Herr Dr. Grube, auch Sie hatten noch eine Wortmeldung abgegeben. Auch für Sie gilt: Eine Fragestellung ist zwar möglich, aber es wird keine Antwort geben. - Bitte.
Es ist eine Kurzintervention. - Ich bin dem Kollegen Szarata dankbar dafür, dass er hier das Wort „Vernunft“ in den Mund genommen hat; denn es ist keine schöne Entscheidung, die wir zu treffen haben, sondern eine vernünftige. Ich gehe davon aus - ich muss das jetzt so formulieren, weil ich keine Frage stellen kann -, dass er mit mir darin übereinstimmt, dass alle diejenigen, die in den letzten Minuten den Begriff „Basel III“ im Zusammenhang mit den Sparkassen in den Mund genommen haben, keine Ahnung haben, wovon sie reden. Deswegen will ich feststellen, dass natürlich alle Sparkassen nach Basel III arbeiten, allerdings mit einer großen Ausnahme: Alle Geschäfte, die untereinander getätigt werden, unterliegen der Verbundhaftung und deswegen ausdrücklich nicht den Basel-III-Kriterien.
Was würde passieren, wenn dieses öffentliche Bankensystem kippt? Dann wäre für alle Geschäfte, auch für solche, die unter den Sparkassen getätigt würden, Basel III anwendbar. Und dann wäre ein Großteil der Sparkassen in diesem Land - das kann ich einschätzen - und wahrscheinlich auch bundesweit sofort mit Problemen konfrontiert.
Die Kommunen dürfen zumindest nach sachsenanhaltischem Sparkassengesetz aus kommunalen Haushalten kein Eigenkapital nachschießen. Das würde bedeuten, dass viele der Sparkassen hier vor dem Aus stehen würden, ganz automatisch. Das würde bedeuten, dass die Kundinnen und Kunden ihr Geld verlieren würden.
Wenn man vor der Frage steht, ob man das ablehnt oder nicht, auch wenn es 200 Millionen € sind, dann gilt das, was auch die Bundesregierung in der Finanzkrise gesagt hat: „Wir sorgen dafür, dass Ihre Sparguthaben sicher sind.“ Deswegen sagen wir heute Ja.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zu- stimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von Volker Olenicak, AfD)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Bevor wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen, habe ich noch einmal die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler des Hegel-Gymnasiums in
Wir steigen nunmehr in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5411 ein. Bevor wir in das Abstimmungsverfahren zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen eintreten, möchte ich vorausschicken, dass der Gesetzentwurf einen Nachtrag zu Einzelplan 13 nebst Vorbericht beinhaltet, über den wir zuerst abstimmen werden. Im Anschluss daran werden wir über den Gesetzentwurf einschließlich der Anlage zu Artikel 2 Nr. 3 zu befinden haben.
Wir beginnen mit der Abstimmung über den Nachtrag zu Einzelplan 13 nebst Vorbericht. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfDFraktion, ein fraktionsloses Mitglied und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit ist die Zustimmung zum Nachtrag zu Einzelplan 13 erteilt worden.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf einschließlich der Anlage zu Artikel 2 Nr. 3, Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied die Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall.
Dann können wir über die selbstständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Nun stimmen wir ab über die Artikelüberschriften des Gesetzentwurfs. Wer diesen zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Kartenzeichen. - Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion, ein fraktionsloses Mitglied und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit ist den Artikelüberschriften mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab: Gesetz zur Umsetzung der Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale.
Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion, ein fraktionsloses Mitglied und die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Gibt es nicht. Dann ist der Gesetzesüberschrift zugestimmt worden.
Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer diesem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE, ein fraktionsloses Mitglied und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. - Vielen Dank. Damit sind das Gesetz und der Nachtrag zu Einzelplan 13 nebst Vorbericht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.
Ich möchte gerne den doch etwas lauten Tonfall hier unterbinden, damit wir unsere Sitzung heute ordentlich durchführen können. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Sitzung nicht aktiv teilnehmen möchten, vor die Tür zu gehen, um den Ablauf nicht zu stören.
Herr Kollege Zimmer, ich möchte auch Sie bitten, nach draußen zu gehen, damit wir fortfahren können.
Den Tagesordnungspunkt habe ich bereits aufgerufen. Einbringer für die AfD-Fraktion - er steht auch schon bereit - ist der Abg. Herr Siegmund. Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie das nächste Mal, liebe Kollegen, in der Notaufnahme eines Krankenhauses sitzen, dann achten Sie bitte einmal darauf, ob Sie sich noch in einem Krankenhaus befinden oder ob Sie schon Parallelen zu einem Hochsicherheitstrakt feststellen können, ob Sie
auf einen Wachschutz treffen, ob Sie Alarmknöpfe sehen oder ob Sie mit dem Mitarbeiter in der Anmeldung hinter einem Panzerglas sprechen müssen. - Das, liebe Kollegen, sind keine Illusionen, sondern das hat unsere Kleine Anfrage ergeben.
Wir wollten wissen, welche Krankenhäuser welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergreifen mussten und was das genau gekostet hat. Ergebnis war, dass diese Daten, diese Zahlen, diese Fakten leider nicht erfasst werden. Genau das ist das Problem, das wir mit unserem Antrag ändern möchten.
Es wurde auf freiwilliger Basis eine Umfrage in Krankenhäusern erstellt, an der sich zwölf Krankenhäuser mit anonymisierten Ergebnissen beteiligt haben. Diese Ergebnisse sind in unserer Augen ziemlich erschreckend. Ich möchte Ihnen nur ein paar Zahlen nennen.
