Protocol of the Session on September 27, 2019

schön und sauber. Dies sollte auch bei uns zum Maßstab werden.

Man fragt sich nur, warum das dort so ist. Dort gibt es reine Gewässer, die Luft ist frisch und die Fische tummeln sich in diesem natürlichen Lebensraum. In den Gewässern wimmelt es nur so von Hechten, Barschen und Bachforellen. Typische Holzhütten dienen als Übernachtungsmöglichkeit. Hier passt alles zusammen, ebenso in vielen anderen Ländern. Norwegen ist für seinen Fischreichtum und seine vielen idyllischen Plätze in der Natur bekannt, und in der urigen Wildnis und in den Wäldern, die es dort noch gibt, gibt es unzählige große sowie kleine Seen, Stromschnellen und Wasserfälle.

Dies sollte uns als Vorbild dienen. Es sind Ausgangspunkte einer Natur, die intakt ist. In Sachsen-Anhalt müssen wir leider noch grundlegende Fragen stellen, zum Beispiel: Wo fängt Hilfeleistung für die Natur an, und wo hört sie auf?

Anglern mit ihrem Einsatz für die Umwelt muss natürlich geholfen werden. Angler kennen sich in

und an Gewässern aus. Sie brauchen Ausstattung und notwendige Technik, um Arten zu schützen und Fischbestände zu erhalten. Es stellt sich die Frage: Wo ist der Mensch, die weiterentwickelte Spezies, die Tiere retten kann und nicht nur Tiere für Gewinnerzielung benutzt und unser Land damit ausbeutet? Es muss hier ganzheitlich umgedacht werden. Das ist mir wichtig.

Wichtig ist, die Erde hier zu schützen und Naturliebe auch in den Städten zu entwickeln. Wir sollten einen Blick in die Zukunft werfen, egal ob man in einer Stadt wohnt oder diese besucht. Ein sauberer, schöner Stadtteich oder ein sauberes, frisches Gewässer, das macht doch einen guten Eindruck. In Städten geht es um Kultur, um Ereignisse, auch um Sehenswürdigkeiten.

Neue Fischbestände werden uns bereichern und neue Besucher bescheren. Koi-Gärten könnte es geben für Glück, und es ließe sich darüber nachdenken, auch einmal neue Wege in einer Stadtentwicklung zu gehen. Es geht aber grundlegend erst einmal darum, wieder ein neues Gefühl für die Erde und die Natur zu bekommen, für das, was uns tagtäglich umgibt. Natur hat eine Urkraft, und auch hier müssen wir beginnen, nach mehr zu suchen, um diese Erkenntnisse allen zu schenken. Nichts ist zu spät, alles ist möglich, wenn man Ressourcen richtig einsetzt. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Abg. Sauermann. Auch hierzu gibt es keine Fragen. - Jetzt hat für die Fraktion DIE LINKE der Abg. Herr Höppner noch einmal das Wort. Bitte, Herr Höppner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ergibt sich hier in der Debatte eine doch etwas ungewöhnliche Konstellation. Das hat sicherlich mit der Tatsache zu tun, dass sich offenbar mehrere Sachkenner mit dieser Materie auseinandergesetzt und hier doch relativ viel Sinnvolles eingebracht haben. Das finde ich gut.

Ich empfinde auch folgende Vorstellung als sehr angenehm - das haben Sie sicherlich gemerkt; Herr Zimmer hat das so schön beschrieben -: Ich sitze da am Wasser, die Sonne geht auf, alles ist beruhigend. Auch die Debatte war sehr ruhig, angenehm und sachdienlich, so denke ich. Das war zielführend.

An dieser Stelle ein paar Hinweise: Natürlich, Herr Aldag, die Trockenheit ist nur eine Wirkung. Die Ursache sind der Klimawandel und die ganzen Wandlungsgeschichten, die damit zusammenhängen. Das Problem ist, dass ich dies in dem Antrag

nicht so direkt beschreiben konnte. Ich hätte wahrscheinlich 12 Milliarden € für Aktivitäten hinsichtlich des Klimawandels fordern müssen. Da reicht Ihr Haushalt dann bei Weitem nicht mehr aus; diese Probleme haben wir schon. Das ist ein bisschen schwierig. Aber das ist natürlich das Grundübel. Da müssen wir dranbleiben. Es reicht nicht aus, nur die eine Wirkung zu bekämpfen; das ist richtig. Aber wir haben das natürlich in unserem Antrag so definiert.

Ich fand auch die gegebenen Hinweise sehr nützlich; ich glaube, einige kamen von Herrn Zimmer. Zum Beispiel müssen wir darüber reden: Wie kriegen wir denn wieder Wasser in bestimmte Gewässer hinein, zum Beispiel durch Brunnen, oder müssen wir uns dazu Technik anschaffen usw.? Aber auch das muss ja finanziert werden. Da stellt sich wieder die Frage, wo das Geld herkommt und wer es bereitstellt oder dafür zuständig ist: Ist dies der Landesanglerverein oder etwa die Kommune, der der betreffende See gehört, oder ist es das Land selber? Auch über diese Fragen würde ich natürlich gerne weiter mit Ihnen diskutieren.

Frau Ministerin sagte es schon: Natürlich setzt das alles überlegte Planung voraus. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir es im Ausschuss weiter behandeln, dass man die Situation noch einmal analysiert und sich damit befasst.

