Danke. - Bevor wir weitermachen - es spricht dann der Abg. Herr Knöchel von der Fraktion DIE LINKE -, möchte ich nur den ganz dezenten Hinweis geben, dass wir gegenüber unserem Zeitplan zurückliegen. Das kann der eine oder andere berücksichtigen, aber er muss es natürlich nicht. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Nachdem wir jetzt einen kleinen Einblick in die sorgfältige Arbeit von Herrn Poggenburg im Kreistag des Burgenlandkreises erhalten haben,
möchte ich sagen, dass unsere Fraktion nichts davon abhalten wird, dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, mit dem die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen um 80 Millionen € aufgestockt werden soll, zuzustimmen.
Nichtsdestotrotz einige Anmerkungen. Wir haben heute den 2. September. Ausgezahlt werden soll am 15. Oktober.
Die meisten Kommunen geben sich Mühe und planen jetzt ihre Haushalte für das nächste Jahr. Das heißt, mit Blick auf den größeren Umfang von Mitteln, die wir jetzt in die Kommunen geben, wird in der Regel nicht mehr in den Gemeinderäten, Stadträten bzw. Kreistagen darüber beschieden, wie sie ausgegeben werden. Das sind eher Mittel im Bereich des Bürgermeisters.
Ich sage das nicht, weil ich das für schwierig erachte. Insgesamt haben wir die Mittel in diesem Jahr im Vergleich zur Mittelfristplanung um 105 Millionen € aufgestockt. Das ist allerdings noch immer problematisch: Wir werden uns tatsächlich erst im nächsten Jahr wieder dem Niveau annähern, das wir in der letzten Legislaturperiode verlassen haben.
Das Problem wird aber sein, dass das, was Sie vorhaben, sehr frühzeitig kommuniziert werden muss, weil ansonsten die Gemeinderäte wieder nur einen Planungsvorlauf haben, der auf das alte FAG abzielt, und die Haushaltsplanung in den Gemeinden dann eben nicht auf die neuen Summen und Verteilungsmechanismen zurückgeht, sondern eben noch auf die alten. Es wird dann Konsolidierungshaushalte geben. Das zusätzliche Plus ist wahrscheinlich nicht geeignet, einen Nachtragshaushalt in den Kommunen zu produzieren, und wird demzufolge wieder durch Verwaltungshandeln ausgegeben werden. Davor warne ich. Deswegen bitte ich, frühzeitig zumindest Ihre Planungen und Orientierungen für die Kommunen bereitzustellen, damit die Mittel in kommunaler Selbstverwaltung verwendet werden können.
Die Kommunen gibt es nicht. Wir haben in unserem Bundesland zahlreiche Landkreise, Städte und Gemeinden. Wir haben sehr unterschiedliche Situationen. Bitte betrachten Sie meine Kleinen Anfragen, die ich im Sommer dieses Jahres ge
stellt habe. Wenn Sie diese lesen, werden Sie feststellen: Es gibt Kommunen, die seit Jahren Kassenkredite tilgen, die keine Kredite mehr bedienen müssen und Rücklagen bilden. Es gibt aber auch Kommunen, die das nicht können, weil sie andere Probleme haben.
Darin besteht die eigentliche Herausforderung an das neue FAG, nämlich tatsächlich den Verfassungsauftrag, unterschiedliche Steuerkraft auszugleichen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land sicherzustellen, zu erfüllen.
Dabei geht es nicht mehr darum, möglichst nach dem alten System Geld zu verteilen, ohne dabei zu schauen, wie dies wirkt und ankommt. Vielmehr müssen wir unser FAG problemorientierter stricken. Das ist eine Herausforderung. Ich bin mir nicht sicher, ob das alles schon in diesem Jahr bewältigt werden kann. Aber Sie haben gesagt: Bis zum Ende der Legislaturperiode passiert dann nichts mehr. Das finde ich schwierig, obwohl ich auch weiß, dass Kommunen Sicherheit brauchen.
Ich habe jetzt sehr viel über das kommende FAG gesprochen, nicht so sehr über die 80 Millionen €, weil die Erwartungen im Land hoch sind. Unsere kommunalen Finanzprobleme stellen sich nicht nur aufgrund der zu geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel - das auch -, sondern auch aufgrund des Problems der Binnenverteilung. Dieses Problem müssen wir genauso angehen wie die Frage der kommunalen Finanzausstattung. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss das Rednerpult erst einmal etwas herunterfahren.
Unser Koalitionsvertrag misst der kommunalen Finanzausstattung eine sehr große Bedeutung zu. Das kann man nachlesen. Ich möchte einmal zitieren:
„Gegen Politikverdrossenheit und für ein attraktives Lebensumfeld brauchen wir starke Kommunen mit einer angemessenen finanziellen Grundlage. […] Stabilität und Konti
nuität bei den Kommunalfinanzen sind besondere Eckpfeiler einer erfolgreichen Entwicklung unseres Landes.“
Liebe Kollegen! Das wollen wir natürlich umsetzen und mit entsprechenden Initiativen auch untersetzen. Ebenso ist im Koalitionsvertrag festgehalten, was wir bereits im Jahr 2016 dafür tun wollen. Ich zitiere ebenfalls:
„Zunächst wird die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2016 durch Bereinigung systematischer Fehler […]“
„um eine weitere besondere Zuweisung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft in Höhe von 80 Millionen € auf 1 526 Millionen € erhöht. Die Verteilung dieser Sonderzuwendungen bemisst sich proportional nach der Höhe der Schlüsselzuweisungen 2016.“
Das setzen wir nunmehr um. Nachdem wir zunächst einen Entwurf über 44 Millionen € vorgelegt haben, können wir heute die im Koalitionsvertrag genannten 80 Millionen € an die Kommunen verteilen. Möglich wurde dies, wie der Finanzminister hier bereits erwähnte, durch im Haushaltsvollzug eingesparte Mittel und durch Mehreinnahmen des Bundes.
