Protocol of the Session on October 12, 2022

Ein weiterer Regelungsbedarf besteht bei den Drittauskünften in der Zwangsvollstreckung, die der Gerichtsvollzieher meist im Auftrag des Gläubigers bei Dritten einholt. Für die Praxis der Zwangsvollstreckung sind die Auskunftsersuchen bei der Rentenversicherung von Bedeutung, weil über diese die aktuelle Anschrift und die Person des Arbeitgebers des Schuldners in Erfahrung gebracht werden können. Gemäß § 802l ZPO sollen auch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den Kreis

der auskunftspflichtigen Dritten aufgenommen werden. Allerdings bedarf es für die Befugnis zur Beantwortung einer von dem Gerichtsvollzieher gestellten Frage einer Regelung im Landesrecht. Der Gesetzentwurf enthält entsprechende Regelungen für das ärztliche und für das zahnärztliche Versorgungswerk sowie für die Versorgungswerke für Rechtsanwälte und für Steuerberater.

Im Gesetzentwurf sind noch Regelungen zu Einrichtungen hinzugekommen, die in einem weiteren Sinne zu den Versorgungseinrichtungen gehören, aber auch solche, die mit dem Gerichtsvollzieherschutzgesetz nicht zusammenhängen. Die ärztlichen berufsständischen Versorgungswerke haben darauf hingewiesen, dass die sogenannten Lebensbescheinigungen, die die Versorgungsempfänger dem Versorgungswerk jährlich zuzuleiten haben, in einer geraumen Zahl an Fällen eine erhebliche Belastung darstellen. Die ärztlichen Versorgungswerke sollen deshalb befugt werden, mit der Deutschen Post AG eine vertragliche Regelung zum automatisierten Sterbedatenabgleich zu schließen.

Daneben dient der Gesetzentwurf der Rechtsbereinigung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte darum, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zuzuleiten, damit er dort beraten werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Welche Ausschüsse meinen Sie?

Ich gehe davon aus, dass das den Rechtsausschuss betreffen dürfte.

Alles klar. Danke für die Einbringung. - Wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung

Wer der Überweisung in den Rechtsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig im Hohen Hause. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/1691

Der Einbringer ist Herr Hecht. Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute die Chance, die Verfassung unseres Landes besser zu machen. Wir haben heute die Chance, den Bürgern unseres schönen Bundeslandes zu beweisen, dass wir die Aufgabe, Vertreter des

ganzen Volkes zu sein, ernst nehmen. Lassen wir darum einmal das beiseite, was uns politisch trennt, und konzentrieren wir uns lieber auf das, was uns eint.

Sie werden mir sicher darin zustimmen, dass es sich für große und gute Ideen immer lohnt, die verschanzten Gräben der politischen Spaltung zu überwinden und sich die Hand zu reichen, wenn es darum geht, gemeinsam Positives zu bewirken. Sie werden mir zustimmen, dass es gut und richtig ist, unsere Heimat für die Bürger lebenswerter zu machen. Lassen Sie uns darum für einen Augenblick darauf konzentrieren, unseren Bürgern für ihr ehrenamtliches Engagement die Anerkennung zuteilwerden zu lassen, die sie verdienen.

Tun wir das gemeinsam, was gut und richtig ist. Tun wir gemeinsam das, wofür wir als Vertreter des ganzen Volkes gewählt worden sind. Tun wir gemeinsam das, was die Bürger von uns erwarten.

Die Bürger erwarten von uns, dass wir eine Politik machen, die dem Wohle des deutschen Volkes dient, seinen Nutzen mehrt und Schaden von ihm abwendet. In Artikel 2 unserer Verfassung ist diese Verpflichtung als eine der Grundlagen der Staatsgewalt fest verankert. Dort wird uns der Rahmen gegeben, das Richtige zu tun. Artikel 2 unserer Verfassung besagt, dass das Land Sachsen-Anhalt ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat ist. Es ist also unsere Aufgabe als Abgeordnete, das Land Sachsen-Anhalt für seine Bürger lebenswert zu gestalten. Diesem Ziel haben wir zu dienen - über alle politischen Grenzen hinweg.

Ein Staat ist aber immer nur dann lebenswert, wenn die Gesellschaft, die sein Fundament bildet, funktioniert. Aus diesem ein-

fachen Grunde ist das ehrenamtliche Engagement für eine funktionierende Gesellschaft unverzichtbar.

Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in einer Zeit des Umbruchs in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Bürger haben Angst vor Krieg, sie haben Angst vor Krankheit, sie haben Angst vor Inflation, sie haben Angst vor dem Klimawandel. Die Angst schleicht sich unaufhaltsam in die Seelen der Menschen. Sie ist allgegenwärtig.

In diesem besorgniserregenden gesellschaftlichen Umfeld zeigt sich die große Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Halten wir fest: Wer das Ehrenamt schützt und fördert, der schützt und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Nicht nur in unserem Land tragen Hunderttausende Bürger täglich aufs Neue zum Gelingen des öffentlichen kulturellen und sozialen Lebens bei. Die Übernahme freiwilliger Tätigkeiten durch Bürger für ihre Mitbürger hat sich als unentbehrlich für das Gemeinwesen und das solidarische Zusammenleben erwiesen. Auch unsere Gesellschaft und damit unser Land würden ohne dieses Engagement sehr wahrscheinlich einfach zusammenbrechen. Das wissen Sie so gut wie ich.

Ehrenamt ist bürgerschaftliches Engagement. Dieses Engagement findet seinen Ausdruck in zahllosen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Ob Jugendarbeit oder Hausaufgabenhilfe, ob Brauchtumspflege, Umwelt- oder Landschaftsschutz, überall benötigt unsere Gesellschaft ehrenamtliches Engagement. Senioren, kranke oder behinderte Menschen werden häufig ehrenamtlich betreut, und Sportvereine sind ohne das Ehrenamt überhaupt nicht denkbar. Das Ehrenamt umfasst aber auch gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten, wie sie bei den freiwilligen Feuer- und Deichwehren oder in der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, bei

Wahlvorständen und Schöffen täglich geleistet werden. Ehrenamtliches Engagement gehört damit zu den konstitutiven Elementen unserer Demokratie. Es bedeutet aktive und unverzichtbare Teilhabe an gesellschaftlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktioniert.

Das allein ist Grund genug, das Ehrenamt, seinen Schutz und seine Förderung als Staatszielbestimmung in unserer Landesverfassung festzuschreiben. Das ist aber nicht der einzige Grund, es gibt noch einen weiteren, nicht minder wichtigen, den es zu berücksichtigen gilt. Die Verankerung des Ehrenamtes als verfassungsrechtlich geschützte Staatszielbestim

mung ist schließlich ein Zeichen des Respektes und der Anerkennung gegenüber all jenen Bürgern, die sich täglich ehrenamtlich engagieren. Es ist ein Zeichen der Anerkennung des enormen Willens, der Kraft und der unendlichen Mühen, die sich hinter Millionen und Abermillionen uneigennützig geleisteten Stunden ehrenamtlicher Arbeit in allen Bereichen unserer Gesellschaft verbergen.

Die jetzige Formulierung des Artikels 36 unserer Verfassung spricht vollmundig davon, was das Land und die Kommunen in den Bereichen Kunst, Kultur und Sport so alles zu schützen und zu fördern haben. Überhaupt sind die Artikel 34 bis 40 unserer Verfassung, in denen die Staatsziele beschrieben sind, sehr ausführlich, wenn es darum geht, festzuschreiben, was zu tun ist. Es fehlt aber die Erwähnung und damit die Würdigung derjenigen, die im Land und in den Kommunen die Umsetzung der Staatsziele tagtäglich im Schweiße ihres Angesichts freiwillig und eben ehrenamtlich übernehmen. Man hat einfach vergessen, an die Bürger zu denken. Wer kein herzloser Technokrat ist, wer noch Mitgefühl für die Menschen in unserem Land hegt, für den kann dieses Versäumnis nicht hinnehmbar sein.

Mit der verfassungsrechtlichen Würdigung freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit bringt der Staat zum Ausdruck, dass er ein Staat der Bürger sein will. Die Bürger erwarten einen Staat, der freiwillige ehrenamtliche Tätigkeit nicht einfach als selbstverständlich voraussetzt. Es genügt eben nicht, die wünschenswerten Aktionsfelder zu benennen, sondern es bedarf des Blickes auf die Träger der Verantwortung. Unser Fokus muss darum auf den ehrenamtlich engagierten Bürgern liegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Lassen Sie uns aus dem Fehler eine Tugend machen! Es ist an der Zeit, unseren Bürgern etwas zurückzugeben. Es ist unsere Pflicht, den Bürgern in unserem Land endlich die Anerkennung zugutekommen zu lassen, die sie verdient haben. Mit der Aufnahme des Ehrenamtes als Staatszielbestimmung in unsere Verfassung sind wir in der Lage, unserer staats- bürgerlichen Pflicht und unserer Verantwortung als Vertreter des ganzen Volkes Genüge zu tun.