Ebenfalls wichtig ist, dass wir Folgendes nicht vergessen - ich glaube, auch das hat Herr Zimmer gesagt -: Es hat natürlich Auswirkungen auf das gesamte Land Sachsen-Anhalt, es hat aber auch wirtschaftliche Auswirkungen. Der Tourismus ist insoweit ganz wichtig; denn es gibt viele Hunderttausende Touristen, die bewusst hierher kommen, um in bestimmten Seen, Bächen und Flüssen zu angeln oder um ihren Urlaub hier zu verbringen. Das ist ein wirtschaftlicher Effekt, der hierbei auch mit betrachtet werden muss.

Es wurde schon gesagt: Der Antrag soll überwiesen werden. Dies würden wir auch mittragen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abg. Höppner. Ich sehe keine Fragen.

Ich habe jetzt vernommen, dass beide Anträge überwiesen werden sollten. Spricht jemand dagegen? - Das sehe ich nicht.

Ich habe auch vernommen, beide Anträge sollen zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen werden; in den Finanzausschuss müssen sie ebenfalls überwiesen werden, weil es darin auch um finanzielle Auswirkungen geht.

(Lars-Jörn Zimmer, CDU: Landwirtschaft, nicht Finanzen!)

- Landwirtschaft habe ich nicht vernommen; aber wenn Landwirtschaft noch mit aufgenommen werden soll, werde ich es aufnehmen.

Also, noch einmal: Diese Anträge sollen zur federführenden Beratung in den Fachausschuss für Umwelt und Energie überwiesen werden, zudem zur Mitberatung in den Landwirtschaftsausschuss und in den Finanzausschuss. - Herr Striegel, bitte.

Frau Präsidentin, ich möchte darum bitten, über beide Anträge getrennt abstimmen zu lassen.

Getrennte Abstimmung?

(Lydia Funke, AfD: Warum?)

Es hatte sich bisher niemand dazu gemeldet; deswegen bin ich jetzt so weitergegangen.

(Zurufe)

Ich werde jetzt im Abstimmungsverfahren noch einmal von vorn anfangen. Wir kommen zuerst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/4936.

(Zuruf: Es geht um eine Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss! - Unruhe)

Ich höre, dass jetzt überall Unklarheit herrscht. - Bitte formulieren Sie es jetzt noch einmal ganz klar, Herr Striegel.

Frau Präsidentin, es geht darum, den Antrag auf Ausschussüberweisung getrennt nach Ausschüssen abstimmen zu lassen, nicht darum, beide Anträge in die Ausschüsse zu überweisen. Vielmehr möchte die Koalition gerne, dass wir da nur einen Ausschuss nutzen.

Wer also der Überweisung des Antrags in der Drs. 7/4936 von der Fraktion DIE LINKE und des Alternativantrags in der Drs. 7/4976 in den Ausschuss für Umwelt und Energie federführend und in den Ausschuss für Finanzen mitberatend zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist sichtbar das gesamte Haus. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand.

Jetzt stelle ich noch einmal für beide Anträge die Frage: Wer stimmt zu, dass diese Anträge auch in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden sollen? Dazu bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind ein Mitglied der AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion, zwei fraktionslose Mitglieder und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der zweite Antrag abgelehnt worden. Beide Anträge werden zur federführenden Beratung in den Umwelt- und Energieausschuss überwiesen und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4946

Der Einbringer hierzu wird der Abg. Herr Kurze sein. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Vorbereitung der im Jahr 2021 stattfindenden Landtagswahl wird heute in erster Lesung der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über das Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes beraten.

Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere die Neueinteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl 2021. Diese Gesetzesinitiative ist notwendig, weil der Landtag bereits im Jahr 2014 zur damaligen Parlamentsreform beschlossen hat, die Anzahl seiner Wahlkreise von derzeit 43 auf 41 zu verringern. Die neu vorgesehene Wahlkreiseinteilung setzt dies nun in die Realität um.

Dem Vorschlag der Landesregierung im Wahlkreisbericht 2019 folgend, sollen die zwei Wahlkreise mit den höchsten Abweichungen vom Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise aufgelöst werden. Dies sind die Wahlkreise 9 - Oschersleben - und 28 - Wolfen.

Die Gemeinden dieser aufgelösten Wahlkreise werden den angrenzenden Wahlkreisen zugeordnet, um eine gleichmäßige Bevölkerungsgröße in den Wahlkreisen zu erreichen. Die Zuordnung erfolgt sowohl unter Berücksichtigung der gesetz

lichen Toleranzgröße von 20 % als auch im Hinblick auf die dortigen räumlichen Gegebenheiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hierdurch wird das gesetzliche Ziel der Verkleinerung des Landtages unter bestmöglicher Wahrung der Kontinuität der Wahlkreise erreicht. Zudem können durch die Neueinteilung die regionalen Grenzen der Landkreise und Gemeinden noch besser berücksichtigt werden, was auch ein wichtiger Aspekt für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ist.

Als zweiter Baustein enthält das Gesetz die Streichung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen mit Behinderungen, die umfassend betreut werden müssen. Das inklusive Wahlrecht wird damit auch auf Landesebene entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingeführt. Dies stärkt die Teilhabe der Menschen an demokratischen Wahlen wie auch die neu aufgenommene Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen zur Wahl in leichter Sprache.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von An- gela Gorr, CDU)