Protocol of the Session on November 20, 2019

Die Anfragen haben wir beantwortet. Dabei ging es genau um diese Anfragen bei den Trägern, von denen Sie gesprochen haben. Das haben die Ressorts auf die schriftliche Anfrage hin beantwortet. Die Antworten für die jeweiligen Einzelpläne liegen vor. Für die Einzelpläne 02 und 17 kann ich Fehlanzeige erstatten.

Das ist - -

Frau Hohmann, Sie sind jetzt noch mal an der Reihe, deswegen kann ich die Frage von Frau Quade jetzt nicht zulassen. Die Fragestellerin war Frau Hohmann. Sie muss jetzt noch einmal erklären, was sie von der Landesregierung wissen möchte.

(Lachen bei der CDU)

Ich denke, das ist noch einmal - -

(Widerspruch bei der LINKEN)

- Einen Moment bitte, mehr sehr geehrten Abgeordneten.

(Minister Michael Richter und Minister Rai- ner Robra stehen am Rednerpult - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Herr Richter, ich möchte Sie bitte, sich erst einmal wieder zu setzen, damit wir hier vorn nicht einen Pulk von Vertretern der Landesregierung stehen haben und niemand richtig weiß, wie er antworten soll.

(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Herr Robra, ich würde gehen, setzen Sie sich wieder hin! Die Frage ist beantwortet!)

Herr Robra, wenn auch Sie jetzt sagen, dass Sie auf diese Frage nicht mehr als das sagen können, als Sie bisher gesagt haben, dann ist das für die Landesregierung die Beantwortung der Frage, auch wenn die Abgeordnete jetzt vielleicht nicht damit zufrieden ist. Damit müssen wir jetzt aber leben.

(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Ein- fach mal die Antworten lesen!)

Jetzt haben wir den nächsten Fragesteller.

Ich darf nicht nachfragen?

Doch, Sie dürfen selbstverständlich nachfragen. Aber wenn es jetzt wieder die gleiche Frage ist - Sie haben es gehört -, dann kann nicht mehr dazu gesagt werden. Dann ist das die Beantwortung der Frage, Frau Hohmann.

Es ging weder um das Finanzministerium noch um das, was Herr Robra gesagt hat. Es ging lediglich um die Träger in unserem Land, die jedes Jahr ihre Wirtschaftspläne einreichen müssen,

damit diese Mittel im Haushaltsplan berücksichtigt werden. Ständig kommen Anrufe - nicht nur in diesem Jahr, sondern auch im letzten Jahr - vom Landesverwaltungsamt, in denen gefordert wird, dass die Wirtschaftspläne zu überarbeiten seien. Diese Forderungen werden nicht schriftlich formuliert, sondern immer nur mündlich. Wenn keine Wirtschaftspläne in geänderter Fassung einreicht werden, dann werden diese im Haushalt auch nicht berücksichtigt.

Meine Frage war lediglich: Wie bindend sind denn diese mündlichen Anrufe, wenn nichts Schriftliches vorliegt?

Frau Hohmann, vielen Dank noch einmal. Ich denke, hierzu wird Frau Grimm-Benne doch die Ministerin sein, die vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen kann. - Frau Ministerin, Sie dürfen auch hierauf antworten. Bitte.

Frau Hohmann, zum einen möchte ich gern auf die Kleine Anfrage der Abg. Kristin Heiß zur heutigen Fragestunde verweisen. Darin ging es um die Anpassung der Wirtschaftspläne institutionell geförderter Träger im Zuständigkeitsbereich unseres Hauses. Dazu ergingen am 1. Oktober 2019 telefonische Anfragen nicht an das gesamte Trägerbündnis, sondern an folgende Träger: den Kinder- und Jugendring, die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz der FPJ Media und das Kompetenzzentrum Geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe e. V.

Darin wurde nicht mitgeteilt, dass man Kürzungen vornehmen wolle oder, wie Sie es unterstellt haben, dass wir bereits die Kürzungen für die Jahre 2020/2021 mitteilen, sondern die Träger hatten unter anderem mehr Stellen angemeldet, als sie es bisher getan haben. Diese Stellen bzw. Stellenhebungen waren überhaupt noch nicht bezüglich der institutionellen Förderungen abgestimmt.

Daher wurde die Frage gestellt, ob man das anpassen könne, sodass man wieder zu einem genehmigungsfähigen Wirtschaftsplan kommt.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage - dies, weil Frau Heiß jetzt ganz aufmerksam zuhört - steht auch, dass die jeweiligen Träger, die sich dort gemeldet haben, inzwischen nochmals angerufen und informiert worden sind. Letzte Woche, als der Haushaltsentwurf im Kabinett behandelt worden ist, hat der Finanzminister die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2020/2021 freigegeben, sodass wir jetzt - - Dazu gibt es auch einen Erlass aus unserem Haus - deswegen kann ich

im Augenblick die Sorge der Träger nicht mehr verstehen -, welcher das Landesjugendamt angewiesen hat - jedenfalls für den Teil, den wir institutionell fördern -, dass sie vorläufige Zuwendungsbescheide für das gesamte Jahr in der gleichen Höhe wie im Jahr 2019 bekommen. Allerdings geschieht dies ohne die Tarifsteigerungen für die Jahre 2020/2021 und ohne die möglicherweise zusätzlichen Stellenhebungen. Das bleibt den Haushaltsberatungen vorbehalten.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das ist doch lo- gisch!)

