Protocol of the Session on October 12, 2022

vor. Wir wissen, dass sich die Kosten für die Schäden, die wir im privatwirtschaftlich betriebenen Wald und im Landesforst haben, in den nächsten zehn Jahren auf ca. 1 Milliarde € belaufen werden. Ich frage mich, woher das Geld kommen soll. Ich habe die Frage bzw. den Vorschlag formuliert, darüber nachzudenken, auf Kahlflächen eventuell ein Windrad in den Wald zu bauen oder mehrere, um die Kosten entsprechend einspielen zu können. Das war der Hintergrund.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass mich die gesamte Fraktion nunmehr lieber von hinten sieht,

(Lachen bei allen Fraktionen)

weil sie sagt, du willst doch keine Windräder in den Wald bauen. - Nein, aber ich will wissen, woher das Geld kommen soll, was Sie zu Recht ansprechen. Wenn wir den Waldumbau auf den Weg bringen wollen, dann brauchen wir dafür Geld. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, woher das Geld kommen soll. Im Landeshaushalt ist es so eben nicht vorhanden.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir müssen uns mit der Frage beschäftigen, wie wir das machen wollen. Das wollte ich an dieser Stelle klarstellen.

Ich möchte weiterhin klarstellen, dass der Nationalpark - die Temperaturen habe ich schon angesprochen - für uns nicht infrage steht. Aber mit Blick auf die klimatischen Veränderungen in den letzten Jahren muss man Dinge immer wieder infrage stellen und überdenken. Wir müssen uns auch in der Landwirtschaft oder in der Produktion auf Dinge immer wieder neu einstellen. Deswegen muss man

auch Konzepte, die man auf den Weg gebracht hat, ständig überprüfen und überlegen, wie man damit umgeht und was für die Zukunft geändert werden kann, damit dies für die Zukunft richtig entwickelt werden kann.

Ich glaube, es ist schon eine Herausforderung, wenn wir die Monokultur im Harz natürlich auf andere Baumarten umstellen wollen. Es wird nicht ohne menschlichen Eingriff und ohne Hilfe von außen gehen,

(Zustimmung bei der CDU)

um den Harz entsprechend herzurichten, da- mit er auch touristisch - dafür ist unser Minister genauso zuständig - attraktiv gestaltet wird und auch zukünftig als Naherholungsraum dient.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, das sind die Dinge, die in Bezug auf die damit verbundenen Herausforderungen an uns alle hohe Ansprüche stellen. - Ich bedanke mich und wünsche alles Gute.

(Lachen)

Herr Feuerborn, das war der Abschluss der Aktuellen Debatte. - Beschlüsse werden hierzu nicht gefasst, weshalb wir nun zu dem Antrag kommen, der in verbundener Debatte behandelt worden ist, und zwar den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1706.

Abstimmung

Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und

Forsten zu überweisen. Soll der Antrag zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen werden?

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Ja!)

Es wird beantragt, den Antrag zur Mitberatung an den Umweltausschuss zu überweisen.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit gibt es keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und zur Mitberatung an den Umweltausschuss überwiesen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Zeitplan, dem wir uns sehr verpflichtet fühlen und der nun eine Mittagspause vor- sieht, die ihrem Namen gerecht werden soll, unterbreche ich jetzt die Sitzung für eine Stunde, und zwar bis 14:25 Uhr.

(Zurufe: 14:35 Uhr!)

- 14:35 Uhr. Ich wollte Ihnen die zehn Minuten nicht klauen, also bis 14:35 Uhr - Entschuldigung.

Ich erinnere daran, dass sich die CDU-Fraktion im Raum B0 05, die innenpolitischen Sprecher im Raum A0 51 und die Obleute des Umweltausschusses im Raum B0 07 treffen wollen.

Meine Damen und Herren! Eine angenehme Mittagspause.

Unterbrechung: 13:36 Uhr.

Wiederbeginn: 14:36 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen pünktlich fort. Es sind schon einige im Saal. Die Uhr funktioniert auch wieder richtig. Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/1575

(Erste Beratung in der 25. Sitzung des Landtages am 07.09.2022)

Eine Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss haben wir nicht vorgesehen. Daher entfällt die Berichterstattung, sodass wir unmittelbar in das Abstimmungsverfahren eintreten.

Abstimmung

Wir kommen zur Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 GO.LT schlage ich vor, über die selbstständigen Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt jemand etwas anderes? - Das sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD. Wer für diese selbstständigen Bestimmungen ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die

Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist das abgelehnt worden.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Artikelüberschriften. Wer ist dafür? - Die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Alle anderen Fraktionen.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in Gänze. Das können wir, glaube ich, gleichzeitig machen. Wer ist dafür? - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 erledigt.

Wir steigen ein in den

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Beantwortung von Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur Änderung weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1660

Das Ganze ist ohne Debatte. Die Einbringung erfolgt durch das Mitglied der Landesregierung Frau Franziska Weidinger. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist Ausgangspunkt für ergänzende landesrechtliche Regelungen.

Die Landesregierung hat hierzu zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. In der Sitzung des Landtages im September 2022 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften aufgrund der Zivilprozessordnung und weiterer Vorschriften statt. In der heutigen Sitzung folgt die erste Lesung des zweiten Gesetzentwurfes.

Ein wesentliches Ziel des Gerichtsvollzieherschutzgesetzes ist die Erhöhung der Sicherheit für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten. Sie sind bereits heute gemäß § 757a ZPO datenschutzrechtlich dazu befugt, die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft zu der polizeilichen Einschätzung ihrer Gefährdung zu ersuchen. Für die Antwort bedarf es einer datenschutzrechtlichen Ermächtigung, die nach dem Vorschlag der Landesregierung in das SOG eingeführt werden soll. Insoweit enthält der erste Gesetzentwurf einen Regelungsvorschlag.

Ein weiterer Regelungsbedarf besteht bei den Drittauskünften in der Zwangsvollstreckung, die der Gerichtsvollzieher meist im Auftrag des Gläubigers bei Dritten einholt. Für die Praxis der Zwangsvollstreckung sind die Auskunftsersuchen bei der Rentenversicherung von Bedeutung, weil über diese die aktuelle Anschrift und die Person des Arbeitgebers des Schuldners in Erfahrung gebracht werden können. Gemäß § 802l ZPO sollen auch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den Kreis