Protocol of the Session on September 2, 2016

Zweitens. In den Folgejahren wird das Land auch diese Tarifsteigerungen berücksichtigen.

Drittens. Im Jahr 2017 fließen zusätzlich ca. 20,5 Millionen € aus dem nichtausgezahlten Betreuungsgeld des Bundes direkt in die Förderung der Krippenbetreuung, weil genau das der Bereich ist, wo die Elternbeiträge immer wieder überproportional hoch sind. Damit erreichen wir eine zusätzliche Entlastung von Eltern und Kommunen.

Dass sich die Koalitionspartner zudem in ihrem Entschließungsantrag dazu bekennen wollen, die Mittel aus dem Betreuungsgeld 2018 - also etwa 23 Millionen € - zielgerichtet zur Entlastung der Eltern einzusetzen, ist ein weiteres gutes Signal für die Kinderbetreuung im Land. - So weit heute zu dem Gesetzentwurf.

Wie geht es weiter? - Einen Einblick in das, wie es weitergeht, erhält man im Entschließungsantrag. Denn in dem Entschließungsantrag werden wir noch einmal den Weg der Evaluierung, der gesetzlich verankert ist, weitergehen. Wir werden im Rahmen der Evaluierung die grundlegende Finanzierungssystematik der Kinderbetreuung im Land auf den Prüfstand stellen. Das haben wir uns fest vorgenommen und das ist auch beauftragt.

Wir werden aber auch - da bin ich wieder ganz beim Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen - über Qualitätsaspekte der frühkindlichen Bildung debattieren. Es wird dabei etwa um Fragen der Verbesserung der tatsächlichen Fachkraft-Kind-Relation oder um die Berücksichtigung von Ausfallzeiten des Personals, etwa im Falle von Krankheit, Fortbildung und Urlaub, gehen.

Auch deshalb evaluieren wir das Kinderförderungsgesetz, weil wir wissen wollen, wie die An

gebote der frühkindlichen Bildung in den Einrichtungen genutzt werden. Wir wollen alle Einrichtungen im Land befragen. Die letzten Abstimmungen hierzu mit unseren Partnern, etwa den kommunalen Spitzenverbänden oder der Liga, laufen derzeit - das sage ich ausdrücklich - ergebnisoffen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bildung ist auch der zentrale Schlüssel gegen Kinderarmut. Auch deshalb ist die Qualitätsfrage eine entscheidende. Das hat übrigens auch der Bund erkannt und hat sich auf den Weg gemacht, ein Bundesqualitätsgesetz für diesen Bereich vorzulegen. Dabei will der Bund mit jedem einzelnen Land individuell verhandeln, welche Maßnahmen - die übrigens auch durch den Bund finanziert werden sollen - für jedes Land sinnvoll sind. Das würde den Ländern nach ersten Schätzungen etwa 10 bis 15 Milliarden € pro Jahr zusätzlich bringen.

Ich begrüße dieses Ansinnen ausdrücklich und ich hoffe, dass wir 2017 alle gemeinsam die Kraft finden, zu gucken, welche Qualitätskriterien in das neue Kinderförderungsgesetz einfließen sollen.

Ich denke, es ist auch gut, dass der Bund erkannt hat, dass es dabei nicht nur um die Sanierung und den Neubau von Kitas geht, sondern auch darum, wie sie uns auch bei der Qualität der frühkindlichen Bildung unterstützen können.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vor Ihnen liegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, quasi ein Erste-Hilfe-Paket für Kommunen und Eltern. Weitere wichtige Schritte, wie die anstehende Evaluierung und die große Novelle im Jahr 2017, werden folgen.

Dabei werden wir im Übrigen auch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts umsetzen. Von den 14 beklagten Punkten ist ein einziger übrig geblieben, den wir im Jahr 2017 angehen. Vom Landesverfassungsgericht wurde uns eine Frist bis zum 31. Dezember 2017 gesetzt. Auch damit werden wir im Jahr 2017 umgehen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung bei diesem so wichtigen Thema für unser Land. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt zwei Anfragen, und zwar von Frau Zoschke von der Fraktion DIE LINKE und eine weitere von Frau Hohmann. - Frau Zoschke, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie sprachen von der ergebnisoffenen Evaluierung. Können Sie schon etwas zur Zwischenzeitschiene sagen, vor allem auch wann das Parlament bzw. der Ausschuss involviert wird?

