Verletzt wurde auch das Notwendigkeitsgebot. Es ist nicht ersichtlich, unter welchem Aspekt der Umweg über die IB, der gewählt wurde, also dieses Bullerjahn‘sche Konstrukt, gewählt werden durfte. Die Prüfung der Notwendigkeit der einzelnen Beratungen ist auch nicht ersichtlich, zumindest nicht in allen Fällen. Das ist bitter, weil die Vorbildfunktion des Ministeriums der Finanzen natürlich ein besonders schwerer Fall ist und schwer wiegt.
Dann auch die Frage, wie die Vergaben liefen: Wir hatten den Eindruck, dass die Leitungsebene des Ministeriums der Finanzen, die Investitionsbank und das ISW, eben alle, im Vorfeld davon ausgingen, dass das ISW die Aufträge im Zusammenhang mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag erhält. Um Ihnen einen Einblick zu geben: Es gab die Situation, dass die Beschäftigten des Ministeriums der Finanzen über den anstehenden Geschäftsbesorgungsvertrag von der Geschäftsführung des ISW in Kenntnis gesetzt wurden.
Erstens. Eine Regierung darf sich nicht von Beratungsunternehmen abhängig machen. Das Zusammenspiel zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem ISW hatte ein Ausmaß erreicht - private Zusammenkünfte, Parteispenden, zwar nur in geringer Höhe, aber immerhin, und beständige, langjährige Zusammenarbeit -, bei dem es an Professionalität und Distanz fehlte.
Ich möchte nicht auf den weitergehenden Bericht vorgreifen, den wir noch haben werden. Wir haben aber den Eindruck, dass es in den anderen Häusern nicht in diesem Ausmaß der Fall war, sondern dass das MF in dieser Konstellation eine besondere Rolle spielte.
Zweitens. Es muss in jedem Fall kritisch geprüft werden, ob eine Vergabe von Beratungsverträgen, Gutachten und Studien wirklich sinnvoll ist. Wir konnten nicht jeden Fall nachvollziehen. Schwierigkeiten bestehen zum Beispiel bei dem
nicht umgesetzten Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums der Finanzen mit dem Kommunikationsberater K. Das war ein Highlight.
Drittens. Es werden Mechanismen benötigt, die verhindern, dass Beratungsverträge, Gutachten und Studien am Parlament vorbei vergeben werden. Der Transparenzbeschluss, da er rechtlich nicht bindend ist, reicht dafür unserer Einschätzung nach nicht aus. Es muss eine sinnvolle, aber auch praktisch mögliche Regelung gefunden werden, die die Rechte des Parlaments, der Regierung und der Landesverwaltung in einen verhältnismäßigen Ausgleich bringt.
Das ist der Punkt, an dem der Ausschuss noch dran ist und zu dem wir noch kommen werden. Deswegen ist dies nur ein Zwischenbericht. - Danke.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Meister für den Redebeitrag. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Lienau. Herr Lienau, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der Kollege Hövelmann hat mir den Vorspann zu fast 100 % gestohlen. Trotzdem möchte ich mich noch einmal bei den Koalitionspartnern für den aus meiner Sicht sehr kritischen Bericht und für die intensive Mitarbeit bedanken. Das, was ich auch für sehr bemerkenswert halte, ist das Verhalten der Fraktion DIE LINKE, die komplett zugestimmt hat, was dem Bericht aus meiner Sicht noch ein ganz anderes politisches Gewicht verleiht.
Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine Ergänzung bzw. einen Rückblick in die Vergangenheit. Damit möchte ich auch erklären, warum wir unbedingt neue Regeln, die Transparenz gewähren, schaffen müssen. Es ist ein Rückblick in den Januar 2006. In jener Landtagssitzung wurde der Bericht des Neunten PUA eingebracht. Herr Gallert war Berichterstatter und erklärte wirklich intensiv die Verfehlungen, die aufgedeckt wurden. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich über zehn Jahre. Es war also ein gewaltiger Aufwand, der betrieben wurde. Die Thematik war natürlich ähnlich: Es ging um Vergaben.
Nur ganz kurz zu dem, was der PUA in seinem Bericht festgestellt hat: kein Problembewusstsein in den Hausspitzen; große Eile bei der Vergabe,
die Landeshaushaltsordnung spielte oft keine Rolle; fehlende Definition der Aufgabenstellung. - Das alles kommt uns sehr bekannt vor.
An diesem Tag hat die Landesregierung Stellung bezogen. Herr Staatsminister Robra kündigte folgende Maßnahmen an - ich nenne drei, das waren die entscheidenden und die schwergewichtigen -: Vorlage von Vergaben im Finanzausschuss, Aufstellen von Regeln zur Vorlage, Vertragscontrolling mit einer Datenbank. Das war im Jahr 2006. Was folgte daraus?
Nun mache ich einen Sprung in den Zeitraum 2010 bis 2013. Jetzt kommt der Landesrechnungshof und untersucht. Der Berichterstatter und meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen. Ich sage es mal nicht in Prozenten. Ich sage es mal in Fällen. Von 360 Vergaben waren 165 Fälle mit Verfehlungen der verschiedensten Arten versehen. Es kommt noch etwas dazu. In einigen Fällen lag kein Bedarf vor. Transparenzbeschlüsse, die der Landtag in den Jahren 2009 bis 2016 gefasst hat, haben offenbar auch nicht geholfen.
