Das obliegt allein Ihrer Beurteilung. Danke für Ihren Redebeitrag. Ich sehe keine Fragen. - Frau Quade ist schon auf dem Weg zum Rednerpult.
Ich begrüße im Namen des Hohen Hauses auf unserer Besuchertribüne Damen und Herren des Kraftsportklubs Aken (Elbe) 1998.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Als ich im Juni letzten Jahres hier unseren Antrag für eine Vorgriffsregelung auf das damals in Planung befindliche Chancen- Aufenthaltsrecht eingebracht habe, habe ich gesagt, dass wir mit diesem Antrag das Ermessen der Ausländerbehörden im Land lenken wollen, und zwar nicht irgendwie, wie es gern
die Unterstellung ist, sondern anhand der Kriterien, die die Bundesregierung und damit auch zwei Regierungsparteien hier in Sachsen-Anhalt angelegt haben. Dem Gesetz hatten damals bereits sechs Bundesländer mit entsprechenden Anordnungen vorgegriffen. Das ist eigentlich ziemlich übersichtlich. Der Grund ist auch sehr einfach. Wir wollten sicherstellen, dass Menschen, die nach dem Willen des Gesetzgebers von der neuen Regelung profitieren können, nicht kurz vorher noch abgeschoben werden.
Die bereits damals zu erahnende Wahrheit tritt mit der heute hier zur Abstimmung stehenden Beschlussempfehlung ganz offen zutage. Genau das ist nicht der Wille dieser Landesregierung. Die CDU bremst nun wirklich alles, was in Richtung Liberalisierung geht, gnadenlos aus und führt die Koalitionspartner vor. Nun kann man sagen: Ja, so ist das nun einmal in einer Koalition; das war doch klar, da braucht man nicht solche Anträge zu stellen. - Wenn das Ihr Anspruch an Politik ist, dann können wir es hier im Übrigen mit dem Parlamentarismus auch sein lassen. Mein Anspruch, unser Anspruch ist es nicht. Der Koalitionszwang entbindet nicht von der Pflicht, Entscheidungen zu treffen und zu begründen.
Mit der Ausschussüberweisung haben Sie eine Entscheidung wieder und wieder vertagt, und zwar so lange, bis sie obsolet geworden ist. Was Sie mit der Beschlussempfehlung gemacht haben, ist nicht unüblich, aber eben auch ein Teil des Problems. Sie schreiben etwas auf, ohne etwas zu sagen. Sie erheben den Status quo zum politischen Beschluss und Sie bauschen eine simple Bitte um Berichterstattung, die in jeder Ausschusssitzung beantragt werden könnte, zu einem halbseitigen Beschlusstext auf. Weniger ernst kann sich ein Parlament kaum nehmen.
Es ist völlig irrelevant, ob sich der Landtag da- für oder dagegen ausspricht, dass das ChancenAufenthaltsrecht zur Anwendung kommt. Es ist in Kraft. Ob jemand die Chance hat, die neuen Regelungen für sich in Anspruch zu nehmen, oder nicht, hängt zum Glück nicht vom Begrüßen oder Nicht-Begrüßen dieses Landtages ab. In unserer Hand hätte gelegen, das Ermessen der Ausländerbehörden im Land zu lenken. In unserer Hand hätte gelegen, ein Zeichen an Menschen zu setzen, die hier arbeiten wollen und können und die trotz widriger Bedingungen bemerkenswerte Integrationsleistungen erbracht haben. In unserer Hand hätte gelegen, Menschen vor einer ungerechten Abschiebung zu bewahren. In unserer Hand hätte gelegen, endlich zu begreifen, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Chance für Sachsen-Anhalt ist.
Dass das in diesem Landtag nicht mehrheitsfähig ist, ist so wenig neu wie bezeichnend. Aber eine Überweisung des Antrages in die Ausschüsse hätte es nun wirklich nicht gebraucht. Sie hat Ihnen lediglich die ehrliche und öffentliche Entscheidung erspart. Die Beschlussempfehlung kommt einer Ablehnung unseres Antrags gleich. Wir lehnen sie daher ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin immer wieder aufs Neue überrascht, wie die Frau Kollegin Quade die Arbeit, die Einigung, die Beschlussempfehlungen anderer Fraktionen disqualifiziert, weil natürlich nur ihr Antrag den eigenen Qualitätsansprüchen genügen kann.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich hätte zu Beginn der Debatte im letzten Jahr nicht gedacht, dass wir als Koalition eine gemeinsame Beschlussempfehlung zum Chancen-Aufenthaltsrecht hinbekommen.
