Damit hätten wir erst einmal zwei Drittel der ihnen zustehenden Mittel beantragt. Dies würde aus unserer Sicht dabei helfen, dass die Städte und Gemeinden diese neue Aufgabe ohne eine eventuelle Erhöhung in ihren Beitragssatzungen wahrnehmen können. Gerade in diesen Tagen erreichen uns erneut Informationen, dass die Elternbeiträge in einigen Regionen des Landes abermals erhöht werden sollen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem zweiten Punkt möchten wir Rechtssicherheit und -klarheit schaffen. Bereits in meiner letzten Rede im Hohen Haus habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung nach § 72 Abs. 3 SGB VIII an dieser Stelle im Gesetz falsch platziert ist. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie auch das jüngst in Thüringen getroffene Urteil in dieser Sache bestätigen dies. Dennoch beharrt die Koalition wider besseres Wissen auf der bestehenden Fassung und riskiert unnötig einen Rechtsstreit mit den freien Trägern.
Für mich stellt sich die Frage, warum bemühen wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, wenn seine Expertise dann doch nicht Eingang findet.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Hohmann für den Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Krull hat das Wesentliche zum vorliegenden Gesetzentwurf bereits gesagt. Da sich im Rahmen der Ausschussbefassung auch keine wesentlichen Änderungen am Gesetzentwurf ergeben haben, gilt die grüne Einschät
zung aus der ersten Lesung weiterhin. Wir schaffen einen Dreiklang der Verbesserungen, indem wir die Ausbildung stärken, die Qualität in den Einrichtungen fördern und Mehrkindfamilien entlasten. So weit, so gut.
Aber dieses Gesetz bedeutet nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen könnten. Die Kinderbetreuung im Land ist eine stete Aufgabe für uns als Landtag; denn auch auf die Gefahr hin, mich hier zu wiederholen, sage ich, die Personalsituation in den Einrichtungen ist weiterhin verbesserungsfähig und auch verbesserungswürdig.
Der Koalitionsvertrag der Kenia-Koalition in Sachsen zeigt die dortigen Bemühungen, den Personalschlüssel spürbar zu verbessern. Diesen Weg gehen wir in Sachsen-Anhalt auch schon seit Jahren. Wir haben schon viel erreicht.
Aber bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte und optimale Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder sind mit unseren Schlüsseln im Land noch nicht erreicht. Daher werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode weitere personelle Verbesserungen in den Einrichtungen vornehmen müssen.
Gerade die Sonderförderung verdient es, weiter ausgebaut zu werden; denn schauen wir auf den aktuellen Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, dann zeigt sich ganz klar: Wir müssen weiterhin alles zur Armutsprävention und zur Stärkung der Kinder gegenüber Armutserfahrungen unternehmen. Dazu gehört im Rahmen der Kinderbetreuung eben insbesondere die spezielle Förderung der Einrichtungen, die unter anderem insbesondere mit Armutsfolgen und sozioökonomisch bedrängten Familienkonstellationen zu tun haben.
Daher sei hier betont, auch vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen, jeder Cent, der in die Kinderbetreuung fließt, ist es wert. - Vielen herzlichen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Striegel für den Redebeitrag. - Für die SPD-Fraktion hat die Abg. Frau Dr. Späthe das Wort. Frau Dr. Späthe, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vorab möchte ich feststellen - das ist im Zuge der allgemeinen Atmosphäre, glaube ich, ganz wichtig -: Die gute Sacharbeit und die fundierten Beratungen der Fachpolitiker der Koalition in Sachsen-Anhalt, bestehend aus den Fraktionen GRÜNE, SPD und CDU, zahlen sich für die Eltern ab dem 1. Januar definitiv aus.
Weiterhin haben die Beratungen auch eine Verwaltungsvereinfachung und finanzielle Entlastung der laufenden Haushalte der Kommunen erbracht. Es gibt erstmals Abschlagszahlungen, und zwar im laufenden Haushaltsjahr, an die Kommunen, um die Mindereinnahmen durch die im Gesetz geregelten Vergünstigungen für die Eltern zu reduzieren.
