Protocol of the Session on November 21, 2019

(Oliver Kirchner, AfD: Er auch! - Ulrich Siegmund, AfD: Zuhören!)

Das, was der Abg. Herr Rausch hier vorgetragen hat, war tatsächlich unzusammenhängend und auch zur Begründung nicht geeignet.

(Daniel Rausch, AfD: Weil Sie es nicht ver- stehen!)

Gut. - Nun fahren wir trotzdem fort.

(Silke Schindler, SPD: Auf dem Boden der Landesverfassung! - Oliver Kirchner, AfD: Sie wissen ja noch nicht einmal, wer hier einen Eid ablegt! - Tobias Rausch, AfD, meldet sich zu Wort)

- Herr Rausch hat sich noch gemeldet. Dann, bitte, haben Sie noch die Chance.

(Hannes Loth, AfD: Das steht doch schon drin, Frau Schindler! - Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

- Herr Rausch, ich verstehe gerade nicht, was Sie wollen, zumindest ist Herr Loth deutlich lauter als Sie. Herr Striegel hat sich hingesetzt. Also, wenn Sie jetzt noch eine Kurzintervention zu Herrn Striegel haben, dann haben Sie jetzt die Chance dazu.

Ja, ich möchte auf die Einlassung von Herrn Striegel eingehen, dass auch das Klima geschützt werden muss und dass wir alle einen Beitrag dazu leisten sollen. Ich wollte Herrn Striegel fragen, wie das im Einklang damit steht, dass er gestern mit seinem Diesel-Transporter hier angereist ist, wahrscheinlich in Magdeburg übernachtet hat und heute wieder mit seinem Diesel-Transporter auf den Hof gefahren ist. Ich würde gern wissen, ob er für einen Weg von einem Kilometer unbedingt mit seinem Transporter fahren muss und ob Klimaschutz für ihn so aussieht, dass man unnötig mit einem gefährlichen Diesel fährt.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD - Angela Gorr, CDU: Was hat das mit Kinderrechten zu tun?)

Falls Sie wollen, können Sie darauf antworten, Herr Striegel.

Ja, Herr Präsident, es nötigt mich zu der Klarstellung, dass ich gestern Abend einen Termin zur Bekämpfung des Antisemitismus in Halle hatte. Den habe ich selbstverständlich wahrgenommen. Deswegen bin ich heute Morgen hier wieder angereist.

(Unruhe bei der AfD)

Vergessen Sie nicht: Wir setzen uns als GRÜNE für die Möglichkeit ein, dass tatsächlich alle ihre Termine mit dem öffentlichen Personennahverkehr wahrnehmen können. Das war innerhalb der konkreten Zeiten, in denen dieser Landtag getagt hat, in der Terminfolge, in denen diese zwei Tage

lagen, nicht möglich. Deswegen sage ich sehr deutlich, lassen Sie uns daran arbeiten, dass es für alle Menschen in Sachsen-Anhalt möglich wird, per Bahn zu ihren Terminen zu kommen. - Vielen herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Ulrich Siegmund, AfD: Und bis dahin fahren wir Diesel! - Jan Wenzel Schmidt, AfD, meldet sich zu Wort)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in diesem Haus

(Robert Farle, AfD: Sie müssen Elektroauto fahren. Dann bleiben Sie hängen und brau- chen dreimal so lange!)

- ich würde jetzt ganz gern wollen, dass Sie mir zuhören - in der Vergangenheit selten gewesen, dass wir uns auf einen Paragrafen in der Geschäftsordnung besonnen haben, der aber für eine Strukturierung der Debatte nicht ganz unwichtig ist, und zwar die Möglichkeit, zur Sache zu rufen.

Das individuelle Fahrverhalten von Herrn Striegel hat weder mit dem Tagesordnungspunkt 12 a noch mit dem Tagesordnungspunkt 12 b im Näheren etwas zu tun.

(Zustimmung von Bernhard Daldrup, CDU)

Wenn es jetzt weitere Fragen an Herrn Striegel gibt,

(Robert Farle, AfD: Nein!)

dann bitte ich die Fragesteller, bitte auf den Kontext, um den es hier eigentlich geht, Rücksicht zu nehmen.