Resümee: Wir brauchen zwingend Regeln. Die werden wir erarbeiten. Ich muss jetzt etwas abkürzen. Das ist unser Ziel. Ich bin sehr optimistisch, dass uns das gelingt. Wir werden dazu weitere Sachverständige und Zeugen hören.
Der Landtag nimmt diesen Bericht zur Kenntnis. Beschlüsse hierzu werden nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 24 erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir als AfD-Politiker das öffentlich-rechtliche Fernsehen in diesem Landtag thematisieren, treten wir zumindest als Kritiker auf. Und das geschieht mit Recht; denn das, was uns die zwangsgebührenfinanzierten Medien bisweilen vorsetzen, ist nicht selten mehr als fragwürdig. Heute wollen wir in dieser Hinsicht eine Ausnahme machen und das öffentlich-rechtliche Fernsehen ausnahmsweise einmal lobend erwähnen.
Im vergangenen Monat machte eine Reportage des ARD-Magazins „Kontraste“ die breite Öffentlichkeit auf einen ungeheuerlichen Skandal aufmerksam, der zuvor höchstens pädagogischen Fachleuten bekannt war. Es ist dieser Reportage zu verdanken, dass eine bundesweite Debatte angestoßen wurde, die wir heute mit unserem Antrag aufgreifen.
Wer die Reportage wie ich vor dem heimischen Bildschirm verfolgte, musste sich zwingen, nicht angewidert wegzuschauen. Verwackelte Aufnahmen zeigen, wie sich wildfremde Männer mit kleinen Kindern auf dem Boden wälzen. Die Erwachsenen drücken die Jungen und Mädchen an sich und lassen sie auf ihren Schößen hopsen. Ihre Hände gleiten am ganzen Körper entlang.
Bei diesen Ausschnitten handelt es sich nicht um Erzeugnisse illegaler Kinderpornografie, sondern um Szenen, die sich am helllichten Tage in deutschen Kindertagesstätten abspielen, und das mit der Erlaubnis der vornehmlich kirchlichen KitaTräger.
Hintergrund des Ganzen ist das sogenannte Original Play. Bei Original Play - auf Deutsch heißt das so viel wie ursprüngliches Spiel - handelt es sich um eine sogenannte Spielmethode, die an manchen Kindertageseinrichtungen praktiziert
wird. Die Idee: Die Kinder sollen eine Spielweise entwickeln, die sich am Verhalten wild lebender Tiere orientiert. Im Mittelpunkt stehen gemeinsames Kuscheln, Wälzen und Toben. Durch engen Körperkontakt mit teilweise wildfremden Erwachsenen sollen angeblich soziale Kompetenzen gefördert werden.
Erfinder des sogenannten Original Play ist der 76jährige Fred Donaldson, ein US-amerikanischer Buchautor, der seit Längerem Workshops zu der von ihm entwickelten Spielmethode anbietet. Donaldson behauptet von sich selbst, Professor gewesen zu sein, und schmückt sich im Internet mit
einem PhD, dem amerikanischen Äquivalent zum deutschen Doktorgrad. Auf diese Weise suggeriert er in der Öffentlichkeit, ein Fachmann für kindliche Entwicklung zu sein.
Recherchen haben jedoch ergeben, dass Donaldson nicht etwa Pädagoge oder Kinderpsychologe ist, sondern ein Geografiestudium absolviert hat. Gegen ein Entgelt von 200 bis 250 € können sich erwachsene Männer und Frauen von Donaldson als sogenannte Lehrlinge zertifizieren lassen, die dann in Kindertagesstätten auf der ganzen Welt eingesetzt werden, um das sogenannte Original Play durchzuführen.
Jeder, der selbst Kinder im entsprechenden Alter hat, wird wissen, welch hohe Sicherheitsmaßstäbe heutzutage an Kindertagesstätten gelegt werden. Selbst ich als Vater könnte mein Kind nicht ohne Weiteres von der Kita abholen, wenn mich die Erzieherinnen nicht kennen würden. Wildfremde Erwachsene werden erst recht nicht eingelassen.
Beim Original Play gelten solche Regeln offenbar nicht. Donaldsons Lehrlinge müssen sich weder personell ausweisen noch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Niemand weiß, ob es sich bei dem wildfremden Erwachsenen um einen vorbestraften Pädophilen oder doch nur um einen sozial engagierten Bürger von nebenan handelt.
Wer jetzt noch meint, dass die Sache doch gar nicht so schlimm sei, sollte sich einmal damit auseinandersetzen, was Eltern verstörter Kinder über das sogenannte Original Play berichten. Ein Vater erzählt beispielsweise, dass die Kita seines Kindes lediglich darauf hingewiesen hatte, dass ein Vortrag zum Thema Original Play stattfinden sollte. Dann seien plötzlich neun wildfremde Erwachsene aufgetaucht, ohne dass zuvor die Erlaubnis der Eltern eingeholt worden war.
Ein anderer berichtet, dass seine kleine Tochter an einen unbekannten Ort gebracht worden sei, wo sie gegen ihren Willen mit fremden Männern spielen musste. Bei dieser Gelegenheit soll der Leiter der Kindertagesstätte seine Nase in den Po des Mädchens und anderer Kinder gesteckt haben.