Ich will jetzt nicht über die letzten Jahrzehnte sprechen; damals waren die GRÜNEN noch nicht in der Regierung. Aber Sie sind nun doch seit einigen Jahren in der Regierung. Deshalb - Sie sind auch Finanzpolitiker - hätte mich interessiert, ob Sie Zahlen dazu für uns haben, was allein diese Kenia-Koalition aus dem Grundstock verkauft hat.
Zu Ihrer Kritik, die Sie gerade gegenüber der AfDFraktion geäußert haben, dass wir keine Anträge gestellt hätten, um zu verhindern, dass Landesvermögen, insbesondere landwirtschaftliche Flächen, verkauft wird. Ich will Sie nur daran erinnern, dass wir in der Haushaltsdebatte nicht nur einen alternativen Haushaltsentwurf vorgelegt haben, sondern hier im Parlament auch einen Antrag gestellt haben, um zu verhindern, dass zum Beispiel Ackerflächen und das Gestüt in Prussendorf verkauft werden. Aber Sie haben damals nicht dafür gestimmt, Herr Meister.
Das war sogar ein Antrag hier im Parlament, aber leider haben Sie nicht zugestimmt. Das wollte ich nur noch einmal zu Ihrer Erinnerung sagen. - Danke.
Wir sind da in einer langen und, wie ich meine, sehr unguten Tradition, was die Landverkäufe betrifft. Ich habe die Zahlen nicht genau im Kopf, aber ich habe mir einmal eine Domänenaufstellung aus den 90er-Jahren angesehen, und da treten einem die Tränen in die Augen, wenn man sieht, was das Land damals an Grundvermögen hatte.
Die Zahlen seit 2016 habe ich nicht nachgeschlagen, dazu kann ich nichts sagen. Ich weiß, dass in dem aktuellen Haushaltsplan Einnahmen aus dem Grundstock in Höhe von 10 Millionen € ausgebracht sind.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Meister, als meine Fraktion den Antrag bekommen hat, haben wir für die Landtagssitzung eigentlich eine La-OlaWelle geplant,
Aber erklären Sie mir doch noch einmal, warum Ihre Fraktion als Teil des Haushaltsgesetzgebers in Ihrem Antrag die Landesregierung bittet, dies beim Haushaltsaufstellungsverfahren nicht mehr vorzusehen. Könnte man nicht einfach sagen: Der Landtag beschließt, dass wir in künftigen Haushalten keine Veräußerungen aus dem Grundstock mehr vorsehen wollen? Das ist immer noch besser, als die Regierung zu bitten.
Das sind letztlich verfassungsrechtliche Gründe. Wir sind doch weiterhin an die Gewaltenteilung gebunden. Es gibt eine Exekutive, eine Legislative und eine Judikative. Die Exekutive hat die Aufgabe, den Haushalt aufzustellen,
und daran kann ich nichts ändern. Das ist so. Ich habe also keinen direkten Einfluss darauf, was die Kolleginnen und Kollegen in der Haushaltsaufstellung aufschreiben. Manchmal gibt es Diskussionen, aber letztlich legen die Kolleginnen und Kollegen das vor, und dann bekomme ich das - wie Sie alle - auf den Tisch und wir müssen darüber befinden. Wenn dann darin steht - das war in der Vergangenheit häufig das Problem -, dass Mittel in Höhe von 10 Millionen € aus den Grundstücken in den Haushalt fließen, dann steht dieses Haus vor der Frage: Wie machen wir denn das? Wo kommt das her? Wenn Sie das gegenfinanzieren wollen, müssen Sie es ja irgendwo streichen, oder Sie brauchen eine andere Einnahme. Das ist dann schwer.
Insofern die Bitte an die Landesregierung - natürlich unter Wahrung der Gewaltenteilung -, uns den Haushalt so vorzulegen, dass wir vor genau dieser Frage nicht stehen, sondern dass der Grundsatz klar ist: Wir möchten das Grundvermögen im landwirtschaftlichen Bereich nicht schmälern.
Vielen Dank, Herr Meister. - Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Richter das Wort. Sie haben das Wort, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen gefällt dem Finanzminister grundsätzlich;
denn es gehört zu den Grundregeln einer generationengerechten und nachhaltigen Haushaltspolitik, auch für die Zukunft politischen Handlungsspielraum zu eröffnen und zu erhalten. Dies gilt für alle staatlichen Ebenen.
Ich möchte Sie deshalb ermuntern, im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 mutig und kreativ zu bleiben, um weitere Überlegungen anzustellen, die dann in entsprechende Anträge münden, in denen es um Haushalt und Wirtschaft mit dem Blick auf nachfolgende Generationen geht. Das ist nachhaltige Finanzpolitik, die aber mit anderen Interessen - das kann ich Ihnen versichern - nur sehr schwer in Ausgleich zu bringen ist.
Nun zu Ihrem Antrag. Sie möchten, dass die Landesregierung keine weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen, die wir im Ausgleichsstock verwalten, mit dem Ziel verkauft, mittels der Verkaufserlöse aus dem Grundstock an anderer Stelle einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Meine Damen und Herren! Es gibt dabei ein Aber. Ich beziehe mich auf den von meinem Haus bewirtschafteten Grundstock: Mit Stand von heute gibt es noch genau drei landwirtschaftlich genutzte Landesflächen.
Erstens die Schlossdomäne Zepzig. Sie umfasst 391 ha. Der Pachtvertrag ist Ende September 2019 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Es gab die Option des Verkaufs, die in den Beratungen zum Doppelhaushalt zu einem Teilverkauf wurde. Mit Stand von heute rechnen wir mit einer einmaligen Einnahme von 3 Millionen € im kommenden Jahr.
