Protocol of the Session on September 2, 2016

(Unruhe)

- Ich denke, wir warten eine Minute, damit wieder etwas Ruhe einkehren kann.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände

rung des Kinderförderungsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/63

Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/64

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/282

b) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände

rung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/69

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/283

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/304

Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/301

(Erste Beratung in der 5. Sitzung des Landtages am 02.06.2016)

(Unruhe)

- Kann ich bitte noch einmal um etwas mehr Ruhe bitten. - Danke.

Berichterstatter zu beiden Gesetzentwürfen wird der Abg. Herr Siegmund sein. Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/63 und der dazugehörige Entschließungsantrag in der Drs. 7/64 sowie der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/69 wurden in der 5. Sitzung des Landtages am 2. Juni 2016 federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen überwiesen.

Beide Gesetzentwürfe wurden vor dem Hintergrund steigender Elternbeiträge für die Kinderbetreuung und steigender Kosten für die Kommunen in diesem Bereich erarbeitet.

Die Fraktion DIE LINKE regelt mit ihrem Gesetzentwurf, dass das ehemalige Betreuungsgeld des Bundes in den Jahren 2016 und 2017 zweckgebunden für die Finanzierung der Kostenbeiträge eingesetzt wird. Außerdem soll sich das Land im Jahr 2016 mit einer Zuweisung in Höhe von 50 Millionen € an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen. Diese Mittel sollen von den Kommunen zum Beispiel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen verwendet werden können.

Mit ihrem Entschließungsantrag zielt die Fraktion DIE LINKE darauf ab, die im Jahr 2018 frei werdenden und auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel des ehemaligen Betreuungsgeldes für den Doppelhaushalt 2017/2018 bereits jetzt für die Finanzierung der Kostenbeiträge nach § 13 Abs. 1 KiFöG zu binden.

Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll einerseits geregelt werden, dass durch eine Anpassung der Landespauschalen für die Gemeinden und Verbandsgemeinden unter Zugrundelegung des letzten Tarifbeschlusses rückwirkend zum 1. Januar 2016 eine Senkung der Kostenbeiträge erfolgt.

Andererseits sollen die Gemeinden und Verbandsgemeinden im Jahr 2017 20,5 Millionen € und im Jahr 2018 23 Millionen € aus den frei gewordenen Mitteln des Bundeselterngeldes erhalten, die insbesondere für die Betreuung der null- bis dreijährigen Kinder eingesetzt werden sollen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 1. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Gesetzentwürfen befasst. Ziel war die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/63 - bei 7 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen in unveränderter Fassung angenommen.

Dieses Votum wurde den beiden mitberatenden Ausschüssen als vorläufige Beschlussempfehlung zugeleitet. Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat in der 2. Sitzung am 15. Juni 2016 eine erste Beratung zu den beiden Gesetzentwürfen durchgeführt. Hierbei kam er überein, die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zunächst um eine Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zu bitten. Zudem wurde das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration um die Vorlage weiterer Unterlagen gebeten.

In der 3. Sitzung am 19. August 2016 hat der Ausschuss für Finanzen seine Beschlussempfehlung zu den beiden Gesetzentwürfen erarbeitet. Dazu lagen ihm die erbetenen Stellungnahmen der

kommunalen Spitzenverbände und auch die erbetenen Unterlagen der Landesregierung vor, die im Übrigen an alle beteiligten Ausschüsse verteilt wurden.

Mit Schreiben vom 11. August 2016 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst den beteiligten Ausschüssen eine Synopse mit Änderungsempfehlungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zugearbeitet, die vorab mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmt wurden. Es handelt sich hierbei um überwiegend rechtsförmliche und sprachliche Anpassungen.

Auch dieses Papier hat der mitberatende Finanzausschuss zur Beratung herangezogen. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Finanzen dem federführenden Ausschuss mit 7 : 2 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes anzunehmen.

Dagegen fand der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/63 - mit dem zugehörigen Entschließungsantrag bei 2 : 9 : 0 Stimmen keine Mehrheit.

