Protocol of the Session on September 29, 2016

Das Anliegen der Landesregierung, jetzt Verhandlungen zu führen, damit es mit diesen Mitteln auch nach dem Jahr 2019 weiterläuft, ist eine sehr sinnvolle Überlegung. Man müsste auch versuchen, diese Finanzmittel weiter zu erhöhen. Das ist aber eine Frage, was durchsetzbar ist und was nicht.

Der Finanzminister hat gerade deutlich gemacht, dass diese Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden, sodass wir im Zusammenhang mit den Beratungen über den Haushaltsplan darüber sprechen werden, wofür diese Mittel im Einzelnen verwendet werden. Das ist meines Erachtens der Anlass, im Zusammenhang mit den Haushaltsplanungen im Detail zu überlegen, wohin diese Kompensationszahlungen letztlich gehen. Das wird in den Haushaltsverhandlungen geklärt und entschieden.

Deswegen meine ich eigentlich, dass der Alternativantrag, den die Fraktion DIE LINKE hier gestellt hat - - DIE LINKE stellt sehr viele Anträge. Diese Erfahrung haben wir in den letzten Monaten machen können.

(Doreen Hildebrandt, DIE LINKE: Die AfD nicht!)

- Vielleicht ist die Antragshäufigkeit manchmal umgekehrt proportional zum zweckdienlichen Inhalt dieser Anträge. Das ist mein Eindruck.

(Beifall bei der AfD)

In diesem Fall ist der Alternativantrag wirklich überflüssig wie ein Kropf. Diese Problematik ist gelöst. Wir werden uns über die Zweckbindung bei den entsprechenden Haushaltstiteln unterhalten müssen. Das ist ja sonnenklar. Es müsste uns allen klar sein. Mir ist es jedenfalls klar.

Deswegen werden wir uns zu Ihrem Alternativantrag so positionieren, dass wir Ihre Sache diesmal ablehnen, Entschuldigung, nicht ablehnen - das wäre nun auch falsch -, sondern uns der Stimme enthalten, weil im Grunde genommen das, was Sie wollen, mit dem Antrag der Regie

rungsfraktionen schon abgedeckt ist. Also, wir stimmen dem Antrag der Regierungsfraktionen zu und enthalten uns bei Ihrer Sache der Stimme.

Im Übrigen bekräftige ich: Natürlich, auf jeden Fall sind wir die Opposition. Man muss aber wissen, wo man Opposition machen muss, nämlich dort, wo es für die Bürger nötig ist. Dort, wo es nicht nötig ist, Opposition zu machen, muss man es auch einmal sein lassen können und auf konstruktive und vernünftige Lösungen setzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Farle. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Scheurell.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider kann ich meine Redezeit heute gar nicht ausschöpfen. Ich weiß, Sie bedauern das.

(André Poggenburg, AfD: Jawohl!)

Ich finde es ganz toll, dass die Opposition hier nicht um der Opposition willen auftritt und Theaterdonner im Plenarsaal entfacht.

Mein sehr geehrter Koalitionspartner, in persona Herr Dr. Falko Grube, und auch mein lieber Herr Minister haben es schon sehr umfänglich erklärt. Mir bleibt nichts mehr.

Ich kann nur eines sagen: Am 22. März 2012 haben wir schon einmal einen ähnlich lautenden Beschluss zur Zweckbindung verabschiedet. Damals waren es die Fraktionen der CDU und der SPD, und damals haben wir ein schönes, kleines Stückchen Kenia schon einmal probiert. Damals haben die GRÜNEN nämlich zugestimmt, und das war richtig.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wenn es der Sache dient!)

- Es hat der Sache gedient.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Sieht man mal, was daraus wird! - Heiterkeit bei den GRÜ- NEN)

Ich wusste gar nicht, dass wir im LEV ein Stückchen Kenia probiert haben. Nun will ich nicht wirklich ein Kenianer sein.

(Beifall bei der AfD)

Ich bleibe Deutscher. Deshalb unterstützen wir alle, die wir diesen Antrag heute mit durchtragen und ihm zustimmen werden, die gemeinsamen Anstrengungen unserer Landesregierung in Form unseres Staatsministers, unseres Finanzministers

und unseres Ministerpräsidenten, eine Anschlussfinanzierung für unser Bundesland, für unsere Kommunen, für unsere Straßen, für unsere Wohnungen, für unsere Bildung und für unseren Hochschulbau durchzusetzen. Meine Damen und Herren, selten wird es so viel Einigkeit geben.

