Ich möchte daher anmerken, dass Klimaschutz in dieser Reform nicht nur durch Worte mit Verfassungsrang zu finden ist, sondern wir setzen ihn in konkreten Schritten auch für uns selbst um. Dieser Landtag macht sich auf den Weg zu einem CO2-neutralen Parlament. Zunächst kompensieren wir unsere eigenen Emissionen.
In den kommenden Jahren werden wir Wege finden müssen, diese Emissionen ganz zu vermeiden. Die Lösung großer Probleme beginnt oftmals im Kleinen. Eines dieser kleinen Zeichen ist die Tatsache, dass Dienstreisen von Abgeordneten in Zukunft auch mit dem Fahrrad möglich sind und entsprechend abgerechnet werden können.
Ein echtes Herzensanliegen war uns GRÜNEN, den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Identität in den Katalog des Artikels 7 Abs. 3 der Verfassung aufzunehmen. Den Mitgliedern der LSBTTI-Community ist in der deutschen Nachkriegsgeschichte schreckliches Unrecht widerfahren. Bis zu ihrer Rehabilitierung im Jahr 2017 galten in Deutschland Tausende Männer als vorbestraft, weil eine intolerante Gesellschaft ihre Form der Liebe nicht akzeptieren wollte und sogar strafrechtlich verfolgte. Diese dunklen Tage sind zum Glück vorbei.
Die deutsche Gesellschaft hat sich deutlich liberalisiert und die rechtliche Situation hat sich stark verbessert. Doch diese Entwicklung ist nicht unumkehrbar und viele Menschen sehen sich wegen
ihrer sexuellen Identität auch heute tagtäglicher Diskriminierung ausgesetzt. Wahrhaft demokratisch kann eine Gesellschaft aber nur sein, wenn sie sich schützend vor ihre Minderheiten stellt. An dieser Stelle gehen wir nun einen längst überfälligen Schritt.
Das allgemeine Verbot der Ungleichbehandlung bietet bislang nicht das gleiche Schutzniveau wie die speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 7 Abs. 3 der Landesverfassung. Dieser Schutz muss möglichst allumfassend für alle Menschen gelten, die sich Diskriminierungen ausgesetzt sehen.
Endlich gestrichen haben wir den Begriff der Rasse aus Artikel 7 Abs. 3. Hiermit haben wir die Verfassung von historisch überkommenem begrifflichen Ballast befreit; denn wer Rassismus verurteilen will, der kann sich nicht der Sprache des Rassismus bedienen.
Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Den inneren Zustand einer Gesellschaft erkennt man auch daran, wie sie Mitgeschöpfe behandelt. Wenn wir diesen Maßstab an uns anlegen, dann muss einem bisweilen angst und bange werden, denn Tiere sind mehr als Fleischlieferanten, sie sind empfindsame Wesen und unsere Mitgeschöpfe. Wir haben nicht das Recht, sie hemmungslos zu unserem Vergnügen auszubeuten. Hieran gemahnt uns nun auch die Verfassung unseres Landes.
Ein wichtiges Zukunftsthema wird zukünftig in Artikel 35a der Verfassung verankert sein. Es handelt sich um den Auftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land, für den auch unsere Ministerin für Umwelt und Landwirtschaft schon seit Jahren gestritten hat. Dies betrifft insbesondere das Verhältnis urbaner und ländlicher Räume. Hierbei tut sich seit geraumer Zeit eine größer werdende Kluft auf. Die betrifft Sachsen-Anhalt in besonderem Maße, denn 80 % der Bevölkerung leben hierzulande im ländlichen Raum.
Wenn aber immer mehr Menschen das Gefühl haben, dass die Politik ihre Belange links liegen lässt, dann gefährdet dies den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit Blick auf die medizinische Versorgung, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr, um nur einige Bereiche zu nennen, stehen wir dabei vor enormen Herausforderungen.