Zweitens Hakelforst, ein 94 ha umfassender Wald. Der Pachtvertrag endet Mitte 2021. Ich kann noch keine Angaben zum Kaufpreis machen; dieser muss noch ermittelt werden.
Darüber hinaus wird landwirtschaftliche Fläche im Umfang von 5 000 ha verwaltet. Diese fassen wir unter dem Stichwort Streubesitz zusammen. Unser Landbesitz im Grundstock ist also schon sehr übersichtlich geworden, trotzdem lohnt es sich meiner Meinung nach, hierbei sehr zurückhaltend zu agieren. Im laufenden Jahr generieren wir also immerhin Pachteinnahmen von mehr als 1 Million €, und diese wollen wir auch dauerhaft behalten.
Meine Damen und Herren! Zur Schlossdomäne Zepzig habe ich ausgeführt, dass aus dem ursprünglich beabsichtigen Komplettverkauf ein deutlich kleinerer Teilverkauf geworden ist, der immerhin noch 3 Millionen € bringen soll. Sollte der Haushaltsgesetzgeber den geplanten Teilverkauf von Zepzig nicht wollen und auch eine anderweitige Veräußerung des Grundstücks und damit die Einnahmen daraus ablehnen, müssen andere Deckungsquellen gefunden werden, um die in den Einzelplänen der Fachressorts verankerten Politikvorhaben realisieren zu können.
Wir müssen das Geld dann tatsächlich suchen gehen; denn wenn wir Ihren Antrag umsetzen, würde das Geld an anderer Stelle fehlen. Deshalb sehe ich im Rahmen der Beratungen zu dem Doppelhaushalt 2020/2021 erheblichen Erörterungsbedarf.
Ich möchte den Haushaltsgesetzgeber dabei unterstützen, hierfür Lösungen zu finden. Ich möchte aber der Beratung zu dem Haushaltplanentwurf für die Jahre 2020 und 2021 nicht vorgreifen. Eine Voraussetzung für eine Lösung wird die Setzung von Schwerpunkten im Landeshaushalt sein. Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung von Daueraufgaben; denn eines steht fest: Auch landwirtschaftliche Flächen kann man nur einmal verkaufen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Fragen. - Wir können nunmehr in die Fünfminutendebatte einsteigen. Der erste Debattenredner ist Abg. Herr Roi von der AfD-Fraktion sein. Sie haben das Wort, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich muss ehrlich zugeben: ein spannender Antrag, auch über Parteigrenzen hinweg. Herr Knöchel, ich kann Ihnen sagen, wir hätten bei der La-Ola-Welle mitgemacht, wenn Sie eine gemacht hätten.
Aber kommen wir zu dem Antrag. Die Koalition legt uns heute einen Antrag vor - es wurde eben schon von Tafelsilber gesprochen -, um den Ausverkauf des Tafelsilbers zu stoppen. - Schön! Dem stimmen wir zu.
Sie formulieren in Ihrem Antrag, dass keine Reduzierung des Umfangs landwirtschaftlich genutzter Flächen im Landesvermögen mehr vorzunehmen ist. - So weit auch schön!
Meine Damen und Herren! Ich frage mich aber wirklich, warum eine solche Selbstverständlichkeit eines Antrags hier im Landesparlament bedarf; denn dieses Landesparlament beschließt ja den Haushalt und kann - wie es gerade schon gesagt wurde - hineinschreiben, dass wir solche Vermögenswerte nicht verkaufen.
Es wurde gerade von 10 Millionen € gesprochen. In der laufenden Legislaturperiode stand im letzten Doppelhaushalt zum Beispiel das Landgestüt Prussendorf. Auch dabei ging es um Landverkäufe; dazu komme ich noch.
Nun stellt sich die Frage: Was ist der Grund für den Antrag? Was haben Sie bisher gemacht? Wie war die bisherige Praxis im Land, wenn es um Eigentum des Landes oder der Kommunen ging? Denn auch davon sprechen Sie.
Fakt ist doch, dass die bisherigen Koalitionen in Sachsen-Anhalt - darauf hat Herr Meister zum Teil hingewiesen - den Grundstock geplündert haben, indem landwirtschaftliche Produktionsfläche verkauft wurde. Jetzt stellt die Koalition - auch die aktuelle Koalition hat landwirtschaftliche Flächen verkauft - selbst fest, dass diese Vorgehensweise unwirtschaftlich, nicht nachhaltig sowie verantwortungslos gegenüber den nachfolgenden Generationen ist. Es ist schon einmal schön, dass Sie zumindest zu dieser Selbsterkenntnis gekommen sind.
Nun wollen Sie vom Parlament nachträglich ein Votum haben, damit dieses dreiste Vorgehen zukünftig nicht mehr möglich ist, mit dem das gleiche Vorgehen bis dato aber - so lese ich das - legitimiert wird. Oder wie soll man das sehen?
Für mich ist der Antrag - das ist eigentlich die Schlussfolgerung - eine Selbstanzeige, eine Selbstanzeige dieser Koalition wegen ihres eigenen Handelns.
Aber das ist auch schön; denn es ist der erste Weg zur Besserung, wenn man selbst erkennt, was man falsch macht.
Schauen wir noch einmal auf die aktuelle Legislaturperiode - ich habe gerade in meiner Zwischenintervention mit einer Frage an Herrn Meister darauf abgestellt -: Beispiel Verkauf Landgestüt
Prussendorf mit Grund und Boden. Auch dazu wurde ein Antrag der AfD-Fraktion, der das verhindern sollte, im Landtag arrogant in den Wind geschlagen.