Protocol of the Session on September 26, 2019

(Zustimmung bei der AfD - Sebastian Strie- gel, GRÜNE: Tss, tss! - Silke Schindler, SPD: Davor haben Sie Angst!)

um eine strenge ständestaatliche Geschlechterparität bei der Besetzung der Stellen zu erreichen.

(Silke Schindler, SPD: Auweia, müssen Sie Angst haben!)

In den wenigen Fächern, in denen Frauen überrepräsentiert sind, muss das Spiel dann umgekehrt gespielt werden, was die Sache aber auch nicht besser macht; denn das Geschlecht, egal welches, darf bei der Besetzung von Universitätsstellen keine Rolle spielen. Hier muss gelten: Qualifikation statt Quote.

(Zustimmung bei der AfD)

Die Gleichstellungsbeauftragten sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sogar aktives Stimmrecht - Sie sind darauf eingegangen - in den Berufungskommissionen erhalten.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Ja!)

Gott schütze uns.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Das ist gut so!)

Lieber ein Bildungsministerium, das ein Wörtchen mitzureden hat, als eine Gleichstellungsfurie mit Haaren auf der Zunge,

(Zustimmung bei der AfD)

deren einzige Qualifikation darin besteht, die richtige Gesinnung unter Beweis gestellt zu haben.

Wir lehnen, wie gesagt, den Gesetzentwurf ab.

(Dr. Verena Späthe, SPD: Wir nicht!)

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Dr. Tillschneider, ich habe einmal gesagt, Sie werden das Gesetz nicht lieben, Sie werden es hassen. Dies war jetzt relativ mild in der Beurteilung,

(Dr. Katja Pähle, SPD: Leicht!)

aber dass Ihnen die Gendergeschichte gar nicht behagt, das habe ich mir gedacht.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Mit dem neuen Hochschulgesetz setzen wir ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dabei ist unser HSG weit mehr als ein bloßer Haken an der To-do-Liste der Kenia-Koalition; denn mit dessen Novellierung modernisieren wir nach zehn Jahren die Hochschullandschaft, schaffen attraktivere Studienbedingungen und stärken Sachsen-Anhalt als Wissenschaftsstandort. Kurzum, mit dem neuen Hochschulgesetz sorgen wir dafür, dass Studierende nach Sachsen-Anhalt kommen, um zu bleiben.

Insgesamt ist der vorliegende Gesetzentwurf das erfreuliche Ergebnis langer und intensiver, bisweilen auch ziemlich anstrengender Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern. Die Gespräche dauerten mehr als zwei Jahre. Die Zugeständnisse und Kompromisse betrafen dabei alle Beteiligten.

Eines unserer wichtigen Anliegen haben wir letztlich überraschend nicht durchsetzen können - Sie haben es der Presse entnehmen können -: Die Viertelparität sucht man im Gesetzentwurf vergeblich. Dennoch neige ich dazu, das Ergebnis als ein gutes Ergebnis auf ganzer Linie zu sehen.

Wir haben jetzt in Vorbereitung der Rede einmal geguckt und wollten kurz die Punkte aufschreiben, was das Wesentliche war. Wir kamen auf 35 Punkte, welche die größeren Verhandlungsschritte ausmachten, also tatsächlich ein umfangreiches Werk.

Wir stärken die Hochschulautonomie durch die Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen. Das Bollwerk, das zügelnde Bollwerk des Ministeriums, möchten wir darin gar nicht festschreiben, sondern ganz im Gegenteil, wir möchten der Hochschule das Recht geben. So wird der Senat als wichtiges demokratisches Gremium der Hochschule zukünftig auch über die Hochschulstruktur, über den Hochschulentwicklungsplan, über die Zielvereinbarung und über den Wirtschaftsplan entscheiden.

Einen weiteren großen Erfolg zumindest aus bündnisgrüner Sicht stellt die lang ersehnte und

hart erkämpfte Abschaffung der Langzeitstudiengebühren dar. Damit sind die Zeiten des Studierens mit finanziellem Damoklesschwert vorbei.

Darüber hinaus wird Studierenden in SachsenAnhalt ein weitaus selbstbestimmteres Studium ermöglicht. Es wird keine einschränkenden Bedingungen mehr für ein Teilzeitstudium geben. Studierende mit Kindern, Nebenjob oder Ehrenamt haben dadurch die Chance, den an sie gestellten Anforderungen besser gerecht zu werden.

Aber nicht nur das. Wir verbessern auch die Durchlässigkeit zwischen der beruflichen und der akademischen Laufbahn für mehr Bildungschancen und für die Potenzialentfaltung möglichst vieler junger Menschen im Land.

