Auch der zweite harte Fakt gilt nicht. Kein anderes Bundesland denkt darüber nach, aus dem Jahr 2021 ein Superwahljahr zu machen. Ein Bundesland könnte es nicht, zwei könnten es aber.
Den Menschen draußen wird suggeriert, alle, die hier sitzen, wären sowieso Raffkes; sie wollten 200 € mehr und verlängerten sich einfach die Wahlperiode. Beides ist falsch. Das muss man zumindest einmal danebenstellen, wenn Sie hier solche Legenden basteln.
Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Es gibt noch eine Wortmeldung, und zwar eine Frage an Herrn Lippmann. - Herr Lippmann signalisiert, dass er dazu bereit ist. Herr Hövelmann, Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Lippmann, auch wenn es charmant ist, auf eine öffentliche Debatte einzugehen, in der das suggeriert wird, was der Kollege Fraktionsvorsitzende Borgwardt gerade deutlich gemacht hat, dass hier eine Gruppe von Menschen sitzt, die zuallererst an sich denken würde, was falsch ist,
nehmen Sie endlich zur Kenntnis - das habe ich in der vorangegangenen Sitzung des Landtags auch dem damaligen Debattenredner von der AfD-Fraktion gesagt -, dass das von Ihnen unterstellte und
auch in der öffentlichen Debatte heute und in den Nachrichten wahrnehmbare Vorteilhafte ausschließlich für den Personenkreis gilt, der dem künftigen Landtag nicht mehr angehören wird.
(Eva von Angern, DIE LINKE: Das wurde auch in den Medien so dargestellt! Im MDR! Im MDR wurde das so dargestellt!)
Sie haben vorhin eindeutig gesagt, es betreffe alle. Auch in der Darstellung heute Morgen in den Medien hieß es, es betreffe alle. Sind Sie bereit anzuerkennen, dass der Personenkreis, der möglicherweise von einer solchen vorteilhaften Situation überhaupt profitieren würde, sehr überschaubar ist?
Lieber Kollege Hövelmann, selbstverständlich - das habe ich weder hier noch draußen anders gesagt - geht es um die ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen. Allerdings geht es nicht nur um die Altersentschädigung, sondern - das betrifft den Stichtag 1. Juli - natürlich auch um das Übergangsgeld. Diese beiden Sachverhalte will ich noch einmal auseinandernehmen, damit eben gerade keine Legenden entstehen.
Selbstverständlich ist bei uns bekannt - darüber wurde auch diskutiert -, wie die Intention in der letzten Parlamentsreformkommission war. Wir sind nämlich - ich habe es mir noch einmal angeschaut - über sechs Legislaturperioden hinweg bei den Wahlterminen, ausgehend vom 14. Oktober 1990, sozusagen immer ein Stückchen zurückgegangen, mal in größeren, mal in kleineren Schritten.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Weil die Wahl- periode exakt fünf Jahre sein muss oder weniger als fünf!)
- Es geht doch nur um den Sachverhalt, Sebastian Striegel. - Dadurch sind jetzt quasi in einem Winterzeitraum gelandet. Darüber wurde diskutiert. Dass man wieder herauskommen will, das ist unstrittig.
Es gibt aber zwei Probleme. Erstens touchieren wir damit die Regelung in § 18 des Abgeordnetengesetzes - das ist ein Fakt -, weil sie so ist, dass es für jedes angefangene Jahr 3 % von der Entschädigung gibt, weil wir dummerweise keine Monatsregelung oder so etwas haben. Das gab es so bisher nicht. Das ist einfach ein Fakt.
Jetzt kommt es zum ersten Mal dazu, dass wir diese Regelung touchieren, nämlich dass die Grundlage nicht fünf Jahre sind, sondern sechs Jahre. Darüber muss man nachdenken. Das steht der anderen Sache nicht entgegen; dafür können wir hinterher Regelungen treffen.
Das Zweite ist eine andere Geschichte, nämlich: Wenn man den Termin hinausschieben will, wäre durchaus auch ein Termin Ende April oder Anfang Mai möglich gewesen, um nicht den 1. Juli zu touchieren, einfach um diese Verdächtigungen auszuräumen. Von dieser Seite her hätten wir Möglichkeiten, um das zu umgehen.
