Protocol of the Session on October 12, 2022

Jetzt aber zurück zum Thema, um das es hier geht: Ehrenamt als Staatsziel, also die Förderung des Ehrenamtes. Ich bin wirklich kein Freund ausufernder Staatszielbestimmungen. Sie sind nicht einklagbar. Sie haben mehr oder weniger nur deklaratorischen Charakter. Und ich finde, eine Verfassung sollte klar und präzise sein und sich auf das Wesentliche beschränken. Deshalb haben sie eigentlich im Verfassungstext nichts verloren.

Im Zweifel werden sie genutzt, um Gesinnungsterror zu legitimieren, oder sie leisten der Transformation unserer Gesellschaft von oben nach unten Vorschub. Zum Beispiel verpflichtet uns Artikel 23 der Verfassung auf den Prozess der europäischen Einigung. Man kann das so lesen, dass es eigentlich zur EU keine Alternative mehr gebe. Ich halte es für falsch, so etwas in die Verfassung zu schreiben.

Oder denken Sie an die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es ist gut und richtig, dass das da steht. Aber es ist zum Staatsziel erhoben worden und dadurch wird dann so

etwas wie der Quotenirrsinn legitimiert. Das soll alles nicht sein.

Aber das, was wir hier vorschlagen, ist gut und richtig; denn dieses Staatsziel geht in keine besondere politische Richtung. Wir wollen vielmehr einfach nur, dass der Staat in seiner Verfassung erklärt, dass die Identifikation mit ihm gefördert wird, dass diejenigen gefördert werden, die für diesen Staat arbeiten, die sich für ihn einsetzen, die sich für das Gemeinwesen einsetzen, unabhängig von der genauen politischen Richtung.

Ich finde, trotz der vorgetragenen Skepsis gegenüber Staatszielen ist das ein Staatsziel, das man in die Verfassung schreiben könnte. Wenn man ein Staatsziel in die Verfassung schreibt, dann das.

(Zustimmung bei der AfD)

Ja, Herr Erben, das, was Sie vorgebracht haben, war ja völlig substanzlos. Sie hatten nichts gegen unseren Antrag zu sagen. Der ist ja wirklich vernünftig, richtig und wichtig. Dann kamen Sie damit, in der Vergangenheit haben wir das nicht getan. Nur weil man eine Chance in der Vergangenheit nicht ergriffen hat, ist das doch kein Argument, um sie jetzt nicht zu nutzen. Also, was haben Sie da überhaupt geredet?

Dann werfen Sie uns Themenhopping vor. Also, Sie sollten sich mal entscheiden. Manchmal heißt es, die AfD sei monothematisch; sie habe immer die gleichen Themen. Wenn wir dann mal verschiedene Themen aufgreifen und bespielen, dann heißt es, wir würden Themenhopping betreiben. - Ihnen kann man es wirklich nicht recht machen.

(Zustimmung bei der AfD)

Generell bin ich auch sehr enttäuscht darüber, wie hier diskutiert wird. Sie haben die Debatte nicht ganz verweigert. Aber es war doch eine reduzierte Debatte. Viele Fraktionen haben auf einen Redebeitrag verzichtet. Es haben nur Mitglieder der SPD und der GRÜNEN gesprochen. Die Regierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Wissen Sie was? - Das ist Arbeitsverweigerung. Und das ist nicht die Erfüllung Ihres Mandats; denn ich bekomme auch viel auf den Schreibtisch, vor allem aus der Ecke hier, wobei ich mir immer denke, weshalb ich mich mit diesem Schwachsinn befassen soll.

Aber es ist meine Verpflichtung als gewählter Volksvertreter, weil die auch gewählte Volksvertreter sind - das ist leider so -, mich mit dem zu befassen, was die hier auf den Tisch bringen. Genauso müssen Sie sich mit dem befassen, was wir auf den Tisch bringen. Es geht nicht, dass Sie hier einfach die Arbeit verweigern, und das jetzt schon zum wiederholten Mal.

(Zustimmung bei der AfD)

War das noch eine Frage?

(Guido Kosmehl, FDP, nickt)

- Dann können Sie die Frage noch stellen, wenn Herr Tillschneider sie noch beantworten will. Das war auch für mich nicht sichtbar. - Herr Tillschneider, würden Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten wollen?

Jederzeit.

Dann kommen Sie bitte noch einmal nach vorn. Das habe ich nicht gesehen. Ansonsten hätte ich gleich reagiert.