Auch in puncto Gleichstellung schaffen wir mit der Ausweitung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Studierenden und mit der Stärkung des Stimmrechtes der Gleichstellungsbeauftragten deutliche Verbesserungen. Gleiches gilt für die Rechte Promovierender, die eine eigene Vertretung bekommen.

Mit der Festschreibung von Tenure-Track-Verfahren eröffnen wir darüber hinaus auch von Landesseite Karrierewege für Nachwuchsakademikerinnen und -akademiker. Ausländische Studierende werden künftig mehr Möglichkeiten haben. Ebenso gewinnt der Tierschutz an den Hochschulen an Relevanz.

Von den verbesserten Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Beteiligung von Hochschulen an wissenschaftlichen Ausgründungen erhoffen wir uns mehr wirtschaftliche Aktivitäten und eine steigende Zahl hochqualifizierter Arbeitsplätze im Land. Damit stärken wir den Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt und legen einen Grundstein dafür, dass Studierende nicht nur kommen, sondern auch bleiben, nämlich bleiben können. Die Möglichkeit der Beurlaubung im Rahmen von Ausgründungen war schon Thema; aber auch die Unterstützung von Gründern steht im Gesetzentwurf.

Insgesamt trägt der Gesetzentwurf eine Handschrift, die sich für mehr soziales, ethisches und nachhaltiges Denken sowie Handeln im Wissenschaftsbetrieb einsetzt. Gleichzeitig werden das Wissenschaftssystem gestärkt und neue Entwicklungen ermöglicht, insbesondere auch für Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die nun bessere Bedingungen vorfinden werden, um gleichberechtigt promovieren zu können.

Die gefundenen Wege und Möglichkeiten, zuletzt ergänzt durch die Option, auch als Hochschule für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht

in einer forschungsstarken Fachrichtung zugesprochen zu bekommen, halte ich für eine gute Lösung, die unsere Hochschullandschaft stärken wird.

Ich schließe nun mit der Bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und hoffe dort auf ein zügiges Anhörungsverfahren, damit unser HSG bald in Kraft treten kann und die verbesserten Rahmenbedingungen endlich auch in der Realität ihre Kraft entfalten können.

Hinsichtlich des Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften - Buchstabe a) des Tagesordnungspunktes - bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Wir können in der Debatte fortfahren. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Lange. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf des Landeshochschulgesetzes hat nun das Licht der Welt erblickt. Es war eine schwere Geburt; der Minister ist schon darauf eingegangen. Die Öffentlichkeit konnte regelmäßig daran teilhaben. Es gab viele Gerüchte um das Landeshochschulgesetz. Was wir jetzt gesehen haben, war der letzte Akt, in dem die Geburtswehen ganz besonders groß waren. Zuletzt hat man also eine gute Errungenschaft aus dem Entwurf des Hochschulgesetzes herausgenommen, nämlich die Viertelparität, bei der sich die CDU mit ihren ewig gestrigen Ansichten nicht nur durchgesetzt hat, sondern den verhandlungsführenden Sprechern auch gleich noch ins Kreuz getreten hat. Das war ein Akt für sich.

Zu den skurrilen Geschichten gehört eben auch, dass so mancher Rektor einmal etwas sehen durfte, allerdings nicht in der Hand halten durfte. Vielmehr wurde es ihm gezeigt und dann durfte er eine Stellungnahme dazu abgeben. An der B-Note der Erstellung kann also noch gearbeitet werden.

Meine Damen und Herren! Was ist nun in dem Gesetzentwurf enthalten? - Vieles ist schon gesagt worden. Mir liegt es natürlich fern, als Opposition jetzt in eine Jubelarie auszubrechen,

(Dr. Katja Pähle, SPD: Das wäre berech- tigt!)

aber die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ist nun wirklich etwas Positives, das Sie endlich erreicht haben.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Olaf Meister, GRÜNE)

Dort ist tatsächlich einmal die Einsicht gereift, dass das eine Fehlsteuerung ist. Wir haben als Opposition nun wirklich über Jahre hinweg darauf hingewiesen und dies auch mit Anfragen untersetzt. Daher sind wir natürlich froh darüber.

Auch die Promovierendenvertretung war schon lange eine Forderung, die auch aus der Hochschule selbst heraus kam. Was manche Universitäten ihren Promovierenden zumuten, ist einfach nicht in Ordnung. Deshalb braucht es eine starke Vertretung, die auch ein Stück weit für Ordnung an den Hochschulen sorgt.

Zu dem Stimmrecht für die Gleichstellungsbeauftragten in den Berufungskommissionen sage ich immer: Jedes Gesetz, bei dem die AfD in solche Hassarien ausbricht,

(Dr. Katja Pähle, SPD: Ist ein gutes!)

ist ein gutes Gesetz.