Und wenn weite Teile des ländlichen Raumes von der Digitalisierung praktisch abgeschnitten sind, dann gefährdet das auch die wirtschaftliche Zukunft großer Teile unseres Landes. Mit einem neuen Verfassungsauftrag schaffen wir die
Meine Damen und Herren! Die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland hat einen historischen Wesenskern. Er lautet: Nie wieder Nationalsozialismus! Nie wieder Faschismus! Deshalb muss diese Demokratie wehrhaft sein. Diesen historischen Auftrag haben wir alle als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, aber auch als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Mit dem neuen Artikel 37a der Verfassung versuchen wir, diesen Grundsatz mit Leben zu füllen. Er verpflichtet die staatliche Gewalt, gegen die Wiederbelebung und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorzugehen und Rassismus wie Antisemitismus zu bekämpfen. Nicht erst seit dem rechtsextremen, antisemitischen und rassistischen Anschlag von Halle wissen wir, wie wichtig dies ist.
Doch staatliche Repression allein kann den Hass nicht besiegen. Die Verantwortung liegt auch bei jedem und jeder Einzelnen von uns ganz individuell, wenn es darum geht, dem um sich greifenden Hass entgegenzutreten. Auch an dieser Stelle erinnert uns nun die Verfassung des Landes an unsere Aufgabe, denn das wahre Bollwerk der Demokratie ist das individuelle demokratische Bewusstsein.
Dieser Verantwortung müssen wir uns alle miteinander stellen und demokratische Werte leben. Entscheidende Bedeutung kommt dabei den Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu. Hierbei haben wir uns bemüht, die bestehenden plebiszitären Elemente zu stärken. Es ist nicht nur eine Frage des demografischen Wandels, sondern zunächst mal angewandte Prozentrechnung, Dreisatz, dass wir hier eine Absenkung auf 7 % angehen.
Darüber hinaus wurden die Verfahren vereinfacht und insgesamt übersichtlicher gestaltet. Eng damit verbunden ist auch das Ziel, den demokratischen Prozess transparenter zu gestalten. Die Ausschüsse des Landtages werden daher in Zukunft grundsätzlich öffentlich statt wie bisher nicht öffentlich tagen. - Herr Farle, ich kann Ihnen versichern: Das haben in diesem Haus andere als die AfD erfunden. Da gibt es vielfältige Initiativen. Die Geschichte dieses Landtages beginnt nicht mit Ihrem Einzug in dieses Haus; Gott sei Dank nicht.
Ich will an dieser Stelle abschließend noch einen Aspekt der Reform ganz offen ansprechen, der nicht überall auf Zustimmung trifft: Sie kostet
Geld. Wenn Sonderentschädigungen für besonders herausgehobene parlamentarische Positionen in Zukunft rechtssicher geregelt werden, ist das als solches erst einmal richtig. Sie zudem bei der Berechnung der Altersentschädigung zu berücksichtigen sehen wir als durchaus kritisch an. Natürlich ist auch dies ein Kostenfaktor. Auch die Bezahlung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostet zusätzliches Geld.
Wir GRÜNE finden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für ihre Aufgabe angemessen entlohnt werden. Hier haben wir als Arbeitgeber Verantwortung zu zeigen, dass dies gut investierte Steuergelder sind. Wir müssen diese Ausgaben rechtfertigen durch eigene gute Arbeit im Dienst der Allgemeinheit.
Als Arbeitgeber müssen wir Abgeordnete sicherstellen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich Aufgaben wahrnehmen, die die vorgesehene Bezahlung rechtfertigen. Dann können wir vor der Öffentlichkeit mit gutem Gewissen sagen, dass gute Arbeit entsprechende Entlohnung verdient.
Meine Damen und Herren! Ich konnte in der mir zur Verfügung stehenden Zeit bei Weitem nicht auf alle Aspekte der Parlamentsreform zu sprechen kommen. Ich erwähnte hier einige wichtige Schritte nicht. Niemand von uns, keine Fraktion, hat mit dieser Parlamentsreform alle ihre Ziele umsetzen können und wir alle finden darin Aspekte, für die wir nicht uneingeschränkt gern die Hand heben. Doch wenn ich einen Strich unter diese Reform mache, dann kann ich mit Überzeugung sagen, dass dies insgesamt ein gutes Gesetz ist. Wir leisten hiermit einen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit von Sachsen-Anhalt. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Es gibt zwei Wortmeldungen, von Herrn Abg. Farle und von Herrn Abg. Roi. - Sie haben das Wort, Herr Farle.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache drei kurze Feststellungen. Erstens. Der Begriff der Rasse wurde in diesem Dokument gestrichen gegen die Begründung und den Widerstand des Gesetzgebungsdienstes unseres Parlamentes, weil der Gesetzgebungsdienst der Meinung war, mit dem Diskriminierungsverbot, in dem der Begriff der Rasse stehen muss, wie es im Grundgesetz der Fall ist, wird ein besserer Schutz gegen rassistische Diskriminierung gemacht, als wenn der Begriff gestrichen und durch die willkürliche Klausel, die jetzt da vorgesehen ist, ersetzt wird.
