(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein! Das ist doch kompletter Un- fug, was Sie erzählen!)
Der Grund, weshalb Herr Striegel das so laut sagt, ist wahrscheinlich die Klage vor dem Verfassungsgericht wegen des Untersuchungsaus
schusses zum Linksextremismus. Denn den wollen sie verhindern. Deswegen verändern sie jetzt die Gesetzmäßigkeiten, um zu verhindern, dass dieser Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen wird, obwohl es dafür 22 Unterschriften gab.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie haben doch den Antrag zurückgezogen, weil er verfassungswidrig war! Und Ihr zweiter ist es auch! - Robert Farle, AfD: Der richtige Antrag wurde eingereicht!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte atmen Sie einmal kurz durch. - Herr Kurze hätte jetzt die Möglichkeit, darauf zu erwidern. Auch wenn er gesagt hat, er möchte keine Fragen mehr beantworten, hat er natürlich immer die Möglichkeit zur Erwiderung. Außerdem hat sich der Fraktionsvorsitzende Herr Borgwardt auch noch gemeldet. - Bitte Herr Kurze.
Ich lese es einfach noch einmal aus der Vorlage vor, damit alle wissen, worüber wir reden. In der Begründung zu Artikel 4 - Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes - heißt es:
„Mit der Einfügung der Regelung in § 1 Abs. 3 soll die Möglichkeit geschaffen werden, durchgreifende verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit eines Untersuchungsauftrages in den für Verfassungsrecht zuständigen Ausschuss zur Klärung der vorgetragenen Zweifel zu überweisen. Der Ausschuss hat sich unverzüglich, spätestens in der nächsten planmäßigen Sitzung mit der Materie zu befassen.“
nicht in der Regel, sondern wenn es verfassungsrechtliche Zweifel gibt. Wie viele parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben wir? Wie viele, wissen Sie es?
(Daniel Roi, AfD: Vier! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Fünf! - Silke Schindler, SPD: Der- zeit fünf! - Zuruf von der AfD: Vier! - Sebas- tian Striegel, GRÜNE: Nicht mal die Zahl wissen Sie!)
- Gut. - Wir haben jeden Ausschuss eingesetzt und das wird auch zukünftig so sein. Aber bei einem gibt es genau diese verfassungsrechtlichen Bedenken. Deshalb wurde das Verfassungsgericht angerufen.
Das wollen wir zukünftig verhindern. Wir wollen den einfacheren Weg gehen und den Ausschuss dazu nutzen, aber nur dann, wenn ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Sie bestehen doch nicht in der Regel, sondern die bestehen in der Ausnahme. Deswegen kann das, was Sie hier gesagt haben, so nicht stehenbleiben.
Jetzt noch zu der Nummer von Herrn Roi. Dafür knöpfe ich mir einmal meinen Anzug zu. Ich habe versucht, es in meiner Erwiderung anzureißen. Ich habe den Gesetzentwurf am Anfang eingebracht, natürlich so, wie es sich gehört, sachlich und auf die Sache konzentriert und nicht aus der Sicht unserer Fraktion; denn dazu habe ich in einem zweiten Schritt die Möglichkeit. Ich glaube, das ist mir bei aller Emotionalität auch gelungen.
Aber die Nummer, die die Medien in dieser Frage gefahren haben, dass wir die Raffkes sein sollen, wurde von dem einen oder anderen befeuert. Das war einfach eine fiktiv herbeigeführte Rechnung, die am Ende so nicht stimmte. Die Verwaltung hat es ausgerechnet. Dies würde auf einen Einzigen zutreffen, wenn wir im Februar wählen würden. Dem haben sie nicht zugestimmt; sie wollten im April oder Mai wählen. Warum wollten Sie denn im April oder Mai wählen, aber auf keinen Fall im Februar? - Dann würde gar keiner von Ihnen in den Genuss von irgendetwas kommen. Das ist die Wahrheit bei der ganzen Geschichte.
(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU, von Lars-Jörn Zimmer, CDU, von Silke Schindler, SPD, von Andreas Step- puhn, SPD, und von Rüdiger Erben, SPD - Lars-Jörn Zimmer, CDU: Hört, hört!)
Aber darüber wollen wir uns jetzt gar nicht unterhalten. Es geht am Ende um den Fakt, dass nicht jeder zusätzlich 200 € bekommt, wie es im Fernsehen gesagt worden ist. Es wurden zusätzliche Kosten von 2 Millionen € herbeigeredet. - Es geht
um einen. Die Tabelle kann man einsehen, wenn man das möchte. Es würde um eine einzige Person gehen, die nicht wieder in den Landtag gewählt werden würde.
Insofern ist das eine fiktive Diskussion, die versucht, das ganze Paket durcheinanderzubringen und schlechtzureden. Das hat es einfach nicht verdient. Wir haben so viele Dinge angepackt, die unser Land voranbringen. Dann kann man nicht versuchen, dies mit Unwahrheiten zu diskreditieren. Das haben wir nicht verdient und das musste ich am Ende noch einmal sagen. - Vielen Dank.
Wir machen das auch ganz sachlich. Machen Sie uns bitte nicht verantwortlich für die Berichte des ZDF. Dafür können wir nun wirklich nichts. Lassen wir das mal so stehen.
- Bleiben Sie mal ganz ruhig. - Es bleibt doch der Fakt, dass Sie diese ungeliebte Koalition freiwillig - -
Es bleibt doch der Fakt, dass Sie den Bestand dieser Koalition freiwillig verlängert haben. - Punkt 1.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die ist nicht verlängert worden! - Eva von Angern, DIE LINKE: Nein! Es ging um die Frage!)
Sie werden jetzt eine kurze Nachfrage stellen, ansonsten haben Sie ein neues Rederecht, und das steht Ihnen jetzt nicht zu.
Dann frage ich Sie, ob Sie mit mir darin übereinstimmen, dass es ein Unterschied ist, dass man vorher mit 22 Stimmen einen Untersuchungsausschuss einsetzen konnte, während Sie jetzt sagen: Wenn es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, dann entscheidet am Ende die Mehrheit.
Damit wird ja gerade die Minderheit ausgehebelt. Verstehen Sie das nicht? Herr Striegel wird immer verfassungsrechtliche Bedenken anmelden,
wenn es um das Thema Linksextremismus geht; das haben wir ja hier erlebt. Die Frage ist am Ende: Wer entscheidet denn, ob die Zweifel begründet sind?
Wir fangen einmal hinten an, Frau Präsidentin. Genau das ist es ja: Die Mehrheit entscheidet hier nicht darüber, ob es verfassungsrechtliche Bedenken gibt oder nicht.