Der ebenfalls mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 2. Sitzung am 18. August 2016 mit den Gesetzentwürfen, der vorläufigen Beschlussempfehlung und der Synopse des GBD befasst. An dieser Beratung nahmen auf Einladung des Ausschusses Vertreter der kommunalen Spitzenverbände teil. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Inneres und Sport mit einem Stimmenverhältnis von 7 : 3 : 2 die Annahme des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 2. Sitzung am 25. August 2016 - letzte Woche - statt. Der Ausschuss verständigte sich zunächst darauf, für seine Gesetzesberatung die Empfehlung des GBD zugrunde zu legen. Zudem lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor. Nach Auffassung der AfD würde der Gesetzentwurf der Koalition nicht zu einer spürbaren Entlastung der Eltern und Kommunen führen.

Deshalb beantragte die AfD unter anderem die vollständige Übernahme der Tariferhöhungen durch das Land, den Wegfall der Deckelung des Betrages für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Jahr 2017 zum Ausgleich von Mindereinnahmen aus Kostenbeiträgen, die Begrenzung der Elternbeiträge für Familien mit mehr als einem Kind in Betreuung auf einen Beitrag für das älteste noch nicht schulpflichtige Kind sowie eine signifikante Anhebung der vom Land in den Jah

ren 2017 und 2018 zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Betreuung von Krippenkindern.

Im Jahr 2017 sollten die Finanzmittel im Vergleich zum Gesetzentwurf der Koalitionsparteien von 20,5 Millionen € auf 35 Millionen € erhöht werden. Im Jahr 2018 sollten die Finanzmittel von 23 Millionen € auf 40 Millionen € erhöht werden. Dieser Änderungsantrag der AfD fand bei 3 : 9 : 0 Stimmen keine Mehrheit.

Dem Ausschuss lag weiterhin ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Dieser sah vor, die Regelung in § 13 zu den Kostenbeiträgen für das Jahr 2018 wieder zu streichen, da nach der Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2017 die Leistungen ab dem Jahr 2018 möglicherweise neu zu ordnen seien. Der Änderungsantrag wurde vom Ausschuss mit 7 : 3 : 2 Stimmen angenommen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beschloss sodann mit 7 : 3 : 2 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes der Koalition - Drs. 7/69 - in der vom GBD vorgelegten Fassung einschließlich der genannten Änderungen zu verabschieden.

Des Weiteren wurde dem Landtag mit 10 : 2 : 0 Stimmen empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/63 - abzulehnen.

Das Hohe Haus muss nun darüber entscheiden, ob es diesen Beschlussempfehlungen folgt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Siegmund, für die Berichterstattung. - Bevor wir in die Debatte einsteigen, möchte Frau Grimm-Benne von der Landesregierung das Wort ergreifen. Sie haben das Wort. Bitte.

Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute vor genau drei Monaten haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes in das Hohe Haus eingebracht.

Dass dieser Gesetzentwurf bereits heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist insbesondere den Abgeordneten der Regierungsfraktionen des Sozial-, des Finanz- und auch des Innenausschusses zu verdanken. Ich möchte ihnen dafür ganz persönlich meinen Dank aussprechen. Denn sie haben dafür gesorgt, dass die Koalition ihr Versprechen gegenüber Eltern und Kommunen einlöst. Insbe

sondere die Kommunen werden dadurch deutlich entlastet und in die Lage versetzt, Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten.

Sie haben auch dafür gesorgt, dass unsere Kommunen nicht mehr alleine in Vorleistung für die Tarifsteigerungen gehen müssen. Sämtliche Tarifsteigerungen, auch die letzte vom April 2016, sind in die neuen Landespauschalen eingepreist.

Zudem haben sie dafür gesorgt, dass es eine Vereinfachung im Verwaltungsverfahren gibt. Das bisher aufwendige Verfahren zur Feststellung der Einnahmeausfälle wegen der Geschwisterregelung wird durch ein pauschaliertes Verfahren ersetzt. Damit kommen Sie berechtigten Forderungen der Kommunen nach.

Was bedeutet das konkret? Erstens. Bereits für das Jahr 2016 fließen knapp 21 Millionen € mehr an die Kommunen des Landes zum Ausgleich von Tarifsteigerungen.

Zweitens. In den Folgejahren wird das Land auch diese Tarifsteigerungen berücksichtigen.