Frau Ministerin.

Kann ich die Frage etwas zurückstellen bzw. später ausführlich beantworten? - Heute fragt Frau Lüddemann in der Fragestunde nach dem Zeitplan der Evaluierung und auch danach, was alles geprüft wird. Ich werde das dort ausführlich beantworten. Wenn Ihnen das genügt, würde ich das gern dort tun.

(Zuruf von Dagmar Zoschke, DIE LINKE)

Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, Sie sprachen davon, dass auf der Bundesebene das Qualitätsgesetz kommen soll. Nach meiner Kenntnis war das erste Qualitätsgesetz ein bisschen ins Hintertreffen geraten. Reden wir von dem gleichen Qualitätsgesetz oder ist ein Start für ein neues Qualitätsgesetz unternommen worden?

Frau Ministerin, bitte.

Wir sprechen über den gleichen Gesetzentwurf. Die Länder haben sich gegenüber dem Bund und dem zuständigen Ministerium nur dagegen gewehrt, dass dort Qualität festgelegt wird. Die Bundesländer sind unterschiedlich weit in dem Bereich der Qualität in der frühkindlichen Bildung. Viele Länder müssen noch den Ausbau von Plätzen forcieren. Manche Länder wollen den Betreuungsschlüssel verbessern oder andere Dinge.

Der neuere Gesetzentwurf, der mir vorliegt, ist sozusagen ein Werkzeugkasten, mit dem sich die Länder darauf verständigen, für welche Maßnahmen in der frühkindlichen Bildung sie die Mittel in Anspruch nehmen können.

Wir könnten uns zum Beispiel vorstellen, den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Wir könnten auch in andere Bereiche hineingehen. Das würde

die Finanzierungsmöglichkeit eröffnen. Der einzige Wermutstropfen ist, dass ich nicht weiß, ob das Gesetz noch verabschiedet wird.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Farle. - Bitte schön, Sie haben das Wort. Bitte stellen Sie das Mikro an.

Der Städte- und Gemeindebund von SachsenAnhalt hat in einer Stellungnahme am 12. August 2016, die Ihnen auch bekannt ist - deswegen werde ich daraus nicht zitieren -, festgestellt, dass das KiFöG in der jetzigen Form verfassungswidrig ist, und hat sich ganz und gar gegen die Beschlussfassung über dieses KiFöG ausgesprochen.

Meine Frage lautet ganz konkret: Wie lange wollen Sie mit diesem verfassungswidrigen KiFöG weiterarbeiten? - Denn es gibt folgendes Problem: Jetzt evaluieren Sie. Den Zeitplan kennen wir nicht, aber Pläne kann man umschmeißen. Wollen Sie noch jahrelang weiter mit dem vorhandenen Gesetz arbeiten oder wollen Sie die Verletzung des Prinzips der Konnexität, die diesem Gesetz zugrunde liegt, noch mehrere Jahre beibehalten? - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Farle. - Frau Ministerin.

Herr Farle, wenn Sie das Urteil des Landesverfassungsgerichts sehen, ist die Konnexitätsfrage nicht beanstandet worden vom Landesverfassungsgericht. Es ist ausdrücklich hinsichtlich der Zuständigkeit eine andere Entscheidung getroffen worden, sodass der Städte- und Gemeindebund jetzt prüft bzw. bereits geprüft hat, ob er das Bundesverfassungsgericht anruft.