Positiv hervorheben möchte ich auch, dass das Finanzministerium die Auszahlung bereits im Oktober vornimmt und somit den Kommunen auch die Möglichkeit gibt, diese Gelder im letzten Quartal dieses Jahres sinnvoll einzusetzen.
Nun ist mir auch bewusst, dass die kommunale Familie diesbezüglich keine Freudensprünge machen wird. Die finanzielle Lage unserer Kommunen - das ist eben schon mehrfach angesprochen worden - ist uns allen bekannt und wird sich trotz dieser zusätzlichen Mittel auch nicht sprunghaft verbessern.
Einige Kommunen - auf die Probleme hat Herr Erben bereits hingewiesen und Herr Knöchel ebenso - sind finanziell besser aufgestellt; andere haben extrem große Probleme. Das sind manchmal hausgemachte Probleme. Das sind aber auch Umstände, dass sie etwa keine Unternehmen, keine Gewerbegebiete in der Nähe, dass sie geringe Steuereinnahmen haben usw. Man könnte sicherlich viele Dinge aufzählen, woran es liegt, dass Kommunen unterschiedliche Einnahmen- bzw. Ausgabenhöhen haben und ihre Haushaltssituation mal besser oder mal schlechter ist.
Es gibt aber auch Kommunen, die sich auf der Grundlage dieser 80 Millionen € nicht so erfreut gezeigt haben. Das möchte ich an dieser Stelle auch anführen. Das sind zum Beispiel die, die von den Schlüsselzuweisungen nichts bekommen.
Das sind zum Beispiel die abundanten Gemeinden, die über die Finanzkraftumlage Geld zahlen und selbst keine genehmigten oder ausgeglichenen Haushalte haben. Das will ich an der Stelle auch erwähnen.
Vielleicht können wir uns im Rahmen der Novellierung des FAG - ich glaube, beim Gesetz selbst nicht - des Problems annehmen und darüber diskutieren, ob wir diesbezüglich eventuell Hilfe leisten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kritik ist bei uns angekommen. Wir nehmen das sehr ernst. Alle Landkreise, Städte und Gemeinden gleichermaßen zufriedenzustellen - das wird uns sicherlich nie gelingen, auch nicht, nachdem wir die angekündigte Novellierung des FAG werden umgesetzt haben. Trotzdem sollten wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach Möglichkeiten suchen, ein möglichst für alle ausgewogenes FAG vorzulegen. Dafür haben wir im Koalitionsvertrag einige Parameter festgehalten, die den Kommunen eine gewisse Planungssicherheit geben werden.
Wir versuchen, selbst Anreizsysteme, die immer wieder von den Kommunen eingefordert werden, mit in das neue FAG aufzunehmen. Wenn es uns gelingt, die Finanzausgleichsmasse für vier Jahre auf die genannte Summe von 1,526 Milliarden € festzuschreiben, wird die kommunale Familie auf jeden Fall mehr Gestaltungsspielraum als heute haben und ihre Aufgaben auch besser wahrnehmen können. Davon bin ich überzeugt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Finanzierung der Kommunen hat uns im Landtag in den zurückliegenden Jahren stark beschäftigt. Immer wieder bestand Anlass zur Klage. Obwohl die Kommunalfinanzierung eigentlich aufgabenorientiert sein soll, sind die kommunalen Haushalte zu einem großen Teil nicht ausgeglichen. Die Kassenkredite legten bedenklich zu. Die in den Kommunen Engagierten beklagen, dass ihnen jegliche Gestaltungsmöglichkeiten fehlen und sie nur noch die Pflichtaufgaben durchwinken.
jeder gesparte oder gesondert erwirtschaftete Euro den Kommunen sogleich wieder abgezogen wird, also alle positiven Effekten unmittelbar für den Landeshaushalt eingesammelt werden.
Zur Krönung des Ganzen herrschte dann auch noch Eiszeit zwischen den Kommunen und dem Finanzministerium selbst auf der schlichten Ebene des Gesprächs. Die drei Koalitionsfraktionen kamen daher überein, in der Kommunalfinanzierung einen Neustart anzugehen. Schon jetzt haben wir statt Eiszeit Tauwetter. Man redet nicht mehr über, sondern wieder miteinander.
Schwieriger als die atmosphärischen Probleme ist aber natürlich das Problem der Unterfinanzierung zu lösen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, noch in diesem Jahr 80 Millionen € mehr ins System zu geben. Uns ist klar, dass dann keine paradiesischen Zustände ausbrechen. Aber dies ist eine konkrete Hilfe, die die Handlungsspielräume erweitern wird.
Dermaßen konkrete Zahlen sind einem Koalitionsvertrag absolut unüblich. Umso überraschter wurde dieser neue Stil, den „Kenia“ hier vorlegte, in der kommunalen Familie zur Kenntnis genommen.
Hier sind wir nun mit dem ersten Teil der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die Auszahlung der Mittel soll noch im Oktober dieses Jahres erfolgen. Dies stellt eine erhebliche Kraftanstrengung für den Haushalt des Landes dar und wird allen Beteiligten in Koalition, Regierung und vor allem Finanzministerium erhebliches Engagement abverlangen.
Wir haben damit aber unsere Forderungen, die öffentlichen Haushalte zukünftig gemeinsam zu decken und nicht den einen Haushalt auf Kosten der anderen Haushalte auszugleichen, Gestalt gegeben.