Ein Krankenhaus hat beispielsweise für 8 000 € Alarmknöpfe installieren müssen. Ein weiteres Krankenhaus hat Überwachungskameras, neue Schließsysteme und eine spezielle Sicherheitstür für 25 000 € anschaffen müssen. Ein weiteres Krankenhaus beschäftigt ab sofort für 10 000 € im Monat einen privaten Wachschutz und hat zusätzlich noch 20 000 € für bauliche Maßnahmen ausgeben müssen. Das nächste Krankenhaus hat sich für 100 000 € Aggressions- und Panikräume einrichten lassen.
Liebe Kollegen, das sind Beträge, die wir als AfDFraktion lieber für die Ausstattung der Krankenhäuser, für die Patienten verwendet wissen würden als für Panzerglas und Panikräume.
Ein großes Problem ist jedoch, dass es keine validen Zahlen darüber gibt. Es gibt keine Erhebungen, keine verbindlichen Daten oder Fakten zu den Mittelflüssen, die eigentlich dem Wohle der Patienten zugutekommen müssten. Genau dieses Problem wollen wir mit unserem Antrag lösen. Wir fordern eine konkrete Datenerfassung, eine Darstellung und vor allem eine Veröffentlichung solcher Fakten. Außerdem wollen wir genau wissen, wie es überhaupt dazu gekommen ist.
Gewalt gegenüber Rettungs- und Pflegepersonal - das ist eine Situation, die bei vielen Menschen Kopfschütteln und Fassungslosigkeit hervorruft - ist ein Thema, das eigentlich makaber klingt, das aber bei uns leider bittere Realität ist. Das ist in der Tat ein Paradoxon, denn allgemein sind Rettungskräfte und Pflegepersonal in der breiten Masse der Bevölkerung durchaus hoch angesehen - und das zu Recht.
Eine große Mehrheit der Bürger bringt den Rettungskräften und dem Pflegepersonal auch den Respekt entgegen, den sie verdienen. Aber ein
Teil dieser Bevölkerung - um den geht es - lässt genau diesen Respekt vermissen. Er hindert Einsatzkräfte an ihrer Arbeit oder er wendet sogar Gewalt gegen sie an. Dagegen wollen wir als AfDFraktion heute ein klares Zeichen setzen.
Ein solches Verhalten ist unserer Meinung nach in jeder Hinsicht inakzeptabel. Es ist Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Situation, die wir alle sehr ernst nehmen müssen. Wir hören immer wieder in Medienberichten, dass Rettungs- und Pflegekräfte beim Einsatz in den Krankenhäusern und auch in den Pflegeeinrichtungen von Patienten oder auch deren Angehörigen - das muss man auch einmal erwähnen - bedroht oder körperlich attackiert werden.
In Merseburg beispielsweise trainieren die Rettungskräfte daher Selbstverteidigung. Das ist eigentlich nicht ihre Aufgabe. Sie haben den Kurs selbst auf die Beine gestellt. Ein Notfallsanitäter des DRK aus Merseburg-Querfurt mit Kampfsporterfahrung leitet diesen Kurs, und zwar ehrenamtlich.
Mich schockierte auch erst kürzlich eine Meldung aus Stendal. Ein 35-Jähriger, welcher offenbar medizinische Hilfe benötigte, rief an einem Samstag nachts um viertel eins über die Rettungsleitstelle einen Krankenwagen. Nach dem Eintreffen der Rettungskräfte hat der Mann die Hilfe abgelehnt. Als die Sanitäter dann zurück zum Auto gehen wollten, um nach Hause oder zur Wache zu fahren, griff er sie von hinten mit einem Küchenmesser an. Die Sanitäter reagierten zum Glück schnell. Sie konnten den Angreifer überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Gott sei Dank wurde niemand verletzt. Gegen den Mann wird jetzt ermittelt. Das ist ein typisches Beispiel, wie es leider immer häufiger stattfindet.
In Magdeburg randalierte ein Mann in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Er warf mit Stühlen um sich. Als eine Krankenschwester beruhigend auf ihn einwirken wollte, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht. Dreier Pfleger bedurfte es, um den Täter mit 2,4 Promille auf den Boden zu drücken. - Auch das wieder ein Vorkommnis aus der jüngsten Vergangenheit bei uns vor der Haustür, das stellvertretend für eine steigende Zahl derartiger Gewaltübergriffe in Notaufnahmen und anderen Einrichtungen steht.
Die herrschenden Zustände wurden durch unsere Kleine Anfrage - wenn es interessiert: Es ist die Drs. 7/5133 - mehrfach unterstrichen. Hier heißt es auch - ich zitiere -, „dass von einer deutlich gestiegenen Anzahl von Angriffen gesprochen werden muss“.
Hierzu möchte ich auf eine weitere Anfrage des Kollegen Hagen Kohl verweisen. Er hat den gleichen Sachverhalt für Magdeburg abgefragt. In
den Jahren 2014 bis 2018 waren es 30 % mehr Übergriffe, vor allem bei Rohheitsdelikten, aber auch bei Diebstahl.
Sie haben also gesehen, liebe Kollegen, wie dramatisch die Situation in den Krankenhäusern und auch bei den Mitarbeitern der Rettungs- und Pflegedienste ist. Wir als AfD-Fraktion des Landtages von Sachsen-Anhalt fordern daher die Landesregierung auf, alles dafür zu tun, um Gewalt und die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Mitarbeitern der genannten Einrichtungen zu verhindern. Dazu gehört, dass wir erst einmal die Zahlen und Daten vernünftig erfassen.