Frau Hohmann, im Gesetzentwurf steht auch - wenn Sie es bitte einmal zur Kenntnis nehmen wollten -, dass die Auszahlungen an die Gemeinden und Verbandsgemeinden in den Jahren 2020 und 2021 zum 1. März eines jeden Jahres vorgenommen werden. Dass im nächsten Absatz steht, dass die Zuweisungen entsprechend dem
SGB VIII - Sie haben es ausgeführt - an die Landkreise und kreisfreien Städte gehen, ist keine Differenzierung, sondern das sind die Mittel, die die Kreise in der Regel an die Kommunen weiterleiten.
Zu Ihrem Änderungsantrag in der Kürze der Zeit nur so viel: Zu den Abschlagszahlungen habe ich schon etwas gesagt. Zu der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes: Der GBD hat zur Fachberatung auch durch die freien Träger gesagt - wenn Sie auch das bitte gründlich lesen wollten -, dass die freien Träger keineswegs in irgendeiner Weise benachteiligt oder ausgeschlossen werden. Das Gutachten des GBD im Ausschuss hat genau dieses Ergebnis gebracht. Demzufolge brauchen wir es nicht explizit in den Gesetzentwurf hineinzuschreiben.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie hiermit noch einmal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der für die Eltern in unserem Land ein weiterer Schritt und sicherlich nicht der letzte auf dem Weg hin zur Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung ist. - Ich bedanke mich.
nicht zutreffend. Die Pauschalen, die für die Erweiterung der Hortbeiträge ausgezahlt werden, umfassen nicht den vollen Umfang.
Das Land hat für die Jahre 2020 und 2021 ca. 72 Millionen € eingeplant. Das wären für jedes Jahr 36 Millionen €. Wenn ich nur 10 Millionen € als Abschlag auszahle, dann kann es bei Weitem nicht eins zu eins ausgezahlt werden. Genau das haben wir beantragt, dass wir nicht 10 Millionen € auszahlen, sondern 20 Millionen €, damit die Kommunen nicht in Vorkasse gehen müssen. - Punkt 1.
Punkt 2. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - das kann man sicherlich im Protokoll nachlesen - hat uns empfohlen, dass wir diesen § 72 aus dem Gesetzentwurf herausnehmen, damit Rechtssicherheit besteht und es keine Unstimmigkeiten gibt, weil die Möglichkeit bestehen könnte, dass hier genau wie in Thüringen freie Träger klagen. Das kann man im Protokoll nachlesen. - Danke schön.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/5412 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit hat dieser Änderungsantrag nicht die Mehrheit erhalten.
Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung in Drs. 7/5404 ab, also über den Gesetzentwurf. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenenthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf des Ratifikationsgesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Der Entwurf des Staatsvertrages lag dem Landtag vor, bevor ihn die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet haben.
Dieser Staatsvertrag ist im Vergleich zu dem, was noch vor uns steht, wenn es um die Beitragsfestsetzung geht, vergleichsweise überschaubar. Es geht um die Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Freistellung der Nebenwohnung von Beiträgen. Das läuft schon. Anträge können gestellt werden und werden von der zuständigen Stelle beschieden. Es muss aber auch staatsvertraglich, das heißt, gesetzlich geregelt werden.
Weitergehende Veränderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages waren im Länderkreis nicht möglich. Sie wissen, dass es noch andere Punkte gegeben hat, über die wir auch im Landtag diskutiert hatten, beispielsweise die Firmenfahrzeuge. Aber das Bundesverfassungsgericht hat bei dem Punkt anerkannt, dass es verfassungskonform ist, während es bei der Nebenwohnung tatsächlich auch aus verfassungsrechtlicher Sicht Handlungsbedarf gesehen hat, sodass jetzt dieser Staatsvertrag so bitte umzusetzen ist.
Ich wäre dankbar, wenn der Gesetzentwurf dem zuständigen Ausschuss, in dem wir uns gern noch über Einzelheiten unterhalten können, überwiesen werden könnte. - Herzlichen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke dem Minister für die Einbringung des Gesetzentwurfes. In der Debatte sind drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abg. Herr Tobias Rausch das Wort. - Herr Rausch, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf des Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ in Drs. 7/5321.