Die LINKE hat es zum parlamentarischen Abend des VDV schon angekündigt. Der LINKEN war unser Antrag etwas, ja, zu schmal, hatten Sie gesagt, oder zu dünn. Ich muss Ihnen sagen: Nehmen Sie sich ein Beispiel an mir, ich bin es nicht, und stimmen Sie unserem Antrag einfach zu. Überwinden Sie das doch jetzt einmal. Die LINKEN müssen nicht immer alles besser wissen oder anders machen. Nein!

(Beifall bei der AfD)

Vertrauen Sie einmal auf konservative Werte und gehen Sie diese mit. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der AfD - Zu- stimmung von Rüdiger Erben, SPD, und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Abg. Scheurell. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Hildebrandt. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Frau Präsidentin! Ich erkläre es Ihnen. Wir reichen den Alternativantrag „Entflechtungsgesetz bedarfsgerecht fortführen mit Landesverkehrsfinanzierungsgesetz“ ein, weil wir dem Antrag der Koalitionsfraktionen in Drs. 7/379 so nicht zustimmen können und nicht zustimmen wollen. Wir lassen uns auch nicht einlullen, wie es der Koalition offenbar bei Herrn Farle gelungen ist.

Der Antrag ist uns zu unambitioniert und unkonkret. Was bitte soll die Landesregierung damit anfangen?

Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist eine Neuauflage des Beschlusses in Drs. 6/976 aus der letzten Legislaturperiode. Damals war die Koalition noch wesentlich mutiger und hat sich sogar Forderungen der Verkehrsministerkonferenz nach Erhöhung der Mittel zu eigen gemacht.

Die Summe der Entflechtungsmittel ist seit dem Jahr 1997 gleich geblieben und muss schon unter Berücksichtigung der gestiegenen Baukosten bundesgesetzlich angehoben werden. Sie ist nicht am Bedarf orientiert, wie ihn beispielsweise die Daehre-Kommission ermittelt hatte.

Jetzt soll laut Ihrem Antrag alles so bleiben, wie es ist. Nichts anderes beantragt die Koalition hier

mit. Für die Planer in den Kommunen reicht das aber nicht aus.

(Beifall bei der LINKEN)

Verkehrsprojekte sind langfristige Projekte. Eine Brücke baut man nicht in einem Halbjahr. Herr Webel weiß von der A 14, wie lange sich Verkehrsprojekte hinziehen und wie man mit den Mitteln jonglieren muss, damit sie nicht verfallen.

Der Druck auf den Bund muss bei den Entflechtungsmitteln wesentlich erhöht werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Vorredner haben es gesagt: Das Entflechtungsgesetz läuft am 31. Dezember 2019 aus. Schon die erste Bodewig-Kommission hatte empfohlen, bis zum Jahr 2015 eine Anschlussregelung zu finden, nach der die Mittel fortgeführt und bedarfsgerecht erhöht werden. Für die Sicherung der Planbarkeit und Finanzierbarkeit der kommunalen Verkehrsinfrastruktur wird es höchste Zeit, dass das passiert.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die vier Aufgaben Hochschulbau, Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierung und Wohnraumförderung bleiben Dauerauftrag der Länder. Auch das wurde schon gesagt. Das wird langfristig finanziert werden müssen. Die Landesregierung muss sich also dafür einsetzen, diesen Mittelzufluss im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs zu verstetigen.

Zum 1. Januar 2014 wurde seitens des Bundes die Zweckbindung der Entflechtungsmittel auf eine allgemeine investive Zweckbindung umgestellt. Auch das haben Sie schon erklärt. Wir fordern die Regierung deswegen auf, ihren eigenen Koalitionsvertrag auf Seite 123 umzusetzen und durch ein Landesverkehrsfinanzierungsgesetz die Zweckbindung insbesondere für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in SachsenAnhalt sicherzustellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fordern weiterhin, dass bisher nicht förderfähige Vorhaben, wie selbstständig geführte Radwege und Radverkehrsanlagen, Carsharing- und Fahrradstationen, Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen und die Barrierefreiheit an Haltestellen im ÖPNV, in das Gesetz aufgenommen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine Fördermittelumschichtung mit einer mindestens gleichberechtigten Verteilung auf den ÖPNV sowie auf den Fuß- und Radverkehr muss darin ebenso festgeschrieben werden.

Andere Länder können es auch. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz von Baden

Württemberg werden die Mittel zu 60 % auf den ÖPNV und den Radverkehr und zu 40 % auf die kommunalen Straßen verteilt. DIE GRÜNEN in Sachsen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der 70 % der Mittel für den ÖPNV, 20 % für die kommunalen Straßen und 10 % für den Radverkehr vorsah. Solche Vorschläge finden wir gut.

(Beifall bei der LINKEN)

Darüber sollte im Land, im Landtag und im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr diskutiert werden.