Unwürdig nicht nur eines Parlamentariers, sondern eines Fraktionsvorsitzenden ist es, einen Zwischenruf, den noch nicht einmal alle im Parlament wirklich gehört haben, aus dem Zusammenhang zu reißen.
(Oh! bei der AfD - Tobias Rausch, AfD: Stimmt doch gar nicht! - Zuruf von Hannes Loth, AfD - Weitere Zurufe von der AfD)
Sie können gern im Protokoll nachlesen und das dann in den Zusammenhang mit meiner Einlassung stellen.
Ich stehe dazu, dass es eine biologische Lösung geben wird, weil die Betroffenen in den letzten 30 Jahren - das habe ich in meiner Frage auch so formuliert; das liegt in der Natur der Sache -
sterben. Das ist die Aussage meines Kollegen gewesen. In dieser Art und Weise - viele Kollegen haben hier dazwischengerufen - auf das Parlament und eine Oppositionsfraktion - damit haben Sie nämlich uns alle angegriffen -, auf einen Menschen zu rekurrieren, ist eines Fraktionsvorsitzenden unwürdig.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN - Lachen bei der AfD - Ulrich Sieg- mund, AfD: Was war jetzt der Erkenntnis- gewinn? - Tobias Rausch, AfD: Unfassbar ist das gewesen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich meine zu er- kennen, dass die CDU-Fraktion erkannt hat, dass sie sich bei dem Thema gerade auf sehr, sehr dünnem Eis befindet.
Aber ich sage Ihnen ganz deutlich: Dieses plumpe Ablenkungsmanöver werden wir nicht mitmachen. Die Rechtsgrundlage, die sich der Ministerpräsident, der zugleich Abgeordneter ist, gewünscht hat, die kann er sich gleich selbst geben. Denn wir haben einen Antrag zum Haushalt gestellt, der ein Plus von 36 Millionen € für den Härtefallfonds vorsieht. Ich sage Ihnen auch: Wir werden natürlich auch den Antrag stellen, dass es eine namentliche Abstimmung gibt. Das heißt, es ist eine Gewissensentscheidung.
Herr Ministerpräsident, ich habe Sie so vernommen, dass Sie zumindest den 10 % noch irgendetwas zubilligen wollen, auch wenn Sie den 100 % am liebsten gar nichts geben wollen, damit Gleichheit im Unrecht geschieht. Dazu kann ich sagen: Sie können nachher unserem Änderungsantrag zustimmen. Ich erwarte das nach Ihrer Rede im Übrigen auch.
Erlauben Sie mir noch - denn ich saß direkt neben Herrn Striegel - noch etwas zu dem Zitat zu sagen, das er geäußert hat. Ich erlebe die Debatte um die Situation der in der DDR Geschiedenen seit mehr als 20 Jahren.
Ich sitze seit mehr als 20 Jahren mit diesen Frauen zusammen. Ich kann Ihnen sagen: Von Treffen zu Treffen werden es weniger Frauen, weil sie wegsterben.
Diese Frauen sagen selbst, dass die politischen Entscheidungsträger auf die biologische Lösung warten. Das ist ein weitergebenes Zitat, das sehr wohl in dieser Gruppe präsent ist. Das hat etwas mit der Missachtung ihrer Situation zu tun, die sie sehr wohl wahrnehmen.
Mir ist zudem Folgendes wichtig: Ich möchte ausdrücklich eine Positionierung des Ministerpräsidenten richtigstellen. Die Landesregierung von Thüringen hat sich sehr wohl dazu entschieden, im nächsten Jahr das Geld zur Verfügung zu stellen. Sie hat es nicht unter den Vorbehalt gestellt, dass das Geld zur Verfügung stehen sollte, sondern sie hat gesagt, dass es zur Verfügung stehen muss. Das war die Entscheidung der Landesregierung in Thüringen.
Ich erwarte von Ihnen, Herr Ministerpräsident, dass Sie das auch so klar benennen und es nicht in Zweifel ziehen.
Meine Damen und Herren! Das war ein Trauerspiel. Aber ich hoffe, dass Sie das - möglicherweise im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Haushaltsplanentwurf - korrigieren. Wir können damit lediglich 10 % der Menschen Gerechtigkeit zukommen lassen;
Danke. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 beendet. Wir steigen in den nächsten Tagesordnungspunkt ein. Damit die Konzentration weiterhin oben bleibt, wechseln wir im Präsidium. Wir wechseln während der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2 wieder zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zum Höhepunkt des Parlamentsrechts, zum Haushalt. Ich rufe auf den
Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst erfolgt die Berichterstattung aus dem Finanzausschuss zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Haushaltsgesetz 2023. Für die Debatte haben wir insgesamt eine Dauer von 180 Minuten vereinbart. Die Fraktionen haben folgende Redezeiten: AfD 30 Minuten, SPD zwölf Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, die FDP neun Minuten, die GRÜNEN acht Minuten und die CDU 53 Minuten. Die Landesregierung hat eine Redezeit von 52 Minuten.
werden - sofern der Wunsch dazu besteht - die anderen Einzelpläne der Reihe nach - beginnend mit dem Einzelplan 01, danach Einzelplan 03 fortführend - aufgerufen. - So weit meine Vorbemerkungen.
Ich erteile nun dem Mitglied des Landtages Detlef Gürth als Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen das Wort. - Bitte sehr, Herr Gürth.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einem wirklich sehr sportlichen Beratungsmarathon können wir als Finanzausschuss nun die Beschlussempfehlung zum Haushalt 2023 vorlegen.
Beide Gesetzentwürfe der Landesregierung, der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2023 in der Drs. 8/1824 und der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 in der Drs. 8/1825, über- wies der Landtag in der 30. Sitzung am 18. November 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurden alle Fachausschüsse des Landtages außer dem Ausschuss für Petitionen beteiligt. Allein das Datum macht deutlich, dass durch den Beratungsbeginn am 18. November 2022, den bevorstehenden Jahreswechsel und die Weihnachtsferien ein sehr großer Zeitdruck auf allen Fachausschüssen - natürlich auch auf dem Finanzausschuss - lag, um heute, im März 2023, eine Beschlussempfehlung vorlegen zu können.