Sehr geehrter Herr Lippmann, es gibt noch eine Frage des Abg. Herrn Borgwardt. - Bitte, Herr Borgwardt.
Lieber Kollege Lippmann, möglicherweise wissen Sie es nicht: Es gab in diesem Landtag schon sehr unterschiedliche Praxen. Es gab auch eine Wahlperiode, die bezüglich der Versorgung doppelt gerechnet wurde. Auch Ihre Fraktion hatte dafür gestimmt. Sie müssen sich einfach einmal sachkundig machen.
Der nächste Punkt ist: Ich wäre sehr vorsichtig damit, draußen zu suggerieren, dass diejenigen, die hier nicht dafür stimmen, nicht in den Genuss der Regelung kämen.
Sie wissen doch sehr genau, dass die Regelung zur Folge hat, dass auch Sie in den Genuss kommen. Das ist auf sehr hohem Niveau ein Stück weit scheinheilig, das muss ich hier einmal ganz klar sagen. Es ist gut, dass wir das auch einmal öffentlich sagen.
Der letzte Punkt: Es ist eben nicht in Ordnung, wenn Sie behaupten, dass all das, was wir schon in der vorherigen Legislaturperiode verabredet hatten, eine neue Idee sei, die in dieser Legislaturperiode geboren wurde. Das ist vielmehr die
stringente Umsetzung dessen, was wir in der vorangegangenen Legislaturperiode von 2014 bis 2016 verabredet haben.
(Frank Bommersbach, CDU: Aber alle ge- meinsam! Sie auch! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Na, er nicht!)
Herr Lippmann, Sie können natürlich darauf erwidern. Ich würde aber darum bitten, dass wir das vielleicht etwas kürzer fassen. Bitte, Herr Lippmann.
Okay, wir können es jetzt nicht verbessern. Dass alle immer gleichermaßen von den Dingen profitieren, die hier beschlossen wurden, ist so. Auch dazu gab es in der Vergangenheit schon andere Auffassungen, etwa bestimmte Erhöhungen usw. nicht mitzumachen. Natürlich sind wir am Ende, weil alle gleich behandelt werden, auf die Regelung für die Diätenerhöhung gekommen, die wir jetzt haben, die wir auch so mittragen.
Ich habe eines getan: Ich habe auf zwei Sachverhalte aufmerksam gemacht, die schlicht so sind, wie sie sind. Das kann man nicht wegdrücken. Ob man davon profitiert oder nicht, ist eine Frage, und ob man es sozusagen sehenden Auges macht oder aus anderen Gründen, ist eine andere Frage. Aber es ist so: Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe dafür, dass es der spätestmögliche Zeitpunkt sein muss, den die Verfassung im Moment zulässt. Es ist auch nicht untersetzt worden, warum es nicht auch ein Termin Ende April getan hätte. Warum man dieser Intention nicht gefolgt ist, ist auch nicht dargetan worden.
Wir haben auf die Sachverhalte aufmerksam gemacht und auch gesagt, dass es andere Gründe dafür gibt, weshalb uns der Termin zu spät ist.
Wenn die Unruhe so groß wird, dann kann man den Redner einfach nicht mehr verstehen. Gestatten Sie mir bitte, diese Debatte zu verfolgen, und ermöglichen Sie es auch anderen, diese Debatte zu hören. Ich bitte Sie, den Geräuschpegel etwas zu senken, damit wir den Wortbeiträgen auch folgen können.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt! Sie höchstpersönlich haben uns heute einen Antrag vorgelegt, mit dem wir als Volksvertreter in diesem Hohen Haus beschließen sollen, den Wahltermin für die kommende Landtagswahl auf den 6. Juni 2021 festzusetzen.
Das alles sollte still und leise ohne Debatte durchgewunken werden. Sie wollen also damit diese Koalition aus den Wahlverlierern der letzten Landtagswahl künstlich noch länger am Leben halten. So ist zumindest meine Lesart.