Vielen Dank. - Ich will nachfragen, Herr Tillschneider. Das freie Mandat des Abgeordneten umfasst doch sicherlich sowohl das Reden als auch das Schweigen. Also, wie kommen Sie zu der Einschätzung, dass Schweigen eine Arbeitsverweigerung wäre?

Na ja, wissen Sie, Sie haben jetzt damit zum Ausdruck gebracht, dass Sie das freie Mandat als Freischein zum Nichtstun betrachten. Vielen Dank dafür.

(Beifall bei der AfD)

Damit sind wir am Ende der Debatte. Also ich habe noch nicht richtig verstanden, in welchen Ausschuss wir das überweisen wollen.

(Zuruf von der CDU: Gar nicht!)

Das habe ich noch nicht so ganz gehört.

(Guido Kosmehl, FDP: Das muss er beantra- gen! Das hat er nicht gemacht! - Dr. Hans- Thomas Tillschneider, AfD: Wir beantragen mit wenig Hoffnung, dass es Zustimmung fin- det, die Überweisung in den Rechtsaus- schuss!)

- Das ist eine weise Aussage. Danke, dann ist das für mich jetzt klar. Wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung

Es ist eine Überweisung in den Rechtsausschuss beantragt worden. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist da- gegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 14 erledigt. Wir würden hier einen schnellen Wechsel machen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Für ein willkommensfreundliches Sachsen-Anhalt - Geordnete Zuwanderung ermöglichen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/235

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/1665

(Erste Beratung in der 5. Sitzung des Landtages am 15.10.2021)

Den Bericht erstatten wird Frau Gensecke. - Frau Gensecke, bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! - Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Antrag wurde in der 5. Sitzung des Landtages am 15. Oktober 2021 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, für Finanzen, für Wirtschaft und Tourismus, für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur und in den Ausschuss für Bildung überwiesen.

Mit dem Antrag soll die Landesregierung auf- gefordert werden, bei der Gewinnung und Integration ausländischer Arbeitskräfte alle gesetzgeberischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und Berufsqualifikationen zu erleichtern. Sie soll die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Ausbildungsduldung und des Spurwechsels in den Arbeitsmarkt umfassend nutzen. Die Landesregierung soll zudem ihre Verwaltungsstrukturen als Dienstleistungs- und Willkommensbehörden ausgestalten und den Migrantinnen und Migranten, die dauerhaft in Sachsen-Anhalt leben, den Zugang zu Kommunal- und Landtagswahlen eröffnen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich inhaltlich erstmals in der 10. Sitzung am 11. Mai 2022 mit dem vorliegenden Antrag befasst. Zuvor war dieser mehrfach von der Tagesordnung genommen worden, weil innerhalb der Koalitionsfraktionen noch Beratungsbedarf bestand. Im Ausschuss lag zur Beratung ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor.

Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies darauf, dass der Beschlussvorschlag entscheidende Punkte des Antrages nicht

berücksichtigen würde, so z. B. die Ausbildungsduldung und den Spurwechsel in den Arbeitsmarkt. Im Bereich des Wahlrechts werde dem Antrag ebenfalls nicht gefolgt, weswegen sie sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten werde.

Die AfD-Fraktion betonte, auf andere Programmatiken zu setzen, bspw. eine bessere Familienpolitik, weshalb man den Beschlussvorschlag ablehnen werde.

Am Ende der Beratung wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen mit 7 : 3 : 3 Stimmen angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet.

Während die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, für Finanzen, für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur und für Bildung der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zustimmten, lag den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus zur Beratung am 25. August ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor.

Die Beschlussempfehlung sah eine Erweiterung vor, mit der die Landesregierung ausdrücklich gebeten wurde, gegenüber der EU und der Bundesregierung die Regelungen des Dublin-Abkommens einzufordern. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Wirtschaftsausschuss mit 7 : 3 : 3 Stimmen, den Antrag in der so geänderten Fassung anzunehmen.

Die abschließende Beratung fand in der 15. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21. September 2022 statt. Dazu lagen dem Ausschuss die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor.

Nach kurzer Aussprache wurde zunächst die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich abgelehnt. Sodann wurde der Antrag in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung des Sozialausschusses abgestimmt und mit 7 : 3 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute mit neuem Titel in der Drs. 8/1665 vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich recht herzlich für die Zusammenarbeit bei allen mitberatenden Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Gensecke. - Für die Landesregierung spricht Herr Prof. Dr. Willingmann in Vertretung für Frau Ministerin Grimm-Benne.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist es meine Aufgabe, die heute abwesende Kollegin Grimm-Benne zu vertreten. Ich darf Ihnen ihre Worte zu Gehör bringen.