Aber ich sehe in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf für die Landesregierung. Wir haben einen einzigen Punkt aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts umzusetzen; das die Frage, ob wir als Land die Kostenteilung in dem Gesetz so regeln durften. Diese Frage werden wir im Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2017 umfassend prüfen und klären. Dafür haben wir vom Landesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31. Dezember 2017 gesetzt bekommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Bevor wir in die vereinbarte Fünfminutendebatte einsteigen, habe

ich die Ehre, Damen und Herren einer chinesischen Wirtschaftsdelegation als Gäste der IHK Magdeburg bei uns auf der Besuchertribüne begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Weiterhin habe ich die Ehre, Schüler und Schülerinnen als Teilnehmer am Projekt „Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn“ ebenfalls herzlich bei uns begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir steigen in die Fünfminutendebatte ein. Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag von Herrn Krull von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Krull.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Verehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Es wurde schon viel gesagt über den zeitlichen Ablauf und darüber, wie die Ausschüsse zu den unterschiedlichen Vorlagen und Entwürfen votiert haben. Wir haben sehr intensiv in den zuständigen Ausschüssen diskutiert.

Denn welche hohe Bedeutung dieses Thema für die Verantwortlichen auf allen politischen Ebenen, aber vor allem für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes hat - damit meine ich explizit nicht nur die Eltern -, zeigen die zahlreichen öffentlichen Meinungsäußerungen, die ungezählten Briefe und E-Mails, die wir alle erhalten haben, auch die Fraktionen, sowie die zweistellige Anzahl von Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Wir haben heute zusätzlich zu den bereits in den Ausschüssen beratenen Papieren auch über den gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sind wir dem Ziel nachgekommen, die Evaluierung, die zum 1. Januar 2018 durchgeführt werden soll, nicht durch Gesetzesinitiativen zu konterkarieren, sondern hierfür die entsprechenden Freiräume zu lassen.

Gleichzeitig bekennen wir uns als regierungstragende Fraktionen mit dem vorliegenden Entschließungsantrag zur ergebnisoffenen Prüfung der genannten Punkte, nämlich der grundlegenden Finanzierungssystematik der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt, der Möglichkeiten des Landes zur Kostendämpfung für Eltern, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte, beispielsweise durch die Anpassung der Betreuungszeiten, der Verbesserung der tatsächlichen FachkraftKind-Relation und der Berücksichtigung von Ausfallzeiten des Personals durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung bei der Bemessung des Personalschlüssels.

Ebenso machen wir deutlich, dass die Mittel des Betreuungsgeldes auch im Jahr 2018 zielgerichtet verwendet werden sollen.

Die aus den Stellungnahmen resultierenden Anregungen, Hinweise und auch kritischen Punkte werden wir bei der Novellierung, die zum 1. Januar 2018 ansteht, berücksichtigen.

Ich sage es aber gleich: Nicht jeder geäußerte Wunsch wird auch erfüllbar sein. Ich denke, alle Verantwortlichen inner- und außerhalb dieses Hohen Hauses stehen hierbei vor einer schwierigen, aber zu bewältigenden Aufgabe. Dabei werden wir selbstverständlich auch die kommunale Ebene sowie die Träger, egal ob staatlich oder frei, der fast 1 800 Kindertageseinrichtungen in unserem Land anhören und die Elternvertreter aktiv in die Diskussion einbeziehen.

Mit der heutigen Beschlussfassung zu unserem Entwurf inklusive aller Anpassungen und Veränderungen halten wir unser Wort und setzen den Koalitionsvertrag um. Die zusätzlichen Mittel helfen allen Beteiligten und werden den Anstieg der Elternbeiträge vielleicht nicht in jedem Fall verhindern, aber zumindest deutlich dämpfen.

Neben der Weiterreichung der Mittel aus dem Betreuungsgeld übernimmt das Land auch die Tarifsteigerungen für das Betreuungspersonal gemäß Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.

Natürlich kann man sich immer noch mehr Geld für die Finanzierung der Kinderbetreuung in unserem Land wünschen und beantragen. Aber wir müssen auch an das finanziell Machbare denken. Denn auch die schwarze Null und damit die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit unseres Landes im Hier und Jetzt und in der Zukunft ist das gemeinsame Ziel der Regierungspartner.

In Bezug auf den gestern ausgereichten Änderungsantrag der AfD, der auch in der Sitzung des Sozialausschusses in der letzten Woche vorlag, sei mir folgende Anmerkung gestattet: Die rechtzeitige Einbringung einer zehnseitigen Vorlage erleichtert deren Beratung erheblich.

(Zustimmung bei der LINKEN)