.

Es ist immer so, dass zu laufenden Ermittlungen nicht berichtet und Stellung genommen wird. Denn es sind laufende Ermittlungen. Ob

in dem Zusammenhang Ermittlungen statt- finden, kann ich Ihnen im Augenblick noch nicht einmal im Detail sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir die Vorfälle und das Netzwerk, das besteht, sehr, sehr ernst nehmen. Wir nehmen auch die potenziellen Gefährdungen, die davon ausgehen, sehr, sehr ernst.

Mit dem Themenkomplex Uniklinik und Daten haben wir uns intensiv sowohl im Plenum wie auch im Innenausschuss beschäftigt. Die Uniklinik hat mittlerweile den Zugang zu den Daten des Krankenhauses und damit auch zu den Patientendaten mit Blick auf das mögliche Ausforschen von Adressen umgestellt, sodass die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen

dort auch getroffen wurden.

Danke, Frau Zieschang. - Für die Fraktion DIE LINKE wird Herr Gebhardt die Frage stellen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Freitag der letzten Sitzungsperiode hatte sich der Ministerpräsident Herr Haseloff entschuldigt, weil er beim ZDF-Verwaltungsrat anwesend war, nachdem wir im Landtag einen Tag vorher den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen hatten.

Während der Sitzung des ZDF-Verwaltungsrats wurden interessante Beschlüsse gefasst, die auch unsere Entscheidungen im Landtag von Sachsen-Anhalt direkt tangieren werden. So ist unter anderem der Vertrag der ZDF-Verwaltungsdirektorin verlängert worden mit einem

jährlichen Verdienst von 271 560 €. Das macht einen monatlichen Verdienst von etwa - man kann es sich ausrechnen - 22 600 € aus.

Dazu wurde der Vertrag des Produktionsdirektors beim ZDF bis zum Jahr 2028 verlängert. Er bekommt eine jährliche Vergütung von 258 720 €, was monatlich einen Betrag von etwa 21 600 € ausmacht. Beides sind Beträge, die über jedem Verdienst eines jeden Ministerpräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Ich erinnere daran, dass es im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Konsens gab, dass diese Grenze nicht überschritten werden sollte.

Der Verwaltungsrat hat zusätzlich zu diesen exorbitanten Beträgen Zusatzleistungen beschlossen, nämlich eine Aufwandsentschädigung für beide Personen in Höhe von monatlich 520 €, was 6 240 € im Jahr ausmacht. Zusätzlich gibt es eine üppige Altersversorgung, Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen. Hinzu kommen Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen, Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den beim ZDF geltenden Bestimmungen. Schließlich erhält der Verwaltungsdirektor noch einen Dienstwagen, der selbstverständlich auch für private Zwecke genutzt werden kann.

Meine Frage ist: Wie hat der Ministerpräsident sich im ZDF-Verwaltungsrat verhalten? Und: Ist er etwa aufgrund seiner Position, dass man die Gehälter doch begrenzen sollte und das alles unverschämt sei, im Verwaltungsrat überstimmt worden?

(Ulrich Siegmund, AfD: Das passt zu den LIN- KEN!)

Herr Ministerpräsident.

Herr Gebhardt, die Aufgabe des Verwaltungsrates ist Ihnen bekannt, was die Mitwirkung an den Entscheidungen, aber letztendlich auch an der Sicherstellung des verfassungsgemäßen Auftrages betrifft. Und es ist klar zu unterscheiden zwischen dem, was in existente Verträge hinein an zugrunde liegenden Verlängerungen zu diskutieren und zu entscheiden ist bzw. entsprechend zu begleiten ist, und dem, wo es neue Entscheidungen zu treffen gilt. Da muss man formalrechtlich ganz sauber unterscheiden.

Wenn Sie sich die Protokolle, die Sie sich über ganz originäre und legale Wege beschaffen können, ansehen, dann werden Sie dort, weil mein Kollege Woidke nicht anwesend sein konnte, zumindest bei Neuanmeldungen, die eine Steigerung vorsehen, eine entsprechende Protokollnotiz sehen, in der wir uns - dazu sage ich gleich noch etwas - entsprechend positioniert haben. Zu allen Entscheidungen, die getroffen worden sind, werden Sie eine Stimme vorfinden, die diese Entscheidung nicht mit- getragen hat. Diese Stimme ist meine.

Ausgenommen sind die Verträge, die da waren und die letztendlich prolongiert wurden. Wir hatten das aber mit der klaren Kommentierung verbunden, dass im Gesamtkontext der jetzt aktuellen Reformdebatten und auch des Inkrafttretens des neuen Staatsvertrages, der Stärkung der Gremien und der Gremienvertreter, dieser Prozess genutzt werden muss, um dort genau das, was auch politisch