Sie von allen Parteien, von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN, Sie haben eindeutig gegen die Empfehlung unseres Beratungsgremiums, des Gesetzgebungsdienstes, ver
Das Zweite ist: Sie können das Wort „Umweltschutz“ nicht mehr in den Mund nehmen, denn wenn Sie Umweltschutz meinen, dann können Sie nicht Ihre Sache vom Klimaschutz betreiben, wo zig Vogelarten gefährdet werden, wo Ihre Windmaschinen die Insekten zerstören und wo ganze Landschaften zu Industriebrachen verkommen. Das ist Ihre Politik der GRÜNEN.
Das Dritte ist: Sie haben völlig verschwiegen, dass mit der jetzigen Parlamentsreform auch noch ein Griff in die Tasche der Steuerzahler betrieben wird, ein Taschenspielertrick; denn die Zahl der stellvertretenden Parlamentsvizepräsidenten kann auf die Zahl der Fraktionen erhöht werden. Es gibt nur noch ein Vorschlagsrecht. Und natürlich kassieren die alle auch 50 % mehr zu den Abgeordnetendiäten und lebenslänglich dann eine wesentlich höhere Rente, wo keiner weiß, wie viel das in Euro und Cent ausmacht.
Das wären die drei Dinge, die Sie schön unterschlagen. Damit bin ich am Ende und am Schluss, damit Frau Brakebusch sich diesbezüglich ihre Worte sparen kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie haben es erfasst: Ich war schon gerade dabei. Aber Sie waren im Limit. - Herr Striegel, Sie haben jetzt die Möglichkeit, darauf zu antworten.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Ich fange mal von hinten an. Nein, ich habe es nicht verschwiegen. Ich habe ausgeführt, dass die Reform Geld kostet. Und den Aspekt, den Sie hier noch bemerken, den hat übrigens der Kollege Gebhardt angesprochen. Aber wir wiederholen uns ungern. Wir wollen ja hier auch eine Debatte zu den unterschiedlichen Themen führen.
Ich will aber noch sagen, warum ich es für richtig halte, dem Parlament die Möglichkeit in die Hand zu geben, mehr als zwei Vizepräsidenten zu wählen.
Ich weiß nicht, wie viele Fraktionen im nächsten Hause sitzen. Möglicherweise sind es nicht nur fünf, sondern es sind vielleicht auch sechs oder sieben.
Jedenfalls wird es unter Umständen mindestens eine genauso hohe Anzahl an Fraktionen geben. Ich halte es da für angemessen, dass die Mehrheit im Hause - nur die beschließt über die Geschäftsordnung - in der Lage ist, Anpassungen vorzunehmen an den Erfordernissen eines Parlaments entlang. Da oben sitzen ja nicht Leute sozusagen kraft eigener Herrlichkeit, sondern dort sitzen als Präsidentin und Vizepräsidenten Menschen, die wir wählen, damit sie uns als Parlament nach außen repräsentieren können. Ich kann mir Situationen vorstellen, wo es notwendig sein könnte, dass man da eine höhere Anzahl als zwei hat. Aber ich sehe durchaus auch, dass manchmal in bestimmten Konstellationen zwei reichen. Derzeit reichen zwei. - Das dazu.
Zum Thema Windmaschinen ist, glaube ich, mit Ihren Worten alles gesagt, weil das zeigt: Sie haben vom Gegenstand überhaupt keinen blassen Schimmer, Herr Farle. Das sind nicht Windmaschinen, das sind Windkraftanlagen; die wandeln Wind in elektrische Energie um. Das ist ein Unterschied.