Wir stehen mit unserem Reformvorschlag übrigens nicht allein, sondern wir schließen uns hiermit anderen Bundesländern an, die gezeigt haben, dass dies der richtige Weg ist. Neben Bayern, Baden-Württemberg und RheinlandPfalz hat auch das Land Hessen das Ehrenamt als Staatszielbestimmung in seine Landesverfassung aufgenommen. Wir wollen uns diesen Initiativen nicht verschließen, sondern sie im Interesse unserer Bürger aufgreifen. Wir alle wissen, dass Staatsziele keine einklagbaren Rechte sind, gleichwohl wirken sie bewusstseinsbildend und sensibilisieren sowohl den Staat als auch die Verwaltung. Staatsziele sind in der Lage, einen allgemeinen Impuls zu setzen. Lassen Sie uns darum gemeinsam das Initial für diesen Impuls sein.

Die Basis für unsere sachsen-anhaltinische Initialzündung bildet die Landesverfassung selbst. Sie gibt uns in ihrem Artikel 3 Abs. 3 den Rahmen für die fehlende Staatszielbestimmung Ehrenamt; denn dort ist festgelegt, dass die nachfolgenden Staatsziele das Land verpflichten, sie nach Kräften anzustreben und sein Handeln danach auszurichten. Wird also das Ehrenamt zum Staatsziel erhoben, wird damit die Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit durch das Gemeinwesen zum Staatsziel erhoben. Die aufopferungsvolle Arbeit unserer Bürger er- fährt endlich die Anerkennung, die ihr gebührt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke für die Einbringung. - Die Landesregierung hat einen Redeverzicht angekündigt. Die SPD möchte gern mit Herrn Erben starten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist essenziell für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft. Ich bin mir sicher, das gesamte Hohe Haus ist sich darin einig, dass das so ist.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir haben das bereits mehrmals gewürdigt. Ich will an dieser Stelle erwähnen, dass wir im Jahr 2020 eine umfangreiche Verfassungsreform in diesem Lande vorgenommen haben. Ich will dabei auch erwähnen, dass wir eine große Zahl von Staatszielen in die Verfassung

aufgenommen oder präzisiert haben. Dem ist eine intensive Debatte in einer Parlamentsreformkommission vorangestellt worden, an der alle außer den Kollegen der FDP teilgenommen haben. Ich persönlich kann mich nicht erinnern, dass die Kollegen der AfD in selbiger Kommission in besonderer Weise auf ein Staatsziel Förderung des Ehrenamtes hingewiesen haben. Ich kann mich aber auch nicht erinnern, dass es irgendeine andere Fraktion getan hat.

(Zuruf von der AfD)

Verfassungsänderungen sind kein trivialer Vorgang. Nicht umsonst bedarf es zu einer Verfassungsänderung einer Zweidrittelmehrheit in diesem Hause, und es liegt in der Natur der Sache, dass es zu Verfassungsänderungen immer Kompromisse bedarf, um eine solche Mehrheit herbeizuführen. Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, kann man sich nicht jede dritte Sitzung eine neue Verfassungsänderung vor die Brust nehmen, wozu man sagt, eigentlich könnten wir jetzt drei Lesungen machen und die Verfassung ändern. Das können Sie natürlich tun,

(Zuruf von der AfD)

aber Sie können nicht erwarten, dass der Rest des Hauses bei diesem Themenhopping von Ihnen mitmacht.

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

Die Parlamentsreformkommission gibt es. Ich bin mir sicher, sie wird sich in den nächsten Monaten auch mit diesen Fragen beschäftigen, und ich bin mir sicher, dass dabei auch über die Förderung des Ehrenamts gesprochen wird.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der LIN- KEN und bei den GRÜNEN)

Ich bin mir aber auch sicher, dass das nicht in einem isolierten Prozess gemacht wird, wie uns die AfD das schon mehrfach in dieser Wahlperiode, zuletzt mit der Bildung von Richterwahlausschüssen, hier vorgeführt hat.

Deshalb herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Das darf ich an dieser Stelle für die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE kundtun. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der LIN- KEN und bei den GRÜNEN)