(Tobias Rausch, AfD: Das war eine Reak- tion auf die Rede von Herrn Striegel!)

Falls das noch der Fall ist, Herr Schmidt, haben Sie jetzt das Wort.

(Jan Wenzel Schmidt, AfD: Er hat ja jetzt zur Sache gesprochen!)

- Haben Sie noch eine Frage oder nicht?

(Jan Wenzel Schmidt, AfD: Die wäre ent- gegen Ihrem Ruf zur Sache!)

- Okay. Dann lassen wir es besser. - Dann gehen wir jetzt weiter. Wir haben jetzt für die SPD-Fraktion die Frau Späthe. Bitte sehr.

Es ist relativ schwierig, zur Sache zu kommen, aber ich versuche es.

Ja, das sollten Sie versuchen, Frau Späthe.

(Heiterkeit)

Dafür wäre ich Ihnen dankbar. Machen Sie mal. Vielleicht gelingt es.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ursprünglich wollte ich eine Pressemitteilung aus dem Jahr 2014 zitieren, in der unsere damalige sozialpolitische Sprecherin Frau Petra Grimm-Benne das Vorhaben der SPDFraktion vorstellte, die Kinderrechte in die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt aufzunehmen.

Die Verfassung wurde entsprechend geändert und die Kinderrechte sind seitdem ein Bestandteil unserer Landesverfassung.

(Zustimmung bei der SPD)

Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein sehr wichtiges Vorhaben. Das ist bereits erwähnt worden, auch dass hinsichtlich der Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagt. Genau diese Arbeitsgruppe wird zum Ende dieses Jahres einen Vorschlag ausarbeiten, der dann die Grundlage des Referentenentwurfes sein soll, den die SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bis Ende des Jahres vorlegen wird.

Um das noch einmal zu betonen, weil das hier ein wenig untergegangen ist: Auf die Frage, warum Kinder explizit genannt werden sollten, gebe ich eine Meldung von dpa vom 25. Oktober 2019 wieder, die Frau Lambrecht wie folgt zitiert:

„Es geht eben darum, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Kinder müssen besonders beteiligt werden, brauchen aber zugleich besonderen Schutz. Die Rechte und die Verantwortung der Eltern sollen aber in keiner Weise eingeschränkt werden.“

Das geht in Richtung Partizipation und Teilhabe.

(Eva von Angern, DIE LINKE, und Stefan Gebhardt, DIE LINKE, führen ein Ge- spräch)

- Wenn Sie vielleicht zuhören würden.

Und weiter:

„Festgeschrieben werden soll, dass jedes Kind das Recht auf Schutz seiner Grundrechte und die Entwicklung seiner Persönlichkeit hat sowie sein Wohl bei staatlichem Handeln berücksichtigt werden muss.“

Das bedeutet, dass das, was hier gefordert wird, in der Intention bereits aufgenommen worden ist. Das heißt, die LINKEN rennen mit ihrem Antrag

vehement offene Türen ein; denn der Prozess steht bereits kurz von dem Abschluss.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Worte zur Großen Anfrage „Kinderschutz und Frühe Hilfen“. In der Antwort sind einige sehr interessante Entwicklungen deutlich geworden.

Schauen wir naheliegenderweise auf die Statistik der Fälle der Kindeswohlgefährdung seit dem Jahr 2014. Das war das Jahr der Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung. In Kraft getreten ist diese Regelung im Jahr 2016. Es wurde schon gesagt, dass die Zahl der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung gestiegen ist.

Wenn man sich die letzten Jahre anschaut, dann sieht man, dass nur bei 34 bis 38 % der Verdachtsfälle festgestellt werden konnte, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei weiteren 32 bis 36 % der Verdachtsfälle wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber es wurden andere gravierende Hilfebedarfe festgestellt. Allerdings wurde bei 26 bis 30 % der Verdachtsfälle tatsächlich eine latente oder akute Kindeswohlgefährdung gefunden - und das in fast jedem dritten Verdachtsfall. Ich glaube, da sind wir uns fraktionsübergreifend absolut einig: Jeder Fall ist ein Fall zu viel.