- Das mag Sie belustigen. Aber schauen Sie von Ihnen aus gesehen mal eine Bankreihe weiter nach links. Was ist denn in der Kenia-Koalition mit vielen Anträgen passiert? Der Anspruch der Freien Demokraten ist es zu versuchen, gemeinsame Positionen und gemeinsame Voten zusammenzubringen, auch wenn es etwas länger dauert.
Jetzt will ich Ihnen mal eines sagen. Wenn Sachsen-Anhalt das einzige Land gewesen wäre, das kein Vorgriffsrecht gemacht hat, dann hätte ich verstanden, dass Sie sagen: Das geht gar nicht, diese Koalition macht nichts. Es waren sechs Bundesländer von 16, die eine Vorgriffsregelung gemacht haben. Schauen Sie sich die Vorgriffsregelungen noch einmal im Einzelnen an, z. B. die vom schwarz-grünen Hessen. Darin wird darum gebeten, dass man schauen kann und die Leute beraten kann. Darin sind teilweise auch sehr unterschiedliche
Diese Vorgriffsregelung mag für Sie immer das Allheilmittel sein. Offenbar wurde es aber nicht flächendeckend genommen. Deshalb sehe ich es auch nicht als Makel an, dass wir es in Sachsen-Anhalt nicht gemacht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Kollege Kirchner ist jetzt gerade nicht da, schade. Ich hätte ihm den Hinweis gegeben, dass er die vielen Informationen, die er sucht, wie z. B. welches Sprachniveau A 2 ist, was man bezüglich Lebensunterhaltssicherung und Erwerbstätigkeit machen kann, überall relativ schnell findet, wenn er im Internet nach Chancen-Aufenthaltsrecht googelt.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Diese ermöglicht uns, die Auswirkung des Bundesgesetzes auf Sachsen-Anhalt mitzubekommen, also auch, wie viel tatsächlich beantragt wurde - vielen Dank für die Zahl, Frau Ministerin - und wie viele es am Ende auch wahrgenommen haben.
Dann schauen wir doch, dass diejenigen, die seit mindestens fünf Jahren hier geduldet sind, die den Rechtskreiswechsel machen können, vielleicht am Ende dauerhaft hier bleiben und zu einem Teil unserer Gesellschaft werden
Damit haben wir die Debatte beendet. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in der Drs. 8/2211.
Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer ist dagegen? - Das sind DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die AfD-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit der Mehrheit der Koalition beschlossen worden.
Ich weise darauf hin, dass wir heute auch noch - dann als letzten - den Tagungsordnungspunkt 20 behandeln werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich vor, Sie blicken vor sich auf die Erde. Es ist grau, aber ein kleines Pflänzchen bricht durch den morschen, rissigen Beton.
Stellen Sie sich vor, das wäre eine ehemalige Landebahn, eine aufgegebene Gewächshausanlage oder eine ursprünglich einmal als Baustellenausfahrt genutzte Straße, die nie zurückgebaut wurde.
Manche kennen vielleicht die Dokumentationsreihe „Lost Places“. Dazu gibt es auch ein Buch. Das sind oft Orte, die sehr romantisiert werden und stark touristisch genutzt werden. Wir haben in Sachsen-Anhalt viele solcher Orte, die nicht immer so dramatisch schön sind und nicht immer so dramatisch schön genutzt werden, die aber nicht verloren gegeben gehören und schon gar nicht vergessen gehören.
Man könnte meinen, die Landesregierung hat diese Orte für sich entdeckt. Denn am 20. September 2022 sind diese Orte - anders, als man vielleicht denkt, aber immerhin - in der Nachhaltigkeitsstrategie dieses Landes aufgetaucht.
Bevor ich ins Detail unseres Antrages gehe, will ich noch auf eine Wortkongruenz eingehen. Es gibt nämlich Flächeninanspruchnahme und es gibt Flächenversiegelung. Wir haben uns in unserem Antrag an dem Wording der Landesregierung in der Pressemitteilung der Landesregierung orientiert und sprechen hier - auch weil es, glaube ich, für die Menschen im Land einsichtiger ist - von Flächenversiegelung.