Damit kommen wir den Trägern sehr entgegen, weil das noch besser ist als die Zwölftelregelung. Damit haben sie noch mehr finanzielle Sicherheit, bis der Haushalt tatsächlich beschlossen worden sein wird. Es ist ihnen in Aussicht gestellt worden, dass diese dann - wir haben im Haushaltsentwurf die Tarifsteigerungen drin - auch abgebildet werden.

An dieser Stelle hat uns der Finanzminister zum ersten Mal die Möglichkeit eröffnet, mehr zu tun als in den Jahren vorher. Das ist mehr Sicherheit, als wir jemals in den institutionell geförderten Bereichen gehabt haben.

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Grimm-Benne. Es gibt weitere Fragestellerinnen, und zwar wäre jetzt Frau Abg. Hildebrandt an der Reihe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Abgesehen davon, dass die Frage, ob das mit den telefonischen Aufforderungen jetzt gang und gäbe ist und ob das rechtsverbindlich ist, vom Kabinett noch immer nicht beantwortet wurde, stelle ich jetzt meine Frage. Diese Idee, vorläufige Zuwendungsbescheide zu erstellen, finde ich klasse; denn mit den Abschlagszahlungen, mit denen in der Vergangenheit gehandelt wurde, lag das finanzielle Risiko komplett bei den Trägern. Aber ich frage mich: Auf welcher rechtlichen Grundlage passiert das denn jetzt ohne Haushaltsplan?

(Zurufe von der SPD und von der LINKEN)

Herr Minister Richter oder Frau Ministerin GrimmBenne noch einmal? - Denn Sie verwiesen darauf, dass Herr Minister Richter hierzu die Anweisung gegeben hat. Bitte, Herr Minister.

Wenn entsprechende Verpflichtungsermächtigungen eingestellt worden sind, dann sind Grundlage

die Verpflichtungsermächtigungen, die freigegeben sind.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Richter. Es gibt noch eine Wortmeldung von Frau von Angern. Bitte.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Das passt vielleicht auch zum Finanzminister. - Danke, Frau Präsidentin. - Wir haben nun den Medien entnehmen können, dass das Bundesprojekt und die Bundesmittel für das Programm „Demokratie leben!“ bedauerlicherweise eingeschränkt werden. Können Sie sagen, welche der Träger in Sachsen-Anhalt hiervon betroffen sein werden und wie Sie gedenken, hierfür Haushaltsvorsorge zu schaffen, um das abzumildern? Beziehungsweise gedenken Sie, das abzumildern?

Herr Minister Richter, ich denke, das wird wieder die Ministerin Frau Grimm-Benne beantworten.

(Minister Michael Richter: Das kann ich lei- der nicht beantworten!)

- Ja. - Frau Ministerin, Sie sind heute gefragt. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau von Angern, Sie haben die Bundesregierung indirekt gelobt, weil man auf der Bundesebene schon eine Bereinigungssitzung zum Haushalt hatte und damit einen bestätigten Haushaltsplan hat. Ich weiß jetzt nicht, wie viele Verlautbarungen Franziska Giffey in Bezug auf das Programm „Demokratie leben!“ gemacht hat. Die Kürzungen sind alle zurückgenommen worden. Von daher gibt es auch keine Einschränkungen für unsere Projekte.

Liebe Frau Ministerin Grimm-Benne, vielleicht bleiben Sie gleich hier vorn stehen; denn die Abg. Frau Heiß hat auch noch eine Frage. Wir werden sehen, ob diese tatsächlich Sie betrifft. - Bitte, Frau Heiß.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Nur eine kurze Richtigstellung und dann meine Frage. Frau Grimm-Benne, Sie sagten vorhin, dass die Tarifsteigerungen weitergegeben werden. Das stimmt

so nicht ganz. Es werden die von der Landesregierung vorgegebenen Tarifsteigerungen weitergegeben, nicht diejenigen, die tatsächlich stattfinden. - Das kurz zur Richtigstellung.

Zu meiner Frage. Wir hatten zumindest in dieser Legislaturperiode schon zweimal den Fall, dass Haushaltsplanentwürfe verspätet vorgelegt worden sind. Dann hat man immer wieder davon gesprochen, dass man Vorkehrungen treffen möchte, dass man versucht, Gespräche zu führen, damit solche Situationen, wie wir sie bei dem Haushaltsplan für die Jahre 2017 und 2018 sowie bei dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 hatten, nicht noch einmal vorkommen.

Nun ist meine Frage: Was wurde denn in der Zwischenzeit unternommen, um Vorkehrungen zu treffen, damit die Träger keine Probleme mit einem verspäteten Haushalt mehr haben?

Frau Ministerin, bitte.

Den einen Punkt habe ich bei der Beantwortung der Frage von Frau Hohmann gerade erklärt.

Zu dem zweiten Punkt. Sie haben in dem Bereich ganz viele Anfragen zur schriftlichen Beantwortung getätigt. In den Antworten darauf haben wir all die Punkte aufgeführt, die Sie jetzt noch einmal mündlich erfragen wollen.

Frau Heiß, eine kurze Nachfrage. Bitte.

Ich glaube, dass ich einen ganz guten Überblick darüber habe, welche Kleinen Anfragen ich stelle. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass ich eine Kleine Anfrage dazu gestellt habe. Daher noch einmal meine Frage: Mit wem haben Sie in der Zwischenzeit Gespräche dazu geführt - vielleicht mit den Koalitionspartnern oder innerhalb der Regierung -, welche Dinge man unternehmen könnte, damit die Träger eine größere Sicherheit haben?